Hallo zusammen,
ich bin neu hier und bitte zu verzeihen, falls es schon tausende Threads mit diesem Thema gab und ich nur die Suchfunktion nicht vernünftig benutzt habe.
Ich streite mich gerade über Anwalt mit dem Kindsvater wegen des Unterhalts. Seine Anwältin zieht vom Einkommen Fahrtkosten ab (das darf sie), den Mehrbedarf des Kindes (bei uns ist das die Grundgebühr des Kindergartens) und die Kreditrate für sein Auto (diese läuft noch bis Oktober in diesem Jahr)
Meines Wissens nach darf sie die Kreditrate nicht abziehen, weil diese schon mit den Fahrtkosten abgegolten ist. Stimmt das?
Ausserdem schreibt sie, dass der Mehrbedarf nur unter der Bedingung gezahlt wird, wenn dieser vom Einkommen abziehbar ist. Es gibt zwar keine offizielle Berechnung zum Mehrbedarf, aber bereits einen pfändbaren Titel dafür. Also kann dieser doch auch nicht abgezogen werden oder? Und wo könnte es stehen, dass der Mehrbedarf nur unter Vorbehalt gezahlt wird, ausser in den Schreiben der Anwältin?
Es gibt auch einen Titel für den Unterhalt. Allerdings stimmt dieser nicht mehr, weil der KV nun nicht mehr in der Privatinsolvenz ist und somit ein höheres Gehalt hat. Seine Anwältin schreibt, dass eine Abänderung des Unterhaltstitels nicht angezeigt ist, weil es ja nur um eine Stufe mehr geht.
Leider werde ich seit drei Wochen von meinem Anwalt "ignoriert", deshalb stelle ich die Frage hier.