So, nun möchte das Jobcenter für Juni Geld zurück..Überzahlung blabla.
Problem: Ich hatte im Juni 160 Euro Lohn bekommen (für Mai)- da mir nur 100 EURO anrechnungsfrei zustehen und von den 60 Euro 20% (12 Euro), müsste das Jobcenter eigentlich 48 Euro zurückbekommen. Das leuchtet mir ein.
Nun war es aber so: Arbeitgeber "stellte fest", dass er mir zuviel überwiesen hatte (keine Lohnfortzahlung bei Krankheit in den ersten 4 Wochen) und verrechnete die ca. 50 Euro, die quasi zuviel gezahlt wurden, mit dem Juni-Lohn (ging im Juli auf meinem Konto ein)..heisst ich bekam einfach für Juni bzw. im Juli weniger Geld. Nun soll ich Depp dem Jobcenter 48 Euro zurückzahlen, da ich ja ERST EINMAL 160 Euro überwiesen bekam vom Arbeitgeber. Laut korrigierter Lohnabrechnung wurde das ja aber rückgängig gemacht bzw. ich bekam nur 110 Euro im Endeffekt..
Ist sowas nicht ein besonderer Fall, in dem dieses Zuflussprinzip nicht gelten dürfte? ich meine, ich würde dann ja noch drauf zahlen :-/