Grad´n kurzen Knoten im Gehirn.
Seit August wurde doch der Unterhalt erhöht, ab Januar wird er wieder erhöht. Ex zahlt nur Satz der letzten Jahre. Titel existiert. Bin ich jetzt in der "Nachweispflicht" oder er? Wer hat jetzt die "Bringschuld"?
Bin am überlegen kurzes Schreiben aufzusetzen mit Einforderung vom Unterhalt seit August und Erinnerung an erhöhten Satz ab Januar. Richtige Überlegung?
Das sind so Dinge die der Mensch nicht braucht. Auch weil ich dann von seiner Anwältine äh Lebensabschnittsgefährtinwieder so einen dusseligen Brief bekomme alá: bitte sämtlicher Schriftverkehr nur über meine Anwaltskanzlei :ohnmacht: Ignorier ich dann komplett (ärgert mich aber trotzdem :mussweg )