Unterhaltsklage Erfolgsaussichten.......ratlos

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe für meine vier Kinder (14,14,12,6), alle vom selben Vater, über das Jugendamt im Juli 2015 eine neue Unterhaltsüberprüfung /Berechnung durchführen lassen.


    Der Kindvater zahlt aktuell für alle vier Kinder zusammen 673,00 Euro (180,180,180 und 133).


    Nach Überprüfung durch das Jugendamt ergibt sich ein durchschnittl. Nettoeinkommen von 2540 Euro.


    Der Kindvater gibt Schulden an die er wohl abzahlt in höhe von ca 600 Euro, weist regelmäßige Zahlungen der Raten aber nicht nach.


    Das Jugendamt hat diese Schulden nicht anerkannt und fordert 1245 Euro Unterhalt für die Kinder.


    Berechnung des Jugendamtes: Einkommen 2540,-
    - 5% 130,-
    - Selbstbehalt 1080,-
    + Wohnvorteil 180,-


    Der Wohnvorteil ergibt sich wohl daraus, weil er mit seiner jetzigen Ehefrau und deren Kindern in einer Wohnung wohnt. Desweiteren sollte er seine Steuerklasse ändern von 1 auf 3 weil die Ehefrau wenig verdient.


    Alles wurde ihm zugestellt, er weigert sich zu zahlen .


    nun soll der Unterhalt eingeklagt werden.


    meine Frage an euch habe ich da überhaupt eine Chance auf Erfolg ? Ich hab jetzt schon so viel gegoogelt und überall steht das Schulden berücksichtigt werden.


    Ich freue mich schon auf eure Antworten.

  • Schulden werden nicht anerkannt, Wege zur Arbeit aber schon. Das könnte das Einkommen noch mindern.


    Lass doch das Jugendamt machen. Die kümmern sich schon darum. Wenn er für alle vier Kinder voll leistungsfähig ist, dann wird er auch so ein Urteil bekommen, sollte es überhaupt zur Klage kommen.


    Ganz ruhig bleiben, das wird schon :dribbel

  • Wenn er noch Nachweise erbringt, könnte das noch höher werden.


    Schulden werden nur dann anerkannt, wenn sie während der Beziehung zwischen euch entstanden sind und auch dann nicht immer. Auch ein Autokredit ist nicht abzugsfähig, weil in den Fahrtkosten die Anschaffungskosten für den PKW schon abgegolten sind.


    Wie gesagt: mach dir keine Sorgen. Weniger Unterhalt wirst du nicht bekommen. Alles über dem derzeitigen Betrag ist doch schon ein Gewinn für dich oder?

  • Arbeitsstelle liegt in seinem Wohnort.


    Die Schulden sind teilweise aus der Ehe aber wir sind seit 2011 getrennt und er zahlt nicht regelmäßig, daher existieren sie noch.
    Damals also vor über zwei Jahren wurde der Unterhalt deshalb auch auf diese 673 Euro berechnet damit die Schulden bezahlt werden können.


    Die Schulden müssten eigentlich schon bezahlt sein.


    Laut der Bearbeiterin vom Jugendamt spielen wohl die Schulden erst dann eine Rolle wenn er den Mindestunterhalt zahlen kann.


    Sie hat mir da was aus den Leitlinien des OLG , welches für meine Kinder zuständig ist vorgelesen.


    Danach müsste er wohl die Zahlungsverpflichtungen so reduzieren, das der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.


    Aber gehen die Gerichte wirklich nach diesen Leitlinien?


    Ich muss noch dazu sagen kntakt hat er keinen zu den Kindern und hat auch im Sommer freiwillig das Sorgerecht für alle vier abgegeben.

  • Wenn Arbeitsort= Wohnort kann ja trotzdem Fahrtweg notwendig sein ;) Kosten für eine Monatskarte sind also mindestens absetzbar. Das können auch locker 100'oder mehr Euro pro Monat sein.
    Er müsste hält ca. den Mindestunterhalt laut Tabelle zählen, mal zum Vergleich: Ich habe ein um wirklich etliche hundert Euro niedrigeres netto Einkommen und zähle fast die selbe Summe (für zwei Kinder). StKl. 1 kann er als Verheirateter gar nicht haben, nur 3,4 oder 5, wobei 5 weg fällt da das nicht anerkannt würde, da er als Unterhaltspflichtiger zu 3 oder 4 verpflichtet werden kann. Bzw. wird der Unterhalt dann so berechnet.
    Kindesunterhalt geht vor Schulden, zur Not kann er zur Eröffnung einer Privatinsolvenz gezwungen werden, oder es wird Einkommen aus einem fiktiven Minijob angerechnet. Da er keinen eigenen Haushalt zu führen hat, wäre das wohl auch zumutbar.
    Alles in allem stehen die Chancen, auf den ersten Blick, nicht schlecht. Kein Grund, sich Sorgen zu machen.


    LG

  • Spätestens die zweite Instanz, also das OLG selbst geht nach seinen eigenen Leitlinien vor. Das Amtsgericht muesste in der ersten Instanz ausführlich begründen, wenn es von den Leitlinien abweicht. Wenn Ex wieder verheiratet ist, kann bei der Netteinkommensberechnung Steuerklasse 3, 4 o. 5 angesetzt werden. Eins wäre Mumpitz u kann Ex nur (noch)haben, wenn er in diesem Jahr geheiratet hat.
    Die Schulden aus eurer Ehezeit - nur die - sind anrechenbar. Die haben bei der letzten Berechnung zur Einkommensminderung geführt
    Hier die Schulden nicht zu bedienen, um dann weiter niedrigen Unterhalt zu zahlen - da braucht es einen guten Grund für. Das wäre zB Arbeitslosigkeit. Diesen Nachweis muss Ex allerdings führen.
    Über einen Wohnvorteil kann immer trefflich gestritten werden. Ob der in der Höhe angemessen ist, dazu müsste man sehr genau gucken.
    Alles in allem hat die Beistandschaft hohe Chancen, eine deutlich höhere Unterhaltszahlungen durchzusetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sein Weg zur Arbeit sind ca. 500 m


    Er ist dort durchgehend seit 2001 beschäftgt.


    Geheiratet hat er letztes Jahr im Juli


    Die Schulden sind noch ca. 7000 Euro aber mittlerweile werden wohl alle durch Inkassofirmen eingetrieben. Das wollte das Jugendamt nicht anerkennen.


    Die Sache ist die vor zwei Jahren hatte er angegeben ca. 2000 Euro zu verdienen, durch Steuerklassenwechsel in die 1 ect.
    Nun kam aber raus das er über die zwei Jahre bei Steuerklasse 1 schon immer im Durchschnitt 2500 Euro verdient hat.


    Er hätte also aufgrund des geringen Unterhaltes in dieser Zeit die Schulden abtragen können, so ist die Sicht des Jugendamtes.


    Er bezahlt an Miete 500 Euro warm mit seiner jetzigen Frau (sie hat drei Kinder aus früheren Beziehungen, was aber keine Rolle spielt).


    Ich bin nur so verunsichert, weil ich dieser Tage ein Schreiben seines Anwaltes bekommen habe, der eine andere Aufstellung gemacht hat.


    Der Anwalt berechnet sein Durchschnittsgehalt aus drei Monaten ohne Sonderzahlungen und Weihnachtsgeld (öffentl Dienst) also ca 2300 Euro , zieht die fünf Prozent ab, einen Autokredit von 234 Euro ( das Auto hat er aber letzten Sommer verkauft) aber nicht die anderen Schulden, die werden garnicht erwähnt.
    Und schreibt dann das mein Exmann nur 549 Euro Unterhalt zahlen müsste und ich doch über seine Großzügigkeit dankbar sein könnte.


    Wenn er jetzt wirklich noch weniger bezahlen muss weil er allen möglichen Kramm abzieht ohne nachweisen zu müssen , das er es wirklich zahlt, da wird mir ganz übel.



  • Miete ist für den Unterhalt egal....


    Ja diese Masche hat die Anwältin bei meinem KV auch versucht. Autokredit kann NICHT abgezogen werden. Wozu? Für den Weg zur Arbeit braucht er kein Auto. Er kann doch mit nur 500 m Fußweg auch keine Wegekosten anrechnen, die hat er ja nicht (30 Cent pro Kilometer sind es eigentlich) wirklich. Und wenn die 5 % angesetzt werden, dann ist damit der Kredit fürs Auto auch abgegolten. Wenn ich mal die 30 Cent ansetze und die auf 20 Arbeitstage pro Monat hochrechne, dann sind es nur 6 Euro :lach . Die 5 % sind eh schon super für deinen KV :wow


    2300 Verdienst - 130 für Fahrtkosten - 1280 Selbstbehalt = 890 Euro übrig für Unterhalt. Wenn man mal mit der Summe vom Anwalt rechnen will. Hab ich was vergessen abzuziehen? Und wie gesagt: ich sehe noch nicht, warum hier Fahrtkosten anrechenbar sein sollen, wenn er nur 500 m Fußweg hat.

  • Einkommen 2300,- Euro. 115 Euro (5%) Abzug + 234,- Kredit. Also 349 Euro Abzug laut Anwalt. Da bleibt von den 1100,- Euro Selbstbehalt aber noch etwas mehr übrig als 549,- Euronen.


    Anwälte haben den Auftrag, zugunsten ihres Klienten zu rechnen. Das scheint aber nur noch Rückzugsgefecht zu sein. Lass das Jugendamt mal machen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kann dir nur sagen wie wir (also ich als unterhalterhaltenes Kind und meine Mutter :) ) das geregelt haben. Wir hatten eine Anwältin die das zusammen mit dem Jugendamt geregelt hat für uns und am Ende erwirkt, dass ein Teil seines Lohns gepfändet wird. Er hatte bei meiner Mutter damals noch 4000DM Schulden wegen vernachlässigter Unterhaltszahlungen. Ich denke über diesen Weg könnte man auch gehen, wenn es dich nicht in Umkosten stürzt

  • Also, seine Konsumschulden sind dabei völlig schnurz. Er könnte auch gehalten werden, ein Insolvenzverfahren anzuleiern, denn KU hat immer Vorrang. Aber das hat Yogi ja schon erwähnt.
    Bei dem genannten Netto habe ich übrigens über 1.200 Euro für fünf Kinder bei DDT Stufe Zwo (eigentlich Stufe 4) gezahlt. Als es nach dem Steuerklassenwechsel nicht mehr für den bisherigen KU reichte, hat das Amtsgericht meine Erwerbsaufwändungen und Altersvorsorge komplett zusammengestrichen und noch eine Schippe fiktives Einkommen drauf gepackt. War dann zwar insgesamt weniger zu zahlen, aber faktisch war ich immer noch unter meinem damaligen SB.


    Lohn- bzw. Gehaltspfändung ist immer ein zweischneidiges Schwert. Nicht jeder Arbeitgeber ist gerne Drittschuldner und das kann einen aus diesem Grunde auch den Job kosten. Wem ein paar mal bei der Arbeitsaufnahme gleich ein PfÜB ins Haus geflattert ist, wird es zunehmend schwerer haben, überhaupt wieder irgendwo beruflich Fuß zu fassen.

  • Hallo an alle ! :wink


    Ich wollte euch mal kurz auf den neuesten Stand bringen.


    Die Gegenseite hat anwaltlich auf die Klage reagiert und fordert die Klageabweisung in allen Punkten.


    Begründet wird dies damit , das ich damals die Unterhaltstitel für die Kinder in Empfang genommen habe und damals sprich Februar 2014 mit der Höhe einverstanden war. Dies ist ja auch richtig, weil er noch einen ehebedingten kredit in Höhe von 456 Euro zahlte. Es wurde vereinbart das ab September 2014 eine Neuberechnung erfolgen soll weil da der Kredit wegfällt.
    Naja sein Anwalt sagt jetzt das würde so nicht gehen, ich wäre einverstanden gewesen und somit wäre der Unterhalt festgesetzt bis zur Volljährigkeit.
    Und da mein ANwalt in der Klage nicht erwähnt hat, das ich dabei war wäre das Prozeßbetrug !!!!!!!!!!!!!! :amok: :nawarte:


    Ich war darüber gestern recht sprachlos!!!


    Seinen durchschnittlichen Lohn berechnet der Anwalt von meinem Ex aus 10 Gehältern und nicht aus zwölf und rechnet ihn natürlich runter.


    Ich bin gespannt wie es ausgeht. Hoffentlich war das kein Fehler das ich damals mit der Höhe bis zur Tilgung des Kredites einverstanden war :hae: :hae: :hae:

  • Der gegnerische Anwalt macht natürlich alles, um die die neue Unterhaltsberechnung zu verhindern. Vor Gericht wird das, was er fordert, keinen Bestand haben. Und die unvollständige Gehaltsauskunft kommt auch nicht gut.



    Mach dir da keine großen Sorgen. Das wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe gestern einen Brief von meinem Anwalt erhalten, das das Familiengericht entlich einen Termin zur ersten Verhandlung angesetzt hat, für Ende Oktober.


    Was mich wundert, ist das nur mein Anwalt geladen ist.


    Ich wollte dort eigentlich auch hin, da ich einiges Klarstellen,bzw. nachfragen wollte.


    Bis jetzt gab es immer nur einen schriftwechsel über das Gericht, nach Einreichung der Klage, also ein hin und her über die Anwälte ans Gericht. Das Gericht hat dazu nie irgendwelche Stellung genommen oder Sachen gefordert.


    Ich bin vor kurzem mal alles durchgegangen und mir ist einiges Aufgefallen.


    Zum Beispiel wurden nur Lohnzettel von 10 Monaten eingereicht von der Gegenseite, das ist nur eine Sache.


    Dann hat mein Ex ein Schreiben vom Finanzamt vorgelegt, das er keine Einkommenssteuererklärung machen muß, weil wir dies gefordert hatten. zum Hintergrund er hat ein Steuerbrutto von 46000 € und seine Ehefrau von ca.12000 € für das Jahr 2015, beide in Steuerklasse 4. Schon allein aufgrund des Splittungs kommt da eine Saftige Erstattung, auch wenn man nichts weiter absetzen würde.
    Außerdem hat er seit März diesen Jahres eine tarifliche Lohnerhöhung (öffentlicher Dienst) ca. 50 Euro im Monat, welche auch nicht mit einfließt.
    Also hat er ca. ein netto von 2600 € im Monat.


    Ich bekomme ja momentan für die vier Kinder von ihm insgesamt 673 € Unterhalt und sein Anwalt hat beantragt meine Klage im vollen Umfang abzulehnen.


    Kann ich darauf bestehen bei der Verhandlung dabei zu sein ?

  • Du wirst normalerweise deine Ladung noch bekommen.
    Deine Feststellungen solltest du deinem Anwalt mitteilen. Während der Verhandlung wirst du das nicht vortragen können. Dafür hast du deinen Anwalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ja ich habe jetzt Bescheid bekommen, das mein Erscheinen angeordnet wird.


    Wie läuft das beim Familiengericht nun ab ?


    Und kann ich irgendwie erfahren, ob dem Kindvater Verfahrenskostenhilfe gewährt wurde?

  • Ich meine, du bekommst keine Nachricht über die Gewährung. Was du, bzw dein Anwalt normalerweise bekommen, ist die Info, dass VKH beantragt wurde. Hierzu kannst du/dein Anwalt dann Stellung nehmen. So kenne ich es aus meinen Verfahren.