Guten Morgen,
gestern erhielt ich Post vom Gericht, in der mir mitgeteilt wurde, dass die "Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ergeben, dass die von Ihnen zu zahlenden Kosten in monatlichen Raten von .....€ ab dem ...... an die Landeskasse zurückzuführen sind." Dann erfolgt die Berechnung und abschließend der Satz, dass mir Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb zwei Wochen gegeben wird.
a) habe ich aber keine Kostenaufstellung über angefallenen Gerichts- und RA-Kosten bekommen
b) wurde bei der Berechnung nicht berücksichtigt, dass ich keinen TU mehr bekomme und
c) wurde die Ratenzahlung für meine Kaution (Wohnung) nicht berücksichtigt.
Muss ich nicht erst eine "Rechnung" vom Gericht bekommen, um zu wissen, wie hoch diese ist? Die Ratenzahlung ist nicht begrenzt. Müsste ich wirklich 48 Monate zahlen, wäre der von mir geleistete Endbetrag um ein Vielfaches höher als die angesetzten GK und RA-Kosten nach dem Streitwert. Ach so, hier geht es nur um eine normale Scheidung, also Scheidungstermin ohne weitere Anhänge oder Verbundsachen.
Soll ich eine Stellungnahme zur Höhe der Raten abgeben und darauf hinweisen, dass sich meine Einkommensverhältnisse verändert haben und ich um Zusendung des Kostenbeschlusses bitten und Angabe wie lange ich die Raten zahlen muß?