Hallo,
es ist schon etwas länger her seit dem letzten Thread.
Ich wurde ja im Februar auf Umgang verklagt, die Forderungen des Vaters sind annähernd so wei das was ich schon im letzten Quartal 2015 vorgeschlagen habe.
Er möchte nun aber auf den 3 Sommerferienwochen bestehen.
Seit Weihnachten fand nun kein Umgang mehr statt. Der Pfingstumgang vom Freitag bis Montag wurde kurzfristig abgesagt vom Vater wegen Krankkeit. An dem Freitag sollte auch der Gerichtstermin wegen Umgang im Beisein des Jugendamtes sein.
Zwischendurch wurde mir immer wieder von ihm unterstellt, dass ich den Umgang vereitele, dabei hat der Vater die Umgänge im Januar, Februar und April nicht wahrgenommen und den Umgang Ostern (1 Woche) und eben Pfingsten kurzfristig abgesagt.
Er befand sich nun seit Mitte Februar bis Mitte Mai in eienr psychosomatischen / psychiatrischen Klinik, warum genau weiß ich nicht, wurde auch noch nie thematisiert. Weil er es abblockt.
Am Telefon sagte er unserer Tochter kurz vor dem eigentlich geplanten Umgang Pfingsten dass er fast gestorben wäre wegen seiner vielen Krankheiten....
Sie freut sich natürlich dass er nicht kommt, aber diese Ausage von ihm hat sie merkwürdig gefunden.
Nun würde theoretisch im Juni ein Umgangswochenende stattfinden, er soll aber erstmal genesen und dem Gericht mitteilen wann er wieder fähig ist zu fahren.
Meine Fragen:
- nach 6 Monaten kein Umgang und auch keinerlei Beziehung oder Bindung zum Vater, da sind 3 Wochen (oder wie von mir angeboten 2 Wochen) in den Ferien sicher zuviel verlangt oder?
Ich meine das jetzt auch auf seine Gesundheit bezogen. In einem Schreiben stand, dass er nur "sehr eingeschränkt" am Alltag teilnehmen kann.
Kann er dann überhaupt soweit fahren und eine 10 Jährige versorgen?
- ich würde vorschlagen dass er erstmal zwei mal Wochenendumgang hat, damit wieder eine Beziehung reinkommt und Vertrauen.
- kann ich vorschlagen den Umgang hier in meinem Wohnort zu machen? Dann wäre ich im Fall der Fälle erreichbar. Ausserdem ist das auch der Wunsch unserer Tochter.
- Ich habe einen Verfahrensbeistand beantragt, aber der wurde bei der Vorladung nicht erwähnt....gilt der Wille des Kindes überhaupt nicht? Wo bleibt das Kindeswohl???