Sorgerecht USA, Hilfe zur Ausreise

  • Hallo zusammen :-) Zur folgenden Situation waere ich ueber
    Auskunft oder Ratschlaege sehr dankbar:



    Ich habe einen gemeinsamen Sohn mit
    einem US-Buerger, unser Sohn hat doppelte Staatsbuergerschaft
    (deutsch-amerikanisch). Da der Vater zur Zeit in den USA lebt um zu
    arbeiten und ich noch in Elternzeit bin, wuerde ich ihn dort gerne
    mit unserem Sohn besuchen. Wir sind kein Paar mehr, leben aber in
    Frieden und ich will nicht, dass er ein Fremder fuer unseren Sohn
    wird, daher die angestrebte Reise (Touristenvisum fuer 6 Monate ist
    genehmigt).


    Von Bekannten wurde ich allerdings
    darauf aufmerksam gemacht, dass eine Ausreise mit meinem Sohn unter
    Umstaenden Probleme bereiten kann, da bei gemeinsamen Sorgerecht, ich
    das Kind nicht einfach vom Vater wegnehmen darf.



    In Deutschland haben wir gemeinsames
    Sorgerecht, aber das gilt ja bestimmt nicht international. Nun meine
    Fragen:


    -Weiss jemand, ob wir in den USA
    automatisch gemeinsames Sorgerecht haben? Ich habe dort noch nie was
    unterschrieben, war ja noch nie da, lediglich die amerikanische
    Version der Vaterschaftsanerkennung wurde vom Kindsvater in der
    Botschaft unterschrieben um US-Staatsbuergerschaft fuer unseren Sohn
    zu beantragen.


    -Wenn er automatisch Sorgerecht hat,
    dann brauche ich seine Erlaubnis um auszureisen. Muss diese notariell
    beglaubigt sein oder aehnliches?


    -Im allerschlimmsten Fall: Es kommt zu
    unstillbarem Streit und er zeigt mich wegen Kindesentfuehrung
    an...muss ich meinen dann 10 Monate alten Saeugling, der gestillt
    wird in den USA zurueck lassen und ausreisen (ich hab ja kein
    Aufenthaltsrecht dort)????



    Ich will auf Nummer sicher gehen!



    Vielen Dank im voraus fuer Info und
    Rat!



    Liebe Gruesse, die Loewenmama

  • Trägt Kind der selbe Namen wie du? Wen es den selben Nachnamen hat wie du, kommt man ohne sorge durch.
    Das einzigste was jetzt wichtig ist, kind braucht sein eigenem Reisepass mit Bildschen,man hat es geändert,ein Eintrag in dein Reisepass reicht nicht mehr aus.

  • Und man sollte doch etwas Positiv sein,schau zu das es nicht zu streiteren kommt,er darf dich auf jedenfall nicht anzeigen.Und wen, es gibt genügend Möglichkeiten den Aufenthalt da zu verlängern

  • Auf jeden Fall würde ich ausschließlich mit dem deutschen Paß reisen und du brauchst eine Bestätigung des ASR und das auf englisch und selbst dann bleibt es im Zweifelsfall je nach Staat und Gesinnung des Vaters eine zweifelhafte Reise.


    Kann er euch nicht hier besuchen ?

  • Wenn man in dem oben verlinkten Forum mal querliest: Ja, offensichtlich kann es bei Streit zwischen den Eltern auf jedenfall richtig Ärger geben - dein Bekannter hat Recht.
    Da sind einige Fälle dokumentiert, bei denen genau das passiert ist: Die Mutter wollte mit Kind wieder zurück, der Vater hat's verhindert.
    Ganz offensichtlich ist hier höchste Vorsicht geboten, da das Kind dort als US-Bürger gilt.

  • Hallo, genau mein Thema!
    Wenn ihr in D GSR habt, habt ihr es auch in den USA!!! Euer Kind MUSS mit amerikanischem Pass einreisen, da es als US-Bürger dazu nach Bundesrecht verpflichtet ist. Der Vater kann das Kind in ein Child Alert System eintragen lassen, dann kannst du nicht ausreisen mit Kind. Das Formblatt dazu erhält man schon, wenn man den US-Pass erhält. Ich schätze er hat den US-Pass unterschrieben, und du eine notarielle Beglaubigung dazu abgegeben. Oder gibt es nur die amerikanische Geburtsurkunde , aber noch keinen US-Pass?


    Wenn du wirklich sicher gehen willst , lass die Finger davon!!!


    Ansonsten: Du brauchst VORHER für den Rückflug eine NOTARIELLE Beglaubigung , dass er damit einverstanden ist!!!
    Einen sogenannten "Travel lettter of Consent", dies brauchst du eigentlich bei GSR auch schon für die Einreise, je nach Fluglinie, vielleicht ist es ihm so ja auch näher zu bringen, wenn du es für Hin- und Rückfug erbittest...


    Die Formulierungen müssen darin natürlich auf englisch sein.
    Einreise nach D erfolgt am besten nur mit deutschem Pass.


    Hoffe ich konnte helfen!!!

  • Oh, danke fuer die Antwort! Also ich habe den US pass hier und auch unterschrieben. Da das Kind in Deutschland geboren ist, haben wir nur eine deutsche Geburtsurkunde.
    Kann NUR der Vater das Kind in diese Child alert Liste eintragen oder auch andere Verwandte?
    Fuer die Ausreise (wahrscheinlich mit Lufthansa) brauche ich sein Einverstaendnis?
    LG und danke

  • Also für den US-Pass brauchhtet ihr auf jeden Fall eine amerikanische Geburtsurkunde. Das ist der report of birth.
    Es ist egal, ob das Kind in Deutschland geboren ist. Ich habe dieselbe Konstellation.


    Nur du und der KV können das Kind in das Child Alert System aufnehmen lassen, keine andern Verwandten.


    Für Lufthansa brauchst du definitiv einen "travel letter of consent" auch für die Einreise! Steht auch auf der Lufthansahomepage, andernfalls, müsstest du belegen, dass du ASR hast.


    Er kann auch einen report of birth haben, ohne dass du dies weißt, wenn du den nicht kennst.... Frag mal in Berlin, ob einer ausgestellt wurde.
    Ich habe das auch erst später erfahren, und mein KV hatte KEIN SR!
    Also: Wenn du einigermaßen Vertrauen hast usw, würde ich mit einer notariellen Beglaubigung reisen, wenn du auf Nummer sicher gehen willst, musst du zuhause bleiben.
    Dann wird es aber natürlich die folgenden Jahre SEHR schwer, weil das ganze Vertrauen weg ist, und KV ja in der Zukunft mit Sicherheit reisen in den USA beantragen wird...


    Wielange wolltet ihr bleiben?

  • Hey danke fuer die schnellen Antworten, super hilfreich, danke!!
    Natuerlich haben wir Report of birth, habe ich ganz vergessen. Hat der Kindsvater aber mit in die USA genommen. Der war noch bis vor wenigen wochen hier, hatte leider in Deutschland nie einen Job gefunden und deshalb zurueck. Ich wuerde gerne so 4-5 Monate dort bleiben.
    Im Grunde traue ich dem KV, er war immer lieb und weiss es sehr zu schaetzen dass ich mit dem Kleinen nur fuer ihn und seine Mutter reisen will. Wir haben noch keine ahnung was danach passiert, unser ziel ist dass wir trotz trennung niemals langfristig auf zwei verschiedenen Kontinenten leben wollen.
    Wir haben uebrigens gemeinsames Sorgerecht in Deutschland damals unterschrieben.
    Gibt es neben dem Kindsvater noch irgend eine andere Instanz, die mich an der Ausreise aus den USA mit Kind abhalten kann?? (Ich bin mir sicher, dass der KV diesen travel letter of consent schicken wird) Was z.B wenn die mich gar nicht erst reinlassen, von wegen Vorwurf illegale Immigration wegen US Vater und Kind...muss ich dann sofort zurueck und meinen Sohn da lassen?
    Ich hab immer solche Horrorszenarien im Kopf....
    Lg und nochmal danke

  • Nein, nur der KV könnte dich abhalten auszureisen, deshalb lass dir VORHER diesen "travel letter oof consent" für den Hin-und Rückflug geben. Vordrucke findest du im Internet.


    Es kann immer sein, dass man nicht in die USA, trotz Visum einreisen kann. Da passieren die merkwürdigsten Sachen, gerade wenn es um so einen langen Zeitraum geht. Aber in diesem Fall würde man dich MIT Kind zurückschicken.


    Es ist aber eher unwahrscheinlich.
    Denk daran, dass du für die Wiedereinreise nach Deutschland den deutschen Pass brauchst!!
    Hier gibt es sonst nämlich auch Probleme, weil dein Kind (mit anderm Nachnamen, und anderer Nationalität), als nicht EU-Bürger kein Aufenthaltsrecht hätte. Lässt sich alles klären, ist aber mühsam.


    Wenn ihr euch gut versteht, und du eigentlich auch Vertrauen hast, dann ist es langfristig besser du reist hin!
    Du wirst seine Kontakte und Familie kennenlernen, was immer hilfreich sein kann, wenn es mal schlecht läuft.


    Behalte die Ausweise bei dir, und formuliere den travel letter so, das es nicht um den einen Rückflug nur geht, sondern es auch ein früherer sein könnte..
    LG!