Untershaltsfrage -Titulierung durch Beistandschaft oder jetzt doch Gericht? Hilfe

  • Hallo,


    hier noch mal ein Zwischenstand. Morgen ist zum Glück der Termin beim Anwalt (und ich bin sehr froh, dass ich schon einen habe). Die Beiständin rudert hilflos zurück und gibt dem KV recht. Mittlwerweile habe ich herausgefunden, dass die Krippe auch noch eine private Einrichtung ist und mehr als doppelt so teuer wie der maximale Elternbeitrag in einer über die Stadt vermittelten Krippe.


    Ich habe dem KV mitgeteilt, dass ich den Versuch eines Titels so nicht akzeptiere und einen Rechtsanwalt aufsuchen werde. Außerdem, dass seinem Sohn nach wie vor sehr wichtig ist seinen Vater kennen zu lernen.


    Daraufhin bekam ich eine gepfefferte Antwort (die erste Reaktion seit 2013 seinerseit auf einen Kontaktversuch meinerseits).
    Darin erklärt er, dass seine Berechnung durch einen Anwalt korrekt ist, ich mich erstmal über Unterhalt schlau machen soll und falls ich versuchen würde zu klagen er das von seinem Anwalt wegen Mutwilligkeit abschmettern lassen würde. Er hätte ja schließlich tituliert was das JA wollte, solange bis das dritte Kind kommt zumindest. Ich solle das dann doch in zwei Jahren neu berechnen lassen.


    Außerdem (und das hat mich echt getroffen, weil er seinen Sohn nicht mehr gesehen hat seit er ein Jahr als ist, meine Kontaktversuche und die seines Sohnes vollständig ignoriert hat usw.) fordert er eine vollständige Offenlegung nach BGB über die Verhältnisse von mir und meinem Kind, Schulzeugnisse, Gesundheitsberichte, Verwendung von Geldgeschenken (also er oder seine Familie hat nie eines gemacht), Aufethalt, persönliche Lebenssituation und zwei aktuelle Fotos. (haha)


    Das macht Bauchweh. Aber mürbe machen lassen will ich mich auch nicht...

  • Mach dir keine Bauchschmerzen,


    Ja er hat ein Auskunftsrecht.
    Das bezieht sich aber nur auf euer Kind, nicht auf dich.


    Schick im 2 Ganzkörperfotos (natürlich angezogen), die Kopien der Schulezeugnisse und eine kurze Seite über Hobbys, gesundheitliche Situation (ich hab immer geschrieben "entwickelt sich altersgerecht" und habe besondere Erkrankungen oder Behandlungen erwähnt) und über soziale Kontakte (keine Namen, nur "hat viele Freunde", Unternimmt xy...)


    Finanzen, Verwendung von Geldern, Sparguthaben etc. geht ihn nix an und würde ihm auch nicht vor Gericht ausgeurteil werden.


    Üblicherweise würde er vor Gericht so in etwa "2x jährlich Bericht über die Entwicklung inkl. Ganzkörperfoto und Zeugnis" zugesprochen bekommen. Leider auch wenn er nachweislich derjenige ist ,der den Umgang/Kontakt nicht will

  • ollständige Offenlegung nach BGB über die Verhältnisse von mir und meinem Kind, Schulzeugnisse, Gesundheitsberichte, Verwendung von Geldgeschenken (also er oder seine Familie hat nie eines gemacht), Aufethalt, persönliche Lebenssituation und zwei aktuelle Fotos


    armseelig - schick ihm die Zeugnisse und das Seepferdchen und zwei Bilder und eine Kopie des U-Heftes


    armes Schwein - versucht irgendwie auf einen grünen Zweig zu kommen oder sein Anwalt setzt im solche Flausen in den Kopf

  • Schön ist, dass ich belegn kann, dass ich ihm immer wieder in den letzten Jahren Updates gegeben habe und Bilder geschickt habe und das obwohl ich nie eine Reaktion erhalten habe. Geht alles morgen mit zum Anwalt. Ich hab sogar einen schriftlichen Beweis, dass er mich Anfang 2014 über die Höhe seines Einkommens belogen hat, als ich ihn das erst Mal danach gefragt habe...

  • Hallo Birka77,


    dass Du den Titel nicht anerkennst, musst Du unbedingt auch dem Jugendamt und der ausstellenden Behörde/dem ausstellenden Notar mitteilen. Schriftlich, mit Nachweis und unverzüglich!


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Schön ist, dass ich belegn kann, dass ich ihm immer wieder in den letzten Jahren Updates gegeben habe und Bilder geschickt habe und das obwohl ich nie eine Reaktion erhalten habe. Geht alles morgen mit zum Anwalt.


    Ich würde mir da gar keinen Kopf machen. Den Rat haben dir andere ja auch schon gegeben. Ich würde das sportlich sehen. Der KV muss zB einen Titel erstellen, obgleich er ggf. in korrekter Höhe KU leistet. Auch wenn ein UET korrekt zählt, hat BET das Recht via Anwalt, diesen Titel zu fordern.


    Du informierst ihn freiwillig und pflichtgemäß und KV hat dennoch das Recht, Geld für sein Mietmaul auszugeben um dies analog zu einem KU Titel offiziell und justiziabel zu fordern.


    Hat was von Kindergarten, aber wenn er es braucht... soll das nicht dein Gemüt belasten.

  • spar dir die Kohle für diesen Nebenkriegsschauplatz


    Meinst du ich soll das dem Anwalt gegenüber unerwähnt lassen und ihm einfach die geforderten Infos schicken oder wie? Ich hab so gar keine Ahnung von rechtlichen Auseinandersetzungen (zum Glück bisher). Mir ist klar, dass je mehr Fässer ich auf mache, desto teurer wird das Ganze aber er fährt ja scheinbar auch alle Geschütze auf...


    Eigentlich spiele ich mit dem Gedanken eine "Kennenlernklage" (analog zur Umgangsklage aber mindestens einmalig) dran zu hängen, weil meinem Sohn das schon sehr lange sehr wichtig ist (wurde auch von Kinderpsychologen begutachtet). Ich weiß, dass das den Streitwert erhöht, aber wenn man schon mal vor Gericht zieht...


    Ich frag den Anwalt auf jeden Fall heute Abend mal zu seiner Meinung und auch was das dann je nach Konstellation kosten würde und vor allem wir groß die Chance ist, dass idealerweise der KV den Großteil der Kosten trägt und ich maximal die Hälfte.


    Kennt sich hier auch zufällig jemand mit Verfahrenskostenhilfe für Minderjährige aus (ich würde keine bekommen...)? Falls ich VKH beantrage und in Vorschuss gehen muss, muss der Vater als anderer Unterhaltspflichtiger ebenfalls in Vorschuss gehen? (Vielleicht auch eine dumme Idee, könnte aber ja sein)

  • Hier mal ein kurzes Update. Nachdem die Anwälte sich nun ausgetauscht haben, geht es jetzt vors Gericht.


    Der Gegnerische Anwalt hat auch noch einmal darauf hingewiesen, dass wir eine Umgangsklage nicht gewinnen würden. KV sträubt sich mit Händen und Füßen dagegen sein Kind zu treffen und auch den Mindestunterhalt zu zahlen. (Die Löschen Taste funktioniert aber leider nicht bei Kindern) Angeblich gibt es einen hohen Kredit aus 2006, von dem ich nichts weiß (monatliche Zahlung 1000€). Getrennt haben wir uns das erste Mal im Juli 2006 zwei Tage vor Bekanntwerden der Schwangerschaft. Nach Rettungsversuch endgültig Ende 2006. Für ihn also noch genug Zeit Kredite aufzunehmen.


    Ich könnte würgen. Der errechnetet Geburtstermins seines 3. Kindes (des zweiten mit seiner Frau) ist Mitte Februar und er hängt sich wegen 50 Euro im Monat, die bis zum Mindestunterhalt fehlen lieber in einen Gerichtsprozess. Natürlich möchte er jetzt auch wissen was ich verdiene... Örks. Aber der RA sagt, solange es nicht mehr als das Doppelte ist was er verdient, wäre es nicht relevant...

  • Ein Kredit aus 2006, den er allein abgeschlossen hat. Für den über mittlerweile 10 Jahre 1000 Euro monatlich geleistet wurden, also 120.000 Euro. Da soll er doch - und das wird dein Anwalt fordern - "Ross und Reiter" nennen. (Das hört sich nicht nach Konsumkredit an. Sondern da steht ein Wert wie Haus/Eigentumswohnung etc. dagegen).


    Insgesamt kannst du die Sache sehr ruhig angehen. Gewinnen wirst du. Ob es sich rechnet, ist weiterhin offen. Was der Anwalt vom Ex jetzt aber tut, ist Schlammschlacht und Nebel werfen, weil er keine substantiellen Argumente hat. Ärgerlich, aber eigentlich ein gutes Zeichen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn er den Kredit nach Wissen um die Schwangerschaft abgeschlossen hat bringt ihm das auch nichts. Denn da wusste er schon, dass er einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Nach dieser langen Zeit der Abzahlung kann auch verlangt werden, dass er den Kredit so gestaltet, dass er monatlich weniger zahlt um den Unterhaltspflichten voll nachkommen zu können.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Danke euch, abgeblich muss er auch die 700 Euro für die Öko Privatkrippe im Monat (mehr als doppelt so teuer wie der städtische Höchstbeitrag) alleine tragen, weil seine Frau das finanziell nicht kann. Er versucht gerade alles aber mein Anwalt meinte auch, dass das alles sehr brüchig zurechtkonstruiert ist. Ich bin auf jeden Fall froh, dass mein Anwalt mich bei diesem geringen Streitwert überhaupt vertritt.


    Und es geht nicht wirklich darum ob es sich rechnet *seufz* sondern um das Recht meines Kindes und auch ein bisserl ums Prinzip.

  • Die Krippenkosten reduzieren den Unterhalt für Dein Kind nicht, das ist sein Privatvergnügen.
    Wobei es mich schon stutzig macht, dass ein Ehepaar getrennt wirtschaftet - so etwas wurde zu meinen Ehezeiten aus der gemeinsamen Kasse bezahlt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Vor allem bei dem was sie verdient. Den Kredit für den Umbau der gemeinsam bewohnte Wohnung, die aber nicht ihm sondern seinen Eltern gehört, bezahlt er ja auch alleine. Das stinkt alles zum Hmmel. Und der Irrwitz ist, unter bestimmten Bedingungen kann der die Krippenkosten tatsächlich (zumindest hälftig) nehmen um das Nettoeinkommen zu bereinigen.


    Der Kerl tut echt alles um sein erstes Kind (das er nicht gesehen hat seit es ein Jahr als ist) nun auch noch finanziell los zu werden :wand


    Alle Männer die ich kenne schütteln nur den Kopf, weil die Situation in der Regel eine andere ist. Väter kämpfen um den Kontakt zu ihren Kindern... Ich hoffe der Richter oder die Richterin bemerkt auch was das für eine Nummer ist.

  • Hallo, ich kram den Post nochmal hoch.


    In zwei Stunden ist es soweit und nach ewigen hin und her der Rechtsanwälte auf postalischem Weg, ist heute die erste Verhandlung ung Gütetermin oder so.


    Die Lage hat sich zugespitzt. Er argumentiert in jedem neuen Schreiben neu. Der letzte Stand ist, dass er mir ein horrendes Einkommen andichtet, damit er nicht mehr zahlen muss (schön, wenn ich so viel verdienen würde wie er behauptet). Mein Anwalt musste ihn auch bereits an seine Wahrheitspflicht erinnern, weil er plötzlich behauptet seine Frau habe gar kein Einkommen und deswegen muss er die verdammte 700 Euro Krippe allein und Unterhalt für sie zahlen. Das Kind (von denen) wurde im Januar geboren und sie erhält mindestens Mutterschaftgeld und vermutlich ordentlich, wenn nicht den höchstsatz Elterngeld.


    Ich frage mich was das alles soll. Will er Zeit schinden? Chaos stiften? Ich blick da nicht durch. Sein Anwalt rechnet den Unterhalt höchst offensichtlich schön. Bei einem Nettoeinkommen von 3000 Euro und vier Unterhaltspflichtigen kommt er zuletzt auf 47 Euro monatlichen Unterhalt für meinen Sohn, wobei sogar seine Ehefrau vorrangig behandelt wird.


    Mir ist total mulmig, weil ich eh noch nie vor Gericht war. Ich möchte keinen Vergleich, sondern ich möchte, dass er weiter für den Mindestunterhalt aufkommt und (auch wenn es sich böse anhört) ich möchte, dass er die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat.


    Mal sehen was dabei heute raus kommt. Drückt mir die Daumen!

  • Birka, das wird. Tipp: Nimm dir einen kleinen Zettel mit, auf den du deine Ziele aufschreibst. Und den leg vor dir auf den Tisch. Damit du dich daran erinnerst. - Gerade so Sachen wie Prozesskosten werden am Ende gern vergessen. Und dann hat man das am Bein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn dein Anwalt nicht eine totale Niete ist - mach dir keinen Kopf.
    Zumindest Mindestsatz müßte drin sein und die neue Frau kommt natürlich nach deinem Kind.
    Das mit dem Einkommen - in Frankfurt gibt es da ein Urteil - da lag der Satz aber bei 5-6 fachen - d.h. du hättest ein Netto von 15.000-20.000 Euro.


    Lass dich nicht wahnsinnig machen und persönlich angreifen - nicht einfach - aber OK.

  • Vielen Dank für die Daumen. Er hat mit Pauken und Trompeten verloren.Da ich "nur" den Mindestunterhalt gefordert habe, gab es noch nicht einmal einen Vergleich. In ihrem dritten Satz sagte die Richterin bereits, dass sie in einer ersten Berechnung ebenfalls auf Stufe 1 der 'Düsseldorfer Tabelle kommt. Sie rechnete dann noch den Dienstwagenvorteil hoch, entzog ihm die weiteren 5 % berufsbedingte Kosten etc. Die Gegenseite versuchte dann noch 25 Minuten sich da irgendwie rauszureden aber die Richterin wurde immer nur ungehaltenener.


    Ohne, dass mein Anwalt den Antrag auf Anerkennung gestellt hat, tat die Richterin dies bereits und fragte dann nur noch in unsere Richtung "Sie beantragen doch die Anerkennung, oder" und BÄM das wars dann. Erträgt jetzt für seine Doofaktion auch noch die Prozess und Anwaltskosten. Selbst schuld.


    Ich hoffe das war es jetzt erst mal.


    Liebe Grüße