Einkommenssteuer 2015

  • *uff* Die zweite Einkommenssteuer, mit den vorhandenen Daten, die ich selbst erstellt habe :schwitz Mittlerweile tue ich mir leichter damit. Ich bleib dabei, dass ich mit diesem Zeug auf Kriegsfuß stehe :cursing:


    Nun auf die restlichen Unterlagen warten damit ich es endlich an das Finanzamt schicken kann.

  • Bei mir lohnt sich das, auch wenn die Altersvorsorge nicht mehr anerkannt wird. Ich bekomme immer einen vierstelligen Betrag zurück.
    Allerdings kann ich auch jeden Bleistift absetzen. :D

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich habe soeben die Nebenkostenabrechnung 2014 von der ISTA rausgekramt.


    Ich liste mal folgende Positionen auf:
    -Betriebsstrom
    - Wartungskosten
    - Kaminfeger
    - Zusatzkosten Heizung (Miet/Wart. GeräteHzg)
    - Haftpflichtversicherung
    - Grundsteuer
    - Kaltwasser
    - Abwasser
    - Straßenreinigung
    - Müllabfuhr
    - Gebäudehaftpflicht
    - Allgemeinstrom
    - Gebühr Kaltwasserzähler


    Das ist alles ... :schwitz


  • also grob die Dinge die ein Handwerker, Hausmeister erledigt hat (außer Straßenreinigung und Müllabfuhr)
    Winterdienst, Schädlingsbekämpfung, Schornsteinfeger, Wartungsarbeiten (ohne Material)

  • An welcher Stelle setzt man denn Nebenkosten ab? Wie heißt dieser Punkt in der Steuererklärung?
    Werde wohl zum ersten Mal eine machen. :)

  • Macht mir doch mal bitte gute Laune, wenns geht:


    Leider bin ich gehaltstechnisch 2015 wohl so gerade in die nächsthöhere Einkommensgruppe für die Kitabeiträge gerutscht, und muss recht sicher eine ordentliche Summe nachzahlen.
    Bekommt man davon wenigstens ein nicht ganz kleines Sümmchen bei der Steuererklärung zurück? Ich kann mich nicht so recht erinnern, hatte bislang allerdings auch glücklicherweise nur geringe/keine Beitragskosten wg. zu geringem Einkommen.


    Vielleicht hilft ja die Vorfreude auf nette Rückerstattung dabei, mit der Steuererklärung anzufangen :lach


    edit sagt: nenne Roß und Reiter, dann versteht man auch, worum es geht.

  • Ja, dass ich es eintragen muss/kann, weiß ich, aber hab nicht mehr so recht auf dem Schirm, ob das viel war, was man zurückbekam...


    das kommt ganz drauf an - ich trage 3000 Euro ein - es werden 2/3 anerkannt - also 2000 Euro - auf diese 2000 Euro meines Einkommens muss ich dann keine Steuern zahlen - liegt dein Steuersatz bei 20 % bekommst du 400 Euro wieder - bei 10 % nur 200 Euro


    Zahlst du 900 Euro - sind 2/3 - 600 Euro davon dann 20 % sind 120 Euro oder 10 % als Beispiel 60 Euro


    Kommt also auf deine Ausgaben und deinen Steuersatz an.

  • Noch eine Frage, wo sich hier so pfiffige Leute tummeln (und ich gerade überlegt habe, doch keinem Steuerberater mein Geld schenken zu wollen)
    :
    lt. der guten Frau vom Jugendamt: sofern ich bei der Steuererklärung für 2015 etwas höhere (um etwa 250€ höher)Werbungskosten ansetzen kann, als man pauschal abgezogen bekommt (1000 € oder 920 € pauschal?!), muss ich nicht die Kitabeiträge nachzahlen. Warum, hab ich nicht so recht verstanden... wird also mein Gesamtbrutto fürs JA niedriger dadurch...?!
    Nun gelten Kinderbetreuungskosten ja offensichtlich als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten.
    Habe allerdings das hier gerade gefunden, und das sieht doch danach aus, als würden sie ähnlich wie Werbungskosten betrachtet werden:


    "Der Gesetzgeber regelt daher, dass bei Anknüpfung von außersteuerlichen Normen an die Begriffe „Einkünfte“, „Summe der Einkünfte“ oder „Gesamtbetrag der Einkünfte“ stets auch die Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in Abzug zu bringen sind (§ 2 Abs. 5a Satz 2 EStG). Unerheblich ist also, dass diese Kosten nicht mehr wie Werbungskosten/ Betriebsausgaben abgezogen werden können."


    Wäre aber auch alles paradox, wenns jetzt so liefe:
    1. Ich zahle die Kitagebühren nach
    2. Ich mache anschließend meine Steuererklärung und gebe meine Kitagebühren an
    3. Durch die Kitagebühren werden mein Werbungskosten/Sonderausgaben höher als die Pauschale und knacken die Schallgrenze
    4. Dadurch sinke ich in der Einkommensgruppe wieder und das Jugendamt zahlt mir meine Kitagebühren zurück
    5. Dadurch sinken meine Sonderausgaben wieder und ....ah... ich bin wieder bei Punkt 1 angekommen. :hilfe


    Kann jemand den Knoten in meinem Kopf lösen?

  • 1. Ich zahle die Kitagebühren nach
    2. Ich mache anschließend meine Steuererklärung und gebe meine Kitagebühren an
    3. Durch die Kitagebühren werden mein Werbungskosten/Sonderausgaben höher als die Pauschale und knacken die Schallgrenze
    4. Dadurch sinke ich in der Einkommensgruppe wieder und das Jugendamt zahlt mir meine Kitagebühren zurück
    5. Dadurch sinken meine Sonderausgaben wieder und ....ah... ich bin wieder bei Punkt 1 angekommen.



    Das kann schon sein... fraglich auf welcher Grundlage die Kita dein Einkommen berechnet - dein Einkommen netto nach Gehaltsabrechnung Dezember z.B 26.000 Euro - das können aber im Einkommenssteuerbescheid 22.000 Euro zu versteuerndes Einkommen sein - und damit (je nach Stufen) landest du in einer Tarifgruppe tiefer.
    Wenn du einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt stellst und bekommst z.B. von 200 Euro Gebühren einen Zuschuß von 100 Euro - dann bleiben nur noch 1200 Euro für die Steuererklärung davon 2/3 sind 800 Euro bei einem Steuersatz von 10 % bekommst du 80 Euro bei der Steuererklärung wieder - hast 1200 Euro Zuschuss vom Jugendamt.
    Anders kann es auch aussehen du läßt dir die Belastung der Betreuungskosten als Freibetrag eintragen - dadurch mußt du keden Monat die 80/100 oder wieviel Euro nicht versteuern - dein Netto steigt - aber dadurch könntest du bei der Zuschussberechnung beim Jugendamt rausfallen, weil dein netto reicht und wenn es ganz doof läuft und je nach Berechnungslage steigt dein Jahresnetto soweit an das du in deiner Kita wieder in eine höhere Tarifgruppe landest.


    Also - erst Zuschuss beim Jugendamt beantragen und dann die Rest-Kosten in die Steuererklärung und nochmal in die Satzung der Kita/Stadt/Träger gucken, welches Einkommen (Gehaltsnachweis/EK-Steuer) gilt.

  • Bis auf ein paar Belege, die mir noch fehlen, ist meine Steuererklärung fertig. Habe ich gestern Abend neben dem Fernsehen gemacht. ;)


    Danke Lena für den Tipp mit den Kosten der Nebenkostenabrechnung. Gut dass meine so schön aufgeschlüsselt ist, da konnte ich die einzelnen Posten ganz einfach zuordnen. :thanks:


    Die Berechnung durch Elster verheißt eine ansehnliche Erstattung. Mal sehen, was dann am Ende rauskommt. :D

  • Lena_1977: :thanks:
    Unsere Kommune berechnet die Kitagebühren nach dem Gesamtbrutto (mein Fehler war gewesen, in meiner Berechnung steuerfreies Brutto (aus meinem Angestelltengehalt) nicht miteinzuberechnen, sondern nur das steuerpflichtige Angestelltenbrutto zu betrachten --> dadurch rutsche ich jetzt eben in die nächsthöhere EK-Klasse).
    Zuschuss zu den Kitagebühren würde ich nicht bekommen, da liege ich über dem Satz.


    So, die Sonne scheint, ich höre auf, über das Geld zu jammern, was unverhofft weg ist, und überweis jetzt Kitagebühren und lade mir Elster runter... los gehts! :strahlen

  • Lena_1977: Liest sich so, dass Du vom Fach bist :D


    Achtung - ne wirklich nicht - ich mach das nur seit 20 Jahren selbst und nicht nur für mich - sondern auch für die Familie und Freunde :-) Ein paar Jahre dazwischen habe ich das an den Lohnsteuerhilfeverein übergeben - das war aber eher mau - da hab ich nichts verstanden und es hat ewig gedauert. Seit ich für meine Lütte alleine aufkomme und jedes Jahr über 3000 Euro Betreuungskosten habe, mache ich das wieder selbst - weil es schneller geht - die Steuerbüros brauchen da ewig und bis man denen alle Zusammenhänge erklärt hat - gruselig.


    Mit Studenten usw. kenne ich mich z.B. gar nicht aus.


    Erleuchtung der letzten Jahre - die alleinstehende Oma mit Schwerbehinderung verursacht einen netten Freibetrag - wenn sie in der Nähe wohnt und man sich kümmert :-)