Titulierung Unterhalt und Verfahrenskostenhilfe

  • Hallo, ich habe folgende zwei Anliegen:


    1) KV wurde von mir schriftlich um Einkommensbelege und um Titulierung des Unterhaltes gebeten. Bei Letzterem wies ich ihn auf die kostenlose Möglichkeit beim JA hin. Antwort erhielt ich über seinen Anwalt. Einkommensbelege, wenn auch unvollständig, wurden zugesandt, Titulierung wird ausdrücklich zurückgewiesen mit der Begründung, dass KV regelmäßig Unterhalt zahlen würde.


    Habe mir nun auch einen Anwalt nehmen müssen, da das Kind einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Titel hat und es ja nicht um vergangenen, sondern zukünftig zu leistenden Unterhalt geht. Mein Anwalt hat über das Amtsgericht eine Verurteilung des KV beantragt (Leistung des höheren Unterhaltes (KV zahlt nicht einkommensentsprechend) und zur Titulierun).


    Nun meine Frage: Was passiert jetzt? Schriftstück geht an Amtsgericht und dann? Wie lange dauert das Ganze? Trotz aktueller Ablehnung eines Titels wird KV dennoch um Stellungnahme seitens des Gerichtes gebeten, obwohl er die Titulierung strikt ablehnt und somit eine weitere Stellungnahme m.E. doch nicht mehr erforderlich ist!?


    2) Ich musste Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ist diese auch zurückzuzahlen, obwohl ich nicht der Verursacher bin und beim Familiengericht Anwaltpflicht besteht?


    Vielen lieben Dank für eure kompetenten Antworten!

  • Trotz aktueller Ablehnung eines Titels wird KV dennoch um Stellungnahme seitens des Gerichtes gebeten, obwohl er die Titulierung strikt ablehnt und somit eine weitere Stellungnahme m.E. doch nicht mehr erforderlich ist!?


    Kann nach Auslastung des Amtsgerichts ein paar Wochen dauern, oder gar Monate.


    Vielleicht möchte das Gericht etwas zu den Gründen der Ablehnung wissen, das kann dann auch in einen Gerichtsbeschluß einfließen. Das nennt man rechtliches Gehör oder auch "Audiatur et altera pars" (gehört wird auch die andere Seite). Der Beklagte hat laut Grundgesetz auch einen Rechtsanspruch auf das "gehört werden".



    Ist diese auch zurückzuzahlen, obwohl ich nicht der Verursacher bin


    VKH ist grundsätzlich immer (in Raten) zurückzuzahlen, es sein denn, man ist Leistungsunfähig. Das ist quasi eine Darlehensleistung vom Staat. Aber die Kosten des Anwalts der Gegenseite mußt du sofort zahlen, wenn dein Antrag abgewiesen wird. VKH hält dich für den Moment nur von den Kosten des eigenen Anwalts und ggf. Gerichtskosten frei. Du bist doch anwaltlich vertreten, kann dir das dein Verfahrensbevollmächtigter nicht erklären?

  • Vielen Dank für Deine Antwort! Bzgl. einer ggf. Rückzahlung bin ich erst nach dem Termin bei meinem RA gestoßen. Habe aber jetzt auch gelesen, dass die Kostenhilfe einer vierjährigen Überprüfung beginnend ab Gerichtsverfahren unterliegt. Soll heißen, wenn sich mein Einkommen in den nächsten vier Jahren dahingehend verbessert, kann eine Rückzahlung per Raten verlangt werden. Davon ist jedoch momentan nicht auszugehen, da ich trotz Berufstätigkeit aufgrund versagten Unterhaltes der Jüngeren aufstockende Leistungen beziehen muss.
    Bzgl. des Antrages auf Titulierung geht mein RA davon aus, dass der KV dem nachkommen muss, unabhängig von laufenden Unterhaltszahlungen.


    Eine erneute Stellungnahme vom KV einzuholen, sehe ich (ok, ich bin kein Rechtspfleger) nicht als notwendig, da in dem Schreiben von seinem Anwalt die Ablehnung incl. Begründung formuliert wurde.
    Und dieses Schriftstück ist ca. 1 1/2 Wochen alt, so dass sich an einer Begründung seinerseits nichts anderes auftun würde.


    Was dauert denn Wochen und Monate daran? Ich würde das gern näher wissen. Also, der Antrag geht bei Gericht ein. Wann erhält der KV davon Kenntnis? Zeitnah oder auch Wochen nach dem Antragseingang?
    Kann ein Richter auch bei Klarheit sofort ein Urteil fällen? Da es sich ja um die Festlegung der Unterhaltshöhe auch handelt und Einkommensnachweise unvollständig waren, fordert der Richter dies zusätzlich ein?


    Werde ich noch mal dazu befragt werden müssen?

  • Eine erneute Stellungnahme vom KV einzuholen, sehe ich (ok, ich bin kein Rechtspfleger) nicht als notwendig, da in dem Schreiben von seinem Anwalt die Ablehnung incl. Begründung formuliert wurde.
    Und dieses Schriftstück ist ca. 1 1/2 Wochen alt, so dass sich an einer Begründung seinerseits nichts anderes auftun würde.


    Die Begründung war aber nicht an das Gericht gerichtet, sondern an dich. In einem Gerichtsverfahren werden beide Parteien angehalten, sich gegenüber dem Gericht zu äußern. In der Stellungnahme können auch noch andere Gründe genannt werden. Der Richter muß den Sachvortrag jeder Partei und die "Tatumstände" ausreichend würdigen, dazu ist er verpflichtet. Außerdem haben wir in Deutschland die richterliche Unabhängigkeit. Ein Richter kann also durchaus anders entscheiden, auch wenn bereits einschlägige Urteile dazu existieren. Ggf. muß eine höhere Instanz das dann wieder gerade bügeln. Es ist doch im Prinzip auch gut für die Rechtsuchenden und dient der Rechtsentwicklung, wenn die Gerichtsentscheidungen nicht schon anhand der Sachlage schon im Vorfeld feststehen.



    Was dauert denn Wochen und Monate daran? Ich würde das gern näher wissen. Also, der Antrag geht bei Gericht ein. Wann erhält der KV davon Kenntnis? Zeitnah oder auch Wochen nach dem Antragseingang?


    Was daran so lange dauert, ist, das die Gerichte einen Berg von Verfahren vor sich herschieben. Da kommt man eben nicht immer sofort dran.
    Dann muß auch entschieden werden, wie wichtig deine Sache gerade ist. Es wird dringendere Fälle geben, die zuerst beschieden werden müssen.
    Dem Vater wird wahrscheinlich binnen 14 Tagen die Gerichtsmitteilung zugestellt werden.



    Kann ein Richter auch bei Klarheit sofort ein Urteil fällen?


    Nein. Das verträgt sich nicht mit dem geltenden Rechtskodex. Der Richter wird der beklagten Partei eine Frist zur Stellungnahme mitteilen und frühestens nach Ablauf der Frist entscheiden.



    Da es sich ja um die Festlegung der Unterhaltshöhe auch handelt und Einkommensnachweise unvollständig waren, fordert der Richter dies zusätzlich ein?


    Wahrscheinlich. Der Richter möchte sich sicherlich ein vollständiges Bild über den streitgegenständlichen Zeitraum machen.



    Werde ich noch mal dazu befragt werden müssen?


    Eher nicht. Das macht doch dein Anwalt. Kommt darauf an, was die beklagte Partei vorträgt und ob der Richter das persönliche Erscheinen am Gericht zur Sachverhaltsaufklärung für notwendig hält. Da wird auch sicher dein Anwalt auf dich zukommen. Es kann allerdings sein, das der Richter statt eines Urteils einen Vergleich erreichen möchte. Auch das Herbeiführen einer einvernehmlichen Regelung gehört zu seinen Pflichten. Das erspart ihm die Zeit zur Formulierung einer Urteilsbegründung und dem Staat damit etwas Geld. Der Vergleich kann dann so aussehen, das die beklagte Partei die Forderung anerkennt und erfüllt. Der Rechtstreit ist damit zu Ende und die Bestimmungen in dem Vergleich haben bindende Wirkung. Aber es ergeht eben kein Urteil.

  • Einkommensnachweise unvollständig waren


    kommt darauf an - Dezember Abrechnungen sind in der Regel deutlich aussagekräftiger als Januar oder Februar - was hat er denn eingereicht


    Irgendwie hast du das Pferd von hinten aufgezäumt - du hättest eine Beistandschaft einrichten sollen, die hätten um Einkommensauskunft gebeten und auch das weitere Verfahren betreut - wenn man sich nicht so einig wird.


    Anwälte sehen fast immer positive Ergebnisse - sonst hätten sie ja keine Kunden und damit keine Aufträge.


    Verdient dein Ex wirklichdeutlich mehr so das er bereinigt eine Stufe höher rutscht ?

  • Das JA hier vor Ort ist wenig bis gar nicht hilfreich, weder wenn es um Unterhalt geht noch um Umgang. Letztes Jahr wollte ich eine Beistandsschaft einrichten. Dies wurde abgelehnt. Mit dem Hinweis darauf, dass ich das Recht dazu haben würde, begründeten sie die Ablehnung damit, dass der KV Unterhalt zahlen würde und es somit keine Begründung für eine Einkommensüberprüfung geschweige denn eine Titulierung gäbe (habe ich schriftlich). Meine Beschwerde beim hiesigen Vorgesetzten der entsprechenden Sachbearbeiterin sieht die Kompetenz seiner Mitarbeiter nicht im Zweifel und legitimiert die Handlungsweise der Sachbearbeiterin. Ich bin kein Einzelfall, was diese Handhabe angeht. Das JA hier hat den Ruf, sich von Arbeit "freischaufeln" zu wollen. Dienstaufsichtsbeschwerden anderer Mütter verliefen im Sande, wurden von der nächst höheren Stelle ebenso abgeschmettert, so dass ich diesen Kraftaufwand für Energieverschwendung hielt.


    Ja, der KV (nicht mein EX, wir waren nie zusammen, aber das ist eine andere Geschichte) hat ein höheres Einkommen als das, was er selbst als Grundlage für den zu leistenden Unterhalt sieht. Es fand NIE eine Unterhaltsberechnung statt! Er sagt, er habe so und so viel im Monat und zahlt dann dementsprechend seinen Anteil. Damit war er durch. Was er jedoch nicht mit in das Einkommen eingerechnet hat, war seine Steuerrückerstattung in Höhe von ca. 7000,00 Euro. Somit kommt er in eine höhere Einkommensklasse und muss dementsprechend mehr Unterhalt zahlen. Auch einen Titel lehnt er wehement ab! Nun aber geht das Ganze vor das Familiengericht und es bleibt abzuwarten, wie weiter verfahren wird, denn den Anspruch auf einen Titel hat die Kleine auf jeden Fall! Es ist ihre Sicherheitsleistung für zukünftig zu zahlenden Unterhalt und nicht, wie er angibt, für bereits geleisteten Unterhalt. Denn niemand kann voraussehen, ob er weiterhin zahlt. Da ist es auch nicht relevant, dass er seinen Unterhaltspflichten in der Vergangenheit nachgekommen ist.

  • Das ist wirklich hanebüchen: Die nächst höhere Dienststelle gibt dir schriftlich diesen eindeutigen Gesetzesverstoß?


    Klar ist, dass man dann wirklich nicht mit der Beistandschaft arbeiten kann, weil sie in der Praxis nix machen wird. Aber wenn man zeit und Kraft hätte, müsste man wirklich hier die gesamte Truppe an den Kanthaken nehmen. Es ist ein eindeutiger Gesetzesverstoß. Dir stünde ggfls. sogar Schadenersatz zu.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.