UVG wg.zu geringes Einkommen

  • Tag...


    bekomme UVG wg.zu geringem Einkommen's meines (Noch- ) Mannes....


    Frage: Sein Einkommen würde sich theoretisch deutlich verbessern durch Arbeitsplatzwechsel.


    Würde ich weiter mein UVG vom Amt erhalten und er zahlt denen sein Mehreinkommen oder muss er dann an mich direkt überweisen ?

  • Noch ganz anders.
    Guck dir mal in unserem Leitfaden die Begriffe Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss(kasse) an.


    Grundsätzlich sollen Zahlungen eigentlich direkt laufen (da Verwaltung die Allgemeinheit kostet). Wenn es aber angebracht ist, wird bei Unterhaltszahlungen die sog. Beistandschaft des Jugendamtes zwischengeschaltet und kümmert sich um Geldbeitreibung und Weiterleitung.


    Zahlung von Unterhalt an die Unterhaltsvorschusskasse zur Weiterleitung ist immer schlecht. Es gibt nämlich nur ein sechsjähriges Anrecht auf Unterhaltsvorschuss. Ist das aufgebraucht und Ex wird zB arbeitslos und kann nix mehr zahlen, gibt es trotzdem nichts von der UVG-Kasse. Ist dann aber noch Zeit übrig (durch die Direktzahlung zB) von den sechs Jahren, dann kann man noch weiter Unterhaltsvorschuss beziehen.
    Komplizierte Sache - darum erst einmal der Leitfaden für den groben Überblick - und dann bitte munteres Weiterfragen ;-)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke habe es gelesen.


    Mache es mal konkret: Er hat seit Monaten einen neuen Job, der deutlich höheres Einkommen einbringt aber ich bekomme weiterhin mein UVG vom Amt.


    Da er nicht scheut, mich permanent unehrlich zu nennen, komme ich jetzt ins Grübeln, wer von uns wohl nicht ehrlich ist ???


    Bin drauf und dran ihn drauf anzusprechen.... kann mir andererseits nicht vorstellen, dass


    er tatsächlich das Amt derartiges verschweigt, darum meine Frage, ob er sein Mehreinkommen direkt


    an's Amt abdrückt.

  • Er hat seit Monaten einen neuen Job, der deutlich höheres Einkommen einbringt aber ich bekomme weiterhin mein UVG vom Amt.


    Beide Seiten müssen dem Amt melden, wenn es Veränderungen gibt.
    Such deinen Bescheid raus und ruf den SB an - mein Ex-Mann hat einen neuen Job.


    In der Hoffung das er dann bei 3-4 Kids über den UVG Satz kommt und selsbt - zumindest anteilig bezahlen kann.


    Wie kann er denn das Haus halten - wenn er ein Mangelfall ist ?

  • Lena....


    keine Ahnung. Ich weiß nur, dass er nach wie vor mir gegenüber sagt, er sei ein Mangelfall und das sein Onkel ( arbeitet für die Bank, die unser Haus finanziert) mich aus den Verträgen lässt und mir Ende der Woche eine Auszahlungssumme genannt werden soll.


    Mit seinem derzeitigen Einkommen steht er vor der Bank gut dar...

  • Das empfinde ich eben auch als sehr merkwürdig ?(


    Er verdient etwas unter 2000 Euro netto in seinem neuen Job, vorher war er tatsächlich ein Mangelfall mit 1100 Euro ....


    Für drei Kinder steht Unterhalt zur Debatte.

  • Hallo Nordseekind_34,


    Status ist:
    - Eure gemeinsamen Kinder beziehen Leistungen nach UVG
    - KV hat inzwischen mehr Einkommen als zur Zeit der Berechnung seiner Leistungsfähigkeit
    - KV erhöht nun seine Verpflichtungen bei der Bank, vergrößert damit sein Immobilien-Vermögen und hält ein schönes Zuhause für die Kinder vor


    Das ist natürlich alles sehr erfreulich.



    Aber:
    - diese Schulden macht er während der Ehe, so dass sie vermutlich seine Leistungsfähigkeit bezüglich Kindesunterhalt dann dauerhaft (!) einschränken werden
    - Unterhaltsverpflichtete dürfen zur Unterhaltsvermeidung nicht zusätzlich Schulden machen, um die sie in der Folge dann ihr Einkommen unterhaltsmindernd bereinigen möchten. Sie dürfen sich nicht selbst zum Mangelfall machen.
    - Unterhaltsvorschuss läuft irgendwann aus und Du bist dann verpflichtet, deine Kinder selbst zu ernähren falls KV nicht leistungsfähig ist.


    Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern ist sowieso häufig ein Leben in relativer Armut vorprogrammiert.
    Nicht schön, falls die Kids eines Tages größer werden, gerne mehr Wohnraum oder mehr Komfort haben würden.


    Offengestanden würde ich mich also an Deiner Stelle kompetent juristisch beraten lassen bevor ich einen Termin bei der Bank wahrnehmen oder womöglich irgendetwas unterschreiben würde.
    Für die Scheidung wirst Du sowieso einen Anwalt benötigen, warum also nicht bereits jetzt einen hinzuziehen?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • hi,

    Zahlung von Unterhalt an die Unterhaltsvorschusskasse zur Weiterleitung ist immer schlecht. Es gibt nämlich nur ein sechsjähriges Anrecht auf Unterhaltsvorschuss. Ist das aufgebraucht und Ex wird zB arbeitslos und kann nix mehr zahlen, gibt es trotzdem nichts von der UVG-Kasse. Ist dann aber noch Zeit übrig (durch die Direktzahlung zB) von den sechs Jahren, dann kann man noch weiter Unterhaltsvorschuss beziehen.

    das stimmt so nicht. Mein Ex überweiset an die Besitandschaft, die leiten es weiter und das ändert nix an meinem Anspruch auf UHV.


    Gruß


    Mima

  • Der Ex häuft ja keine neuen Schulden an. Für den Hauskredit ist er jetzt bereits gesamtschuldnerisch verantwortlich. Seine Zahlungsverpflichtung scheint von der Unterhaltsvorschusskasse anerkannt zu werden.
    Seine Kreditbedienung scheint der Bank zu reichen - vielleicht Dank Fürsprache des Onkels.


    Tatsächlich könnte es sein, dass hier (Haus-)Vermögen aufgebaut wird auf Kosten der Allgemeinheit, die den Kindesunterhalt finanziert, während der Vater seinen Hauskredit bezahlt.
    Das Ganze läuft mehr schlecht als recht höchstens sechs Jahre bzw. bis das erste Kind zwölf Jahre alt ist. Denn dann fällt der Unterhaltsvorschuss weg. Der Vater ist weiterhin nicht leistungsfähig. Die finanzielle Verantwortung für die Kinder bleibt an der Mutter hängen. Zumal die ihre Auszahlung aus dem Hausverkauf (so die überhaupt eine gewisse Größenordnung hat), längst hat einsetzen müssen. Zur Not zahlt am Ende an der Allgemeinheit.


    Hier könnte ein ziemlich durchdachter Plan von Ex und Bankerfamilie hinterstecken. Ob jedenfalls die derzeit angestrebte Lösung ideal ist, durch die Kreditzinsbedienung den Vater mutmaßlich bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes aus der Unterhaltsverantwortung heraus zu nehmen, der richtige und empfehlenswerte Weg für Mutter und Kinder ist, ist im Blick auf die Einkunfts/Gehaltssituation fragwürdig. (Das Einkommen vom Vater wird beim Pflichtwechsel in Steuerklasse 1 nochmals deutlich sinken).


    Empfehlenswert wäre hier der Hausverkauf auf dem freien Markt und keinesfalls an den Vater, der einerseits der Mutter eine gewisse Geldsumme einzubringen scheint, vor allem aber den Vater unterhaltsfähig auf längere Sicht macht. Wenn der Onkel sich nutzbringend einbringen will, könnte er dafür sorgen, dass die Bank etwaige Vorfälligkeitszinsen nicht einfordert ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse sind zwei unterschiedliche Bereiche. Wer Unterhaltsvorschuss bekommt, knabbert jeden Monat einen Monat vom Berechtigungszeitraum der sechs Jahre weg. Ist der Zeitraum aufgebraucht, gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr.
    Wird Unterhalt von der Beistandschaft weitergeleitet, ist die Unterhaltsvorschusskasse (wenn alles richtig gemacht wurde) nicht involviert.
    Die Threadstarterin kann jedoch derzeit, da noch verheiratet, die Beistandschaft nicht aktivieren zum Einzug von Unterhalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    Es ist durchaus oft üblich, dass wegen Rückübertragungsvertrag die Beistandschaft den Unterhalt an die UVK weiterleitet.
    Nach 2-3Monaten regelmässiger Zahlung des Vaters sollte dann aber UVG eingestellt werden, eben um - wie volleybap schon schrieb- der Mutter die künftigen Anspruchsmonate " aufzuheben"
    Das muss der Beistand im Blick haben!


    Und: Beistandschaft geht auch bei ehelichen Kindern bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamer Sorge:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1713.html

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: