ABR und Umzug zurück ins Elternhaus

  • Hallo Zusammen, ich befinde mich kurz vor der Trennung - wieder einmal. In 2013 hatte ich mich bereits von im meinem Mann getrennt und bin mit unserer gemeinsamen Tochter in eine Wohnung im gleichen Stadtviertel gezogen. Die Wohnungssuche war in München sehr schwer für mich (geringes Einkommen, Unterhalt Alleinerziehend). Mich hat der Umzug viel Geld und Nerven gekostet und beides habe ich in 2013 ausgiebig erschöpft. Dann hat mein Mann mich angefleht wieder zurück zu kommen. Er hätte alles verstanden - er versprach das Familienleben bessert sich. Nach 3 Monaten bin ich wieder zurück in sein Leben in seine kleine ETW.


    Nun hat sich in den 2 Jahren gar nichts zum besseren verändert. Er geht immer noch seiner Karriere nach. Ist ein Workaholic und Burnoutgefährdet (immer noch). Meine Tochter und mir geht es in der anonymen Großstadt nicht gut. Wir regeln fast alles alleine. Kinderbetreuung und wichtige Arztbesuche usw mache ich allein. Ich bin quasi alleinerziehend mit Mann. Er kommt abends genervt aus dem Büro und ist zu müde und übel gelaunt. Zudem kommt, dass ich chronisch krank bin und mich jeder Schritt mit öffentlichen Wegen sehr anstrengend ist. Ich bin daheim, weil ich nicht mehr arbeiten gehen kann und kümmere mich um Kind & Haushalt. Nun will ich mich wieder trennen, weil ich mit ihm nicht mehr zusammen leben kann und auch aus der Großstadt rausmöchte. Mir fehlt meine Heimat sehr (ca 450km von München) und ich möchte wieder zurück in mein Elternhaus aufs Land. Eine Wochenendbeziehung wurde von meinem Mann strikt abgelehnt. Wir fahren oft zu meinen Eltern und unsere Tochter fühlt sich dort sehr wohl. Nachbarskinder, die Natur und die Freiheiten auf dem Land liebt sie und sie blüht dort regelrecht auf.


    Mein Mann weiß dass ich diese Sehnsucht nach zu Hause habe, würde es auch verstehen, dass ich dort hinziehen will. Ich glaube aber nicht, dass er mir unsere Tochter "überlässt". Er hält weiter an der Familie fest - aber nur zu seinen Bedingungen. Die ich nach 3 Jahren Trennungsprozess nicht mehr tragen kann.
    Unsere Tochter ist 5 Jahre und beginnt im September die Vorschule im Kiga.


    Wie stehen meine Chancen das alleinge ABR zu bekommen und mit meiner Tochter in meine Heimat zu ziehen? Ich bin bereit viel dafür zu tun, dass mein Mann seine Tochter sehen kann. Würde einmal im Monat nach München fahren und er kann sie jederzeit besuchen kommen.


    Danke und liebe Grüße
    Kolibri

  • Ich würde sagen deine Chancen stehen schlecht. Du würdest mit dem Umzug das Verhältnis von Vater und Tochter erheblich beschneiden. Und ganz ehelich 1x im Monat hin fahren das ist doch sehr sehr wenig. Würdest du doch auch nicht andersrum wollen. Da du wie ich es verstanden hab nicht mehr arbeiten kannst könntest du noch nicht einmal die Karte ziehen und argumentieren berufsbedingt umzuziehen.

  • Ich würde sie ihm quasi einmal im Monat bringen - den Rest darf er sie sehen wie er mag. Also er kann sie jederzeit besuchen. So war das gemeint.

  • Was kannst du noch anbringen, außer das du deine Heimat vermisst?
    Wenn es nur das Ländliche ist, kann man argumentieren, dass es in der Nähe von München auch ländliche Gegenden gibt. Dafür musst du nicht 450km weg ziehen.
    Da Momentan das Modell "alle 14 Tage" das non plus ultra darstellt, solltest du dann auch vorschlagen, dass du 2x im Monat das Kind Freitags zu ihm bringst und Sonntags, bei der Übergabe, trifft ihr euch auf'm halben Weg.
    Das mit dem "er kann das Kind jederzeit sehen" würde ich hingegen nicht machen. Wenn er noch Hoffnung hat, dich zurück zu bekommen, kann es sein, dass er es nutzt und dann tatsächlich (falls er es sich leisten kann) jeden oder jeden zweiten Tag auf der Matte steht. Du könntest ihm aber feste Zeiten vorschlagen, an denen er mit eurer Tochter z.B. Skypen kann.


    Du meintest er "überlässt" dir eure Tochter evtl. nicht. Kann er denn die Betreuung selbst gewährleisten? Wenn er so ein Workaholic und Burnoutgefährdet ist, wie du es beschreibst, dann hat er doch keine Möglichkeit, als dass das Kind mit dir mitkommt, oder?

    3 Mal editiert, zuletzt von Karamellka ()

  • Danke auch dir für deine Antwort. Noch dafür spricht, dass ich ein Umfeld ziehen "muss, in dem ein soziales Netzwerk habe. Aufgrund meiner Erkrankung brauche ich in Krisenzeiten jemanden der mir hilft (mein Vater und Lebensgefährtin, Freunde, Nachbarn). Das habe ich nicht, wenn ich ins Münchner Umfeld ziehe. Da wäre ich komplett auf mich allein gestellt. In München habe ich zwar meine Schwestern, aber die sind beide berufstätig. Entweder muss ich in der Stadt bleiben (was zu teuer ist und ich auch aus gesundheitlichen Gründen aus der Stadt will) oder ich ziehe zu meinen Eltern. Oder zu den Schwiegereltern (ca120km) Aber das kommt für mich nicht in Frage. Ich verstehe mich zwar mit ihnen gut, aber ich will mich ja von meinem Mann lösen. Außerdem hätte ich dort sonst niemanden.


    Er selbst kann die Betreuung nicht gewährleisten, da er Vollzeit arbeiten geht. Ich weiß nicht ob er die Stunden reduzieren würde. ?

  • Wie stehen meine Chancen das alleinge ABR zu bekommen und mit meiner Tochter in meine Heimat zu ziehen?


    Wenn dein Mann sich, wie du es andeutest, deinem Wegzug mit Kind verweigert, stehen die Chancen generell bei 50% plus dem klassischen "Mütterzuschlag". Wirft er aber "den Hut in den Ring" und will euer Kind selbst betreuen, wird es bei deiner Argumentation sehr schwierig.


    Deine Argumentation mit der Münchener Einsamkeit ist sehr persönlich gehalten. Wie sehr es ein spezielles Empfinden ist, wird spätestens dann deutlich, wenn dein Mann mit dem Argument kommt: Aber die beiden Schwestern meiner Frau leben doch auch in München. Eine familiäre Anbindung hättest du also sogar in der Theorie.
    Unterstützung des Umfeldes und der Eltern klingt immer gut. Aber ob die mittel- und langfristig garantiert ist (auch Eltern werden älter), ist eine dringende Frage. Ob Eltern deine Betreuung und die des Kindes sicherstellen und garantieren können und wollen, ist sicherlich diskussionswürdig. - Auf solche angreifenden hinweise und Angriffe müsstest du dich einstellen, wenn eure Sache vor den Kadi gehen würde. Und genau das sind die Dinge, die am Ende das "Zünglein an der Waage" sein könnten, die dazu führen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater zugeschlagen wird.
    Bedeutet: Im Streitfall ist das hier sicherlich absolut kein Selbstläufer für dich. Der wäre es einzig, wenn der Vater zwar gegen den Umzug kämpfen würde, aber nicht um die Betreuung des Kindes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Würde einmal im Monat nach München fahren


    mich jeder Schritt mit öffentlichen Wegen sehr anstrengend ist


    Noch dafür spricht, dass ich ein Umfeld ziehen "muss, in dem ein soziales Netzwerk habe. Aufgrund meiner Erkrankung brauche ich in Krisenzeiten jemanden der mir hilft


    Er selbst kann die Betreuung nicht gewährleisten, da er Vollzeit arbeiten geht. Ich weiß nicht ob er die Stunden reduzieren würde. ?


    Deine Argumentation (rein in Bezug auf den Mehrwert des Umzuges für das Kind) steht doch auf sehr wackeligen Füssen....
    gerade Deine Erkrankung, welche auf der einen Seite Deinen Umzugswunsch verständlicher macht, bringt auf der anderen Seite die Argumentation der verlässlichen Kindsübergabe (also, dass Du das Kind regelmässigst zu ihm bringen kannst) sehr ins wanken-
    je nach Erkrankung kann es ja auch so sein (theoretisch), dass sich diese verschlechtert :( (du deutest es ja selber durch "in Krisenzeiten") an... dies würde aber eher dafür sprechen, dass Das Kind dringend die verlässliche Bezugsperson "Vater" weiterhin benötigt...


    Die Argumentation von Vollzeit arbeiten, und Betreuung kann man (gerade in Grossstädten) relativ schnell "durchsetzen"-
    Ich persönlich bin als AE mit 2 Kindern schon Vz arbeiten, seit Kindergartenzeiten.... mein Exmann ist mit der Argumenation er sei "Hausmann" (bei ihm war es arbeitslos) und ich sei "karrieregeil" ziemlich erfolglos vor Gericht gewesen- und mein Verfahren ist etwa 13 Jahre her.... ich denke, heute wird dieses Argument noch schwerer durchzusetzen sein-


    klassisch ist es, wie oben auch schon geschrieben, eine klassische Pattsituation, und wie der Ausgang wäre, steht in den Sternen....
    je nach Argumentation, Fähigkeiten der Anwälte, und Richter :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich würde sie ihm quasi einmal im Monat bringen - den Rest darf er sie sehen wie er mag. Also er kann sie jederzeit besuchen. So war das gemeint.


    Ja aber du schreibst ja das er beruflich sehr eingebunden ist und da wird es mit schnell mal 450km fahren auch schlecht gehen. Ich kann den Wunsch nach Umzug schon verstehen aber es ist nun mal leider ein sehr "egoistischer" Wunsch bei dem der Vater und die Tochter "beschnitten" werden.

  • Ich danke Euch allen für eure Meinungen und Infos. Nächste Woche habe ich einen Termin beim Anwalt um zu sehen, wie meine Chancen stehen. Wenn der KV mir schwere Steine in den Weg legt, werde ich mir eine Wohnung in München suchen müssen. Obwohl das finanziell sehr schwer bis fast unmöglich ist. Oder ich muss über das Sozialamt gehen. Das ist der 2. Schritt. Zuerst verfolge ich Plan A. Ich weiß dass meine Tochter selbst gerne zu ihren Opa aufs Land ziehen würde. Weil sie sich dort so wohl fühlt und Freunde in der Nachbarschaft hat. Wie es allerdings aussieht, wenn sie erfährt, dass diese Möglichkeit nur "ohne" Papa geht bzw Papa nur an den Wochenende sieht, weiß ich nicht.

  • Bevor du gleich zu nem RA rennst würde ich erstmal mit dem KV reden wie er die Sache sieht - u.U. könnt ihr in einer Mediation was sinnvolles für euer gemeinsames Kind erarbeiten, schließlich geht es hier ums Kind und nicht um eure persönlichen Belange.


    Ziehst du die Karte RA - kann es u.U. schmutzig werden - eur Kind wird es euch sicherlich nicht danken...

  • es ist a nur ein Informationsgespräch. Ich möchte über meine Rechte und Möglichkeiten informiert sein. Ich drohe meinem Ex ja nicht mit dem Anwalt und werde ihn darüber auch nicht informieren. Es ist legitim sich vor einer Trennung Auskünfte einzuholen. Zumal ich im Eigentum meines Mannes lebe und er mich nach Aussprache der Trennung rein rechtlich sofort rausschmeißen könnte ...
    Wir haben es 2013 erwachsen und fair und die Bühne gebracht, dann schaffen wir es dieses mal auch. :)

  • Nächste Woche habe ich einen Termin beim Anwalt um zu sehen, wie meine Chancen stehen


    die Chance des Verfahrens wird er dir nach Lage seines Bankkontos nennen - wenn er deine Vertretung für sein Bankkonto als wirtschaftlich nützlich sieht, wird er dir den Sieg förmlich garantieren .. :laber:laber:laber


    Zuerst verfolge ich Plan A. Ich weiß dass meine Tochter selbst gerne zu ihren Opa aufs Land ziehen würde. Weil sie sich dort so wohl fühlt und Freunde in der Nachbarschaft hat. Wie es allerdings aussieht, wenn sie erfährt, dass diese Möglichkeit nur "ohne" Papa geht bzw Papa nur an den Wochenende sieht, weiß ich nicht.


    Das 5jährige Kind würde ich in diese Überlegungen noch gar nicht einbeziehen - das ist eine Nummer zu gross.


    Die VZ-Stelle deines Mannes würde ich nicht als Hindernis für die Betreuung sehen - das bekommen andere auch hin - ggfls. reicht eine red. auf eine 35 Std. Woche.


    Auch mit dem Argument deiner Krankheit wäre ich sehr sparsam, ggfls. könnte der Eindruck entstehen das er besser und alleine für das Kind sorgen kann, während du Hilfe von außen benötigst.


    Such weiter nach einer Wohnung - auch als Aufstocker läßt sich in der Großstadt bzw. im grünen Speckgürtel überleben.


    450 km zweimal im Monat sind eine große Belastung - für alle - auch für das (Schul-) Kind

  • Also ganz ehrlich, in München und Umfeld eine bezahlbare Wohnung finden? Und dann so schnell wie möglich, weil sie nach der Trennung aus seiner Eigentumswohnung raus muß? Sehr realistisch ist das nicht ( meine Freundin dort hat 3 Jahre nach ner Wohnung gesucht, die finanziell machbar war). Ich würde mir Wohnungen anschauen, auch in einiger Entfernung wenn es sein muss, die finanziell bezahlbar sind für die Threadstarterin, und erstmal dorthin ziehn ( das sind dann evtl. auch so einige Km, aber dann gibt es ja Nachweise darüber, das nix Bezahlbares in der Nähe anzumieten war). Wenn sich dann der Gesundheitszustand verschlechtern sollte und vom KV gar keine Unterstützung kommen sollte, dann würde ich den Schritt gehn und zu den Eltern zurück ziehen, aber nur dann und auch erst wenn der Mutter mit Kind schon alleine gewohnt hat.

  • Hallo kolibri,


    ein Gericht entscheidet nicht, ob Du umziehen darfst.
    Du darfst das und musst das im Grunde genommen nicht einmal begründen (ist natürlich nett, wenn Du es trotzdem tust und dann sogar mit dem Wohle des Kindes argumentierst). Das Grundgesetz garantiert Dir Freizügigkeit.


    Wenn der Kindesvater den Umzug des Kindes nicht billigt, kann er das nicht einfach untersagen und davon ausgehen, dass Du dann nicht umziehen wirst. Das würde Deine Grundrechte einschränken. Er kann lediglich dann versuchen, selbst die alltägliche Verantwortung für das Kind übernehmen zu wollen - das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) beantragen.
    Das Gericht entscheidet dann nicht darüber, ob der Umgang zwischen Vater und Kind durch einen Umzug über Gebühr beeinträchtigt wäre und wie viel Beeinträchtigung tolerabel ist, es entscheidet ausschließlich darüber, bei welchem Elternteil das Kind zukünftig leben wird.


    Wichtig ist bei dieser Entscheidung, welcher Elternteil das Kindeswohl eher gewährleisten kann.
    Dieses wird durch viele Faktoren definiert: Kontinuität, optimale Betreuung, Bezugspersonen, Förderung, Umfeld, ....
    Es gilt für das Gericht, das derzeitige Gesamtpaket zu betrachten.


    Derzeitiger Status bei Euch:
    Mutter: Du betreust das Kind überwiegend, bist Hauptbezugsperson. Du hast eine gesundheitliche Einschränkung aufgrund derer es von Vorteil für Mutter und Kind wäre, eine stabiles soziales Umfeld zu haben. Das Kind ist Dein Umfeld in der Heimat gewöhnt, hat dort Freunde, ist gerne dort.
    Vater: Der Vater hat eine stabile Bindung zum Kind, ist aber in seinem Beruf sehr eingebunden und kann das offenbar auch nicht ändern. Ob er ein stabiles soziales Umfeld hat, bzw. weiterhin im bisherigen Umfeld des Kindes leben wird, ist nicht bekannt.


    Dieser Status wird vom Gericht betrachtet werden. Absichtserklärungen im Sinne von "dann würde ich eben weniger arbeiten" werden sehr selten berücksichtigt.


    Warum sollte ein Gericht verfügen wollen, dass das Kinde zukünftig beim Vater wohnen soll?
    Ich kann die Schätzungen hier im Themenstrang über die vermeintlichen "Chancen" der Themeneröffnerin nicht nachvollziehen. Diejenigen Beschlüsse, die ich kenne, sind meistens mit dem ABR für den umziehenden hauptbetreuenden Elternteil ausggangen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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