Alleiniges Sorgerecht beantragt. Wie geht es jetzt weiter?

  • Ich habe beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragt.
    Die Mutter hat vor 12 Monaten auf eigenen Wunsch den Kontakt mit den Kindern abgebrochen.
    Meine Fragen:
    - Werden die Kinder zu diesem Thema auch befragt?
    - Wenn ja von wem?
    - JA oder Familienrichter


    - Auf welche Fragen muss ich mich bei der Anhörung gefasst machen?
    - Welche Gründe überzeugen den Richter davon, dass es besser ist mir das alleinige Sorgerecht zu geben?


    Freue mich über Rückmeldungen und Erfahrungsberichte.

  • da häng ich mich mal ran, und hoff auf viele antworten, weil bei mir steht jetzt auch ein gespräch mitm ASD ins haus, die dann nen bericht schreiben, ob ich wohl das alleinige sorgerecht bekomme, oder nicht....


    bei mir wars nur so, das ich nicht die alleinige sorge beantragt ahb, sondern meine anwältin, und des ohne mein wissen....


    mein kleiner mann is grad 3 und da wurd nix gesagt das er befragt werden soll, ich schätz des liegt aber am alter des kindes....


    vlg andi

    Schweb' wie ein Schmetterling, Stich wie eine Biene!




  • Hallo,


    ich fange mal bei der letzten Frage an.


    Du hast Dir ja selbst schon Gedanken dazu gemacht, warum Du das ASR beantragen willst. Die solltest Du ja schon in Deinem Antrag ausgeführt haben.
    Gründe dafür: mit der Mutter ist keine Einigung über wichtige Fragen möglich, da Ihr nicht miteinander kommunizieren könnt oder sie sich weigert, Unterschriften zu leisten, nicht erreichbar ist, usw.


    Der Richter wird die Mutter auch anhören (schriftliche Stellungnahme)und es kommt immer auch darauf an, was sie möchte. Stimmt sie zu, wirst Du ja keine Probleme haben. Tut sie es nicht, wirst Du sicher auf ihre Argumente gute Gegenargumente finden müssen.
    Das Wichtigste für Dich wird sein, dass sie sich seit geraumer Zeit nicht kümmert und somit kein Interesse hat.


    Dass Deine Kinder befragt werden, könnte sein, sollte dann aber nur eine Formsache sein, denn sie sind ja mittlerweile alt genug und Du wirst das ganze ja auch mit ihnen besprochen haben. Ich denke, dass der Richter das Jugendamt damit beauftragt.
    Möglich ist auch, dass der Richter gar keine Anhörung macht und nach Aktenlage entscheidet.


    Meine Ansicht: Du brauchst Dir nicht mehr Gedanken machen als nötig, da Deine Chancen sehr gut sind.


    Viel Erfolg,


    Christiane

  • Meine Kinder wurden damals von der Richterin befragt (8 und 10). Dass der Vater sich zwei Jahre nicht um die Kinder gekümmert hat, war nicht unbedingt entscheidend, sondern dass er mir die Unterschrift für den Ausweis verweigert hat.


    Das JA hat eine Stellungnahme abgegeben, wir waren vorher einzeln dort. Das JA hat sich gegen das ASR entschieden, auch wenn bestätigt wurde, dass wir nicht miteinander reden können.


    Ich habe es bekommen.


  • Was sagt denn die werte Mutter dazu? Welchen Sinn siehst Du darin das ASR zu haben?


    Ausschlaggebend wird wohl die Tagesform des Richters sein. Manchmal reicht es schon, das ein Sorgeberechtigter sich nicht kümmert, anderseits wurde auch schon in solchen Fällen dagegen entschieden.


    Meiner Meinung nach macht die Klage keinen Sinn. Da sie sich eh nicht kümmert, wirst du auch kaum Probleme haben, oder? Und Deine Kids sind ja schon fast erwachsen!

  • @Meziel
    Wie die Mutter darüber denkt ist nicht klar.
    Das ist auch Tagesform abhängig.
    Meine Kinder sind zwar recht groß aber Fernreisen und damit zusammenhängende Papiere bedürfen ihrer Zustimmung.
    Erreichbarkeit und Reaktionszeit sind schlecht.
    Dies passiert mir jetzt das zweite mal.
    Ich benötigte letztes Jahr auch Papiere damit die Kinder reisen konnten und erhielt ihre Zustimmung erst in letzter Minute und auf mehrfache Nachfrage.
    Das möchte ich gerne vermeiden in dem ich das alleinige Sorgerecht erhalte.


  • Na dann hast du doch Deine Gründe und wenn Madame sich nicht kümmert, sollte sie auch wenig haben um dagegen zu argumentieren.


    Versuch Dein Glück :daumen! Wenn aber feststeht, das Frau XXX die vorsitzende Richterin sein wird, vergiß es direkt. Die hat generell mal was gegen Männer. Scheint an ihrer sexuellen Lebensweise zu liegen :scared



    Kommentar vom Admin
    Name unkenntlich gemacht

  • Zitat

    Zitat meziel
    Versuch Dein Glück ! Wenn aber feststeht, das Frau XXX die vorsitzende Richterin sein wird, vergiß es direkt. Die hat generell mal was gegen Männer. Scheint an ihrer sexuellen Lebensweise zu liegen


    Gefährlich Äußerung. :nixwieweg

  • Zitat

    Original von Alina


    Gefährlich Äußerung. :nixwieweg


    Wieso, ist doch ne öffentliche Person :pfeif! Und die Betonung liegt auch "scheint" :tongue:!

  • Zitat

    Zitat meziel
    Wenn aber feststeht, das Frau XXX die vorsitzende Richterin sein wird, vergiß es direkt.


    :pfeif


    Und jetzt zurück zum Thema. Jester hat eine ernstahafte Anfrage! Er bittet um Erfahrungsberichte. Nicht um die sexuellen Neigungen der Richter. Reiß Dich zusammen meziel. :D

  • Okay, die Rechtssprechung sagt folgendes:


    "Vorraussetzung für die Übertragung des ASR ist, das alle Anstrengungen zur Wahrnehmung der gemeinsamen Elternverantwortung erfolglos geblieben sind und auch in der Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben".


    So, und genau da scheiden sich die Geister. Jeder Richter kann es so auslegen wie er will. Es gibt Urteile, in denen sogar beide Elternteile die Zustimmung gegeben haben, dieser aber abgelehnt wurde, weil man der Meinung war, das man sich so einfach nicht aus der Verantwortung stehlen kann. Andersrum wird das ASR einem Elternteil zugesprochen, weil der andere halt mal irgendwann nen Joint geraucht hat.



    Edith sagt: Versuch macht klug. Deine Kinder werden sicher gehört(Kinder über 14 Jahren können dem Antrag sogar wiedersprechen).
    Wenn die bisherigen Vorfälle dokumentiert sind, werden sie sicher auch nicht unberücksichtigt bleiben. Aber die Frage ist halt, ob das gericht es für ausreichend hält :frag.

    Einmal editiert, zuletzt von meziel ()

  • ich habe ebenfalls den antrag auf das asr gestellt, das abr hab ich schon :tanz
    ich hoffe sehr, daß der neueste antrag ebenfalls zu meinen gunsten ausgeht. egal was er sagt und versucht dagegen zu halten. sorgen mache ich mir darum, daß sich das ja oder der kinderschutzbund wieder einschaltet und versucht zu vermitteln. zwischen uns ist keine kommunikation möglich. ich wünsche mir sehr, daß der richter mir ohne behördenquatsch das asr gibt. mein noch mann wohnt rund 300 km entfernt. und jedes formular erstmal dahinschicken ist absolut mistig. er hat keine ahnung von dem was hier läuft, was ich mit meinem sohn tue. was gut für ihn ist. ...

  • So oft wird die Unterschrift des anderen Elternteils gar nicht benötigt. Weder bei der Schule, beim Hort oder gar bei Arzt/Krankenhaus. Weder während der Ehe noch danach.
    Nur beim Kinderausweis gab es so einige Probleme. Obwohl ich habe ihn erhalten, nachdem ich eine schriftliche Erklärung abgegeben habe, dass der Vater den Umgang mit den Kindern ablehnt. Das Bürgeramt hat mir dann aber dringend geraten, dass ASR zu beantragen. Denn beim nächsten Mal (2009) würde das so nicht mehr gehen.....


    Aber selbst jetzt, wo ich es habe, scheint es niemanden zu interessieren....


    Deshalb versucht es mit einer Vollmacht und lasst die Gerichte raus....

  • @Mederano:
    Vollmacht hilft mir nicht weiter wenn das Kind ins nicht-europäische Ausland reisen will.
    Denn wenn ich die von ihr haben will gibt es Riesentheater jedes mal.


    Darüber hinaus halte ich es für unangebracht, das jemand der keinen Kontakt mehr mit seinen Kindern haben will doch noch hier und da Entscheidungsgewalt hat.

  • er behauptet, ich würde mich mit meinem sohn ins ausland absetzen wollen, da ich dort verwandtschaft habe. davor hat er angst und will deshalb das sorgerecht nicht rausrücken. ich will aber urlaub machen wo ich das möchte und nicht wo der mir das vorschreiben will.

  • Zitat

    Original von Mederano
    Meine Kinder wurden damals von der Richterin befragt (8 und 10). Dass der Vater sich zwei Jahre nicht um die Kinder gekümmert hat, war nicht unbedingt entscheidend, sondern dass er mir die Unterschrift für den Ausweis verweigert hat.


    Das JA hat eine Stellungnahme abgegeben, wir waren vorher einzeln dort. Das JA hat sich gegen das ASR entschieden, auch wenn bestätigt wurde, dass wir nicht miteinander reden können.


    Ich habe es bekommen.


    Wie kam es dann, dass du das ASR doch bekommen hast? Mein Ex und ich hatten kürzlich - allerdings geimsam - ein Gespräch beim Jugendamt. Der Herr teilte mir dann auch mit, dass er keinen Grund sieht, dass das Sorgerecht allein auf mich übertragen werden sollte.
    Allerdings habe ich es von dem Vater meiner Tochter schriftlich, das er darauf verzichtet.
    Mein Anwalt sagte auch direkt, dass wir den Antrag nicht zurück nehmen und ich warte nun darauf, wie es weiter geht. Ich möchte keinen Kleinkrieg, aber aufgrund der Unzuverlässichkeit meines Noch-Ehemannes, wäre mir das ASR schon wichtig.