Adoption trotz Vater bekannt?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage, die mich ziemlich beschäftigt.


    Ich bin alleinerziehend und mein Ex also der Vater meines Kindes wohnt im Ausland. (EU).


    Die Vaterschaftsanerkennung haben wir damals machen lassen, denn man darf ja den Vater nicht "unterschlagen" obwohl ich es gerne getan hätte.



    Die Frage ist nun. Da ich das alleinige Sorgerecht habe und wir nicht zusammen sind, er im Ausland wohnt, wie ist es wenn ich jetzt einen neuen Partner habe, kann dieser das Kind adoptieren, ohne Einverständnisses des leiblichen Vaters? Denn es gibt Probleme wenn meinem Kind angenommen etwas passieren würde, dann dürfte er nicht ins Krankenhaus etc....


    Ich weiß aber dass der leibliche Vater niemals zustimmen würde, allein schon als Rache, dass ich einfach keine Gefühle mehr hatte. Daher diese Frage an Euch.


    Weiss das Jemand?

  • wie ist es wenn ich jetzt einen neuen Partner habe, kann dieser das Kind adoptieren, ohne Einverständnisses des leiblichen Vaters?


    Nein, der leibliche Vater muss zustimmen. Wir hatten die gleiche Konstellation, nur das unser KV nicht im
    Ausland lebte.
    Er wurde angeschrieben und musste dann zu einem Rechtsanwalt und dort unterschreiben.

  • Für mich stellen sich einige Fragen:


    * Bist du dir sicher, dass die neue Beziehung halten wird? Seit ihr bereits länger verheiratet.... Nach meinem Wissen müsstet ihr mindestens 1 Jahr verheiratet sein, dass er adoptieren kann, aber kann sein, dass ich mich irre.


    * Du schreibst, der Vater hat die Vaterschaft ja bereits vor der Geburt anerkannt und auch die Staatsbürgerschaft in seinem Land beantragt - für mich zeugt das von gewissem Interesse. Wieso glaubst du, er würde nur aus "Trotz" dir gegenüber seine Zustimmung verweigern.


    * Habt ihr euch wirklich mit den vollen juristischen Konsequenzen einer Adoption auseinandergesetzt. Es ist alles Gut und Schön, solange ihr (du und dein Lebenspartner) in einer Beziehung lebt, aber falls ihr euch trennen solltet, hätte dein Lebenspartner dann auch die "normalen" Rechte am Kind, die jeder Vater hat inkl. Umgang.... Das Kind wird auch von ihm erben, evt. müsste es im Alter für ihn aufkommen.... Ist die Bindung Kind/ Lebensgefährte wirklich so eng und so stabil?


    * Hat dein adoptionswilliger Lebensgefährte schon überlegt, wie viel Unterhalt er im Laufe seines Lebens zahlen müsste im Trennungsfall?


    * Glaubst du wirklich, dass es deinem EX mehrere Hundertausend Euro Unterhalt für ein Kind wert ist, dass ihn (angeblich) nicht interessiert, nur um dir eine reinzuwürgen?



    Ich will dir nicht prinzipell von deinem Vorhaben abraten, sondern nur davor warnen, dass du hier jetzt Schnellschüsse machst.

  • Ohne Zustimmung geht es nicht, der leibliche Vater muss unterschreiben. Bist du sicher, dass er es nicht tut? Viele sind ganz schnell dazu bereit, wenn man sie daran erinnert, dass sie in dem Fall keinen Unterhalt mehr zahlen müssen bzw dass das Kind dann keine Erbansprüche mehr hat.


    Ansonsten muss man bedenken, wie sich der Adoptivvater verhalten würde, wenn ihr eines Tages nicht mehr zusammen seid. Hast du so viel Vertrauen zu ihm, dass er sich dann trotzdem weiterhin um dein Kind kümmert, als wäre es sein eigenes?

  • [quote='Orchidee',index.php?page=Thread&postID=1986130#post1986130], wie ist es wenn ich jetzt einen neuen Partner habe, kann dieser das Kind adoptieren, ohne Einverständnisses des leiblichen Vaters? Denn es gibt Probleme wenn meinem Kind angenommen etwas passieren würde, dann dürfte er nicht ins Krankenhaus etc....
    [quote]


    die Welt ist nicht so schwarz/weiß - wenn es einen Ehemann gibt der seit Jahren mit dem Kind zusammenwohnt - dann wird der auch im Krankenhaus normal behandelt - da fragt niemand als allererstes - sind sie auch sorgeberechtigt.
    Im Krankenhaus Alltag werden viele Verwandte mit einbezogen - auch Großeltern usw.


    Ohne Zustimmung von deinem Ex wird das nix.
    Ich kenne mittlerweile auch die ein oder anderen schon wieder geschiedene Patchwork-Ehe - das macht es für die Kids nicht leichter, wenn Nachnamen und Status mitgeändert wurden.


    Als Ehemann erhält der Göttergatte das "kleine Sorgerecht" für Alltagsangelegenheiten.

  • Welchen Vorteil erwartest Du davon, daß Kindchen adoptiert wird?


    Im Krankenhaus kannst Du als Mutter die Ärzte jederzeit von der Schweigepflicht entbinden, sie dürfen also jederzeit mit Deinem Mann reden.


    Sollten Du UND Kind im Koma liegen, wird man sicherlich den Ehemann und Stiefvater informieren.


    Es sei denn, der KV taucht da mit richterlichem Beschluß auf, der dies verbietet...


    Ich lebe ja auch verpatchworked. Sowohl Lehrer, als auch Ärzte vom Beutekind geben mir jederzeit Auskunft, mit Erlaubnis des Vaters. Genauso andersrum. Einmal musste meine Tochter mit meinem Freund zum Arzt, auch da gab es keine Probleme. Falls da doch mal einer nachfragt, kann die Ehefrau jederzeit telefonisch oder per Fax das Einverständnis geben.


    Man kann natürlich auch einfach behaupten, man sei der Vater, aber das ist nicht rechtskonform, wird aber sicherlich nicht mit Knast bestraft.


    Wenn ich als Mutter vom Beutekind bezeichnet werden schrei ich auch nicht immer gleich: neee, bin ich nicht. Jedenfalls nicht bei ner Verkäuferin und auch nicht am Flughafen bei der Passkontrolle...obwohl selbst da trotz tadelloser Papiere noch NIE irgendwas kontrolliert wurde.


    Welchen Vorteil könnte es noch geben? Erben...nun, Dein Mann kann jederzeit ein Testament schreiben, in dem er das Kind bedenkt, ansonsten bist Du als Ehefrau eh an erster Stelle.


    Im Falle einer Trennung wirds kompliziert, auch wenn man momentan auf Wolke 7 schwebt, man sollte bei wichtigen Entscheidungen immer die Trennung mitbedenken ( schau mal, wie viele Leute alleine beim Thema Haus mit einer Trennung in die Insolvenz gehen ). Will er wirklich weiter zahlen? Möchtest Du Umgang gewähren?


    Was ist, wenn dann der Nächste auf der Matte steht? Soll er dann das Kind erneut adoptieren?


    Weil man ja nur so eine heile Familie ist?


    Leider ist es so, daß es bei uns allen die "heile Vorzeigefamilie" nicht mehr geben wird. Daran ändert auch eine Adoption nichts.


    Und meiner Meinung nach sollte man triftige Gründe haben, um seinem Kind die Ursprungsfamilie zu nehmen.


  • Ich möchte vorsorgen, das ist alles. Mein Ex wohnt im Ausland und das Kind wird bei mir aufwachsen. Ich denke einfach was ist in 6 - 7 Jahren wenn dann was ist und ich möchte nicht, dass dann das Kind aus dem Umfeld wie Oma Opa und dann neuer Partner Freude etc. gezogen wird und einfach zum Vater ins Ausland kommt.


    Daher frage ich es.


  • Ich möchte vorsorgen, das ist alles. Mein Ex wohnt im Ausland und das Kind wird bei mir aufwachsen. Ich denke einfach was ist in 6 - 7 Jahren wenn dann was ist und ich möchte nicht, dass dann das Kind aus dem Umfeld wie Oma Opa und dann neuer Partner Freude etc. gezogen wird und einfach zum Vater ins Ausland kommt.


    Ich kenne mich da jetzt leider nciht gut aus, aber ich würde mich erstmal schlau machen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, den Verbleib des Kindes im Falle deines Todes zu sichern als direkt an eine Adoption zu denken. Auch Stiefvater / Großeltern werden nach einer so langen Zeit sicherlich die Möglichkeit haben, in diesem Fall einen Antrag zu stellen und ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Gericht entscheidet, dass das Kind dann zu einem völlig fremden Vater ins Ausland ziehen muss.


    Wenn du sagst, das Kind wird bei dir aufwachsen, klingt das, als wäre es noch recht klein? Denn dann würde ich jetzt sowieso noch gar nichts entscheiden sondern erstmal abwarten. So eine Adoption ist eine Entscheidung für immer, nur weil der leibliche Vater im Moment vielleicht noch wenig Interesse zeigt, heißt das nicht, dass sich das nicht vielleicht ändert. Nur weil der Partner sich im Moment so liebevoll um das Kind kümmert, heißt das nicht, dass er das im Falle der Trennung immer noch tut. Oder mal ganz blöd gedacht, als Adoptivvater hat er dann die selben Rechte wie du, könntest du damit leben, dass das Kind im Trennungsfall vielleicht bei ihm aufwächst und nicht bei dir?


    Natürlich besteht die Möglichkeit, dass einem etwas passiert und selbstverständlich will man die Kinder dann gut aufgehoben wissen. Aber im Grunde hast du den Vater für dein Kind ausgesucht und nun vertraust du ihm nicht mehr, woher willst du wissen, dass du deinem jetzigen Partner immer vertrauen wirst?


    Und dann noch ein Gedanke, der mir als erstes gekommen ist. Auch wenn dein Parter das Kind adoptiert, werdet ihr es ja über seinen leiblichen Vater aufklären müssen. Irgendwann wäre bei mir an stelle des Kindes der Punkt gekommen, wo ich mcih fragen würde, wieso meine Mutter durch eine Adoption eine Beziehung zu meinem leiblichen Vater so endgültig ausgeschlossen hat, ohne mich vorher zu fragen.

  • Ich möchte vorsorgen, das ist alles. Mein Ex wohnt im Ausland und das Kind wird bei mir aufwachsen. Ich denke einfach was ist in 6 - 7 Jahren wenn dann was ist und ich möchte nicht, dass dann das Kind aus dem Umfeld wie Oma Opa und dann neuer Partner Freude etc. gezogen wird und einfach zum Vater ins Ausland kommt.


    Wenn Du verheiratet bist, das Kind bei Euch lebt und das Kind mit dem leiblichen Vater keinen Kontakt hat, dann wird das Kind nicht zu einem Fremden in ein fremndes Land geschickt.


    Sinnvoll ist es, für diesen Fall eine Vorsorgevollmacht und ein Testament niederzuschreiben.


    Anders ist es, wenn durchaus Kontakt zum leiblichen Vater besteht. Dann muß man schauen, wo im Falle Des Todes des betreuenden Elternteils das Kind am Besten aufgehoben ist, da spielen dann aber viele Faktoren eine Rolle.


    Ich weiß ja nicht, wie lange Du schon mit Deinem Partner zusammen lebst und verheiratet bist, aber ein zwei Jahre sind da noch nichts.


    Vermutlich würde im Falle Deines Todes geschaut werden, wer die nächste enge Bezugsperson ist, das können Großeltern sein, der neue Lebenspartner oder eine Tante.


    zu diesem Zweck wurden früher Paten benannt, das waren Menschen, die sich nach dem eigenen Tod um die Kinder kümmern sollten.


    Heutzutage ist die Zeit sehr schnelllebig und Partner / Freunde wechseln häufiger. Deswegen wird im Falle des Todes geschaut, wer über einen langen Zeitraum eine stabile Größe im Leben des Kindes war, was in meinen Augen auch sinnvoll ist.


    Also, so lange der KV kein Interesse am Kind hat, ist es nahezu ausgeschlossen, daß irgendein Gericht das Kind zwingen würde, zu ihm zu ziehen.

  • Wenn Du verheiratet bist, das Kind bei Euch lebt und das Kind mit dem leiblichen Vater keinen Kontakt hat, dann wird das Kind nicht zu einem Fremden in ein fremndes Land geschickt.


    100%ige Zustimmung, sofern das Kind (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft hat.


    Hat das Kind jedoch ausschließlich die Staatsbürgerschaft eines anderen (auch EU-) Auslands, wird es etwas komplizierter....da ist fachanwältliche Hilfe gefragt (da hilft nämlich auch kein Testament etc.).


    Ich weiß nicht, ob dieser Aspekt hier schon genannt/geklärt wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von kuewmt ()

  • Denn es gibt Probleme wenn meinem Kind angenommen etwas passieren würde, dann dürfte er nicht ins Krankenhaus etc....


    Wann immer mit einem Bonuskind irgendwas war .... mit den Institutionen hatte ich nie ein Problem.
    In aller Regel sind Menschen eher pragmatisch als irgendwelchen Regeln treu, die der normal Sterbliche ja gar nicht kennt.


    Wenn es darum geht dem Kind den Weg zum Vater (oder umgekehrt) zu erschweren .... da würde die Adoption auch nichts ändern.
    Es kommt ein Alter in dem Kinder darauf nicht schauen ....


    Und dann gibt es auch noch die Möglichkeit, das ein körperlicher Vater (ohne Kontakt) im Ausland besser erscheint, als ein unterhaltspflichtiger Adoptivvater in der Nähe :strahlen


    Genießt doch einfach das Leben so schön wie es gerade ist.

  • Die Angst davor, dass das Kind im Falle meines Todes plötzlich ins Ausland zur Mutter kommen würde, in ein Land, wo es die Sprache nicht spricht, mit einem Lebenststandard ohne fließend Wasser, regelmäßig Strom und fast ohne medizinische Versorgung hat mir auch zahlreiche schlaflose Nächte bereitet. (Wir haben GSR).


    Und weißt du was: Als ich einmal wegen einer anderen Sache beim Jugendamt war, habe ich das angesprochen und der zuständige Sachbearbeiter hat mir dann sehr ruhig und sachlich erklärt, dass solche Ängste völlig unbegründet sind. Ein Kind, das durch den Tod seiner wichtigsten Bezugsperson schon genug leidet in ein anderes Land "abzuschieben" ist in keinster Weise mit dem Kindeswohl vereinbar.


    Du kannst das Sorgerecht nicht an deinen Lebensgefährten oder deine Eltern und Geschwister "vererben" aber du kannst wie bereichts angesprochene eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Zusätzlich wäre es evt. sinnvoll ein Testament zu machen um dein Erbe zu regeln, und auch entsprechende Sachen wie Patientenverfügung/ Pflegevollmacht auszufüllen. Damit kannst du im Fall der Fälle deinen Angehörigen viele schwierige Entscheidungen ersparen.

  • 100%ige Zustimmung, sofern das Kind (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft hat.


    Hat das Kind jedoch ausschließlich die Staatsbürgerschaft eines anderen (auch EU-) Auslands, wird es etwas komplizierter....da ist fachanwältliche Hilfe gefragt (da hilft nämlich auch kein Testament etc.).


    Ich weiß nicht, ob dieser Aspekt hier schon genannt/geklärt wurde.

    Das Kind hat die doppelte Staatsbürgerschaft

  • Ich habe den Großen meiner Frau adoptiert. Ohne Einverständnis des Vaters geht nix.
    Wie lange seid ihr zusammen, seit wann verheiratet ?
    Kennt das Kind seine Geschichte?
    Möchtest Du die Adoption oder Dein Partner?


    Wenn er, warum ?

  • In deiner Ausgangsfrage ist alles rein theoretisch? Hast du überhaupt einen neuen Partner? Falls dem nicht so ist: warum machst du dir darüber jetzt Gedanken? Informiere dich bei deinem zuständigen Jugendamt, wie das Kind abgesichert werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Kinkerlitzchen ()