Ratenzahlungbeschluß VKH bekommen und Stellungnahme hierzu

  • Guten Morgen,


    gestern erhielt ich Post vom Gericht, in der mir mitgeteilt wurde, dass die "Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ergeben, dass die von Ihnen zu zahlenden Kosten in monatlichen Raten von .....€ ab dem ...... an die Landeskasse zurückzuführen sind." Dann erfolgt die Berechnung und abschließend der Satz, dass mir Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb zwei Wochen gegeben wird.


    a) habe ich aber keine Kostenaufstellung über angefallenen Gerichts- und RA-Kosten bekommen
    b) wurde bei der Berechnung nicht berücksichtigt, dass ich keinen TU mehr bekomme und
    c) wurde die Ratenzahlung für meine Kaution (Wohnung) nicht berücksichtigt.


    Muss ich nicht erst eine "Rechnung" vom Gericht bekommen, um zu wissen, wie hoch diese ist? Die Ratenzahlung ist nicht begrenzt. Müsste ich wirklich 48 Monate zahlen, wäre der von mir geleistete Endbetrag um ein Vielfaches höher als die angesetzten GK und RA-Kosten nach dem Streitwert. Ach so, hier geht es nur um eine normale Scheidung, also Scheidungstermin ohne weitere Anhänge oder Verbundsachen.


    Soll ich eine Stellungnahme zur Höhe der Raten abgeben und darauf hinweisen, dass sich meine Einkommensverhältnisse verändert haben und ich um Zusendung des Kostenbeschlusses bitten und Angabe wie lange ich die Raten zahlen muß?

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • Meines Wissens muss jede Einkommensänderung (positiv/negativ) mitgeteilt werden zwecks Neuberechnung. Dies würde ich anführen. Wichtig hierbei ist die Regelmässigkeit. Ich hatte auch mal einen Kredit laufen den ich allerdings nicht regelmässig bedient hatte. Deswegen wurde dieser nicht berücksichtigt :motz:
    Eine "Rechnung" vom Gericht hatte ich auch nicht bekommen. Keine Ahnung ob darauf ein Anspruch besteht. Ich bekam nur den Zahlungsplan für die nächsten 48 Monate :kopf

  • Danke für Deine Antwort. Es erschließt mir nicht, warum eine Ratenzahlung festgesetzt wird, obwohl man nicht weiß, für welche Summe diese gezahlt werden muss und auch wie lange diese zu zahlen ist. Wie bereits angeführt, würde ich diese Rate 48 Monate zahlen, würde ich mehr als die Gesamtkosten für Gericht und Anwalt zahlen. Eine Berechnung per pkh-fix hat gerade ergeben, dass ich eine wesentlich kleinere Rate zahlen müßte....

    Purzelchen


    Seelenstärke ist die Fähigkeit, Nein zu sagen, wenn die Welt JA hören will.

  • Ich habe das auch durch, die sind irgendwie "seltsam" organisiert.


    Du musstest ja deine Einkommensverhältnisse offen legen, daraufhin hast du jetzt den Brief bekommen, in welchem steht, was du zahlen sollst. Den hatte ich auch, habe dann angerufen, nachgefragt, wie lange bzw. wie viel ich überhaupt zahlen muss!! Als Auskunft habe ich dann erhalten, dass ich längestens 48 Monate zu zahlen habe. Ach wie nett, darauf wäre ich nicht gekommen. Jedenfalls musste ich schriftlich eine Rechnung und den Zahlungsplan anfordern. Zwischendurch bekam ich dann eine Aufforderung schon mal zu zahlen, dann eine Festsetzung, ich möchte ab dem übernächsten Monat zahlen. Da ich aber schon bei der ersten Aufforderung einen Dauerauftrag eingerichtet habe, sind die Zahlungen durchgelaufen.


    Stelle denen deine geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse schriftlich dar und bitte um eine neue Berechnung der Rate.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • warum eine Ratenzahlung festgesetzt wird, obwohl man nicht weiß, für welche Summe diese gezahlt werden muss und auch wie lange diese zu zahlen ist. Wie bereits angeführt, würde ich diese Rate 48 Monate zahlen, würde ich mehr als die Gesamtkosten für Gericht und Anwalt zahlen.


    die Kosten des Verfahrens stehen idR. im Urteil/Vergleich (zwar in in Euro Beträgen, aber über den Streitwert zu ermitteln)-


    Und zwar wird die Höhe der VKHRückzahlung abhängig vom EK gemacht- da kannst Du Abänderung beantragen, wenn sich seit dem Antrag etwas gravierendes verändert hat-
    Am Besten Kopie des Erstantrages und einen Neuantrag mit den belegbaren Änderungen (Urteil über Wegfall TU)- bei der Kaution bin ich mir nicht sicher, da diese ja indirekt der Vermögensbildung dient....


    Wenn der Betrag erreicht ist, dann bekommt man einen Einstellungsbescheid- dies kann durchaus vor den 48 Monaten sein
    (es ist also nicht so, dass der Betrag auf 48 Monate verteilt wird, sondern der Betrag nach EK berechnet wird, und bis alles bezahlt ist zu zahlen ist, längstens jedoch für 48 Monate)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • [quote='Purzelchen','index.php?page=Thread&postID=1997489#post1997489']
    Wenn der Betrag erreicht ist, dann bekommt man einen Einstellungsbescheid- dies kann durchaus vor den 48 Monaten sein
    (es ist also nicht so, dass der Betrag auf 48 Monate verteilt wird, sondern der Betrag nach EK berechnet wird, und bis alles bezahlt ist zu zahlen ist, längstens jedoch für 48 Monate)


    Umgekehrt wird auch ein Schuh draus. Wenn nach 48 Monaten die Kosten durch die festgelegte Summe noch nicht bezahlt sind, wird der Rest erlassen bzw. von der Allgemeinheit bezahlt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.