Leistungs-und Begabungsklasse

  • Mein Kleiner ist jetzt in der 4. Klasse. Er ist nicht dumm, im Gegenteil. Seine besondeten Fähigkeiten liegen im logischen Denken/Mathe.
    Er hat aber auch ADHS, seine Konzentration ist nicht besonders gut ausgeprägt und er ist kein Kind, dass freiwillig lernt. Wenn och ihn nicht erinnete und zum Lernen bewege, macht er nichts. Immerhin lernt er aber nach Aufforderung.
    Wir wohnen in Brandenurg. Regulär ist also die Grundschule 6 Jahre. Auf manchen Gymnasien gibt es sogenannte Leistungs- und Begabungsklassen ab Klasse 5. Dort kommen nach bestandenem Eingangstest begabte Kinder mit einem bestimmten Notendurchschnitt, positivem Grunsdschulgutachten und nach Gespräch mit dem aufnehmenden Direktor in eine Klasse, in der es neben dem normalen Lehrplanangebot noch zusätzliche Lernangebote gibt.
    Mein Grosser war auch in einer solchen Klasse, damals war es sogar noch ein Schnellläuferzug und er hat nach 11, statt 12 Jahren Abitur gemacht. Allerding hatte der Grosse nicht so ausgeprägtes Adhs wie sein Bruder.
    Nun will der KV den Kleimen auch unbedingt in eine dieser Begabtenklassen stecken. Er schmückt sich gern mit der Intelligenz seiner Kinder, auf das Kindeswohl schaut er da eher nicht so. Das Adhs ( von zwei Spezialisten diagnostiziert) verleugnet er..so etwas haben seine Kinder nicht... Ich bin gespalten. Ich möchte meinem Sohn nichts verbauen, sehe aber keinen tatsächlichen Vorteil in der LBK. Bis zum Abi dauert es so oder so 12 Jahre. ich möchte das Kind nicht überfordern. Und ich fürcjte, dass es darauf hinaus laufenwird, das ich dannndauernd hinterher sein muss ( noxh mehr als jetzt) dass der Kleine seine Hausis alle macht und lernt...und am Ende stellt der KV mich wieder als unfähige Mutter dar. Das scheint eh gerade wieder sein neuestes Hobby. Am WE ( PapaWE) fragt der mich ernsthaft, ob es stimmt, das hier Lineale für den Junior liegen und einte ich würde meine Pflichten nicht erfüllen, weil die Federtasche schon wieder ohne Inhalt ist, und ich bräuchte wohl Hilfe vom Jugendamt...
    Ich schweife ab: Der KV hat jedenfalls ohne Absprache einen Antrag zur Aufnahme indie LBK gestellt. Der Klassenlehrer rief mich an und meinte, dass er meinen Sohn nicht dort sieht. Er hat wohl auch mit Junior gesprochen und der möchte nicht in diese Klasse. Logisch nicht, er müsste mehr tun...MeinMann meint, er würde es versuchen, ob das Kind aufgenommen wird.....ich bin so unsicher was richtig ist...

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Du hast dir die Antwort schon gegeben: Es wäre deine Mehrbelastung und weder Lehrer noch Sohn sehen den Sinn in dieser Belastung.


    Du verbaust deinem Kind auch nichts, wenn er einfach ein normaler Schüler seinen Neigungen entsprechend sein darf.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • So wie Du schreibst würde ich das nicht machen. Das müssen die Kinder schon selbst wollen. Brandenburg hat ja gerade den Vorteil der 6jährigen Grundschule!


    Ich überlege allerdings gerade gleiches, aber mein Kleiner macht alles allein. Da muss ich nichts dazu tun. Gott sei Dank, denn ich kenne das auch anders! Leider

  • Vielen Dank bis hierhin, ihr habt Recht, im Grunde habe ich mir die Antwort selbst gegeben. Aber wie ist das nun rein rechtlich ? Der KV hat mich letzte Woche wieder zugetextet, es war wieder Papa-WE und er hat wohl wieder auf den Kleinen eingewirkt. Jedenfalls meinte er, der Kleine will es versuchen. Wenn das Kind hier ist und ich ihn frage, sagt er das Gegenteil...
    Der KV meint, Kind wird auf jeden Fall den Test für die Aufnahme machen... was aber, wenn ich das gar nicht möchte ? Kann er einfach dort hin gehen und den Test machen? Kann der KV das Kind einfach anmelden ? Ich meine, normal wird man ja nicht gleich überall gefragt, ob man alleinerziehend ist, nur weil nur ein Elternteil mit ist zu solchen Veranstaltungen...Was, wenn ich hinterher dann sage, kommt nicht in Frage? Landen wir dann zwangsläufig wieder vor dem Familiengericht ? Wie gesagt, ich hätte ja nichtmal was dagegen, dass mein Kleiner es versucht. Aber ich sehe eben, dass ich dann den Schwarzen Peter habe... und ich bin es auch, die das Kind auffängt, wenn er scheitert.. wo er doch eh schon so ein sensibelchen ist, er denkt immer , er könne gar nichts...

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • ich hatte ein kind welches in der 5. klasse in die leistungsklasse kam. sie hatte einen fast 1er durchschnitt und bekam die zustimmung der lehrer mit fliegenden fahnen, sie bestand den test problemlos und ging dann in der 5 aufs gymnasium. in der 6. klasse traf sie sich mit der realität und ist seitdem in mathe (damals dann zwischen 4 u. 5) in der nachhilfe. problem war natürlich nicht, dass sie verständnisprobleme hatte, sondern einfach nur unstrukturiertes arbeiten. heute ist sie in der 12, kurz vor dem abi mit einem durchschnitt immer noch zwischen 1 u. 2, weiter in der mathe nachhilfe der schülerhilfe, weil sie meint sie braucht das (mathe 2, aber wenn sie meint das es hilft, dann soll sie bleiben bis die prüfungen durch sind.)


    es erfordert ein kind, welches gerne und leicht lernt. es erfordert selbständigkeit und ehrgeiz. ein kind welches schon von sich aus sagt, dass es das nicht will und bei dem die lehrer schon sagen, dass sie das kind dort nicht sehen, sollte nicht dazu überredet werden oder gar gezwungen. es sollte ein angebot sein und dein kind sollte begeistert davon sein oder völlig überzeugt. meine tochter wollte das unbedingt und sie hatte mit der anpassung an die gestiegenen leistungen mächtig zu kämpfen, aber sie hat sich durch gebissen. ihre leistungen waren nicht immer schön :) - die waren sogar mal richtig mies, gerade als wir in der pubertät waren in der ich-stell-den-kopf-ab-phase etc. im endeffekt hat sie sich dann irgendwann in der 10 wieder mit dem verstand getroffen und hat die leistungen nach oben gebracht.


    mein großer sohn ging in der 11 vom gymnasium ab und auf die oberschule mit gymnasialer oberstufe und geht 13 jahre bis zum abitur.


    auch für mini wird ein abi angestrebt, aber bei keinem wurde es je forciert. jeder wird das was er auch leisten kann.


    wenn dein kind also nicht will, dann musst du dem test, dem antrag etc auch nicht zustimmen. gib deinem sohn die sache selbst ein wenig in die hand: notensumme in d, ma u. engl muss maximal 5 ergeben. hat er das und fallen ihm die fächer leicht? fällt ihm das lernen trotz adhs und ads leicht?


    will er in eine neue schule mit hohen anforderungen? kann er sich vorstellen, dass er ab nächstem schuljahr viel mehr zeit verbringen muss mit lernen, für hausaufgaben etc? möchte er versuchen den test erstmal zu machen und dann zu gucken ob er überhaupt durch kommt, einfach um zu schauen ob er es überhaupt geschafft hätte und sagen kann "ich habs versucht, aber nicht geschafft, es is derzeit nix für mich"... oder willst du ihn vor einer enttäuschung bewahren? dazu muss ich sagen, dass erst der antrag beim lehrer gestellt wurde - die übrigens an uns als eltern rangetreten ist und das für die tochter empfohlen hat. aus einer klasse von 25 schülern und einer jahrgangsstufe von 3 vierten klassen, waren es zwei schüler, die die empfehlung dafür erhielten.


    sprich ganz offen mit deinem kind darüber und frage ihn ganz offen was er will. gib ihm die kraft dem vater gegenüber zu treten und zu sagen, ob er das will oder nicht will. wenn er es nicht wil, dann läuft die ganze sache eh an die wand. denn dann wird er das gespräch mit dem direktor nicht schaffen und wird eine ablehnung erhalten. das gespräch ist nicht mit den eltern, sondern nur mit dem kind allein. der direx und die lehrer, die das psychologische gespräch mit dem kind führen, werden dann eine entscheidung treffen. sprich also mit dem vater und sage ihm das du dem antrag nicht zustimmst und auch einer anderen schulform derzeit nicht zustimmst, sondern das dein kind bis zur 6. klasse weiter die grundschule besuchen wird. thema beendet. dann kann er ja klagen.