Inobhutnahme der Tochter (lebte beim KV)

  • Ja ich habe geheult, nicht nur aus Mitleid mit dem Kind weil es diese Erfahrungen machen musste sondern auch weil ich mir die Mitschuld daran gebe. Hätte ich damals mehr getan wäre es vielleicht nie soweit gekommen.
    Aber wie schon einmal erwähnt, ich hatte gesundheitliche Schwierigkeiten und konnte mich deswegen nicht darauf konzentrieren um meine Tochter zu kämpfen. Trotzdem bin ich jetzt für sie da und war auch in der ganzen Zeit meiner Erkrankung im Hintergrund. Ich hatte telefonisch wie schriftlich Kontakt mit der Schule bis ca. 6 Wochen vor den Ereignissen.


    Es ist also nicht so das ich meine Tochter komplett entsorgt hatte, ich habe an allen Schulischen Entscheidungen teilgenommen und war über alle Angelegenheiten die die Schule wusste im Bilde.
    Mich aber aktiv an der Betreuung und den Umgangskontakten beteiligen konnte ich gesundheitlich bedingt nicht.

  • Ja, das ist wohl der gewalttätigen Geschichte zwischen den Kindeseltern geschuldet. Und sie hatte dann wohl nicht die Kraft, den Mut dies zu tun und die Umgänge durchzusetzen , obwohl ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, wie es bei der bekannten Aggressivität des KV zur freiwilligen Übersiedlung in den Haushalt ohne engmaschige Kontrolle kam.


    Jetzt die TS zu beschimpfen finde ich jedoch auch nicht ganz fair, denn sie ist da wohl auch wirklich schlecht beraten gewesen. Wenn man dann noch gesundheitlich / psychisch nicht in der Lage ist vor Gericht zu kämpfen, ist das natürlich tragisch, nimmt ihr aber nicht das Recht es jetzt mit vollem Elan zu tun.


    Sie war nicht diejenige die das Kind misshandelt hat.
    Man hat ihr zugeraten es dort unterzubringen .

  • Hallo,


    ich finde es nicht gut der TS Vorwürfe zu machen.
    Anscheinend ging es ihr gesundheitlich nicht gut und sie fühlte sich zu schwach zum kämpfen.


    Andersherum: wie viele Vätter erleben das? Das KM den Umgang unterbindet und da gibt es auch genügend die keine Kraft mehr haben...


    Kontaktversuche waren ja da und auch die Informationen aus Schule und Kita...


    Ich würde mir auch eine neue Anwältin suchen...


    Sei stark und kämpfe diesmal wirklich!


    Bau die Beziehung wieder auf, schaffe Vertrauen.


    Begleiteten Umgang finde ich nach so langer Zeit nicht verkehrt und auch nachdem was das Kind durch gemaht hat.


    Trotzdem würde ich mir gute Anwaltliche Hilfe suchen.

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Ja, das ist wohl der gewalttätigen Geschichte zwischen den Kindeseltern geschuldet. Und sie hatte dann wohl nicht die Kraft, den Mut dies zu tun und die Umgänge durchzusetzen , obwohl ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, wie es bei der bekannten Aggressivität des KV zur freiwilligen Übersiedlung in den Haushalt ohne engmaschige Kontrolle kam.



    An Anfang gab es engmaschige Kontrollen, das JA war Dienstag und Freitags dar und stand in täglichen Kontakt mit dem damaligen Kindergarten. Das war aber als er in einer anderen Stadt wohnte und ein anderes JA zuständig war als jetzt.
    2013 Dezember, kurz vor Weihnachten zog er dann in seine jetzige Stadt mit dem jetzigen JA. Dieses meinte dann er hätte sich lange genug bewährt, er bräuchte keine engmaschige Kontrolle mehr, im gleichen Moment unterband er den Kontakt.
    In genau den 7-8 Wochen zwischen Umzug und den ausbleibenden Umgangskontakten wurde ich krank.


    Ich habe dem JA auch bei dem ersten Termin alle ärztlichen Atteste gezeigt um zu belegen das ich das überstanden habe und mir das nicht wieder dazwischen kommt.

  • Nochmal an die, die es nicht nach vollziehen können das ich nicht gekämpft habe.....


    Ich war schwerst krank, was genau möchte ich nicht sagen, das ist mir zu privat. Ich war sehr oft im KH, ambulant wie stationär. Gleichzeitig habe ich noch 3 Kinder zuhause die auch versorgt werden mussten. Mein letzt geborener war damals 1 Jahr alt. An manchen Tagen hatte ich nicht mal Kraft (körperlich gesehen) aus dem Bett aufzustehen.
    Wie soll ich mich denn da vor Gericht oder JA schleppen?
    Um gegen meinen Ex ankämpfen zu können braucht man jede Kraft die man hat, es ist schon auslaugend genug ohne gesundheitlich eingeschränkt zu sein aber dann noch mit einem Handicap wäre einfach zu viel gewesen.
    Nein ich hatte keine Depressionen, auch wenn ich manchmal kurz davor stand weil es mir so dreckig ging. Körperlich so eingeschränkt zu sein und zu wissen das meine Tochter nicht weit und trotzdem so fern ist und ich einfach nichts dagegen tun kann.


    Niemand kann mir so viele Vorwürfe an den Kopf schmeißen wie ich das selbst schon tue.


    Ich hätte mir die Dinge für meine Kleine auch anders gewünscht mit einer glücklichen und unbelasteten Kindheit. Leider ist dies nicht so gelaufen, aber ich bin nun hier für sie und stärker als zuvor und diesmal richtig und bis zum Ende.

  • Es wird aber nötig sein selbst einen Antrag auf Rückführung in deinen Haushalt zu stellen, damit jetzt nicht einfach vom Status quo der letzten Jahre ausgegangen wird.
    Da wird also auf jeden Fall eine RA voll hinter dir stehen müssen .
    Diesen Antrag wirst du zeitnah stellen müssen, auch weil höchstwahrscheinlich in so einem Fall noch ein Gutachten folgen wird.
    Dabei solltest du dich gut beraten lassen.
    Deine jetzige RA scheint mir da nicht die richtige Wahl.

  • Ja meine Anwältin zu wechseln kam mir auch schon in den Sinn. Allerdings bekomme ich PKH und weiß nicht ob man da einfach ohne weiteres wechseln darf. Und selbst wenn man wechseln könnte, wie soll man denn den Richtigen oder die Richtige finden? In meiner Stadt gibt es so viele für Familienrecht.....

  • DAS frag ich mich für mich persönlich auch immer wieder. Wie findet man einen guten rechtlichen Beistand?
    Irgend jemand eine Antwort?

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Viele hatten mir geraten eine Frau als Anwältin zu suchen, sie könnte sich besser in einen hinein versetzen.
    Sehe ich bei meiner Anwältin überhaupt nicht....


    Einen männlichen Anwalt hatte ich damals..der war einfach nur faul und unhöflich....


    Deswegen glaube ich mittlerweile das dass mit dem Geschlecht nichts zu tun hat....

  • Auch bei PKH kannst du natürlich den RA wechseln, nur nicht im laufenden Verfahren, aber sobald du vorhast einen neuen Antrag zu stellen.
    In deinem Fall würde ich mich mal beim Kindeschutzbund erkundigen, ob die jemanden empfehlen können.
    Sonst Mundpropaganda ..

  • Von meiner Seite aus ist ja jetzt in dieser Sache noch kein Verfahren eröffnet worden. Der Gerichtstermin war ja Jugendamt gegen KV...


    Dann werde ich mich mal beim Kinderschutzbund erkundigen. Danke für den Tip.

  • Frag ansonsten noch bei anderen Beratungsstellen nach Empfehlungen.


    Meide größere Kanzleien ist meine Erfahrung mit ganz tollen Anwälten, die haben nämlich keine Lust für PKH am Amtsgericht sich reinzuhängen. Da geht dann viel unter und sie sind schlecht vorbereitet.


    Die Chemie muss stimmen zwischen euch. Die RA soll dir keine unglaublichen Versprechungen machen, nicht dein Seelentröster sein, aber voll hinter dir stehen und alles juristisch mögliche versuchen!

  • Für welchen Vorgang hast du denn PKH vom Gericht bekommen? Wo warst du denn Verfahrensbeteiligte? Aus deinen Beschreibungen klingt es, als wärst du aussen vor gewesen. Falls das der Fall wäre, könntest du (theoretisch) deine Tochter aus der Pflegefamilie abholen und gut ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nach meinem Lesen klingt das aber auch so, als wären da gerichtlich in dem Verfahren wo es um Unterbringung in die Pflegefamilie ging, begleite Umgänge beschlossen worden.
    Da wäre ich doch schon sehr vorsichtig mit so einer Vorgehensweise, sonst könnte das ABR auch ganz schnell beim JA landen...

  • Daher die Nachfrage. Ich hatte einerseits herausgelesen, dass die Threadstarterin am Verfahren nicht beteiligt (nicht geladen?) war, andererseits PKH hat. Und das die Umgänge mit dem Jugendamt geklärt worden wären.


    Wenn letzteres stimmt, kann Jodifana sich beim Jugendamt für die Unterstützung bei der Wiederaufnahme des bisher vom Vater verhinderten Kontakts mit dem Kind bedanken und mit dem Jugendamt einen Rückführungsplan ausarbeiten, das Kind zur Mutter zur überführen. Wenn dem der Vater nicht widerspricht, hat die zu geschehen, da die Mutter anscheinend unbestritten das Sorgerecht besitzt gemeinsam mit dem Vater. Eine Inobhutnahme durch das Jugendamt und damit die Wegnahme von Teilen des Sorgerecht muss ein Gericht zwingend gegen alle Sorgeberechtigten aussprechen.
    Ist der Vater nicht in der Lage, das Sorgerecht auszuführen, wie ja vom Gericht wohl festgestellt, muss begründet werden, weshalb nicht der andere Sorgeberechtigte das Kind aufnehmen kann. Da die Mutter hier bereits mehrere Kinder im Haushalt hat, liegt der Nachweis vor, dass eine Erziehungsfähigkeit vorliegt. Man kann nicht argumentieren, die Mutter wäre durch die Aufnahme des eigenen Kindes überlastet, ohne gleichzeitig in Zweifel zu ziehen, dass die Mutter für die anderen Kinder nicht erziehungsfähig wäre. Dazu liegen aber anscheinend vom anderen JA keine Erkenntnisse, geschweige denn Anträge vor.


    Wenn also die Faktenlage so ist, wie von Jodifana dargestellt, wäre rechtlich die Sache sehr schnell zu erzwingen. In der Praxis sollte aber eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gesucht werden. Die findet aber zumindest auf Augenhöhe statt. Dass anscheinend ein Verfahren stattgefunden hat, in dem das JA nicht in der Lage war, alle Sorgeberechtigte zu erreichen, hat ein deutliches Geschmäckle. Hier müsste das JA darlegen, warum die Kontaktaufnahme nicht gelungen ist. Ist Jodifana ordnungsgemäß gemeldet und die Elternschaft ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt eingetragen worden, hat das Jugendamt auf Anfrage Zugriff auf die Adressdaten der Mutter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Puh..... ich habe es mal Riskiert deinen namen zu Googlen und was ich da so gelesen habe könnte glaub ich ein ganzes Buch füllen.


    Um daraus auch schlau zu werden hätte ich mir eine Tafel besorgen müssen um einzukreisen wer zu wem Gehört und wer jetzt gut und böse ist.


    Aber kurz zusammengefasst..... du hast und deine 2 Großen sehr viel erlebt und darunter waren auch Sachen die das Jugendamt mitbekommen haben.


    Auch das du sehr Abenteuerlustig bist oder warst. Das Jugendamt will wahrscheinlich für deine Tochter erstmal Beständigkeit was ich nachvollziehen kann.


    Ich weiß auch das die Beiträge teils 4 und 5 Jahre zurückliegen und du dich wahrscheinlich jetzt erstmal beweisen musst.


    Aber trotz allem sehe Ich kein Grund dagegen du bist ja auch noch erstauntlich Jung Viel Glück wünsche ich dir das wirst du wohl gebrauchen können.

    „Keine Zeit“ – gibt es nicht
    Nur andere Prioritäten