Unterhaltserhöhung seit August nicht gezahlt

  • Grad´n kurzen Knoten im Gehirn.


    Seit August wurde doch der Unterhalt erhöht, ab Januar wird er wieder erhöht. Ex zahlt nur Satz der letzten Jahre. Titel existiert. Bin ich jetzt in der "Nachweispflicht" oder er? Wer hat jetzt die "Bringschuld"?
    Bin am überlegen kurzes Schreiben aufzusetzen mit Einforderung vom Unterhalt seit August und Erinnerung an erhöhten Satz ab Januar. Richtige Überlegung?


    Das sind so Dinge die der Mensch nicht braucht. Auch weil ich dann von seiner Anwältine äh Lebensabschnittsgefährtinwieder so einen dusseligen Brief bekomme alá: bitte sämtlicher Schriftverkehr nur über meine Anwaltskanzlei :ohnmacht: Ignorier ich dann komplett (ärgert mich aber trotzdem :mussweg )

  • Wenn ein Titel existiert und er diesen bedient kannst du nichts machen. Weise ihn darauf hin, dass die Tabelle sich geändert hat und hoffe, dass er zahlt. Wenn er nicht 10,000001% zu wenig zahlt, liegst du unter der Wesentlichkeitsgrenze (die liegt bei 10 % unter dem, was er zahlen müßte) und kein Gericht oder irgendjemand sonst wird sich dafür interessieren, ausser dir.


    Gerade durch...kostet mich 670 Euro diese Erkenntnis :-(


    Edit: Erst der Hinweis, dass es keine Schulden bei mir, sondern Schulden bei seiner Tochter sind hat ihn zum umdenken gebracht.....mit dem Kommentar: Damit ich endlich meine Ruhe habe! :wand

  • Phine,


    verstehe ich grad nicht :hae: .


    Er bedient den (alten) Titel, könnte auch locker den neuen Satz bezahlen. Muss ich jetzt den Gerichtsvollzieher losschicken oder wie?


    Wesentlichkeitsgrenze??

  • Ich merke gerade, dass ich mich verzettelt habe....sorry. Ich bin grad noch bei ner anderen Baustelle. War gedanklich bei höherem Unterhalt bei Veränderung der Stufe lt. DDT.


    Also, der Titel lautet ja auf eine Stufe der DDT. Wenn er die nicht zahlt, könntest du den Gerichtsvollzieher losschicken. So zumindest mein Verständnis. Weise ihn mal drauf hin, vielleicht hilft das ja schon. Ob du allerdings die Rückstände bekommen kannst, wage ich zu bezweifeln.


    Ich denke schon, dass es eine Bringschuld ist, aber man kanns ja auch erstmal im Guten probieren, bevor man gleich schärfere Geschütze auffährt.

  • Hallo,
    ich habe genau das selbe Problem :rolleyes2:
    Nur wurde mir erklärt das es drauf ankommt was genau in der Unterhaltsurkunde steht :hae:
    Sollte eine evtl Erhöhung vermerkt sein,ist er automatisch in Verzug und müßte alles nachzahlen.

  • Ich denke schon, dass es eine Bringschuld ist, aber man kanns ja auch erstmal im Guten probieren, bevor man gleich schärfere Geschütze auffährt.


    Das denke ich auch, aber da er ja "Madam" (äh, Anwältin, aäh, Lebensabschnittsgefährtin im Haus) hat, ist er die letzten Jahre der Meinung, keiner kann ihm was (auch 2 Richter konnten ihn nicht überzeugen :tot ). Ich möchte ja gerne im Guten, aber ich hab so meine Zweifel.

  • Sollte eine evtl Erhöhung vermerkt sein,ist er automatisch in Verzug und müßte alles nachzahlen.

    Moni, meines Wissens nach müsste prozentual die Höhe im Titel stehen (bei uns jedenfalls so). Aufgrund dessen sollte Monsieur auch zahlen. Automatische Erhöhung weiss ich von nichts. Aber hier im Forum gibt es vielleicht den/die andere die mehr wissen, deshalb meine Frage.

  • Jepp, hab ich hier auch.....


    Einen Versuch ist es wert. Kurze Frist setzen für die Nachzahlung und ab Januar dann den korrekten Betrag (aber daran denken, dass er dann 3 Euro abziehen darf, wegen der erneuten Erhöhung des Kindergeldes). Falls nicht, sofort im neuen Jahr dann den Gerichtsvollzieher. Allerdings weiss ich nicht, ob du den selbst zahlen musst. Es hieß ja immer, dass er den dann zahlen muss. Ich habe es gerade letzte Woche aber genau andersrum bei einer Bekannten erlebt. Da musste sie den GV zahlen.

  • Moni, meines Wissens nach müsste prozentual die Höhe im Titel stehen (bei uns jedenfalls so). Aufgrund dessen sollte Monsieur auch zahlen. Automatische Erhöhung weiss ich von nichts. Aber hier im Forum gibt es vielleicht den/die andere die mehr wissen, deshalb meine Frage.


    Dynamische Titel....die schliessen die altergemäße Erhöhung des Unterhaltes automatisch ein. Die Änderung lt. DDT hast du ja auch automatisch drin, weil ja die entsprechende Stufe im Titel steht. Ich glaube so siehst du das auch oder?

  • .... dann probiers einfach direkt, kannst ja selber rechnen mit den jeweiligen Erhöhungen und den Betrag nennen -
    in der Hoffnung, dass es nicht über seine RA läuft..., verweist auf die DDT, sollte er ja auch kennen, wenn seine LG = RA ist :Hm

  • Hab jetzt mal schnell meine Urkunde rausgekramt ;-)
    Stimmt,es steht die Höhe des Unterhaltes prozentual drin,
    die Höhe des Unterhaltes nach der gegenwärtigen Rechtslage bei Erstellung der Urkunde,
    UND
    "Im Fall einer Anhebung des gesetzlichen Mindestunterhaltes gem § 1612 a BGB ....................können sich die Beträge ändern."

  • (aber daran denken, dass er dann 3 Euro abziehen darf, wegen der erneuten Erhöhung des Kindergeldes).

    das ist dass, was mich immer anko.... Ich gehe davon aus, dass es für den Umgang mit dem Kind ist. Umgang findet seit 10 Jahren nicht statt, Kind ist einfach nur ein Posten in der Steuererklärung :kotz . Es wird sogar die Strassenseite gewechselt wenn man sich (aus Versehen) sieht. Das sind so Punkte die mir sowas von sauer aufstossen! Andere möchten sich kümmern, andere können nicht (warum auch immer) und andere wollen einfach nicht....

  • Na frag mal. Hier wird dem Kind eingeredet, dass es etwas machen soll um mich zu ärgern. Dabei wird dann in Kauf genomen, dass sie deshalb Ärger bekommt. Da sie das weiss, macht sie es natürlich nicht, sondern erzählt mir davon (hach....was habe ich für ein tolles Kind :-) )

  • Das 1/2 Kindergeld wird zwar von FamilienrichterInnen gerne so gesehen, rein rechtlich hat das eine mit dem anderen aber nichts zu tun. Wenn ein Titel besteht muss dieser bedient werden, wenn er dynamisch ist, dann in der angepassten Höhe.


    LG

  • Wenn in der Urkunde ein Prozentualer Betrag beziffert ist, steht meistens auch drin, dass der Betrag sich bei Anpassungen erhöhen kann. Das hälftige Kindergeld muss natürlich abgezogen werden, also auch mit sämtlichen Erhöhungen. Ist ein bisschen Rechnerei. Aber Wenn man es fur alle Seiten fair machen will, dann gehört das dazu.
    Bedenken sollte man aber trotzdem, dass inzwischen die DDT Beträge und in Zukunft vermutlich jährlich steigen werden, die jeweiligen Gehälter aber nicht...dort kann es in absehbarer Zeit zu den 10% igen Abweichungen kommen, die dann eine Neuberechnung erforderlich machen Und auch zu Abstufungen führen können. Die sollten dann ebenso fair behandelt werden wie die Nachforderungen bei Erhöhungen.