Unterhaltspflichtiger Elternteil arbeitet nur Teilzeit - Unterhaltsvorschuss?

  • Liebes Forum,


    ich habe eine Frage im Namen meines Lebensgefährten (alleinerziehend mit 6-Jährigem Kind) bezüglich des Unterhalts.
    Seit der Trennung von seiner baldigen Ex-Frau vor 18 Monaten ist mein Lebensgefährte alleinerziehend. Bisher hat er nie einen Cent Unterhalt für das gemeinsame Kind bekommen, den er allerdings inzwischen gerne einfordern würde. Die Kindesmutter arbeitet in Teilzeit und erhält zusätzlich Wohngeld, damit sie ihren Lebensunterhalt decken kann. Über ihr Einkommen macht sie ihm gegenüber allerdings keine Angabe bzw. sagt nur, dass sie kein Geld hätte für den Unterhalt.


    Wenn er Unterhaltsvorschuss beantragt, wie würde das denn weitergehen? Wird das Jugendamt ihn auffordern auf Unterhalt zu klagen?



    Liebe Grüße,
    Kady

  • Mein Tipp:


    Erst mind. 2x schriftlich auffordern, Einkommensnachweise zu liefern. Dazu ist die gute Dame nämlich verpflichtet. Tut sie das nicht, auf Stufenklage auf Unterhalt einreichen mit der ersten Stufe auf Einkommensauskunft.


    Danach wären meines Erachtens erst Dinge wie Unterhaltsvorschuss zu klären.


    Alternativ eine Beistandschaft einrichten, die kümmern sich um Einkommensauskünfte, etc.

  • Er kann direkt Unterhaltsvorschuss beantragen. Muss nicht erst die von Shielover genannten Punkte abhaken. Am besten direkt beim Jugendamt nachfragen. Da sie augenscheinlich zu wenig Geld hat um Unterhalt zu zahlen, würde ich es nicht über einen Anwalt versuchen, denn der kostet im schlimmsten Fall nur Geld.

  • Unterhaltsvorschuss ist die schnelle Direkthilfe. Das ist der Grundgedanke. Schnell soll Geld fließen für das Kind, halt als Vorschuss auf die Zahlungen des Unterhaltspflichtigen, die noch nicht erfolgen.


    Beim Beantragen von Unterhaltsvorschuss muss glaubhaft versichert werden, dass die Mutter zur Zahlung aufgefordert wurde. Das ist hier ja bereits geschehen. Mündlich reicht.
    Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss gilt ab dem Monat, ab dem der Antrag gestellt wurde.
    Voraussetzung ist allerdings, dass man Alleinerziehend ist. Wohnt ihr also bereits "verfestigt" zusammen (wirtschaftet gemeinsam und es ist keine WG ...), dann wird der Antrag mutmaßlich abgelehnt.


    Parallel kann und sollte aber die Beistandschaft beantragt werden. Die holt sich von der Mutter den Einkommensnachweis, erklagt ihn ggfls. Aufgrund der Auskunft ist jedoch die Mutter derzeit "nicht leistungsfähig", ihr einkommen ist zu niedrig. Da sie jedoch in Teilzeit arbeitet (und mutmaßlich ohne Kind ist), wäre sie verpflichtet, sich um eine Vollzeitstelle zu kümmern.


    Mehr Infos zu Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft gibt es übrigens hier im "Leitfaden" unter dem jeweiligen Stichwort.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Passieren tut der Dame nix - sie wird aufgefordert Ihr Einkommen dazulegen - das muss sie dann machen. Wenn sie nicht leistungsfährig ist - darüber sagt Teilzeit nichts aus - aber wohl eher der Wohngeldbezug, dann ist sie nicht leistungsfähig und gut ist. Schulden laufen dann auch nicht auf - außer sie unterschreibt ein freiwilliges Schuldenanerkennnis. Geprüft wird sie dann rgelmäßig im Bezugszeitraum von 72 Monaten - ähnlich wie beim Wohngeld u.a. Behörden auch.


    Unterhaltsvorschuss steht euch auch zu als Partnerschaft - er fällt erst bei einer Hochzeit weg.


    Allerdings habt ihr keinen Anspruch auf die Steuerklasse II.

  • Die Beistandschaft würde ich zeitgleich mit der Beantragung des UV einrichten. Beides noch diesen Monat, die Formulare für den UV gibt es vermutlich online. Auch wenn ihr noch nicht alle Unterlagen zusammenhabt, solltet ihr diesen Antrag stellen, dann bekommt ihr rückwirkend für Dezember noch Geld.


    Die KM ist dem Kind unterhaltspflichtig, daher würde ich von ihr auch Nachweise fordern, dass sie sich um eine höher bezahlte bzw. Vollzeitstelle bewirbt. Das macht ebenfalls die Beistandschaft, darauf würde ich gleich bei Beantragung derselben hinweisen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern