Beiträge von blaubeerblau

    Beutekind bekommt mit jetzt 17 von uns immer noch einen Adventskalender. Ich finds einfach schön. Rein kommt Naschkram was er halt so mag und sich ansonsten selber vom Taschengeld kaufen würde. Letztes Jahr waren noch Socken, DM Zeugs und Kleinigkeiten aus dem Tedi drin. Hatte aber den Eindruck dass das Zuckerzeugs besser ankam :lach

    Ich kann es mir nicht verkneifen... Ein männlicher UET würde gezwungen werden den vollen Unterhalt weiter zu leisten. Dann kann er entweder keine Elternzeit nehmen oder soll bitte schön nicht noch weitere Kinder in die Welt setzen. Ja natürlich gibt es auch hier nicht nur schwarz und weiß aber mal ehrlich, liest man hier so quer ist das oft gängige Meinung.


    Sobald der UET aber weiblich ist, sieht das Ganze "natürlich" anders aus... :hae:

    Du hast damals erklärt dass du das Konto nur für dich nutzt. Tust du das irgendwann nicht mehr musst du deine Willenserklärung abändern.


    Ich will dir auch gar keine Angst machen oder dir irgendwas vorwerfen... Bitte nicht falsch verstehen :blume
    Spreche halt nur aus meinem Berufsalltag. Es ging ja bislang über Jahre bei euch gut. Und keine Bank wird sofort eine Kündigung aussprechen. Sollte es auffallen (und das passiert immer nur durch Zufall) und deine Bank möchte sich die Mühe machen werdet ihr sicher erst mal mit einem etwas deutlicherem Schreiben aufgefordert werden dies zu unterlassen und falls das nicht erfolgt die Kontokündigung angedroht.


    Also... du kannst es natürlich erst mal so weiter laufen lassen bis es auffällt und du angeschrieben wirst ;-)


    Um aber eure Trennung auch auf allen Ebenen zu verdeutlichen würde ich deinen Ex auffordern sich ein eigenes Konto einzurichten und die Rente da drauf anzufordern. Wie du schon schriebst, du bist ja nicht seine Mama. Natürlich bist du dann insofern angewiesen, das er sich um die UH Zahlungen sowie ggf. Schuldenrückzahlung kümmert. Die Medaille hat also zwei Seiten.


    Du kannst auch die Renteneingänge zurück gehen lassen wenn er sich weigert ein eigenes Konto zu eröffnen.


    Rein rechtlich schuldet er dir auch nicht die Dispoausschöpfung. Die Übergabe der Kontokarte nebst PIN bzw. Zugänglichmachung kommt ja einer Bargeldübergabe gleich. Moralisch betrachtet ist es natürlich was anderes.


    Schwierig so von der Ferne das zu beurteilen. Mir war nur ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass eure Handhabung rechtlich nicht so ganz sauber ist :-) Moralich bzw. praktisch muss das jeder selbst beurteilen.


    Ich wünsche euch jedenfalls, das ihr eine gute Lösung auf allen Ebenen finden könnt!

    Du hast bei Kontoeröffnung mit deiner Unterschrift erklärt, dass du allein wirtschaftlich Berechtigter an diesem Konto bist. Geht jetzt Geld für einen Dritten ein ist noch jemand weiteres wirtschaftlich berechtigt, denn das Geld steht dir rechtlich ja nicht zu. Somit hast du eine falsche Willenserklärung abgegeben. Bei manchen Banken steht dazu auch was in den AGBs.
    Hätte man "heilen" können indem er Vollmacht erhält oder Mitkontoinhaber wird.


    Letztlich würde ja so Tür und Tor geöffnet werden, Gelder an eventuellen Gläubigern vorbei zu schleusen oder zu verschleiern.


    Ich weiß dass das desöfteren so gehandhabt wird. Ganz "sauber" ist es aber nicht und führt bei mir zumindest zur Abmahnung wenn es mir denn auffällt.


    Btw. wie konnte er denn dann deinen Dispo ausschöpfen? Ohne entsprechende Verfügungsberechtigung auch nicht so ohne.

    Nur mal so aus rechtlicher Bankensicht :hae:
    Läuft das Konto auf dich oder auf euch beide? Ich meine heraus gelesen zu haben nur auf dich, richtig? Er hat auch keine Vollmacht?
    Dann würdet ihr beide rechtlich betrachtet Kontenmissbrauch betreiben welcher sogar wenn mal jemand davon Wind bekommt bei der Bank zur Kontokündigung führen kann.
    Jeder ist dafür verantwortlich das ihm/ihr zustehende Gelder auf ein eigenes Konto fließen müssen und nicht auf das eines Dritten.
    Ich würde daher und auch aufgrund der vorgenannten Aspekte darauf bestehen, das er seine Rente auf sein Konto bekommt. Ja, du hast dann keinen Zugriff mehr aber ihr seid ja auch getrennt, für mich also nur völlig konsequent.

    [quote='AtoZ','index.php?page=Thread&postID=1990150#


    Achso: Ob das als Widerspruch gilt, weiss ich ja nicht, aber nachdem dieser angebliche Titel entstand, hatte ich ja mit der Inkasso telefoniert und denen gesagt, dass bezahlt wurde, ich aber nochmal mit dem JC und Vattenfall reden werde, um das zu klären. Aber die Tussi von der Inkasso blöckte mich nur an, was mir einfällt, zu Vattenfall zu gehen, das geht Vattenfall nichts an. Daraufhin hatte ich auch keinen Bock mehr[/quote]


    Nein das reicht nicht. Ein Widerspruch muss schriftlich beim entsprechenden Amtsgericht erteilt werden. Und ich verstehe nicht wie du von einem 'angeblichen' Titel gegen dich sprichst. Sofern das gerichtliche Mahnverfahren gegen dich eingeleitet wird bekommst du das mit. Der Mahnbescheid als auch der Vollstreckungsbescheid wird auf postalischem Weg zugestellt. Das sind die berühmten Briefe im gelben Umschlag 8-) Hiergegen muss man sich wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist schriftlich wehren.

    Also Kontopfändung und GV sind nur möglich wenn es einen entsprechenden Titel gegen dich gibt (es sein denn man ist das Finanzamt da gelten andere Rechte :-p)


    Wie schon geschrieben wäre wichtig zu wissen, ob es gegen dich einen Mahnbescheid und anschließenden Vollstreckungsbescheid (auch gegen den gibt es eine Widerspruchsfrist) gab.


    Ohne Titel würde ich auch erst mal die Füße hoch legen und das Inkassounternehmen sich abstrampeln lassen. Wenn die titulieren wollen legst Widerspruch ein. Dann geht's nur über den Gerichtsweg und du bekommst doch sicherlich PKH.

    Puh, heftig. Also ich kann nur aus dem Bauch raus sprechen. Aber gefühlt kann er nich einfach aus einer VZ Stelle eine TZ Stelle machen. Andersherum könnte er dir mehr Arbeit geben wenn er meint das du nicht ausgelastet bist. Das mit dem Home Office klingt ganz gut finde ich. Vielleicht reicht es dann wenn du 1-2 x die Woche ins Büro fährst. Ich würds glaube ich probieren.


    Hast du alternativ ne Rechtsschutzversicherung? Dann könntest du dich auch mal anwaltlich beraten lassen.


    Drück dir die Daumen das alles gut geht :knuddel

    Minni, dein P-Konto wird dir aufgrund der PI keiner kündigen. Es gibt ein sog. Jedermannskonto d.h. jeder hat Anspruch auf ein Konto in D'land. Wenn es sich um einen gemeinschaftlichen Kredit handelt dann haftet ihr Gesamtschuldnerisch. D.h. jeder haftet voll für die Gesamte Summe. Der Gesamtbetrag würde auch bei der PI vom Insolvenzverwalter für dich beim Amtsgericht angemeldet werden. Da hat dein Berater also schon recht. Ein Kündigungsrecht aufgrund PI besteht seitens des Vermieters nicht. Er wird darüber auch nicht automatisch informiert. Allerdings ist die Insolvenzeröffnung öffentlich im Internet (aber da muss schon jemand sehr viel Zeit und kranke Energie haben sich täglich die Insolvenzeröffnungen anzuschauen). Strom und Co läuft weiter wie bisher. Bei Insolvenzeröffnung wirst du einem Insolvenzverwalter zugeteilt. Dieser wird dich zum Termin bitten und deinen Status Quo aufschreiben/ermitteln sprich Schulden und Einkommen bzw. Vermögenswerte. Ein gebrauchter PC, TV etc. stellt keinen Vermögenswert dar und wird dir auch nicht gepfändet. Sowieso sind Pfändungsmaßnahmen während der Insolvenz nicht möglich bzw. rechtsgültig. Ferner hast du bestimmte Auflagen ihm ggü. zu erfüllen (Mitteilung über Wohnortwechsel, Nachweis das du dich um einen Job bemühst...) Die Schufa erhält zu Beginn und nach Beendigung der Insolvenz eine Mitteilung hierüber. Nach 3 Jahren müssen diese Einträge dann gelöscht werden. Sprich nach Beendigung Insolvenz (6 Jahre wenn nicht Gründe für eine Verkürzung bestehen) ist der Eintrag noch 3 Jahre drin. Summa Summarum nach 9 Jahren ist deine Schufa sauber. Wenn 2.000€ die Hälfte sind und wir über 4.000€ sprechen frag doch bei deinem Gläubiger mal nach einem Vergleich. Ist die Forderung denn schon gekündigt und tituliert? Wichtig wäre beim Insolvenzverfahren noch das direkt beim Antrag auf Eröffnung noch der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wird (das geht nicht automatisch) und ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Aber das sollte der Mann bei der Diakonie wissen. So, hoffe das ich dir ein wenig weiter helfen konnte. Ich hab damit täglich auf der Arbei zu tun. Allerdings auf der Gläubigerseite ;-)

    Na das ist dann eine etwas seltsame Konstellation. Das Und-Konto bedeutet nämlich im Umkehrschluss auch das jedwede Anträge (auch auf Löschung Dispo, sowie Verfügungen etc.) nur gemeinsam veranlasst werden können. In der Praxis werden solche Konten eigentlich kaum eröffnet. Ich wüsste allerdings trotzdem keinen Hinderungsgrund das Konto mit beiderseitigem Einverständnis umzuschreiben. Vielleicht kann die Bank das einfach nur technisch nicht. Rein rechtlich würde es mM gehen.
    Hhm... blöde Sache. Bin gespannt was dein Bankberater dir rät.

    Genau, für die Einräumung des Dispos sind 2 Unterschriften nötig. Nicht für die Löschung. Btw. dein Ex muss das Konto nicht schließen. Er könnte es auch einfach auf sich umschreiben lassen. Die Unterlagen hierzu könnte die Bank vorbereiten und dann mit deiner Unterschrift drauf an Ex schicken zur weiteren Unterschrift. Vielleicht kommt er so in die Pötte.