UVG fällt weg, Adaption und nur Probleme

  • Hi liebe Foris, :winken:


    Habe da mal ein paar Fragen die mich in den letzten Tagen beschäftigen.


    1. UVG fällt bald weg, da die 72 Monate bald rum sind. Was kann ich nun noch beantragen? Der KV lebt selbst von ALG II und ich kann mir gut vorstellen das er das bis zum 18. Lebensjahr des Kindes so durch zieht.


    Ich selbst habe es gerade mal so geschafft von dem Hartz IV weg zu kommen und bin auch stolz darauf. Bin nun in einer Ausbildung bekomme BAB und Waisenrente. Das Kind lebt mit mir zusammen bei meinem Partner. Mein Partner verdient Durchschnittlich also genug, so dass das Amt sagen, das er uns alle 3 Mitversorgen könnte.


    Nun haben wir gemeinsam einen Weg für unsere gemeinsame Zukunft angefangen zu bauen. Auf einigen Sachen müssten wir Verzichten, wobei ich unsere Zukunft gefährdet sehe, wenn das UVG weg fällt und der KV nicht zahlen kann.


    Muss ich wirklich zurück treten und unsere Zukunft wirklich in den Hintergrund treten nur weil der KV nicht zahlen kann? Inwieweit ist es gerechtfertigt das mein Partner für den KV einspringen muss obwohl der KV Unterhaltspflichtig ist?


    2. Bei diesen Fragen bin ich dann zur Adaption gekommen. Da mein Partner Zuschüsse bekommen würde, wenn es sein Kind wäre. Somit hätte ich und auch der KV ein Problem weniger. Er ist nicht mehr Unterhaltspflichtig und wir müssen nicht auf die "fiese" Zukunft schauen. Allerdings will ich bei der Geschichte keinesfalls dem Kind dem Vater vorenthalten.


    Angenommen der KV würde dem Zustimmen. Muss ich dann verheiratet sein damit mein Partner die Vaterschaft oder wie man das indem Fall nennen darf, anerkennen darf? Oder ist das einfacher? Wie leite ich diese Schritte dann ein, wo gehe ich damit hin?


    3. Ich hatte erst letzens dieses Thema mit jemanden. Ich verstehe nicht warum mein Partner indem Fall die Schuld des KV auf sich nehmen muss nur weil KV nicht zahlen kann. Klar ist wenn er mich liebt und mich mit Kind akzeptiert das er dies auf sich nehmen würde. Was ja eigentlich nicht selbstverständlich ist, oder denke ich da falsch?
    Natürlich will ich von meinem jetzigen Lebensstandard nicht noch weiter zurück treten, all das wegen einer Person. Ich habe darauf doch Jahrelang hingearbeitet.


    Ich weiß gar nicht wohin mit den Gedanken.


    Ich bin mir ziemlich sicher das ich keinen Cent von ihm sehen werde obwohl er schon viele Sachen vom Jobcenter geschenkt bekommen hat, für die jeder andere wenn nicht heute noch zurück zahlt...


    Hmm... vielen Dank fürs Lesen und Beantworten.

  • Finanzielle Probleme sind echt ätzend .....


    aber ich fürchte, wenn Du versuchst finanzielle Probleme durch die Adoption Deines Kindes zu lösen, dann hast Du vielleicht zum Schluss mehr Probleme als vorher.
    Das ist in meinen Augen die absolut falsche Schraube um das Ursprungsproblem zu lösen.


    Kauf Dir vielleicht besser irgendein Los. :strahlen

  • 2. Bei diesen Fragen bin ich dann zur Adaption gekommen. Da mein Partner Zuschüsse bekommen würde, wenn es sein Kind wäre. Somit hätte ich und auch der KV ein Problem weniger. Er ist nicht mehr Unterhaltspflichtig und wir müssen nicht auf die "fiese" Zukunft schauen. Allerdings will ich bei der Geschichte keinesfalls dem Kind dem Vater vorenthalten.


    Hm, du und der KV hätten ein Problem weniger. Dein LG aber eines mehr, wenn ihr euch mal trennt. Eine Adoption ist ja nicht mehr rückgängig zu machen. Für eien Adoption sollten im übrigen finanzielle Gründe keine Rolle spielen, sondern ein enge Kind-Stiefelternteil-Beziehung und der Nachweis, dass die Adoption für das Kind gut ist


    Angenommen der KV würde dem Zustimmen. Muss ich dann verheiratet sein damit mein Partner die Vaterschaft oder wie man das indem Fall nennen darf, anerkennen darf? Oder ist das einfacher? Wie leite ich diese Schritte dann ein, wo gehe ich damit hin?


    JA, du musst verheiratet sein. Der annehmende Ehemann muss nachweisen ,dass eine enge Beziehung zum anzunehmenden Kind besteht und auch eine längerfristige. Bedeutet, dass das Familiengericht einer Adoption üblicherweise erst nach einigen Jahren zustimmt. Der Prozeß ist dauert auch ei nwenig. Es wird der elibliche Vater befragt, das JA muss Stellung nehmen, sind auf der Seite des Annehmenden noch Kinder da, werden auch diese bzw. deren Mütter dazu befragt u.s.w.


    3. Ich hatte erst letzens dieses Thema mit jemanden. Ich verstehe nicht warum mein Partner indem Fall die Schuld des KV auf sich nehmen muss nur weil KV nicht zahlen kann. Klar ist wenn er mich liebt und mich mit Kind akzeptiert das er dies auf sich nehmen würde. Was ja eigentlich nicht selbstverständlich ist, oder denke ich da falsch?
    Natürlich will ich von meinem jetzigen Lebensstandard nicht noch weiter zurück treten, all das wegen einer Person. Ich habe darauf doch Jahrelang hingearbeitet.


    Hm, verstehe ich nicht. Bei einer von dir ins Augegefassten Adoption wäre aber genau das auch der Fall. Ja, ohen diese ist es sicher unfair. Aber der Gesetzgeber hat es irgendwann mal so beschlossen, um die Sozialkassen zu entlasten. Erstmal müssen beide Elternteile den Utnerhalt für das Kind sicherstellen, können beide das nicht, wird eben über das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft auch ein LG zur Kasse gebeten.


    Tina

  • Also wegen des Geldes...gerad ma 180€ im Monat sollte man sein Kind nicht verschachern.


    Heiraten wäre auch ne Möglichkeit monatlich mehr Geld zu haben.


    Wenn er über Adoption nachdenkt seid ihr ja sicherlich schon viele Jahre zusammen und plant auch die nächsten 10 bis 20 Jahre zusammen zu bleiben...so lange gibts finanzielle Verpflichtungen bei Adoption.


    Eine Heirat kann man auch leichter rückgängig machen.


    Ein Kind ist jedenfalls nix, was man nem neuen Partner mal eben so finanziell an die Backe hängen sollte.


    Was ist, wenn man sich trennt? Soll dann der nächste Partner das Kind auch wieder adoptieren?


    Wie ein Wanderpokal?

  • hm,
    ich moechte nur eine idee einbringen.


    kannst du vielleicht kinderzuschlag beantragen?
    weiss zwar nicht ob ihr dafuer wieder zuviel habt, aber waer einen versuch wert.........


    wuensche dir einen guten weg...........

    Kinder die geliebt werden, werden erwachsene die liebe schenken koennen.


    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif'] "In meinem Leben habe ich unzählige Katastrophen erlitten. Die meisten davon sind nie eingetreten."

  • Hallo Ninnifee,


    schau Dir mal § 33a EStG an. Dein Partner unterstützt dich ja tatsächlich. Ich würde versuchen, diese Unterstützung steuerlich geltend zu machen.


    Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sind zwar per se nicht unterhaltsberechtigt. Aber auch hier kann der Partner finanziell unterstützt werden "müssen", wenn dieser aufgrund der bestehenden Lebensgemeinschaft den Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder andere Leistungen vom Staat verliert (Bedarfsgemeinschaft). Was ja bei dir der Fall ist, wie du schreibst.


    Aus finanziellen Gründen die Elternschaft zu verschieben halte ich für den völlig falschen Weg.

  • Bin nun in einer Ausbildung bekomme BAB und Waisenrente.


    .


    Eine Ausbildung geht ja nicht ewig - da muss man schauen wie man die Monate überbrückt


    - Beistandschaft einrichten und auf ein Wunder hoffen
    - heiraten, manchmal braucht man keine Adoption, sondern nur das Kind auf der Steuerkarte, dein Neuer ist dann Unterhaltspflichtig ggfls, reicht das für die Zuschläge
    - für die Monate der Ausbildung ggfls. einen Nebenjob suchen - 180 Euro sind hier 4 Std. die Woche putzen

  • So macht es der neue Partner meiner Ex (KM meiner Tochter). Sie ist psychisch krank, kriegt aber wegen seinem Einkommen nichts. Er setzt da mehrere tausend Euro als Ausgaben an und kriegt auch entsprechend was zurück. Allerdings lebt meine Tochter bei mir, er setzt also nur für seine neue/meine alte Freundin was ab. Ob dein Partner das auch für dein Kind kann, weiß ich nicht - aber wenn man die Aussicht hat, mehrere Tausend Euro abzusetzen, könnte auch der Gang zum Steuerberater oder LHV sein Geld wert sein.