Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Nach recht langer Abwesenheit melde ich auch mal wieder zu Wort.


    Ich bin auf der Suche nach Infos über die geplante Änderung des Unterhaltsvorschusses hier auf der Seite gelandet und habe den Thread hier mit Interesse gelesen.


    Seit die gute Frau Schwesig uns vor einiger Zeit die Nachricht "Es freut mich, das Bund und Länder sich auf ....... Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr...... Wegfall der Begrenzung auf 6 Jahre...." vor die Füße getwittert hat bin ich auf der Suche nach verlässlichen Infos.
    Bisher erfolglos.


    Was wäre das schön..... mein Nesthäkchen käme noch gute zwei Jahre in den Genuss von fast annähernd sowas wie Unterhalt. Mein Kopfkino gab schon bunte Filme von Teenagerleben in Saus und Braus. Und nachdem ich ja nun auch schon eine Zeit lang raus bin aus den Sozialleistungen dürften wir das Geld sogar behalten und hätten es tatsächlich als Mehreinnahme zur Verfügung.


    Nach ein paar Tagen im Freudentaumel kam der Boden der Tatsachen wieder in Sichtweite und mittlerweile bin ich denn auch dort angekommen.


    Ich habe mich mit der Unterhaltsvorschusskasse in Verbindung gesetzt und dort bekam ich die Auskunft, man kann mir nix Genaues sagen, aber falls das dann mal durch den Bundesrat ist,
    kann ich gerne im Januar einen Antrag stellen.


    Nun, schlauer bin ich jetzt auch nicht, aber illusionsärmer.


    Ich lass mich einfach mal überraschen, was wird und erwarte erst mal nichts bis gar nichts...


  • Naja...


    Die "Solidargemeinschaft" trägt ja schon lange die Kosten der Trennungen...


    DIE Frage ist ja nicht OB diese von der Allgemeingeit getragen werden sondern in WELCHER HÖHE...


    Und da stellt sich die Frage ob es gerecht ist dass der erwerbstätige Familienvater der mit 1850€ Netto im Monat und den darauf entfallenden Steuern dazu beitragen muss dass eine "getrennte Familie" mit den Solidarleistungen auf 2405€ / Monat kommt....


    Da liegt der Hase im Pfeffer...


    Ich habe nichts gegen Solidarleistungen, ich habe etwas dagegen dass derjenige der Arbeitet oft weniger Geld zur Verfügung hat als derjenige der nicht arbeitet...


    lg Thomas

  • Mich nervt der Untersch zwischen Steuerklasse 2 und 1...nämlich ca 50 Euro, ist es nicht lachhaft? Bin ich weniger Familie als der o.g. Familienvater? Der Unterschied zw. 2 und 3 wären bei mir ein paar Hundert Euro. :Hm

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Mit welcher Begründung?
    3 ist nun mal für Ehepaare bei denen entweder ein Partner nicht arbeitet oder aber der andere in der stkl V ist.
    In allen Fällen kommt man auf annähernd den gleichen Grund Freibetrag.


    Alleinstehende haben 950 Euro frei, verheiratete Paare haben zusammen 1850 Euro frei..
    Das ist immer der gleiche Betrag wenn man es auf die Personen umrechnet....


    LG Thomas

  • Stimmt, lehnchen.
    ...und für St.-Kl. 3 brauchst du nicht mal ein Kind...
    Der Kinderfreibetrag gleicht das in der Steuererklärung bei weitem nicht aus.

  • Hallo Thomas,


    mit welcher Begründung ist es nun mal so..? Besonderer Schutz der Familie. ?. ... ich empfinde mich mit meinen Kindern als Familie... warum bin ich nicht so besteuert...
    Ich verdiente vor 10 Jahren in meinem Beruf mit Steuerklasse 3 fast gleich wie heute mit 2..dazwischen liegen 2 Gehaltsstufen und einige Verdi Verhandlungen.
    Ich finde es nicht gerecht.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Hallo Thomas,


    mit welcher Begründung ist es nun mal so..? Besonderer Schutz der Familie. ?. ... ich empfinde mich mit meinen Kindern als Familie... warum bin ich nicht so besteuert...
    Ich verdiente vor 10 Jahren in meinem Beruf mit Steuerklasse 3 fast gleich wie heute mit 2..dazwischen liegen 2 Gehaltsstufen und einige Verdi Verhandlungen.
    Ich finde es nicht gerecht.


    Doch, das ist "gerecht" sofern man bei Steuern von "gerechtigkeit" sprechen kann...


    In der Stkl 3 wird dem Unterhalt für den Ehegatten (der nicht oder in V arbeitet) entsprochen... Da der Erwerbstätige für 2 Personen arbeiten muss steht ihm der doppelte Freibetrag zu.
    Das hat nichts mit "Familie" zu tun sondern mit der Tatsache dass eine 2te Person (erwerbsfähig!) unterhalten wird.
    Wenn der Ehepartner in V nun arbeitet dann hat der nur noch einen Freibetrag von 100€.


    Für die Bedarfsfälle gibt es die Möglichkeit aufzustocken, die anderen müssen eben mit dem Geld wirtschaften....


    Es gab mal Ansätze in Deutschland dieses System zu vereinfachen, mit pauschalen Steuersätzen und mit Freibeträgen abhängig von der Zahl der Familienmitglieder...
    Das war aber nicht gewünscht sodass das bestehende System die "Familie" steuerrechtlich erst ab ca 64tsd € Jahreseinkommen über den Kinderfreibetrag entlastet...


    lg Thomas

  • Sofern man eine Einkommensteuererklärung abgibt, ist es am Ende egal in welcher Steuerklasse man eingestuft ist und besteuert wurde. Die sogenannte Einteilung in Steuerklassen und deren Besteuerung stellt eine Einkommensteuervorauszahlung dar, ähnlich wie bei den Einkommen aus den anderen Einkommensteuerarten...
    In der Kombinantion von Steuerklasse 3 und 5 muss per Gesetz eine Steuererklärung abgegeben werden, in der Steuerklasse 1 nicht.


    Ich rate also dir, lenchen, eine Steuererklärung abzugeben, dann bist du auf der "sicheren" Seite und weißt, das du nicht zuviel oder "zuwenig" Steuern bezahlt hast! :winken:

  • Auszug aus dem Brief des Landkreistages:


    Zitat: " Eine aktuelle Studie des Statistischen Bundesamtes hat ergeben, dass 87 Prozent der derzeitigen Leistungsbezieher von Unterhaltsvorschuss auch SGB II-Leistungen (Hartz IV) und SGB XII – Leistungen erhalten. Diese Leistungen werden von den Jobcentern und den Unterhaltsvorschuss-Stellen miteinander verrechnet.
    Die Familien, die gleichzeitig Hartz IV beziehen, haben durch die Verrechnung keinerlei finanzielle Vorteile, wenn sie Unterhaltsvorschuss erhalten
    "


    Das deckt sich mit meiner Ansicht über die tatsächlichen Zahlen der Bevölkerungsgruppe die überwiegend auf solche Leistungen angewiesen sind.


    Geht man davon aus dass von den restlichen 13% die überwiegende Zahl der UET nicht leistungsfähig ist (Hartz IV des BET und Einkommen des UET stehen in einem direkten Verhältnis) dann habe ich die Vermutung dass das Gesetz dahingehend geändert wird diese Zahlungen von einem tatsächlichen "Bedarf" abhängig zu machen, sprich der "Leistungsbezug" wird bei einer Gesetzesänderung wohl mit einer Einschränkung der Bezugsvoraussetzungen einhergehen...


    lg Thomas

  • Es heißt ja nicht, dass die 87 Prozent die ALG II bekommen alle nicht arbeiten. Auch ich hatte als die Kinder noch kleiner waren trotz Erwerbseinkommen und UVG noch ergänzendes ALG II erhalten, da ich noch wenige Wochenstunden arbeiten konnte. Dann konnte ich meine Arbeitszeit erhöhen und für ca 3 Jahre bestand unser Einkommen vom Erwerbseinkommen und Unterhaltsvorschuss . Durch den Wegfall des Unterhaltsvorschussgesetzes ( bei einem Kind mit 12 Jahren, beim zweiten mit 9) sind wir jetzt wieder auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen.
    Gerade weil der Unterhaltsvorschuss bisher nur bei jüngeren Kindern bezahlt wird, ist der Anteil derer, die auch noch Sozialleistungen erhalten höher. Wird der Unterhaltsvorschuss bis 18 gezahlt wird sich das Verhältnis ändern.

  • Es heißt ja nicht, dass die 87 Prozent die ALG II bekommen alle nicht arbeiten. Auch ich hatte als die Kinder noch kleiner waren trotz Erwerbseinkommen und UVG noch ergänzendes ALG II erhalten, da ich noch wenige Wochenstunden arbeiten konnte. Dann konnte ich meine Arbeitszeit erhöhen und für ca 3 Jahre bestand unser Einkommen vom Erwerbseinkommen und Unterhaltsvorschuss . Durch den Wegfall des Unterhaltsvorschussgesetzes ( bei einem Kind mit 12 Jahren, beim zweiten mit 9) sind wir jetzt wieder auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen.
    Gerade weil der Unterhaltsvorschuss bisher nur bei jüngeren Kindern bezahlt wird, ist der Anteil derer, die auch noch Sozialleistungen erhalten höher. Wird der Unterhaltsvorschuss bis 18 gezahlt wird sich das Verhältnis ändern.


    Hab ich irgendwas von Arbeit geschrieben?


    Im Grunde ist es egal ob der Bedarf einer alleinerziehenden Familie durch direkte Sozialleistungen oder durch Unterhaltvorschuss gedeckt wird, er ändert sich nicht.
    Es gibt in Deutschland nur ganz wenige Fälle in denen sich ein Unterhaltsschuldner seiner Zahlungspflicht entzieht weil das System (Gericht, Titel, Vollstreckung usw..) durchaus effektiv ist.


    Daher bleibt die Frage WARUM denn ein vielen Fällen kein Unterhalt gezahlt wird.


    Und da ist es nunmal so dass ein nicht unerheblicher Teil der Unterhaltschuldner garnicht Leistungsfähig ist...


    In diesen Fällen ist es aber so dass während der Beziehung auch nicht mehr Geld vorhanden war. Es geht nämlich nicht um die hohen Einkommen sondern um diejenigen die mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen bisher eine Familie ernährt haben und nun, nach der Trennung, dieses Einkommen nicht mehr ausreicht 2 Haushalte zu finanzieren...


    Diesbezüglich bin ich - was meine Einstellung zu den Sozialleistungen betrifft - durchaus der Meinung dass sich der Unterhalt nicht am Tabellenbedarf orientieren sollte sondern am tatsächlich vorhandenen Einkommen das bisher den Lebensstandard definiert hat.


    Solange der nominelle Bedarf einer AE Familie über dem tatsächlichen Einkommen der unteren Einkommensklassen liegt besteht das Problem dass der (nun erhöhte) Bedarf irgendwie gedeckt werden muss.


    Ich hatte das mal an einem Beispiel hier erläutert.


    Wenn eine Familie (Vater, Mutter + 2 Kinder ) von einem Einkommen in der Größenordnung 1800€ Netto / Monat gelebt hat ist nach der Trennung dieses Einkommen nicht mehr ausreichend den Nominalbedarf (Lebensbedarf ca 1600€ + 2x Miete a 500€ = 2600€) zu decken.
    Rechnerisch ergibt sich daraus dass nach der Trennung durch die Sozialleistungen für den BET tatsächlich mehr Geld vorhanden ist als während der Beziehung und es ergibt sich auch dass der Unterhaltsschuldner garnicht in der Lage ist den nominalen Bedarf zu decken.


    Ich habe die Vermutung dass bei einer Gesetzesänderung die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners mit im Gesetz verankert wird.


    D.h. bei den Voraussetzungen wird der Satz mit aufgenommen "der Unterhaltspflichtige ist Leistungsfähig"


    Und genau dann sind wir eben soweit dass zwar der Unterhaltvorschuss bis zum 18LJ bezahlt wird aber letztendlich doch der überwiegende Teil der Leistungsempfänger diese Leistungen über Hartz IV erhält.


    Weiterhin vermute ich dass sich in den nächsten 10 Jahren einiges an dem bisherigen Modell (BET/UET) ändern wird, wenn sich das "Europäische" Modell durchsetzt dann werden beide ETe Barunterhaltspflichtig, der Nominalbedarf wird sich am Gesamteinkommen bemessen und es werden wohl neue Formen des Umgangs bzw. der Betreuung von Kindern folgen...


    lg Thomas

  • Naja, finanziell mag es zwar keinen Unterschied machen, ob man in so einem Fall Hartz 4 bekommt oder UVG, aber für die "Psyche" und das Umfeld macht es doch einen Unterschied.....


    Ich war zwar nie in der Situation, aber ich finde, es hört sich schon anders an, wenn ich sage, ich beziehe für meine Kinder UVG (weil der andere Elternteil nicht leistungsfähig ist) oder ich beziehe Hartz 4 (was oft immer noch einen negativen Beigeschmack hat, weil immer als erstes unterstellt wird, dass jemand nicht arbeitet und ja die familieären Umstände nicht kennt).


    Klar, es ist der selbe Topf mit anderem Namen..... aber die Ursache der Leistung ist doch eine andere....

  • Naja, finanziell mag es zwar keinen Unterschied machen, ob man in so einem Fall Hartz 4 bekommt oder UVG, aber für die "Psyche" und das Umfeld macht es doch einen Unterschied.....


    Ich glaube schon, dass davon mehr als die 13 % profitieren würden, einfach weil der UVG in vielen Fällen gerade bei mehr als einem Kind den Aufstockungsbetrag übersteigen wird. Und ich möchte nicht wissen, wie viel AEs mit Kindern Ü 12 ihre Stunden nicht aufstocken, gerade weil sie mehr als 1500 Euro Brutto haben (Grenze bis zu der Freibeträge auf ALG2 gewährt werden) und außer mehr Arbeit und einen lächerlichen Beitrag zur Rentenversicherung, effektiv nix davon haben.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Oder sogar weniger haben mit mehr Verdienst.
    Ich habe auf eine Gehaltserhöhung verzichtet, da sonst der Kinderzuschlag und Wohngeld und Bildung und Teilhabe (ich habe 2 Kibder die eine Busfahrkarte brauchen) weggefallen wären. Das heißt mit mehr Erwerbseinkommen hätte ich unterm Strich ca. 200 Euro weniger gehabt. Was ich mir einfach nicht leisten konnte. Beim Kinderzuschlag bekommt man bei 1 Cent und ter der Höchsteinkommensgrenze noch den halben Kinderzuschlag ( bei 2 Kindern also 2x 80€) und ist man 1cent darüber gar nix! Auch nicht, wenn der Bedarf nach ALG II nochmal nicht gedeckt ist. Hab Anfang des Jahres deswegen eine Petition beim deutschen Bundestag eingereicht. Die ist seither in Bearbeitung.
    Mit Unterhaltsvorschuss bis 18 wären diese Probleme vom Tisch.

  • Naja...


    genau da stellt sich die Frage ob das System so überhaupt funktionieren kann...


    Wenn Leistungsbezieher auf Arbeit und Mehrstunden verzichten damit der Sozialbezug nicht darunter leidet stimmt im System etwas nicht,


    Sorry, aber für mich ist das ein Sozialmissbrauch, wer mehr verdienen kann oder mehr arbeiten kann der sollte das auch tun, unabhängig davon ob er am Schluss etwas weniger in der Tasche hat oder nicht...


    Jeder hier im Forum der Steuern bezahlt zahlt ja die Sozialleistungen für dich mit...


    Und wir haben in Deutschland nicht wenige Familien die tagtäglich Arbeiten und auch mit Arbeit unter dem Mindestbedarf sind, sind die alle blöd?


    lg Thomas

  • Wer anscheinend so viel Geld hat wie du kann das leicht sagen. Ich wollte jetzt auch gerne wieder etwas mehr arbeiten, hab es mir ausgerechnet und festgestellt dass ich uns so nicht über den Monat bringen kann. Wie du schon festgestellt hast ist es ein Fehler im System, aber das System habe ich nicht erfunden und möchte deshalb ungern meine Kinder Hungern lassen. Momentan stocke ich mit ALG 2 auf, würde ich mehr arbeiten hätte ich deutlich weniger Geld zur Verfügung.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Jeder hier im Forum der Steuern bezahlt zahlt ja die Sozialleistungen für dich mit...


    Oft ist es ja gerade so, dass AEs mit 2 und mehr Kindern selbst mehr Steuern zahlen, als sie selbst ALG 2 Leistungen erhalten *hust*... und dann erzähl denen mal etwas, dass auch nur im Ansatz mit Sozialschmarotzen zu tun hat 8)


    edit: ich habe mal den Brutto-Nettorechner bedient... in urbanen Gegenden (da leben AEs statistisch am häufigsten) würde ich sagen, dass mein Beispiel schon mal alle Aes mit 2 Kindern trifft, die zwischen 2000 und 2800 Euro brutto ... ich glaube nicht, dass das so wenige sind.
    Und ich denke da greift tatsächlich auch die Psychologie... lieber UHV als ALG2 oder eine andere Sozialleistung an der eine sich nackt machen hängt ;-) .


    Und zur Arbeitszeitreduzierung aus egoistischen Gründen... ist das nur legitim, wenn man keine Sozialleistungen bezieht? Ich beispielsweise hätte überhaupt kein Problem mit einer staatlichen Förderung anderer, die Kinder erziehen und deshalb nur 30 Stunden bezahlt arbeiten. Ich mache das auch... nennt sich mit meinem Sozialen Status eben nur Work-Life-Balance :P

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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  • Tja genau so ist es! Ich bezahle mehr Steuern als ich Sozialleistungen bekomme. Und in den 20 Jahren bevor ich die Kinder bekam habe ich Steuern im oberen Bereich bezahlt! Und zwar gerne, da mir immer noch soviel blieb, um damit gut zu leben incl. mehrerer Reisen im Jahr. Aber nach mehreren Jahren alleine mit Kindern sind auch die privaten Reserven aufgebraucht und dann muss man halt rechnen. Auch ich finde das System, so wie es momentan ist besch.......! Aber ich muss schauen, wie ich über die Runden komme.