Unterhaltsklage Auskunftsverweigerung

  • Es geht um die Berechnung des Unterhaltes für meine zwei Kinder. Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Vater auch per Gerichtsbeschluss verweigert Auskunft über sein Gehalt zu geben. Dann kann der Gerichtsvollzieher die Auskunft eintreiben, aber wenn auch dann keine Auskunft erteilt wird. Haben die Kinder dann überhaupt Anspruch auf Unterhalt? Von irgendwelchen Zwangsgeldern oder Zwangshaft als Strafmittel ist den Kindern ja nicht wirklich geholfen. Wie ist denn da die Vorgehensweise. Der Gerichtsvollzieher darf ja nicht zum Arbeitgeber und dort die Nachweise einfordern. Meine Anwältin hat eine Stufenklage beim Gericht eingereicht, aber wie das alles funktioniert, da werde ich nicht schlau draus. Kann mir jemand erklären, wie das alles funktioniert und ob die Kinder jemals Unterhalt bekommen?

  • Seit dem Familienrecht von 2009 treibt nicht zwingend der Gerichtsvollzieher etwaige Unterlagen ein. Da kann und soll der Richter selbst aktiv werden und holt sich qua Amtes die Info vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt direkt.


    In der Regel aber kürzt das der Richter ab. Er schätzt den Auskunftsverweigerer ein und belegt ihn mit einem Unterhaltstitel. Der kann dann ggfls. sofort bepfändet werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :-) Guten Abend,


    also ich kann Dir nur sagen wie es bei uns war. Und zwar so wie Bap es sagt :D


    KV hat durch seine Ignoranz nur erreicht, dass er ohne Umwege vom Richter "verurteilt" wurde 100% Unterhalt
    zu zahlen. Ich habe umgehend einen vollstreckbaren Titel erhalten - und bis heute keinen Cent bekommen. Trotz Auskunftsersuchen beim Arbeitsamt ect.
    Das war 2013, glaube ich zumindest.


    Gerichtsvollzieher wurde zu keiner Zeit beauftragt, allerdings habe ich mittlerweile auch aufgegeben Unterhalt einzufordern, aber das ist eine andere Baustelle. Das ist aber durchaus möglich sobald ein Titel vorliegt.


    Edith wünscht viel Erfolg und im Zweifelsfall starke Nerven.

  • Unser Kv hat jegliche Zusammenarbeit mit dem JA verweigert.
    JA hat dann über die Rentenversicherung den Arbeitgeber herausgefunden und kontaktiert.
    Der Arbeitgeber gab Auskunft über das Gehalt.
    Daraufhin wurde KV aufgefordert Unterhalt zu zahlen - was er bis heute nicht tut :rolleyes2:


    Über eine Anzeige bei der Polizei wurde er auch vom Gericht dazu verdonnert zu zahlen.... Auch das zieht nicht.


    Aber über Rentenversicherung/ Krankenkasse etc sollte doch ein Arbeitgeber ausfindig zu machen sein?

  • Unser Kv hat jegliche Zusammenarbeit mit dem JA verweigert.
    JA hat dann über die Rentenversicherung den Arbeitgeber herausgefunden und kontaktiert.
    Der Arbeitgeber gab Auskunft über das Gehalt.
    Daraufhin wurde KV aufgefordert Unterhalt zu zahlen - was er bis heute nicht tut :rolleyes2:


    Über eine Anzeige bei der Polizei wurde er auch vom Gericht dazu verdonnert zu zahlen.... Auch das zieht nicht.


    Aber über Rentenversicherung/ Krankenkasse etc sollte doch ein Arbeitgeber ausfindig zu machen sein?


    Blume, bei dir müsste die Beistandschaft/Jugendamt via Gericht einen Titel besorgen. Damit kann beim Arbeitgeber direkt eine Lohnpfändung durchgezogen werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Arbeitgeber ist bekannt und zahlt auch gut. Nur meinte meine Rechtsanwältin, dass der Gerichtsvollzieher nicht an den Arbeitgeber herantreten darf.


    Das kann eigentlich nur bei ganz speziellen Arbeitgebern sein - zum Beispiel diplomatische Vertretungen ausländischer Staaten oder US-Army. Ist es ein "normaler" Arbeitgeber, geht das immer. Wie begründet denn das die Anwältin?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist ein ganz normaler Arbeitgeber. Begründet wurde mir das nicht. Es ist eine Familienanwältin und eigentlich auch eine sehr gute. Aber wenn es funktioniert bin ich schon mal beruhigt. Holt denn der Gerichtsvollzieher die Unterlagen beim Arbeitgeber ein oder das Gericht? Der ganze Prozess dauert bestimmt noch lange?

  • Du müsstest den Ex auf Auskunft verklagen. Macht man nomalerweise in einer sog. Stufenklage: Auskunft (Stufe eins), dann Unterhalt (Stufe zwei).
    Gibt Ex freiwillig die Auskunft nicht, verurteilt ihn der Richter und führt Zwangsmaßnahmen durch und oder holt die Auskunft selbst. Anschließend berechnet oder schätzt er dn Unterhalt ein. Nach diesem Urteil kannst du einen Titel verlangen und bekommst ihn vom Gericht über die im Urteil genannte Summe ausgestellt. Diesen Titel bekommt von dir der Gerichtsvollzieher mit der Angabe, wer der Arbeitgeber ist. Damit marschiert der Gerichtsvollzieher zum Arbeitgeber, prüft vor Ort das Einkommen des Ex nochmals und befiehlt dem Arbeitgeber, wie viel vom Lohn er direkt monatlich an dich abzuführen hat. Wenn der Arbeitgeber das nicht macht, ist der Geschäftsführer /Inhaber persönlich im Senkel. Dann kann das Geld direkt von ihm geholt werden bzw. der Gerichtsvollzieher beantragt Haft für den Geschäftsführer (ist also eine ziemlich sichere Sache, dass die Pfändung vom ohne läuft. In den Knast will kein Geschäftsführer ...).


    Zum zeitlichen Ablauf: Nach Einreichung der Klage wird im Normalfall nach sechs bis acht Wochen Ex Klage zugestellt mit der Aufforderung, sich über einen Anwalt zu verteidigen. Das gibt dann in der Regel ein mehrfaches Hin- und Her zwischen Anwalt A, Gericht und Anwalt B. Zwei Wochen Zeit hat man immer, um auf so ein Schreiben zu reagieren. Irgendwann setzt das Gericht, wenn dort der Eindruck herrscht, alle notwendigen Infos für die Verhandlung liegen vor (entweder Auskunft oder Auskunftsverweigerung ...), wird ein Termin festgesetzt. Der überlicherweise innerhalb von drei Monaten. Dort gibt es mutmaßlich ein Urteil. Das hast du ca. 2 bis sechs Wochen später schriftlich. Wird es rechtsgültig (Ex geht nicht in Widerspruch), kannst u dann den Titel beantragen. Den hast u nach ca. 2 bis sechs Wochen. Damit beauftragst du den Gerichtsvollzieher. Der braucht zwischen 2 Wochen und 18 Monaten :-( , um bei Arbeitgeber aufzuschlagen. Der Arbeitgeber muss mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung, also höchstens nach einem Monat und 29 Tagen ..., die Zahlung aufnehmen.


    (Sorry für die Tippfehler oder vereinzelt komischen Worte etc, ich hänge am Smartphone mit Autokorrektur, wollte dir aber heute noch antworten ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du müsstest den Ex auf Auskunft verklagen. Macht man nomalerweise in einer sog. Stufenklage: Auskunft (Stufe eins), dann Unterhalt (Stufe zwei).
    Gibt Ex freiwillig die Auskunft nicht, verurteilt ihn der Richter und führt Zwangsmaßnahmen durch und oder holt die Auskunft selbst. Anschließend berechnet oder schätzt er dn Unterhalt ein. Nach diesem Urteil kannst du einen Titel verlangen und bekommst ihn vom Gericht über die im Urteil genannte Summe ausgestellt. Diesen Titel bekommt von dir der Gerichtsvollzieher mit der Angabe, wer der Arbeitgeber ist. Damit marschiert der Gerichtsvollzieher zum Arbeitgeber, prüft vor Ort das Einkommen des Ex nochmals und befiehlt dem Arbeitgeber, wie viel vom Lohn er direkt monatlich an dich abzuführen hat. Wenn der Arbeitgeber das nicht macht, ist der Geschäftsführer /Inhaber persönlich im Senkel. Dann kann das Geld direkt von ihm geholt werden bzw. der Gerichtsvollzieher beantragt Haft für den Geschäftsführer (ist also eine ziemlich sichere Sache, dass die Pfändung vom ohne läuft. In den Knast will kein Geschäftsführer ...).


    Zum zeitlichen Ablauf: Nach Einreichung der Klage wird im Normalfall nach sechs bis acht Wochen Ex Klage zugestellt mit der Aufforderung, sich über einen Anwalt zu verteidigen. Das gibt dann in der Regel ein mehrfaches Hin- und Her zwischen Anwalt A, Gericht und Anwalt B. Zwei Wochen Zeit hat man immer, um auf so ein Schreiben zu reagieren. Irgendwann setzt das Gericht, wenn dort der Eindruck herrscht, alle notwendigen Infos für die Verhandlung liegen vor (entweder Auskunft oder Auskunftsverweigerung ...), wird ein Termin festgesetzt. Der überlicherweise innerhalb von drei Monaten. Dort gibt es mutmaßlich ein Urteil. Das hast du ca. 2 bis sechs Wochen später schriftlich. Wird es rechtsgültig (Ex geht nicht in Widerspruch), kannst u dann den Titel beantragen. Den hast u nach ca. 2 bis sechs Wochen. Damit beauftragst du den Gerichtsvollzieher. Der braucht zwischen 2 Wochen und 18 Monaten :-( , um bei Arbeitgeber aufzuschlagen. Der Arbeitgeber muss mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung, also höchstens nach einem Monat und 29 Tagen ..., die Zahlung aufnehmen.


    Ich danke Bap für diese ausführliche, schnelle und verständliche Erläuterung! :thanks: Besonders der Zeitfaktor ist wichtig, den unterschätzt man immer wieder.


    Im Beispiel handelt es sich um den Optimalfall, würde ich meinen.
    Ich selbst befinde mich gerade in der Mitte, die Beistandschat hat Ex schon vorm Gericht gehabt, aber der hat wohl weiter geschwiegen. Alle Register sind gezogen, man kriegt nicht raus, wie er an Geld kommt.
    Leider bekomme ich von der Beistandschaft auch keine Meldungen über erfolgte Schritte, geschweige denn deren Ausgang.


    Was nun der nächste Schritt hier ist, weiß ich nicht. Läuft seit mind. zwei Jahren. :nawarte: Seeehr langsam, Schritt für Schritt.


    LG, Karla