Nachehelicher Unterhalt-Fragen ohne Antworten!

  • Hey, nach langer Pause mal wieder eine Frage...zu allererst...die Wogen aus meinem letzten Thema haben sich beachtlich geglättet...es ist viel Ruhe eingekehrt und wir befinden uns auf dem richtigen Weg...hat enorm Kraft und Geduld gekostet,lohnt sich aber in jeder Hinsicht;) :thumbsup:


    Nun aber noch ein paar Fragen...vor einem knappen Jahr wurde von der Exfrau über ihren Anwalt ein Auskunftsbegehren über die Einkünfte für die Berechnung des Nachehelichen Unterhalt gestellt...quasi mit Scheidung wurde der Antrag eingereicht....Trennungsunterhalt bestand nicht. Nach einem halben Jahr Schweigen kam dann dieses Jahr eine erneute Aufforderung zur Offenlegung mit Stufenklageandrohung. Wieder wurden alle erforderlichen Unterlagen eingereicht um das Thema endlich zum Abschluss zu bringen. Seitdem ist wieder Ruhe seit ein paar Monaten, es fehlt wohl die Zuarbeit der Antragsseite.


    Nun meine Frage, kennt jemand eine ähnliche Situation? Wie kann ich das verstehen? Warum fordert man Unterlagen zur Unterhaltsberechnung, sagt, dass man bedürftig ist und arbeitet dann nicht zu, um eine Berechnung aufzustellen? Und viel wichtiger, was passiert jetzt? Müssen wir damit rechnen, dass dieses Spiel jetzt jedes Jahr aufs Neue losgeht? Sollen wir das ganze im Sand verlaufen lassen? Mein Partner könnte jetzt auf Auskunft ihrerseits klagen, aber das kostet ja auch Geld und vor allem, wozu sollte das nützlich sein? Soweit ich weiss, befindet sie sich in Lohn und Brot über dem Selbstbehalt, kann also für sich sorgen...diese Arbeit bestand bereits während der Ehe, die Ehe selber war nicht lang, sie befindet sich in einer Partnerschaft mit gemeinsamen Kind und mir fehlt da das Verständnis für die Grundlagen einer eventuellen Bedürftigkeit.


    Womit müssen wir rechnen? Kann jedes Jahr erneut Auskunft verlangt werden? Wielange sind die Fristen, in denen sie fordern kann? Sollte er klagen, damit sie sich ebenfalls offenlegen muss? Hat sie überhaupt noch Anspruch? Wie immer sage ich dazu, dass ich der Meinung bin, dass echte Bedürftigkeit in jedem Fall solange unterstützt werden sollte, bis der Expartner die Trennung finanziell verkraftet hat. Aber hier sehe ich keine Bedürftigkeit...wie gesagt gibt es auch Kindsunterhalt, der mehr Geld beträgt, als ich mit zwei Jobs verdiene. KU+eigenes Einkommen+ halbes Kindergeld+eventuelles Einkommen des neuen Partner beträgt mehr, als bei uns im Haushalt an Einkommen existiert....wo ist denn da eine reelle Bedürftigkeit?
    Zumal doch eigentlich ein neuer Partner mit neuem gemeinsamen Kind für ihre eventuelle Bedürftigkeit aufkommen muss? Wielange kann der Exmann gefordert werden? Hat sie sich dort nicht bereits endgültig aus der nachehelichen Solidarität verabschiedet?


    Vielleicht hat jemand einen Rat.

  • Das Kind hat sie mit dem neuen Partner? Dann ist dieser betreuungsunterhaltspflichtig, da ist dann ihr Exmann raus. Nachdem sie auch über ein halbes Jahr keinen Unterhalt bekommen hat, ist m. E. auch die Unterhaltskette gerissen, da müsste sie schon eine sehr gute Begründung haben.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ja, das Kind ist vom neuen Partner...aber wenn der exmann raus ist,warum beantragt die Anwältin dann überhaupt? Und warum geht man soweit,dass man mit einer Stufenklage droht und dann nix macht?

  • Ja, ich kenne das... man fühlt sich wie auf einem Pulverfass. Zu deinen Fragen allerdings kann ich nicht viel schreiben, tut mir leid.


    "Raten" könnte ich dir höchstens: "Ruhe bewahren". Und dass dein Partner sich einen sehr guten Anwalt sucht. Aber ob dir das hilft? :hae:

  • Ich spekuliere mal, Trennungsunterhalt bestand nicht a.G. Verwirkung... Kind ist ja der lebende Beweis dafür (obwohl das und auch Zusammenleben mit neuem Partner allein auch nicht ausreicht, die neue Beziehung muss ja "gefestigt" sein....
    Und jetzt fühlt man mal vor, vielleicht aus Langeweile (vielleicht aber kriselt die neue Beziehung und da wäre es doch ganz angenehm, eine Quelle zum "Anzapfen" für den Fall x zu haben :devil: ).


    Wer weiß :frag


    Abwarten und Tee trinken, mehr kann man da nicht wirklich machen.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • TU wurde mal berechnet...allerdings nur gering und nur als Ausgleich für eine Ratenbelastung,die Sie tragen wollte...dann hat Sie die Raten nicht bezahlt,es liefen Schulden auf und somit wurde die Rate von meinem Partner übernommen , er glich die Schulden aus und Sie bekam keinen Unterhalt mehr...wurde alles über Anwälte geregelt. Ihre Anwälte haben es so begründet,dass Sie aufgrund von Betreuung Anspruch hat...allerdings sind die Kinder alle ganztags betreut bzw schon alt genug um alleine zu bleiben...und das neue Kind schafft ja andere Fakten...ganz davon zu schweigen,dass er als Vater auch gerne die Betreuung übernehmen würde...aber das wurde alles abgelehnt...ebenso Wechselmodell oder mehr als aller 14 Tage...


    Seine Anwälte schlagen halt den Gerichtsweg vor...oder ebenfalls abwarten...aber was ist klüger?

  • Das Kind hat sie mit dem neuen Partner? Dann ist dieser betreuungsunterhaltspflichtig, da ist dann ihr Exmann raus. Nachdem sie auch über ein halbes Jahr keinen Unterhalt bekommen hat, ist m. E. auch die Unterhaltskette gerissen, da müsste sie schon eine sehr gute Begründung haben.



    also der neue Partner ist nur verpflichtet wenn er leistungsfähig ist. Wenn er nicht für sie aufkommen kann, dann MUSS der Ex aufkommen.
    Aber immer abhängig von der Dauer der Ehe. Je kürzer, umso geringer dass der Expartner aufkommen muss.


    Beim Rest kann ich Dir leider nicht weiter helfen

    wenn eine Frau "passt schon" oder "ist egal" sagt,
    dann hast Du es richtig verkackt

  • Naja. Da habt Ihr - Dein Mann - durch die Anwaltsverhandlungen die grundsätzliche Anerkennung von Unterhaltszahlungen für die Ex ja schon anerkannt. Nur so richtig gezahlt wurde nicht, weil da etwas gegengerechnet wurde. Da macht es Sinn für den anderen Anwalt, jetzt noch einmal in die zweite Runde zu gehen und es mit nachehelichem Unterhalt zu probieren. Ob das Sinn macht, weiß man nicht. Die Anwälte jedenfalls kassieren Geld dabei ... Also machen sie solche Spielchen. Der Anwalt der Ex. Der Anwalt deines Mannes ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.