Hallo, ich habe folgende zwei Anliegen:
1) KV wurde von mir schriftlich um Einkommensbelege und um Titulierung des Unterhaltes gebeten. Bei Letzterem wies ich ihn auf die kostenlose Möglichkeit beim JA hin. Antwort erhielt ich über seinen Anwalt. Einkommensbelege, wenn auch unvollständig, wurden zugesandt, Titulierung wird ausdrücklich zurückgewiesen mit der Begründung, dass KV regelmäßig Unterhalt zahlen würde.
Habe mir nun auch einen Anwalt nehmen müssen, da das Kind einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Titel hat und es ja nicht um vergangenen, sondern zukünftig zu leistenden Unterhalt geht. Mein Anwalt hat über das Amtsgericht eine Verurteilung des KV beantragt (Leistung des höheren Unterhaltes (KV zahlt nicht einkommensentsprechend) und zur Titulierun).
Nun meine Frage: Was passiert jetzt? Schriftstück geht an Amtsgericht und dann? Wie lange dauert das Ganze? Trotz aktueller Ablehnung eines Titels wird KV dennoch um Stellungnahme seitens des Gerichtes gebeten, obwohl er die Titulierung strikt ablehnt und somit eine weitere Stellungnahme m.E. doch nicht mehr erforderlich ist!?
2) Ich musste Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ist diese auch zurückzuzahlen, obwohl ich nicht der Verursacher bin und beim Familiengericht Anwaltpflicht besteht?
Vielen lieben Dank für eure kompetenten Antworten!