Wechsel des Kindes von PKV in GKV

  • Hallo zusammen,


    Was würdet ihr machen? Kurz die Vorgeschichte: Tochter ist seit Geburt über Vater privat versichert. Darauf war KV immer stolz, damit unsere Tochter ein RundumSorglosPaket hat. Immer wieder hat er ihr die Vorzüge erklärt. Ich selbst bin in der GKV und wenn ich längere Zeit beim Arzt sitzen musste, sagte KV zu Tochter: mal gut dass du privat versichert bist. Die Probleme wirst du nicht haben. Tochters Kinderärztin ist im KH und so können wir immer direkt ins KH fahren undden Kinderarzt umgehen. Als wir uns trennten, betonte KV auch vor unseren Anwälten, dass er die Kosten für die PKV weiterhin tragen wird, damit Kind abgesichert ist. Nun erhielt ich ein Schreiben seiner Anwältin mit dem Hinweis, er würde ja noch die PKV Zahlen und somit stünde ihm eine Entschädigung zu. Ich solle Kind über mich familienversichern lassen. Außerdem entstünden unserer Tochter hieraus keine Nachteile.


    Natürlich hat KV ein Recht dazu, dass ich Kind bei mir versichern lasse. Mir geht es aber hier um unsere Tichter. Ich möchte, dass sie weiterhin diesen Schutz hat. KV tut der monatliche Beitrag nicht weh, er selber kennt die Vorzüge einer PKV. Nun kann ich einen Antrag auf Prüfung bei meiner KV auf Aufnahme unserer Tochter stellen und eine Zusatzversicherung für sie abschließen. Hierzu fehlt mir jedoch das Keld, da wir mit jedem Cent rechnen müssen, während KV Geld mit vollen Händen ausgibt. Ich weiß, dass sich der Unterhalt,, den er Zahlen müsste, dann erhöhen wird, weil sich sein anrechenbares Einkommen dann erhöht, aber das wird er ignorieren und weiterhin unter der Mindeststufe der Duesseldorfer Tabelle Zahlen.


    Ichnmöchte hier keine Diskussion über die Vor- und Nachteile der Versicherungsarten lostreten. Sondern nur eute Meinung dazu hören. Ach ja, dass Schreiben kam nach dem WE, an dem unsere Tochter auf eigenen Wunsch nach länger Zeit mal wieder bei KV war, er aber keine Zeit für sie hatte und ich die Maus nach zwei Stunden weinend und zitternd abgeholt hatte.

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • Ich vergaß zu erwähnen, dass KV im Bekanntenkreis darüber gesprochen hat und dabei äußerte, dass sie dann schon sehe, welche Vorzüge sie bei ihm hätte......

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • Du kannst Ihn nicht verpflichten die Tochter weiter privat zu versichern.
    Es wird immer wieder Situationen geben, wo er finanziell im Vorteil ist.
    Versuche es zu akzeptieren, denn eine Wahl hast Du nicht.
    Wie sich letztendlich Deine Tochter entscheiden wird, darauf hast Du nur wenig Einfluß.
    Du kannst ihr nur zur Seite stehen.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Janias,


    was du schreibst ist Blödsinn.


    Purzelchen,


    in allen Leitlinien zur DDt steht explizit drin, dass Beiträge zur PKV ZUSÄTZLICH zum normalen KU zu zahlen sind. War ein Kind vor der Trennung in der PKV, dann hat das Kind auch danach das Recht darauf dort zu bleiben. Er kann dich nicht zwingen, dass du sie in deine GKV zu nehmen, wenn du das nicht möchtest.


    Natürlich kannst du das tun, nur sehe ich keine Veranalssung dazu sich dem Ansinnen seines RA zu beugen. Außerdem kann es sein, dass sich die GKV erstmal sträubt. Bevor du jetzt kopflos etwas in die Wege leit4est lass dich beraten.


    Irgendwie kommt mir die Sache bekannt vor, nur von der anderen Seite aus. Da fragte ein KV, ob er die Ex dazu zwingen kann, das Kind nun nach der Scheidung in die GKV zu bringen. Als man ihm klar machte, dass das nicht möglich ist, hat er getönt, dass ihm schon ein Weg einfallen wird.

  • Du kannst Ihn nicht verpflichten die Tochter weiter privat zu versichern.
    Es wird immer wieder Situationen geben, wo er finanziell im Vorteil ist.
    Versuche es zu akzeptieren, denn eine Wahl hast Du nicht.
    Wie sich letztendlich Deine Tochter entscheiden wird, darauf hast Du nur wenig Einfluß.
    Du kannst ihr nur zur Seite stehen.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Janias, Wiederholungen machen es nicht richtiger.


    Lies dir doch mal die Leitlinien der DDT durch und schau dir Urteile dazu an


    Dieser RA hat das recht gut erklärt


    Dabei muss der Barunterhaltspflichtige darlegen, dass das Kind durch die GKV besser oder zumindest leichwertig versorgt ist. Notfalls auch mit Zusatzversicherungen, die dann aber auch von ihm zusätzlich zum KU zu tragen sind. Die meisten OLG´s gehen davon aus, dass ein Kind, wenn es bereits nach der Geburt in der PKV war, das auch weiterhin sein darf (auch gegen den Willen des KV)


    Zum Sinn und Unsinn von PVK´s sag ich besser nix ;-)

  • Hallo Purzelchen,


    das OLG Koblenz hat hier vor einiger Zeit entschieden: https://www.jurion.de/Urteile/…z/2010-01-19/11-UF-620_09


    Das bedeutet: Kindesvater darf seine private Zusatzversicherung für das gemeinsame Kind zwar kündigen. Da das Kind aber schon immer privat versichert war, darfst Du nun eine neue private Versicherung abschließen, bzw. Deine GKV mit Zusatzversicherung wählen. Kindesvater muss das bezahlen, das ist nicht im Unterhalt enthalten.


    Hier sollte ein Anwalt tätig werden damit der Mehrbedarf korrekt tituliert wird.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Danke für eure Antworten.
    rainbowfish den Link kannte ich schon und er hat mir auch in vergangenen Zeiten geholfen, ruhiger und gelassener zu bleiben.
    Frau Rausteiger, auch dieses Urteil ist mir bekannt und habe ich auch schon meiner GKV zukommen lassen. Diese wird, sobald ich denn einen Antrag auf Aufnahme meiner Tochter in die GKV stellen würde, das genauestens prüfen.


    Was mich natürlich nicht unberührt lässt, ist die Art und Weise, wie der KV hier mal wieder handelt. Ich weiß, dass ich da "drüberstehen" sollte, aber hier geht es nicht um mich, sondern um unsere Tochter. Auch weiß ich, dass der KV mit seinen , nennen wir es Eskapaden, immer weiter von seinem Wunsch nach einem Wechselmodell weit weg davon ist. Der mir bekannte Hintergedanke des KV, durch Kürzung aller Privilegien seiner Tochter, dieser zu demonstrieren, dass wer das Geld hat auch die Macht hat und unserer Tochter es ihm durchaus besser ging als bei seiner Mutter, die ihr das alles nicht bieten kann. Auch hierzu sage ich, dass er damit nicht ganz Unrecht hat und das dieses auch gerade für die in das Pubi-Alter kommenden Kinder sehr verlockend sein kann, durchaus. Wen dem irgendwann so sein sollte und Kind das vorzieht, anstatt dort zu bleiben, wo ihr Wärme, Geborgenheit, Verständnis und Liebe entgegengebracht wird, dann wird es so sein. Und dann werde ich sie schweren Herzens ziehen lassen, damit sie auch die andere Welt kennenlernt und sich ein eigenes Urteil bilden kann.

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • Hallo Purzelchen,


    ich glaube, das Urteil ist bei der GKV falsch platziert.


    So wie ich das verstehe, muss Kindesvater dieses Geld an Dich bezahlen damit Du davon die nächste Versicherung (egal ob GKV oder PKV) bezahlst. Dieses Geld muss entweder von Dir oder von einem Anwalt als Mehrbedarf vom Vater eingefordert werden.

    In diesem Falle ist Geld nicht gleichbedeutend mit Macht, sondern das Gegenteil. Kind wird ja weiterhin gut versichert bleiben. Falls denn überhaupt das Kind involviert werden muss in diesen Vorgang (was ich bezweifle) wird es lernen, dass der vermögendere Elternteil eben nicht alles steuert. Kindesvater darf das vermeintliche Privileg PKV nicht entziehen weil es ihm nun einmal gerade danach ist und weil er glaubt, dieses Privileg freiwillig zu gewähren.


    Ansonsten wünsche ich Dir mehr Distanz zur Gedankenwelt des Kindesvaters. Bereits jetzt einen innerlichen Abschied vom Kind vorzubereiten, "beschreit" diesen Abschied ja geradezu. Dazu besteht derzeit keinerlei Anlass.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo


    Ist der Vater Beamter?


    Soweit ich informiert bin, muss, wenn die Möglichkeit besteht, mindestens das erste Kind privat versichert sein. oder aber zu entsprechendem Zahlbetrag in der GKV. Das ist aber eine sehr vage Hintergrundinfo im Kopf. Außerdem darf das Kind nach der Trennung nicht schlechter gestellt werden, nur, weil es dem Elternteil nicht paßt. Insofern wird er wohl oder übel die PKV zahlen müssen. Die Kosten hierfür sind im normalen Unterhalt nicht drin und von ihm zusätzlich zu bezahlen.


    Gruß

  • Lucca,
    Nein KV ist kein Beamter. ich weiß, dass Kind nicht nach der Trennung schlechter gestellt sein darf als vorher. Und natürlich waren im Fall des Falles durch eine Private Zusatzversicherung die Nachteile ausgeglichen. Auch hier müsste der KV die Kosten dann dafür tragen. Was er natürlich nicht tun wird und wenn, würde ich der Zustimmung seinerseits hierzu ewig nachlaufen.

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • Frau Rausteiger, ich denke, ich "beschreie" keinen Abschied.... Ich bin realistisch und ........ Ich kenne unsere Tochter. Ja sie fühlt sich sehr wohl bei mir, das stimmt. Sie sieht aber auch, wass KV sich alles leistet mit Urlaub und und und. ich weiß auch, dass sie gerne mal mit mir im Urkaub wäre, aber das ist eben halt nicht drin und sie weiß, dass sie ihr Lieblingshandy vom KV bekommen kwürde, wenn sie dort wohnen würde und ja sie hätte einen Pool und ganz viele andere Dinge, die ich ihr nicht geben kann. Nichtsdestrotrotz ist sie lieber bei mir - siehe Signatur - und das bestärkt mich darin, alles richtig zu machen und auch so weiterzumachen wie bisher. Wir können nicht in die Köpfe unserer Kinder schauen und wir wissen nicht immer, was darin vorgeht, aber ich weiß, dass unsere Tochter mit der Welt, die sie bei mir hat und der, die sie bei KV hätte, ein wenig in Konflikt steht.


    Auch weiß ich, dass ich mich von der Gedankenwelt des Vaters noch mehr lösen muss, aber es ist schwer für mich. Ich kenne ihn zu gut und weiß,Maß er noch viele Steine werfen wird ohne daran zu denken, dass er im Glashaus sitzt. Das ist sein Problem und ich sollte es nicht zu meinem werden lassen. Aber dennoch, der Stachel sitzt tief...... Womit ich hier nicht die Trennung an sich meine.

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • Ich persönlich würde es davon abhängig machen,
    a) in welcher Höhe er den KU auf Grund der weiteren PKV kürzen möchte-
    und
    b) in welcher Höhe er KU zahlt...
    das ist eine Abwägungssache, wie viel "wert" Dir persönlich die PKV ist....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Zitat

    Ich weiß, dass sich der Unterhalt,, den er Zahlen müsste, dann erhöhen wird, weil sich sein anrechenbares Einkommen dann erhöht, aber das wird er ignorieren und weiterhin unter der Mindeststufe der Duesseldorfer Tabelle Zahlen.


    @ Luchsie:


    Ich glaub da wäre es mir wert, erstmal ordentlich berechnen zu lassen, was er überhaupt an KU zahlen müsste.


    Wer sich eine PKV, URlaube, Pool u.s.w. leisten kann, der kann nicht so bedürftig sein, dass er weniger als Mindestutnerhalt zahlt.


    @ Purzelchen:


    Lass doch den tatsächlichen KU mal feststellen. Evtl. ist ja schon bei Zahlung des Mindestunterhalts auch ein kleiner Urlaub drin.
    Und wenn sich deine Tochter irgendwann mal mit "Lieblingshandy, Pool, Karibikurlaub" vom KV "kaufen" lässt, wird sie wahrscheinlich schnell feststellen, dass Papa vielleicht nicht der tolle Hecht ist ,wenn sie erstmal bei ihm lebt und er dann nicht mehr so spendabel ist und jammert, dass er ihr ja viel mehr geben könnte, wenn die Mama nur mehr KU zahlen würde ;-)


    Wie alt ist denn euer Pubertier? Vielleicht solltet ihr tatsächlich mal für 6 Monate ein WM vereinbaren. Dann zeigt sich meist recht gut was gelebte Wirklichkeit ist und wo sie sich wohler fühlt

  • Luchsie, den Unterhalt zählt er eh nicht nach Düsseldorfer Tabelle, ob sich sein Einkommen erhöht oder nicht. Ich kann damit leben, wenn Kind GKV ist ( auch mit entsprechender Zusatzversicherung). Den Unterhalt kann er nicht kürzen, damit käme er nicht durch und dürfte das auchnjicht, da PKV unter Mehrkosten läuft, wobei ihm hier evtl. Eine Entschädigung zustehen könnte. Ebenfalls ist die PKV für Tochter steuerlich absetzbar, somit auch hier eine Entschädigung gegeben.

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • OFFTOPIC on


    Auch hierzu sage ich, dass er damit nicht ganz Unrecht hat und das dieses auch gerade für die in das Pubi-Alter kommenden Kinder sehr verlockend sein kann, durchaus. Wen dem irgendwann so sein sollte und Kind das vorzieht, anstatt dort zu bleiben, wo ihr Wärme, Geborgenheit, Verständnis und Liebe entgegengebracht wird, dann wird es so sein. Und dann werde ich sie schweren Herzens ziehen lassen, damit sie auch die andere Welt kennenlernt und sich ein eigenes Urteil bilden kann.



    Hallo Purzelchen,


    eine Kollegin hatte genau das: Blender Papa hatte die Kids (jetzt 19 und 15) so beeindruckt, dass sie irgendwann zu ihm sind. Der Große hatte das relativ schnell durchschaut und wollte zurück. Da der Wechsel aber über einen Rechtsstreit lief, ging das nicht, so dass er warten mußte, bis er 18 ist. Genau an seinem Geburtstag hat er seine sieben Sachen beim Vater zusammengepackt und ist zu seiner Mutter zurück. Die Kleine hängt noch zu sehr am Papa, merkt aber inzwischen auch, dass alles irgendwie nicht zusammen paßt. Ist bei ihr wohl auch nur eine Frage der Zeit, bis sie zur Mama zurück geht.


    Es muss nicht sein, dass deine Tochter mal zum Vater geht. Wenn aber doch, wird sie wahrscheinlich doch schnell erkennen, dass Geld zwar toll, aber nicht alles ist. Ich wünsche dir Kraft :troest


    offtopic off

  • :tuedelue warum zahlt er nicht nach DDT ? Er hat einen Anwalt, aber Du nicht?


    Lass erstmal den KU korrekt ausrechnen...


    Mir wäre die PKV nicht so viel wert, wie mein Seelenheil und das meiner Tochter.


    Pubis wissen sehr wohl zu schätzen, wer letztlich hinter ihnen steht, auch wenn ihnen Vergünstigungen locken.


    edit, ich kenne beide Seiten

  • Der Unterhalt ist korrekt ausgerechnet worden, doch KV kürzt und erhöht sich sein Gehalt je nach Bedarf (GF) und das unterhaltsrelevante Einkommen schwankt demnach je nachdem was mein Anwalt ausrechnet. Die Erhöhung nach DT interessiert ihn nicht, da er zur Zeit weniger Einkommen unter dem Strich hat als ich. Und die Gehaltsabrechnungen seiner Ehefrau können wir nicht einsehen, obwohl daraus klar erkenntlich sein wird, dass er seinen Gehaltsvericht als Gehaltserhöhung bei ihr aufgeschlagen hat. Er weiß, warum er die seit 6 Monaten angeforderte und von ihm auch zugesagte Jugendamtsurkunde nicht ausstellen lässt.

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • naja-
    da der KU bei Euch ja noch hochstrittig zu sein scheint, und auch nichts tituliert ist....
    von daher ist es vermutlich egal, wie hier gerechnet wird (wobei ich gespannt bin, ob seine Ehefrau wirklich ihr Einkommen offen legen muss, wenn berechnet wird, dass KU nach mind. Mindesstufe Ddorfer Tabelle zu zahlen ist)-


    die PKV ist ja mehr oder weniger die "nachgelagerte" Baustelle-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wir sind heilfroh, dass die Kinder nun endlich nicht mehr privat versichert werden müssen, sondern endlich in die GKV können. Die Vorteile der privaten habe ich bis jetzt nirgends gesehen. Es sei denn man bezahlt doch schon andere (hohe) Beträge, als wir für unsere Kinder. Auf alle Fälle kann der Kindesvater die Ausgaben für die private Krankenkasse von seinem Gehalt abziehen und erst dann wird von dem übriggebliebenen der Kindesunterhalt berechnet.
    Ich kann den Kindesvater schon verstehen. Ich weiß nicht wie euer Vertrag ausgestaltet ist, ob Selbstbeteiligung und wenn wie hoch, wie siehts aus beim Logopädin...
    Psychologe war bei uns garnicht abgesichert. Ständig den Selbstbehalt aufbrauchen, bevor die Kasse etwas erstattete. Logopäde und Ergo immer mit 25% Eigenleistung. Da kann so eine Versicherung schon sehr teuer werden. Bin froh, dass wir die Kosten bald los sind.