Vollzeitarbeit + 2 Krippenkinder = Alternative Stundenreduzierung?

  • Als Rechtsanwaltsfachangestellte ist es schwierig einen besser bezahlten Job zu finden.
    Derzeit mit zwei kleinen Kindern (1 und knapp 3) würde ich eh keine Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber überstehen - mein Kleiner ist gerade erst in die Krippe gekommen und es steht sein erster "Krippenwinter" bevor...

  • Nur mal so aus rechtlicher Bankensicht :hae:
    Läuft das Konto auf dich oder auf euch beide? Ich meine heraus gelesen zu haben nur auf dich, richtig? Er hat auch keine Vollmacht?
    Dann würdet ihr beide rechtlich betrachtet Kontenmissbrauch betreiben welcher sogar wenn mal jemand davon Wind bekommt bei der Bank zur Kontokündigung führen kann.
    Jeder ist dafür verantwortlich das ihm/ihr zustehende Gelder auf ein eigenes Konto fließen müssen und nicht auf das eines Dritten.
    Ich würde daher und auch aufgrund der vorgenannten Aspekte darauf bestehen, das er seine Rente auf sein Konto bekommt. Ja, du hast dann keinen Zugriff mehr aber ihr seid ja auch getrennt, für mich also nur völlig konsequent.

  • Zitat

    Läuft das Konto auf dich oder auf euch beide? Ich meine heraus gelesen zu haben nur auf dich, richtig? Er hat auch keine Vollmacht?

    Ja, das Konto läuft nur auf mich. Er hat keine Vollmacht.
    Wieso denn Kontenmissbrauch? Er ist doch nicht verboten sein Einkommen auf das Konto seines Partners zahlen zu lassen, wenn man kein eigenes Konto hat. Oder doch?



    Wir machen das seit Jahren so... (was es rechtlich natürlich nicht korrekter macht, falls es nicht ok sein sollte...)

  • Du hast bei Kontoeröffnung mit deiner Unterschrift erklärt, dass du allein wirtschaftlich Berechtigter an diesem Konto bist. Geht jetzt Geld für einen Dritten ein ist noch jemand weiteres wirtschaftlich berechtigt, denn das Geld steht dir rechtlich ja nicht zu. Somit hast du eine falsche Willenserklärung abgegeben. Bei manchen Banken steht dazu auch was in den AGBs.
    Hätte man "heilen" können indem er Vollmacht erhält oder Mitkontoinhaber wird.


    Letztlich würde ja so Tür und Tor geöffnet werden, Gelder an eventuellen Gläubigern vorbei zu schleusen oder zu verschleiern.


    Ich weiß dass das desöfteren so gehandhabt wird. Ganz "sauber" ist es aber nicht und führt bei mir zumindest zur Abmahnung wenn es mir denn auffällt.


    Btw. wie konnte er denn dann deinen Dispo ausschöpfen? Ohne entsprechende Verfügungsberechtigung auch nicht so ohne.

  • Zitat

    Du hast bei Kontoeröffnung mit deiner Unterschrift erklärt, dass du allein wirtschaftlich Berechtigter an diesem Konto bist. Geht jetzt Geld für einen Dritten ein ist noch jemand weiteres wirtschaftlich berechtigt, denn das Geld steht dir rechtlich ja nicht zu. Somit hast du eine falsche Willenserklärung abgegeben.

    Die Konteneröffnung liegt viele Jahre zurück. Da ging das Geld meines Mannes noch nicht auf das Konto ein. Daher habe ich keine falsche Erklärung abgegeben.


    Zitat

    Btw. wie konnte er denn dann deinen Dispo ausschöpfen? Ohne entsprechende Verfügungsberechtigung auch nicht so ohne.

    Er hatte die Bankkarte....


    Ok, ich sehe schon. Das Eis ist anscheinend nicht so ganz dick.
    Was kann ich jetzt tun?
    Wenn er nicht entsprechende Schritte unternimmt, um das Geld woanders hinzuleiten - was kann ich dann machen?

  • Wenn er nicht entsprechende Schritte unternimmt, um das Geld woanders hinzuleiten - was kann ich dann machen?


    Ich würde mich mit Ex und ggf. einem Mediator zusammen setzten und ne Gemeinsame Lösung suchen. Ansonsten kannst du nicht viel machen, außer der auszahlenden Stelle den Sachverhalt der Trennung und die Adresse deines Mannes zu übermitteln.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Du hast damals erklärt dass du das Konto nur für dich nutzt. Tust du das irgendwann nicht mehr musst du deine Willenserklärung abändern.


    Ich will dir auch gar keine Angst machen oder dir irgendwas vorwerfen... Bitte nicht falsch verstehen :blume
    Spreche halt nur aus meinem Berufsalltag. Es ging ja bislang über Jahre bei euch gut. Und keine Bank wird sofort eine Kündigung aussprechen. Sollte es auffallen (und das passiert immer nur durch Zufall) und deine Bank möchte sich die Mühe machen werdet ihr sicher erst mal mit einem etwas deutlicherem Schreiben aufgefordert werden dies zu unterlassen und falls das nicht erfolgt die Kontokündigung angedroht.


    Also... du kannst es natürlich erst mal so weiter laufen lassen bis es auffällt und du angeschrieben wirst ;-)


    Um aber eure Trennung auch auf allen Ebenen zu verdeutlichen würde ich deinen Ex auffordern sich ein eigenes Konto einzurichten und die Rente da drauf anzufordern. Wie du schon schriebst, du bist ja nicht seine Mama. Natürlich bist du dann insofern angewiesen, das er sich um die UH Zahlungen sowie ggf. Schuldenrückzahlung kümmert. Die Medaille hat also zwei Seiten.


    Du kannst auch die Renteneingänge zurück gehen lassen wenn er sich weigert ein eigenes Konto zu eröffnen.


    Rein rechtlich schuldet er dir auch nicht die Dispoausschöpfung. Die Übergabe der Kontokarte nebst PIN bzw. Zugänglichmachung kommt ja einer Bargeldübergabe gleich. Moralisch betrachtet ist es natürlich was anderes.


    Schwierig so von der Ferne das zu beurteilen. Mir war nur ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass eure Handhabung rechtlich nicht so ganz sauber ist :-) Moralich bzw. praktisch muss das jeder selbst beurteilen.


    Ich wünsche euch jedenfalls, das ihr eine gute Lösung auf allen Ebenen finden könnt!

  • Danke für deine Mühe und Erläuterungen! :)


    Zitat

    Also... du kannst es natürlich erst mal so weiter laufen lassen bis es auffällt und du angeschrieben wirst ;-)

    Ja, wahrscheinlich tue ich das. Es ist mir schon wichtig, dass er das Geld, was er mir noch schuldet (unabgesprochene Ausschöpfung des Dispos und Verträge, die ihn betreffen (sky,...) auch an mich zurückzahlt. Zumal wir auf jeden Cent angewiesen sind.
    UND: so wie es derzeit läuft, klappt das mit dem Unterhalt immerhin, denn ich behalte den Kindesunterhalt einfach ein. Wer weiß wie das sonst wäre...

  • Es ist mir schon wichtig, dass er das Geld, was er mir noch schuldet (unabgesprochene Ausschöpfung des Dispos und Verträge, die ihn betreffen (sky,...) auch an mich zurückzahlt. Zumal wir auf jeden Cent angewiesen sind.
    UND: so wie es derzeit läuft, klappt das mit dem Unterhalt immerhin, denn ich behalte den Kindesunterhalt einfach ein. Wer weiß wie das sonst wäre...


    Läuft der Vertrag bei sky wirklich aus oder verlängert er sich automatisch, wenn er nicht gekündigt wird? Hier würde ich nachhaken bzw. den Vertrag vorsorglich selbst kündigen - nicht, dass er den Vertrag telefonisch verlängert.
    Über den Kindesunterhalt würde ich mir von ihm einen Titel unterschreiben lassen - das geht für euch beide kostenfrei beim Jugendamt (Beistandschaft). Evtl. weiß hier jemand - oder die Beistandschaft -, ob es möglich ist, dass Dir der KU gleich von der Rentenkasse ausgezahlt wird. Dann bekommt er nur noch sein Geld überwiesen und Du musst dem Geld nicht hinterherlaufen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Zitat

    Läuft der Vertrag bei sky wirklich aus oder verlängert er sich automatisch, wenn er nicht gekündigt wird?

    Habe ich gekündigt. Läuft ja wegen seiner negativen Schufa auf meinen Namen...


    Zitat

    Über den Kindesunterhalt würde ich mir von ihm einen Titel unterschreiben lassen - das geht für euch beide kostenfrei beim Jugendamt (Beistandschaft). Evtl. weiß hier jemand - oder die Beistandschaft -, ob es möglich ist, dass Dir der KU gleich von der Rentenkasse ausgezahlt wird.

    Ah, das ist ein guter Tipp. Danke!

  • Zitat von "campusmami"

    NemesisLady: Was arbeitest du? Ich kenne recht wenige Berufsfelder, wo 4 Jahre nicht der Supergau wären.


    In einem ganz normalen kaufmännischen Beruf. Ein klassischer Bürojob.
    Der Supergau wäre es, wenn man schon vorher nichts besonderes auf die Reihe gekriegt hat. Ist man aber qualifiziert und hat wenigstens ein paar Jahre Berufserfahrung, findet man als Angestellte immer einen Job. Wie eine Bekannte von mir selbst nach 11 Jahren Pause und ohne jeglichen Abschluss. Jedenfalls für das Gehalt, was die TS bekommt. 1600 brutto bei VZ ist ja ein Witz.