Hartz IV Rückforderung aus Dezember (Job-Beginn), aber derzeit wieder Hartz IV Bezieher

  • Hallo Zusammen,


    ich frage für meinen Lebenspartner, der aufgrund seiner Leghastenie und Berufsunfähigkeit (Schulter kaputt, Rechtsstreit mit BUV dauert noch an) derzeit leider wieder Hartz IV Empfänger ist.


    Im Dezember letzten Jahres konnte er einen Job annehmen, der jedoch gerade so seinen Grundbedarf gedeckt hat. Für den Monat Dezember hat er für sich und seine zeitweise bei ihm lebende Tochter noch Hartz IV bezogen. Leider hat er den Job noch während der Probezeit wieder verloren, ist daher wieder Hartz IV Empfänger und macht derzeit eine Weiterbildung, um trotz seiner Leghastenie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.


    Da jedoch das Gehalt für Dezember am 29.12. auf seinem Konto war, muss er nun für diesen Monat das empfangene Hartz IV zurückzahlen. Was er aber objektiv aufgrund seiner wieder eingetretenen Bedürftigkeit nicht kann. Wie kann er jetzt dagegen vorgehen, wie und wann muss er zahlen, was könnte auf ihn zukommen? Kann es passieren, dass ihm der momentane Hartz IV Satz gekürzt wird, wenn er nicht zahlt?


    Vielen Dank schon mal für Eure Anregungen / Hinweise / Tipps!


    Liebe Grüße
    Chris

  • So richtig sehe ich da nicht durch bei der Beschreibung, aber ich versuche es mal:


    beim ALG-II gilt das Zuflussprinzip, das Gehalt wird ihm an die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet, in dem Monat in welchem es zufließt. Bekommt er sein Gehalt vom Dezember im Januar, wird es ihm im Januar angerechnet.


    Er kann das so regeln, dass vom laufenden ALG II die entstandenen Rückstände abgezogen werden bspw. in 20,-€ Raten. Das muss aber beim Jobcenter schriftlich beantragt werden.

  • Wusste er nicht, dass er in dem Monat einkommensmäßig über der Grenze lag? Die Rückforderung des JC ist jedenfalls völlig legitim, insoefrn muss schnellst möglich mit der Rückzahlung begonnen werden. Das JC wird sich bestimmt auf auf eine Ratenzahlung einlassen (10% des Regelsatzes, ggf. weniger wenn der Sachbearbeiter nen guten Tag hat und wenn man die Situation freundlich schildert).. Das hieße dann: 10 % des Regelsatzes werden direkt verrechnet und somit wird entsprechend weniger Geld monatlich an ihn überwiesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Wudel Daddelda ()

  • Vielen Dank schon mal. Er wusste es leider nicht, dass ihm das Einkommen dann im Dezember auf die Hartz IV Zahlung angerechnet wird. Er musste ja den Monat auch von irgend etwas leben. Für Januar hat er dann ja auch kein Hartz IV mehr bezogen, nur das Gehalt. Dass die Rückforderung rechtens ist, haben wir schon recherchieren können. Da lässt sich wohl nichts machen. 10% des Hartz IV Satzes als Rate ist schon ziemlich heftig, da er eh schon ziemlich zu knabbern hat, vor allem, da seine Tochter auch regelmäßig bei ihm ist. Er bekommt zwar für diese Zeit einen erhöhten Satz (Berücksichtigung der Tochter), aber wir wissen ja, Kinder kosten mehr als staatlich vorgesehen... :frag Zumal ihm seine Ex den Umgang versucht so schwer wie möglich zu machen und ihm dadurch weitere nicht unerhebliche Kosten entstehen.
    Wir wollten vor allem wissen, worauf wir uns jetzt einrichten müssen, d.h. ob er den Betrag bis zum Ende seiner Weiterbildung (vorher wird er ja auch keinen Job bekommen) stunden lassen kann oder ob er sofort mit der Ratenzahlung beginnen muss, wenn sie ihm überhaupt gewährt wird. Er war halt ziemlich geschockt, weil wieder eine Forderung gegen ihn im Raum steht, die er nicht bezahlen kann...

  • Vielen Dank schon mal. Er wusste es leider nicht, dass ihm das Einkommen dann im Dezember auf die Hartz IV Zahlung angerechnet wird. Er musste ja den Monat auch von irgend etwas leben. Für Januar hat er dann ja auch kein Hartz IV mehr bezogen, nur das Gehalt. Dass die Rückforderung rechtens ist, haben wir schon recherchieren können. Da lässt sich wohl nichts machen. 10% des Hartz IV Satzes als Rate ist schon ziemlich heftig, da er eh schon ziemlich zu knabbern hat, vor allem, da seine Tochter auch regelmäßig bei ihm ist. Er bekommt zwar für diese Zeit einen erhöhten Satz (Berücksichtigung der Tochter), aber wir wissen ja, Kinder kosten mehr als staatlich vorgesehen... :frag Zumal ihm seine Ex den Umgang versucht so schwer wie möglich zu machen und ihm dadurch weitere nicht unerhebliche Kosten entstehen.
    Wir wollten vor allem wissen, worauf wir uns jetzt einrichten müssen, d.h. ob er den Betrag bis zum Ende seiner Weiterbildung (vorher wird er ja auch keinen Job bekommen) stunden lassen kann oder ob er sofort mit der Ratenzahlung beginnen muss, wenn sie ihm überhaupt gewährt wird. Er war halt ziemlich geschockt, weil wieder eine Forderung gegen ihn im Raum steht, die er nicht bezahlen kann...


    So sehr ich es euch gönnen würde..auf eine Stundung lassen die sich bestimmt nicht ein. Wir zahlen übrigens auch 10% monatlich zurück, in den nächsten Monaten sind es nochmal 20 EUR dank der Stromrechnung. Dadurch fehlen uns jeden Monat 80 EUR vom HartzIV-Satz! Es ist sehr hart und man muss auf vieles verzichten, z.b. Freizeitvergnügen, neue Klamotten etc., aber andererseits ist man so die Schulden wenigstens schneller los! Aber wie gesagt, sprecht mit denen. Viell. geht doch weniger als 10%. Viel Erfolg!

  • Andererseits gilt das Zuflußprinzip ja auch im Januar. Da das Gehalt am 29.12. einging müßte im Januar ein Hartz4 Anspruch bestanden haben, da das Gehalt vom Dezember im Januar dem Vermögen zuzurechnen wäre. Damit ließe es sich doch ausgleichen.

  • Wann hat er denn den Job wieder verloren?
    Eigentlich kann ihm kein Geld fehlen, ich mach mal das Rechenbeispiel auf:
    Annahme: Dein Partner hat im Februar noch gearbeitet und daher das Gehalt von dem Monat noch bekommen, ab März bekommt er wieder Geld vom Jobcenter.


    Geld vom Jobcenter Anfang Dezember braucht er für Dezember (aber zurückzuzahlen).
    Geld vom Arbeitgeber Ende Dezember braucht er für Januar
    Geld vom Arbeitgeber Ende Januar braucht er für Februar
    Geld vom Arbeitgeber Ende Februar braucht er NICHT, da er vom Jobcenter für Marz wieder die Leistungen im Voraus erhält. (bzw. wenn er den Antrag so gestellt hat, dass das JC nicht pünktlich hat zahlen können, bekommt er es dann rückwirkend, hat es also auf jeden Fall zur Verfügung).
    Sprich: Das Gehalt vom Februar (oder das JC-Geld vom März) kann er für die Rückzahlung nutzen.


    Hat er das ausgegeben, obwohl er wusste, dass er vom Jobcenter wieder Geld braucht, wird er das zuviel gezahlte JC-Geld in Raten zurückbezahlen müssen.

  • den betrag den schuldet, soll er prüfen. wenn die rechnung stimmt, dann kann er einen antrag auf raten stellen. dabei kommt es nicht darauf an ob der sb einen guten tag hat etc. er muss einfach nur seinen antrag stellen aufgrund fehlender finanzieller mittel und eine summe nennen 5 euro, 10 oder 15 euro oder was er denkt was er verkraftet. das zahlt er dann in aller ruhe ab bis er fertig ist. den antrag auf ratenzahlung stellt er ja auch nicht bei seinem sb sondern in der regel bei der inkassostelle des jc.