Kindesunterhalt = mein Einkommen?

  • Ich hatte beim Sozialreferat nachgefragt, wie die die Gebühren des neuen Kindergartens berechnen. Ist ein städtischer. Der Betrag ist nach Einkommen gestaffelt und es zählt nur mein Einkommen. Soviel ist klar.


    Dann schrieb der gute Mann vom Amt aber noch, dass ich bei der Angabe der Einkünfte nicht die Unterhaltszahlungen vergessen soll.


    Meint er da den Kindesunterhalt oder den Betreuungsunterhalt, den ich evtl. bekomme? Ich bekam nie Betreuungsunterhalt vom KV und bekomme den selbstverständlich jetzt auch nicht. Ehegattenunterhalt oder wie der heißt, bekomme ich auch nicht, weil wir nicht verheiratet waren.


    Weiß das einer? Der antwortet grad irgendwie nicht und ich bin schon ganz verwirrt, weil der KU ja nicht mein Einkommen ist und Mausi ja schlecht für ihre Betreuungskosten selbst aufkommen muss. Ich könnte auch einfach abwarten, aber der Gebührenbescheid kommt nicht vor Oktober, das sagte man mir schon.

  • kann je nach Vertrag verschieden sein....


    im Kindergarten zählte hier nur mein Einkommen; bei der Schulbetreuung (anderer Träger) das "Familieneinkommen" also inkl. Kindergeld und UHV


    müsste eigentlich auf dem Antrag/im Vertrag stehen

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Da steht: gestaffelt nach Einkommen wie folgt.....


    Also habe ich die "Lohnsteuerabrechnung-ExKarte" von 2014 abgegeben, aber nochmal nachgefragt, nicht das Unterlagen fehlen. Und ich wollte wissen, wann der Bescheid über die Gebühren kommt. Dann kam die Antwort, dass ich bitte nicht die Unterhaltszahlungen vergessen soll anzugeben.


    Edit:
    Nochmal nachgeschaut. So steht es da: Einkommensabhängige Ermäßigungsgebühr (maßgebliche Jahreseinkünfte)
    Ermäßigung, weil es einen Zuschuß im Vorschuljahr gibt.

  • Nach meinem (laienhaften) Verständnis geht der Kindsunterhalt ans Kind - Du verwaltest das nur

  • Ich hab diese Woche auch Post vom JA erhalten wegen den KiTa Gebühren. Bei mir steht : dem Einkommen sind Unterhaltsleistungen hinzuzurechnen.
    Also ich gebe den Unterhalt mit an.


    LG

  • Hm, ich hab die Mail dazu im Arbeitspostfach, da komme ich morgen erst wieder ran. Blöd das der jetzt nicht antwortet. Und die im Kindergarten einen nur, dass die sich schon melden werden. Stimmt wohl, nur mag ich dann nicht einen großen Betrag nachzahlen müssen.

  • Ich hab diese Woche auch Post vom JA erhalten wegen den KiTa Gebühren. Bei mir steht : dem Einkommen sind Unterhaltsleistungen hinzuzurechnen.
    Also ich gebe den Unterhalt mit an.


    LG



    Auch hier würde ich noch einmal nachfragen, ob der Unterhalt fürs Kind gemeint ist oder Unterhalt den du beziehst.

  • Ich erinnere mich leider nur noch schwach, wie es bei uns war, aber grundsätzlich wird geprüft, ob das Kind eigene Bedürfnisse selbst finanzieren kann. Daher ist der KU eine wichtige Komponente. Dann wird geprüft, ob du den Differenzbetrag leisten kannst oder ob da zugebuttert werden muss.


    Ich würde mir keine großen Sorgen machen. Zuerst wird der andere Grundbedarf des Kindes rausgerechnet. Meine Kinder haben relativ hohen KU bekommen und trotzdem waren wir fast durchgängig vom Kigabeitrag befreit.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • Elphaba


    Habe die Erfahrung gemacht, dass Nachfragen manchmal nicht verkehrt ist. Ich bin chronisch krank und bekomme eine Zuzahlungsbefreiung, wenn ich mehr wie 1 Prozent zuzahlen muss, hier bleibt laut KK der Kindesunterhalt unberührt.


    In der Kita gab es das bei uns übrigens nicht, da gab es einen Standard Preis pro Platz, befreit waren nur die, wo das Einkommen sehr gering war, ich lag damals bisschen drüber. Ist aber schon ne Weile her :D


    LG Jona

  • Bei uns in der Gemeinde zählt das gesamte Familieneinkommen (Haushalt).


    Daher: Auch Unterhaltsleistungen für die Kinder und auch eventuell von dem Lebensgefährte/Ehemann o.ä. mit dem man in einem Haushalt lebt. Dafür zählen dann wiederum Kinder, denen jemand aus dem Haushalt Unterhalt zahlt als "Zählkinder" hinzu - die Gebührentabelle ist nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt.


    Also bei uns wäre die Antwort JA.

  • Hallo,
    bei uns ist die Gebühr nach der Menge minderjähriger im Haushalt lebender Kinder gestaffelt. Das wars.
    Das ist die sozialste Regelung die ich kenne.
    Das sieht dann etwa so aus:
    1 Kind: etwa 90€
    2 Kinder : etwa 50 €
    3 Kinder : etwa 35 €
    ab 4 Kindern : 17 € pro Kind natürlich.

    Zitat

    Es gibt kaum eine größere Enttäuschung, als wenn du mit einer recht grossen Freude im Herzen zu gleichgültigen Menschen kommst.

  • Wie ist das eigentlich, wenn man im Dezember feststellt, dass das Jahreseinkommen nun doch höher oder niedriger war als das, was man beim Jugendamt angegeben hat. Muss man dann für das ganze Zeit nachzahlen bzw kriegt Geld wieder zurück wenn man zu viel gezahlt hat?

  • Zurück gibt es nichts. Das Geld ist "verbraucht".


    Grundsätzlich wird der Unterhalt aufgrund des Einkommens der Vergangenheit berechnet. Alle zwei Jahre wird oder könnte neu berechnet werden, wenn sich längerfristig das Einkommen geändert hat. Auch vorher kann die eine oder andere Seite eine Neuberechnung beantragen, wenn sich das Einkommen um mehr als 10 Prozent und mindestens seit sechs Monaten geändert hat.


    Das bedeutet unter anderem, dass selbst eine Arbeitslosigkeit nicht automatisch und sofort zu weniger Unterhaltsverpflichtung führt.


    Nachzahlen kann passieren, wenn mein Einkommen im Vorjahr höher war als das Einkommen, was ich für das laufende Jahr vermutet habe. Wurde "gnädigerweise" nach meiner Einschätzung berechnet und es stellt sich hinterher heraus, ich habe da zu meinen Gunsten das Einkommen niedrig eingeschätzt, kann mir gehörig das Fell über die Ohren gezogen werden.


    Habe ich ein unregelmäßiges Einkommen, weil ich vielleicht selbstständig bin, kann bei der Unterhaltsberechnung sogar der Zeitraum der letzten 36 Monate berücksichtigt werden als Berechnungsgrundlage. Beim Normalsterblichen jedoch nur die letzten zwölf. Als Unterhaltspflichtiger ist es mein Job, mich um die ordnungsgemäßen Angaben zu kümmern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich meine nicht den Kinderunterhalt sondern die KiTa Gebühren.
    Die sind bei ins gestaffelt nach Höhe des Einkommens. Und ich frage micj, ob ich was zurück bekomme, wenn man von einem zu hohen Einkommen ausgegangen ist.