Ich habe beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragt.
Die Mutter hat vor 12 Monaten auf eigenen Wunsch den Kontakt mit den Kindern abgebrochen.
Meine Fragen:
- Werden die Kinder zu diesem Thema auch befragt?
- Wenn ja von wem?
- JA oder Familienrichter
- Auf welche Fragen muss ich mich bei der Anhörung gefasst machen?
- Welche Gründe überzeugen den Richter davon, dass es besser ist mir das alleinige Sorgerecht zu geben?
Freue mich über Rückmeldungen und Erfahrungsberichte.