KV will Umgangsrecht

  • Hallo....ich bin Neu hier!


    Ich habe einen 17 Monate alten Sohn! Der KV hat ihn 1x kurz nach der Geburt gesehen! Danach hat er keine Anstalten gemacht, ihn sehen zu wollen!
    Unterhalt zahlt er auch keinen, aber das ist ein anderes Thema!
    Als Mutter dachte ich mir nun, geh auf ihn zu, schreib ihn an und gib ihm die Möglichkeit sein Umgangsrecht zu nutzen!
    Habe ihm geschrieben, dass er gerne zu uns kommen kann, um den Kleinen in seinem normalen Umfeld kennenzulernen!


    Seine Reaktion:
    Das einzige was er geantwortet hat, dass er lediglich mit mir über Übergabezeit und Ort spricht, aber das garantiert keine Treffen unter meiner Aufsicht stattfinden werden! Ich hätte kein Recht darauf und würde ihm somit das Umgangsrecht verweigern!


    Was soll das? Das Kind ist 17 Monate......er kennt ihn doch gar nicht! Ich kann den Kleinen doch nirgendwo einfach abgeben!


    Freue mich über jede Antwort!


    Danke.....Miss Underdog

  • Schlechtes gewissen und du bist seine Ausrede. Bei uns auch so. Ich denke unser KV hat ein schlechtes gewissen und findet sie auch Suess aber keinen Bock auf die Arbeit. Und er hat zu wenig Eier das zuzugeben. Also ist allea meine Schuld. Meiner hat aber nach einem treffen eingesehen, dass sie ohne mich und ohne dass sie ihn kennt unglücklich wäre. Jetzt kann er die Schiene nicht mehr fahren. Funkstille ist jetzt sein Versuch. Du wirst immer schuld sein. Sichere schon mal euren kontaktverlauf. Wirst wohl in den nächsten Jahren noch brauchen.

  • Vielleicht kannst du ihn zu einem Besuch beim Jugendamt zur Umgangsvereinbarung bewegen. Wenn es ihm wichtig ist wird er dort aufkreuzen.
    Wenn nicht und er klopft weiter Sprüche von wegen "Umgang wird verweigert", kannst du ihn freundlich ans JA verweisen, dass dort alles bezüglich des Umgangs geklärt wird. Völlig legal. Und hat nichts mit Umgangs Verweigerung zu tun.


    Auch du kannst im Vorfeld das Gespräch mit dem Jugendamt suchen.


    Übrigens bin ich bei KV von meiner Kleinen Tochter auch an allem Schuld.
    Allerdings bin ich definitiv nicht daran Schuld, dass ich heute beim JA saß um mit ihm ein Gespräch zu führen, und er nicht auftaucht und auch nicht absagte.



    Im Übrigen notiere dir wann du ihm Umgang angeboten hast und wie du es geplant hattest und wie er darauf reagiert hat. Möglichst objektiv :)

  • Der KV hat ein Recht auf, aber auch die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind. So ist es seit dem 19.5.2013 geregelt und das ist auch gut so.


    ABER:
    Ein unbegleiteter Umgang geht nur, wenn das Kind auch einen Bezug zu seinem Vater hat. Für deinen Zwerg ist der Vater eine fremde Person! Ich kann voll verstehen, dass du keinen unbegleiteten Umgang möchtest.


    Ich rate dir auch: geh zu einer Beratungsstelle. Die bauen im Notfall auch den Kontakt zum KV auf und machen Termine aus. Dort wird alles dokumentiert und du kannst dir nicht vorwerfen lassen, dass du den Umgang verweigerst. Bei uns dauerte es 1 Jahr und kostete viel Geld bis der KV solch eine Beratung mitgemacht hat. Nun haben wir zumindest eine einigermassen vernünftige Umgangsregelung. Bei mir hatte das Kind aber auch einen Bezug zum Vater, es war also kein Problem das er den Zwerg auch ohne mich bekommt.


    Ich wünche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen!

  • Je früher ihr es schafft einen stressfreien Umgang zu Stande zu bringen - um so einfacher wird es für alle Beteilligten.


    Macht jetzt nicht im Vorfeld viel Brimborium sondern findet Wege die für alle akzeptabel sind.
    Vorschlag:
    Du kennst einen netten Spielplatz an dem ihr euch treffen könnt. Wenn es klappt das KV Kontakt zu ḿ Kind aufbauen kann kannst Du mal für ein Viertelstündchen spazieren gehen.
    So macht ihr das möglichst regelmäßig und dann wird es ein halbes und ein ganzes Stündchen .... und dann geht alles von selbst seinen Weg. :strahlen

  • Macht jetzt nicht im Vorfeld viel Brimborium sondern findet Wege die für alle akzeptabel sind.
    Vorschlag:
    Du kennst einen netten Spielplatz an dem ihr euch treffen könnt. Wenn es klappt das KV Kontakt zu ḿ Kind aufbauen kann kannst Du mal für ein Viertelstündchen spazieren gehen.
    So macht ihr das möglichst regelmäßig und dann wird es ein halbes und ein ganzes Stündchen .... und dann geht alles von selbst seinen Weg.


    Ich kann kein Brimborium erkennen. Ich lese von einer Mutter, die sich Sorgen um ihr 17 Monate altes Kleinkind macht, weil das Kind den Umgangsberechtigten gar nicht kennt. Derselbe ist daher auch keine Bezugsperson. Das müsste erst einmal aufgebaut werden. Gemeinsam wäre sicher sinnvoll, aber das will der Vater ja nicht, soweit sie geschrieben hat.


    Vielleicht kannst du ihn zu einem Besuch beim Jugendamt zur Umgangsvereinbarung bewegen. Wenn es ihm wichtig ist wird er dort aufkreuzen.
    Wenn nicht und er klopft weiter Sprüche von wegen "Umgang wird verweigert", kannst du ihn freundlich ans JA verweisen, dass dort alles bezüglich des Umgangs geklärt wird. Völlig legal. Und hat nichts mit Umgangs Verweigerung zu tun.


    Auch du kannst im Vorfeld das Gespräch mit dem Jugendamt suchen.


    Sehe ich genauso.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Wow....super.....soooo viele Reaktionen!


    Ja....der KV ist mega schwierig und dreht und wendet alles so, bis es für IHN richtig ist!
    Er möchte ja gerne einen Termin bei JA haben, aber mit dem Hintergrund dass ER Recht hat!


    Und davor habe ich Angst! Das ER Recht bekommt und ich mein Kind irgendwo hin bringen muss!
    Er ist 100000% davon überzeugt und sieht sich im Recht, dass er den Kleinen sehen kann wie ER es wünscht!


    - und zwar OHNE MICH!


    Ich habe alle Verläufe gespeichert! Schon von Beginn der Schwangerschaft ( da waren wir schon getrennt )


    LG Miss Underdog :wink

  • Nein, wie gesagt: der Kleine ist 17 Monate und total auf mich fixiert
    Er würde auch bei keinen fremden bleiben!
    Wir werden ein lebenslang miteinander kommunizieren müssen!
    Er ist so dickköpfig! Es geht doch um das Wohl des Kindes!

  • Bei einem begleiteten - einem richtigen begleiteten - Umgang kommt ja nicht statt dem Vater ein Wildfremder und nimmt das Kind einfach mit. Das ist kundiges Fachpersonal, das selbst erst einmal eine Beziehung zum Kind aufbaut. Dann lassen sich in der Regel Wege finden, zum Beispiel indem du aus dem Raum gehst und der Vater in den Raum und sich dem Kind annähern kann, während du nebenan wartest.


    So wie er kein Harakiri-Recht darauf hat ein Kind, das keinen Bezug zu ihm hat, einfach zum Umgang mitzunehmen hast du umgekehrt nicht das Recht, persönlich anwesend zu sein, bis du einen solchen Bezug siehst - für genau sowas gibt es Umgangsbegleiter ;)

  • Ok...das klingt verständlich!
    Aber bildet sich ein, dass das jetzt in binnen 14 Tagen von statten geht!
    Und er das Kind nach dem 3 bis 4 mal mitnehmen kann!
    Und was diese Diskussion angeht, ist er leider ziemlich uneinsichtig! Er meint er ist mit allem im Recht!
    Er meint auch mit 1x in der Woche ist das getan! Und wenn ihm das einer vom Jugendamt richtig erklären würde, würde er immer noch gegen anreden !
    Ich will nur nicht, das er meint....ach die nächsten 14 Tage habe ich keine Lust und Zeit.....und die Kleine schaut blöd aus der Wäsche!


    Das nenne ich dann auch nicht Umgang mit der Tochter zu haben, wann er will!

  • Nee, das kann er vergessen.
    Ich hatte mich mal bei einem Anwalt beraten lassen:
    Zunächst begleiteter Umgang über einen bestimmten Zeitraum U(mir nannte man 6 Monate), bis das Kind wirklcih vertrauen gefasst hat.
    Er muss sich da auch als zuverlässig herausstellen!
    Erst wenn das läuft, dann kann er allmählich einen unbegleiteten Umgang erwarten, auch da erst mal ohne Übernachtungen.
    Umgänge vorort, jedoch nicht direkt bei dir in der Wohnung.


    Mach dir doch schon mal Notizen und geh mit diesen Vorschlägen zum Jugendamt, dort werdet ihr sicher Unterstützung erfahren.


    LG Nordlicht (hier hat der KV nach 8 Jahren (alle 3-4 Monate mal Besuche) plötzlich gewollt, dass das Kind jetzt immer in den Ferien zu ihm kommt... war aber auch nur großes Gebluffe, als ich von einem Termin vom JA schrieb, war er plötzlich ruhig - schade fürs Kind, aber so ist das eben manchmal)

  • Nuja, ich hab die Erfahrung gamcht, daß das meist nur heisse Luft ist.


    Ich meine, er wird ja nun nicht erwarten, daß das Kind bei ihm an der Tür klingelt zum Umgang....


    Also, daß Du IRGENDWIE zumindest an der Absprache des Umgangs beteiligt bist, ist nunmal so.


    Das mit dem Umgangspfleger kannst Du ihm ja vorschlagen, da kannste dann sehen, ob er wirklich Interesse hat, oder ob das nur ICH BIN ENTSORGTER VATER-Geschwafel ist.


    ( Er darf dann auch gerne die Finanzierung des Umgangspflegers übernehmen? )


    Ich würde ihm ne nette Nachricht schicken:


    Hallo Horst,


    ich glaube auch, daß ein Aufeinandertreffen von uns nicht unbedingt sein muß.


    Ich schlage daher die Einführung eines Umgangspflegers durch das Jugendamt vor, dies müssten wir dann mit dem Jugendamt besprechen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Missi

  • Kostet ein Umgangspfleger vom Jugendamt auch noch was?
    Na super .....das kann ja heiter werden!
    Er zahlt ja so schon keinen Cent, stehe mit ihm schon vor Gericht!
    Habe ja einen Anwalt! Der sagt das gleiche! Bis der Kleine sich so richtig an ihn gewöhnt hat und ihm vertraut, müsste er in den nächsten 6 Monaten mindestens 2 x die Woche mit ihr Umgang Pflege! Gerade jetzt, wo der Kleine seinen Personenkreis ganz genau kennt!
    Oh man......ich kann es einfach nicht verstehen, wieso er nicht einfach seinen Mann steht und sich einfach nur auf seinen Sohn konzentriert! Völlig egal, was gewesen ist!
    Aber nein.......alles muss 1000x ausdiskutiert werden und es darf nur nach seinen Regeln gespielt werden! Und das soll zum wohle des Kindes sein?

  • Ich habe einen 17 Monate alten Sohn! Der KV hat ihn 1x kurz nach der Geburt gesehen! Danach hat er keine Anstalten gemacht, ihn sehen zu wollen!


    Als Mutter dachte ich mir nun, geh auf ihn zu, schreib ihn an und gib ihm die Möglichkeit sein Umgangsrecht zu nutzen!
    Habe ihm geschrieben, dass er gerne zu uns kommen kann, um den Kleinen in seinem normalen Umfeld kennenzulernen!


    dass er lediglich mit mir über Übergabezeit und Ort spricht, aber das garantiert keine Treffen unter meiner Aufsicht stattfinden werden!



    Versucht mal beide Seiten zu sehen:
    * Mutter hat verständlicherweise Sorge das gemeinsame Kind dem Vater zu übergeben, der Das Kind praktisch betrachtet nicht kennt.
    * Die Elternkommunikation läuft anscheinend überwiegend über Anwälte und Gerichte
    * Vater hat verständlicherweise das Bedürfnis die Begegnung mit seinem Kind (das wird sicherlich sehr bewegend werden) nicht zusätzlich mit einer Begegnung mit der Ex zu vermischen (Diese Begegnung allein wäre ja auch schon sehr bewegend - wie auch immer)


    Ob ihr das nun übers Jugendamt, übers Gericht oder unter euch regelt .... das müsst ihr letztlich selbst entscheiden.
    Aber keine dieser Institutionen kann zaubern - letztlich muss es ein Weg sein der für euch alle okay ist.


    Mir sind viele Situationen bekannt, in denen Väter den Kontakt zum Kind komplett aufgegeben haben, weil der Zugang zum Kind letztlich zu kompliziert und reglementiert war ....
    (Irgendwann hat es auch für's Kind keinen Nutzwert mehr)


    Die Spannungen unter euch Eltern sind bis hierher deutlich spürbar - wahrscheinlich würde auch euer Kind bei einer Umgangssituation zu dritt (beide Eltern + Kind) das deutlich spüren.


    Je früher ihr es schafft die Situation zu normalisieren - um so normaler wird es auch für euer Kind.
    Wenn es jetzt erst mal einige Monate durch Instituationen gehen muss .... dann wird es vielleicht schwieriger diese Normalität zu finden


    Vielleicht findet ihr ja im Bekanntenkreis eures Kindes einen Menschen der euer Kind bei den ersten Umgängen begleiten mag.

  • Kann es auch sein, dass der KV Dich missversteht und glaubt, Du wolltest "für immer" dabei sein? Vielleicht hilft es schon, zu betonen, dass Du Dich schrittweise zurückziehst, sobald das Kind sich an ihn gewöhnt hat und ihm vertraut. Dass also unbegleitete Umgänge bei ihm Standard werden und es nur um die Kennenlernphase geht.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ja...genau das habe ich ja versucht ihm zu erklären!
    Ich habe ja sogar vorgeschlagen, dass eine neutrale Person dabei sein kann!
    Die kann er auch selbst auswählen! Habe ihm auch erklärt, dass es für ihn und den Kleinen am besten ist, wenn er zu uns kommt, da es das normale Umwelt ist und er sich dort fremden Personen ( was er nun ja tatsächlich ist) , schneller nähert und zutraulicher wird, als wenn es in einer fremden Umgebung stattfindet
    Ich will und muss in der momentanen Situation mit dem KV keine Freundschaft schließen!
    Es ist ein gestandener Mann, Anfang der 40 und er benimmt sich wie ein 16 jähriger und versucht seine Regeln aufzustellen ! Er hatte noch NIE Umgang mit Kindern, erst recht nicht mir solch einem kleinen Menschen!
    Er macht es sich doch nur selber schwer!


    Und noch einmal die Frage:
    Kostet so ein Umgangspfleger wirklich Geld und wenn ja, wieviel?

  • Der Umgangspfleger wird im Normalfall von öffentlichen Geldern bezahlt. Es kann aber sein, dass das Jugendamt einen begleiteten Umgang ablehnt, weil dafür nicht einer der drastischeren Gründe (z. B. KV war gewalttätig der KM gegenüber) vorliegt, sondern sich die beiden nur kennenlernen müssen.


    Hat das Kind noch GE väterlicherseits, sind die interessiert am Kind? Dann könnte man diese evtl. mit einbeziehen, Erfahrung mit Kindern sollten sie ja haben.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Dich wird das nix kosten und wahrscheinlich wird der KV das auch nicht wollen.


    Oder bist Du ernsthaft der Meinung, er hätte großes Interesse?


    @Löwe: Klar, wir haben hier natürlich wieder eine streitsüchtige Mutter, die sich nicht einigen will. Deswegen hat sie ja auch Umgang angeboten :rolleyes2:


    Ich weß ja, daß jeder seine eigene Geschichte hat, aber wenn eine Mutter schon dem KV das Kind hinterhertragen muß, dann sollte man ihr ganz sicherlich nicht auch noch vorwerfen, daß sie nicht auch noch Puderzucker in den Popo pustet!