seit halbem jahr kein Umgang - Umgang regeln bei krankem Vater - psychosomatische Klinik

  • Hallo,


    es ist schon etwas länger her seit dem letzten Thread.


    Ich wurde ja im Februar auf Umgang verklagt, die Forderungen des Vaters sind annähernd so wei das was ich schon im letzten Quartal 2015 vorgeschlagen habe.
    Er möchte nun aber auf den 3 Sommerferienwochen bestehen.


    Seit Weihnachten fand nun kein Umgang mehr statt. Der Pfingstumgang vom Freitag bis Montag wurde kurzfristig abgesagt vom Vater wegen Krankkeit. An dem Freitag sollte auch der Gerichtstermin wegen Umgang im Beisein des Jugendamtes sein.
    Zwischendurch wurde mir immer wieder von ihm unterstellt, dass ich den Umgang vereitele, dabei hat der Vater die Umgänge im Januar, Februar und April nicht wahrgenommen und den Umgang Ostern (1 Woche) und eben Pfingsten kurzfristig abgesagt.


    Er befand sich nun seit Mitte Februar bis Mitte Mai in eienr psychosomatischen / psychiatrischen Klinik, warum genau weiß ich nicht, wurde auch noch nie thematisiert. Weil er es abblockt.


    Am Telefon sagte er unserer Tochter kurz vor dem eigentlich geplanten Umgang Pfingsten dass er fast gestorben wäre wegen seiner vielen Krankheiten....


    Sie freut sich natürlich dass er nicht kommt, aber diese Ausage von ihm hat sie merkwürdig gefunden.


    Nun würde theoretisch im Juni ein Umgangswochenende stattfinden, er soll aber erstmal genesen und dem Gericht mitteilen wann er wieder fähig ist zu fahren.


    Meine Fragen:


    - nach 6 Monaten kein Umgang und auch keinerlei Beziehung oder Bindung zum Vater, da sind 3 Wochen (oder wie von mir angeboten 2 Wochen) in den Ferien sicher zuviel verlangt oder?
    Ich meine das jetzt auch auf seine Gesundheit bezogen. In einem Schreiben stand, dass er nur "sehr eingeschränkt" am Alltag teilnehmen kann.
    Kann er dann überhaupt soweit fahren und eine 10 Jährige versorgen?
    - ich würde vorschlagen dass er erstmal zwei mal Wochenendumgang hat, damit wieder eine Beziehung reinkommt und Vertrauen.


    - kann ich vorschlagen den Umgang hier in meinem Wohnort zu machen? Dann wäre ich im Fall der Fälle erreichbar. Ausserdem ist das auch der Wunsch unserer Tochter.


    - Ich habe einen Verfahrensbeistand beantragt, aber der wurde bei der Vorladung nicht erwähnt....gilt der Wille des Kindes überhaupt nicht? Wo bleibt das Kindeswohl???

    Einmal editiert, zuletzt von MummyXY ()

  • Hallo,


    in unserem Fall wurde mein Sohn mit fast 8 von der Richterin angehört. Er hat ihr gegenüber geäussert, dass er keinen Umgang möchte. Den Vater nicht sehen möchte. Daraufhin hat sie dem Vater die Möglichkeit gegeben ein Gutachten in Auftrag zu oder sie würde die Akte schliessen. Er hatte dann zwei Wochen Zeit diesen Antrag zu stellen.


    Dem ganzen Voraus gingen Vorfälle, es war nicht grundlos. Kind bekam eine Ohrfeige etc..


    Dass hat er nicht getan mit dem Gutachten und somit war das Thema Umgang erledigt. Nach zwei Jahren Pause habe ich dann über den Onkel wieder Kontakt hergestellt und jetzt whats appt mein Sohn mit dem Vater und wenn er möchte und der Vater Zeit holt er ihn ab.



    Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Tochter gezwungen werden kann. Wie ?
    VG

    2 Mal editiert, zuletzt von Poisonbeauty ()

  • Vielen Dank für die Antworten bis jetzt.


    Da der Vater aber niemals zugeben würde dass er sich nicht um ein Kind kümmern kann, ganz im Gegenteil Unwahrheiten über mich behauptet und auch unsere Tochter regelmäßig dazu befragt wie es bei uns zuhause ist usw. denke ich dass mein Vorschlag abgeschmettert wird.


    seit Jahren interessiert das ach so tolle Kindeswohl nicht einen Deut! Es wurde alles immer zum Wohl des vaters bestimmt, meine Gedanken, dass es dem Kind nicht gut geht ....ignoriert oder kleingehalten.


    Selbst mein beantragter Verfahrensbeistand und das Gutachten....mit keinem Wort erwähnt....und jetzt müssen wir in der Warteschleife hängen bis ein Gerichtstermin kommt.


    Ich bin wieder in Arbeit, kann also keinen Urlaub nehmen (da schon verplant). Für einen Gerichtstermin.


    Eindeutig ist es dass er nicht belastbar ist, ausserdem wohnt er 450km entfernt und kann niochtmal gefahrlos auto fahren, aber auch das würde er nicht zugeben....


    und dass es ihm nicht um das wohl des kindes geht merkt man, er akzeptiert nicht mal ihre essenswünsche oder wenn sie sagt sie will nicht mit oder oder oder.....dann wird er erst recht nicht dafür sein dass der umgang hier bei uns im ort stattfindet.

    Einmal editiert, zuletzt von MummyXY ()

  • Bist du anwaltlich vertreten? Es klingt so, als würdest du das selbst machen und davon würde ich abraten.
    Es gibt ein relativ frisches Urteil vom Bundesverfassungsgericht das Kindern ab zehn oder elf ( kann gerade nicht nachgucken) das Recht einräumt, Umgang zu verweigern.
    Das will deine Tochter nicht , aber anders und Mitspracherecht hat sie .
    Zur Not muss das ganze mit einem Gutachten laufen, Verfahrensbeistand hat sie dann im Hauptsacheverfahren ein Recht drauf.
    Aber nochmal : ohne RA würde ich das nicht machen!
    Viel Glück !

  • Hallo MummyXY,


    es läuft ja immer nach dem gleichen Schema: DU böse und Umgangsverweigerer, PAPA gut und Superheld.


    Natürlich wurden über mich von allen nur Schauergeschichten erzählt, ein Wunder dass ich nicht längst weggesperrt wurde.


    Selbst die Richterin hat mit mir nur böse gesprochen und mich verteufelt. Mir egal, ich musste mein Kind schützen und dafür wäre ich tatsächlich auch in den Knast gegangen.


    Ich konnte mein Kind nicht dahin schicken wo es geschlagen wurde und er hält es mir heute noch vor warum ich ihn immer wieder geschickt hätte.


    Klar, zuerst habe ich auch immer auf Umgang bestanden. Hätte ich bloss nicht.


    VG

  • Ich habe auch erst gestutz, aber sie meint wohl sie hätte schon früher die Notbremse ziehen müssen und Kind nicht mehr zum Umgang zwingen..


    Ich finde selbstverständlich auch, dass man Kinder nicht zu einem UET geben kann wo das Kindeswohl gefährdet ist . Ich warne aber dennoch eindringlich davor dies eigenmächtig zu entscheiden ohne Rücksprache mit JA, ( mit denen auch ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe) und RA! Wenn man anfängt gegen gerichtliche Beschlüsse zu verstoßen kann das wirklich böse nach hinten los gehen. Deshalb würde ich mich da immer mit zumindest EAO absichern!
    Man steckt in diesem System drin und kann nicht anfangen da selbst zu richten, damit kann man seinem Kind unter Umständen viel mehr Schaden!

  • Hallo,


    also ich bin anwaltlich vertreten, seit Jahren.


    Zwischenzeitlich erhielt ich einen brief vom Gericht, dass es gerne möchte dass wir uns aussergerichtlich einigen...
    Allerdings versuchte ich das schon Ende letzten Jahres, daraufhin wurde ich verklagt.


    Der Vater schrieb mir diese Woche per Mail, dass es ihm nicht um Einigung geht, er will den Beschluss durchsetzen, der damals gemacht wurde in folgender Sache: Ich soll Zwangshaft und Zwangsgeld übergebügelt bekommen da ich ihm den Umgang verweigere. Er bekommt aber Umgang! Mehr als er will sogar. Das letzte halbe Jahr hat er die termine nihct wahrgenommen, bzw. kurzfristig abgesagt. Aber gleichzeitig Eilanträge gestellt bezgl Umgangsdurchsetzung.
    Er schrieb weiterhin Termine auf mit denen er sich jetzt wohl einigen will. Da ich aber anwaltlich vertreten bin halte ich hier erstmal Rücksprache.


    Hier fordert er vehement die 3 Wochen Sommerferien.


    Ich richte nicht selbst! Das Jugendamt tut nichts, bekommt von mir Briefe und Mails , auch mit der Bitte sich zu melden....nichts....


    Daher nochmal meine Fragen:


    - nach 6 Monaten kein Umgang und auch keinerlei Beziehung oder Bindung zum Vater, da sind 3 Wochen (oder wie von mir angeboten 2 Wochen) in den Ferien sicher zuviel verlangt oder?
    Ich meine das jetzt auch auf seine Gesundheit bezogen. In einem Schreiben stand, dass er nur "sehr eingeschränkt" am Alltag teilnehmen kann.
    [Im jetzigen Schreiben schreibt er er kann nicht viel mehr als schlafen und essen]
    Kann er dann überhaupt soweit fahren und eine 10 Jährige versorgen?


    - ich würde vorschlagen dass er erstmal zwei mal Wochenendumgang hat, damit wieder eine Beziehung reinkommt und Vertrauen. und wenn diese WE erfolgt sind und er diese auch BEIDE nimmt, dass er dann 1 Woche Ferien bekommt.


    - kann ich vorschlagen den Umgang hier in meinem Wohnort zu machen? Dann wäre ich im Fall der Fälle erreichbar. Ausserdem ist das auch der Wunsch unserer Tochter.


    - Ich habe einen Verfahrensbeistand beantragt, aber der wurde bei der Vorladung nicht erwähnt....gilt der Wille des Kindes überhaupt nicht? Wo bleibt das Kindeswohl???


    - Und wie ist das eigentlich? Kann der Vater diktieren, dass er meine Tochter um 16 Uhr HABEN WILL, obwohl ich noch arbeite und vorgeschlagen habe, dass es erst gg 17:30 Uhr geht? Ich hab e eine neue Arbeit und bin noch in der Probezeit....

    Einmal editiert, zuletzt von MummyXY ()

  • Hallo, ich bin in einer ähnlichen Lage habe aber den Gerichtstermin gerade hinter mir...
    Trennung vor ca. 2 Jahren ,Vater bipolare Störung mit Alkohol und Tablettenmissbrauch. Wurde 2011 durch ein Gutachten bestätigt,interessierte im Jahre 2013 beim Umgang weder das Gericht noch dem JA. Es wäre alles zu lange her.... Im letzten halben Jahr haben sich meine Ankündigungen von damals bestätigt.Vater mit Kind im Umgang unter Alkoholeinfluss mit dem Auto unterwegs.Seit November ist der Führerschein zum 4! Mal wegen Alkoholfahrten weg. Leider hat die Polizei ihn nie direkt mit Kind erwischt.JA sagt auch in diesem Fall,es ist im Umgang nichts passiert was wollen sie ? Auch ein Sucht und psychisch kranker Mensch hat ein Recht auf Umgang.Ich habe das Jugendamt daraufhin mit Emails bei jedem Vorfall bombardiert,so könnten Sie es irgendwann nicht mehr ignorieren,Und immer alles schön schriftlich für mich als Nachweis.Nun hat sich die Situation seit Anfang April zugespitzt.KV war in seinem Trinkturnus und wurde in die Psychatrie zur Entgiftung eingewiesen.Er entließ sich nach ein paar Tagen selbst.dannach gleich wieder Alkohol weil das Leben so Scheisse und alle anderen Schuld sind. Im Mai folgte dann jetzt die geschlossene Psychatrie.Er kam rechtzeitig zum Gerichtstermin raus.
    Fazit der Verhandlung: KV bekommt Umgang wie zuvor 14 tägig und in den Ferien 3 Wochen.Er muss allerdings vor und nach jedem Umgang vor meinen Augen einen Alkoholtest (Pusten) machen.Ob mich das beruhigt? Nicht wirklich,denn auf seine Psyche wurde überhaupt nicht eingegangen.
    Das er die Schuld bei dir sucht und dich kritisiert.... lass dir ein dickes Fell wachsen und steh drüber. Du kannst sie nicht alle töten,aber vor allem wirst du ihn nicht ändern und wenn er merkt du springst drauf an hat er dich genau da wo er dich hinhaben will. Versuche immer wieder auf seine Psyche hinzuweisen,eventuell irgendwelche Diagnosen.
    Ich wünsche Dir viel Kraft ,denn die wirst du brauchen... Abgrenzen ist hier das Zauberwort

  • Hast du jetzt das alles als Hauptsacheverfahren zur Neuregelung des Umgangs bei Gericht? Nach dem was du schilderst würde ich das ankeiern.
    Natürlich kann er auf allem Möglichen bestehen, aber wenn sich die Voraussetzungen so maßgeblich geändert haben, kann man auch den Umgang neuregeln lassen.
    Zwangsgelder und Ordnungshaft sind natürlich Quatsch, wenn er den Umgang nicht wahrgenommen hat,
    Deine Forderungen sind keineswegs überzogen, und der Wille eines 10-jährigen Kindes wird auch schon mit berücksichtigt.


    Viel Glück!

  • Hallo, tut mir leid, dass ich jetzt erst schreibe, aber es ist viel passiert.


    inzwischen flatterte ein schreiben vom KV ein indem er ein ordnungsgeld und ordnungshaft erneut gegen mich fordert und nun auch gegen das gericht schießt (die wären unfähig und den fall nur in eine schublade stecken)


    ausserdem kam ein schreiben vom jugendamt, besser gesagt eine mail. in der geschrieben steht dass der vater sich in der lage fühlt 23 tage umgang am stück zu haben und dass wenn ich mich nicht innerhalb 4 tagen melde der umgang dann so stattfinden wird.


    gerichtlich beschlossen ist das nicht, in den letzten jahren war immer von 2 wochen sommer die rede, der rest hälftig.


    wie kommt das ja dazu jetzt sowas zu fordern?! ich schreibe monatlich einen langen brief bzw mail zum ja, bitte um meldung und kenntnisnahme und hilfestellung da der vater langsam abdreht und unsere tochter ihn partout nicht sehen will! und sie reagieren nicht, kaum meldet er sich wird sofort gehandelt und ich werde als schuldige gesehen.


    #das kindeswohl interessiert nicht! nach 8 monaten für 3 wochen bei einem menschen sein zu dem sie weder vertrauen noch sonst was hat!?



    Seine diagnosen kamen nun auch im unterhaltsverfahren zutage:


    asperger syndrom
    schwere deppressionen
    .....


    was kann ich tun?

  • Zunächst würde ich an Deiner Stelle mich innerhalb der 4 Tage Frist beim JA melden. Darin würde ich den Vorschlag des Vaters nach den 3 Wochen am Stück ablehnen und stattdessen den Gegenvorschlag mit 2 Wochen machen. Allerdings würde ich beim JA auf ein Gespräch mit dem Vater drängen, denn Dir sei nicht klar, wie der Vater innerhalb von 2 Wochen sich um seine Tochter angemessen kümmern will, wenn er nicht viel mehr als "schlafen und essen" kann. Diesen Passus mürde ich in Kopie der Antwort ans JA beifügen.


    Grundsätzlich würde ich auf eine gerichtliche Klärung drängen, da der starke Wunsch beim Kind besteht, Umgänge gar nicht wahrnehmen zu wollen. Dieser Wunsch sollte von gerichtlicher Seite untersucht und berücksichtigt werden.


    Was der Vater Dir gegenüber schreibt...nun ja, das ist momentan so interessant wie gar nichts. Dokumentiere auf jeden Fall jedes Angebot auf Umgang Deinerseits und auch, wenn der Vater diese Umgänge nicht wahrnimmt.

  • Dankeschön, ja das habe ich alles gemacht, dokumentiert.


    Das Gericht möchte ein Kind von 10 Jahren nicht anhören :-( Verfahrensbeistand wurde nicht bewilligt.... es ist wie verhext.


    das ja hat noch vor dem osterumgang gesagt, dass er ein attest vorlegen soll, für 5 tage umgang! und nun soll die telefonische zusicherung reichen um sich sicher zu sein, dass er umgang wahrnehmen kann...


    das problem ist dass wir ein näherungsverbot haben, wir dürfen uns nicht mehr als 5m nähern, er hat mich bedroht und mich übel geschubst. er hat daraufhin allerdings so getan als ob ich ihn angegriffen hätte.


    was er alles über mich schreibt...nach 10 jahren kann ich darüber hinwegsehen, aber nicht dass ein 10 jähriges kind zu leiden hat und nicht mal befragt wird


    ich wollte heute zum anwalt und zum jugendamt gehen. bis morgen muss ich mich da melden.


    habe alles kopiert und auch das mit dem schlafen und essen können

  • Nutze den Tag heute, um Dich mit dem Anwalt zu beraten, wie Ihr am besten vorgeht. Danach würde ich mich dann schriftlich beim JA melden. Da ist es zunächst nur wichtig, die Frist der 4 Tage zu wahren. Dabei kannst Du auch seinen Vorschlag ablehnen, das ist kein Problem, wichtig ist nur, dass Du Dich überhaupt äußerst. Den Wortlaut Deiner Antwort ans JA kannst Du auch heute mit Deinem Anwalt abstimmen.


    Grundsätzlich möchte ich nochmal klarstellen, dass das JA nur eine beratende Funktion hat, nichts beschließen kann. Dein Weg sollte meiner Ansicht nach definitiv über eine gerichtliche Entscheidung gehen. Darauf müsste Dein Anwalt eigentlich drängen, und auch dass das Kind dabei gehört wird. Es kann doch nicht sein, dass gegen den Willen des Kindes völlig absurde Forderungen durchgewunken werden. Bist Du Dir sicher, dass Deine anwaltliche Vertretung da die richtige ist?

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Hallo,
    wie alt sind diese Diagnosen? Asberger Syndrom ist kein Grund zur Umgangsverweigerung. Diese Menschen sind einfach nur anders. Du kannst aber lernen deren Denkweise zu verstehen. Anders verhält es sich bei Depressionen. Welche Art von Depressionen,wie lange her bzw. wie sieht der Krankenstand derzeit aus.
    Unser KV ist manisch depressiv,hat die Diagnose schriftlich vorliegen gehabt.das hat das Gericht 2 Jahre später imUmgangsverfahren nicht die Bohne interessiert. Ist schließlich 2 Jahre her und könnte ausgeheilt sein. Somit erhielt KV vollen Umgang.

  • Er befand sich nun seit Mitte Februar bis Mitte Mai in eienr psychosomatischen / psychiatrischen Klinik, warum genau weiß ich nicht, wurde auch noch nie thematisiert. Weil er es abblockt.



    Ich möchte diesen Tread gerne aufnehmen, weil ich derzeit ähnliches im umgekerten Fall erlebe.


    Seit der Trennung Anfang 2013 haben unsere gemeinsamen Kinder (11, 10, 7) bei der Kindsmutter gelebt.
    Mitte diesen Jahres offenbarte sie mir, dass sie nicht mehr die Kraft und Nerven habe und Kinder (zeitweise) nicht mehr betreuen will und war der Meinung, dass es den Kindern bei mir besser ginge. Entweder ich würde die Kinder übernehmen/betreuen oder sie müssten ggf. ins Heim oder in eine Pflegefamilie.


    Gesagt. Getan. Nach einer Ferienregelung sind die Kinder endgültig zu mir gezogen und wohnen nun bei mir.


    Auf meine Frage hin, wie es denn umgangstechnisch weiter ginge, bekam ich von ihr die Info, dass sie zunächst ihre alte Wohnung auflösen müsse und schwerlich die Wochenenden planen kann... Kurz drauf erhielt ich von ihr eine Nachricht, dass sie sich für 4 Wochen in einer Klinik befände und psychotherapeutische Hilfe annehme... Dann wollte sie die Kinder in beiden Wochen der Herbstferien habe, welches ich aber abgelehnt habe, da wir selber eine Woche Urlaub geplant haben...die zweite Ferienwoche wurde dann von ihr abgesagt, da sie ursprünglich zwei Wochen auf Sardinien gebucht hat. Ursprünglich wollte sie die Kinder mit einem Rückflug nach Deutschland zur zweiten Woche abholen, was aber daran scheiterte, dass die notwendigen Ausweise nicht angeholt werden konnten (wir waren in Urlaub und sie nicht in der Lage, den Rückflug für zwei Tage vorher umzubuchen).


    Die Kinder hatten von Anfang an das Gefühl, dass ihre Mutter sie abgeschoben hat, obwohl sie sich mittlerweile hier wohler fühlen, als bei ihr. In den zwei Monaten haben sie vielleicht drei oder viermal telefoniert. Mittlerweile haben sie seit 4 Wochen nichts mehr von ihrer Mutter gehört oder gelesen. Sie trauen sich auch nicht, sie per WhatsApp anzuschreiben, weil sie einfach Angst vor weiteren Enttäuschungen haben...




    Ich würde gerne hierzu eure Meinung wissen, da mir momentan eine klare Ausrichtung fehlt. Sicherlich steht möglicherweise hinter der Mutter ein psychisches Problem, weshalb sie sich "eine Auszeit" genommen hat. Anderseits sollte es doch ihre pflichtbewußte Einstellung sein, den Kindern zumindest zu zeigen, dass es sie noch gibt... Doch in meinen Augen ist es angesichts des geplanten Urlaubs und ihres Verhaltens ein Widerspruch in sich. Von ihr erfahre ich leider nichts genaues.


    In meinen Augen macht es hier wenig Sinn, auf einen Umgang zu bestehen. Sicher, die Kinder vermissen ihre Mutter auf die ein oder andere Weise. Aber wäre es sinnvoll und gut, die Kinder zu etwas drängen, zu dem sie mittlerweile eine gewisse Distanz aufgebaut haben? Klar, sie möchten sie sehen oder etwas von ihr hören. Jedoch besteht auch eine gewisse Sorge, das ihre Wünsche wieder einmal ignoniert und enttäuscht werden. Sie haben durch die KM genug Enttäuschungen erlebt. Sollte man ihnen das zumuten "zum Wohle des Kindes" und hinsichtlich ihres Umgangsrechts mit ihrer Mutter? Ich bin da momentan überfordert, dies abzuwägen...


    Wie seht ihr das?