Ich hatte beim Sozialreferat nachgefragt, wie die die Gebühren des neuen Kindergartens berechnen. Ist ein städtischer. Der Betrag ist nach Einkommen gestaffelt und es zählt nur mein Einkommen. Soviel ist klar.
Dann schrieb der gute Mann vom Amt aber noch, dass ich bei der Angabe der Einkünfte nicht die Unterhaltszahlungen vergessen soll.
Meint er da den Kindesunterhalt oder den Betreuungsunterhalt, den ich evtl. bekomme? Ich bekam nie Betreuungsunterhalt vom KV und bekomme den selbstverständlich jetzt auch nicht. Ehegattenunterhalt oder wie der heißt, bekomme ich auch nicht, weil wir nicht verheiratet waren.
Weiß das einer? Der antwortet grad irgendwie nicht und ich bin schon ganz verwirrt, weil der KU ja nicht mein Einkommen ist und Mausi ja schlecht für ihre Betreuungskosten selbst aufkommen muss. Ich könnte auch einfach abwarten, aber der Gebührenbescheid kommt nicht vor Oktober, das sagte man mir schon.