Streng genommen kann ein BET diese Anforderungen nicht stellen. Der UET ist mitnichten in der Verantwortung, dass es eben dieser Termin geworden ist. Oder hat UET die Kur für BET beantragt und den Termin ausgesucht? Ich bin immer dafür, dass jemand, der Verantwortung zu tragen hat auch mit der nötigen Entscheidungsfreiheit ausgestattet ist.
Ganz nüchtern betrachtet hat BET die Umgangsvereinbarung gekippt und UET die Pistole auf die Brust gesetzt. Entweder nimmst du die Kids die ganze Zeit - egal ob du Urlaub, Geld oder Zeit hast, oder aber du siehst die Kinder gar nicht. Ich glaube hier würde sich so ziemlich jeder aufregen, wenn UET dem BET solche "Angebote" macht.
"Liebe BET, ich kann die Kinder nicht zu den vereinbarten Umgangsferien holen - habe eine Kur gebucht in meiner Ferienhälfte. ging nicht anders, musst du mir schon glauben. Entweder du bringst die Kinder zu mir und bezahlst 70 Euro pro Tag und Kind - so viel verlangt das Kurhaus für Besuchskinder, oder du nimmst halt unbezahlten Urlaub und betreust in meiner Ferienhälfte, oder du bezahlst einen Babysitter. Nicht mehr mein Problem, ich habe dir schliesslich Alternativen gegeben." Wäre doch super fair und mehr kann man doch nicht erwarten, oder? Wenn BET das Angebot nicht annimmt, ist sie doch selber Schuld, oder?
Ich will da auch nicht weiter drauf rumreiten. Es ist auch nicht so, dass ich keinerlei Verständnis dafür habe, dass TS in Kur will/muss/glaubt zu müssen.... Darüber will und kann ich nicht urteilen. Aber nochmal... Wenn man sich nicht wundern und ärgern will über den anderen Elternteil und dessen schofeliges Verhalten, dann wäre es vermutlich ratsam gewesen, den Brief mit den Kosten nicht einfach dem anderen ET zuzuschicken und sich obendrein noch hinstellen und sagen "Super, ich bin den schwarzen Peter los. Mich trifft keine Schuld, ich trage keine Verantwortung. Wenn der andere keine 140 pro Tag zahlen kann/will ist er selbst Schuld." Ob das, was hier passiert ist dazu beiträgt, dass das Verhältnis zwischen den beiden besser wird, wage ich zu bezweifeln. Im Grunde hat BET hier dem UET eine Steilvorlage geliefert für künftige Auseinandersetzungen. Meine Meinung: Das Einfache weiterleiten des Briefes - "friss oder stirb, ist nicht mehr mein Problem." war Öl ins Feuer giessen und damit unnötig.
Zum Thema mangelnde Unterstützung: Unterstützung bei der Betreuung durch den UET ist ein Bonus... Wenn hier ein Selbstverständnis vorausgesetzt werden soll, dann gäbe es zwei BETs.
Ist es auch ein (einklagbares) Selbstverständnis, dass BETs für Betreuung über den 14tägigen Turnus hinaus Unterhalt an UET zahlen müssen? Und bitte jetzt nicht kommen mit dem halben Kindergeld Wenn das als Argument zählt, dürfte es streng genommen weder mehr- noch Sonderbedarf geben, denn mit dem KU wäre dann alles abgegolten.