Hey, nach langer Pause mal wieder eine Frage...zu allererst...die Wogen aus meinem letzten Thema haben sich beachtlich geglättet...es ist viel Ruhe eingekehrt und wir befinden uns auf dem richtigen Weg...hat enorm Kraft und Geduld gekostet,lohnt sich aber in jeder Hinsicht;)
Nun aber noch ein paar Fragen...vor einem knappen Jahr wurde von der Exfrau über ihren Anwalt ein Auskunftsbegehren über die Einkünfte für die Berechnung des Nachehelichen Unterhalt gestellt...quasi mit Scheidung wurde der Antrag eingereicht....Trennungsunterhalt bestand nicht. Nach einem halben Jahr Schweigen kam dann dieses Jahr eine erneute Aufforderung zur Offenlegung mit Stufenklageandrohung. Wieder wurden alle erforderlichen Unterlagen eingereicht um das Thema endlich zum Abschluss zu bringen. Seitdem ist wieder Ruhe seit ein paar Monaten, es fehlt wohl die Zuarbeit der Antragsseite.
Nun meine Frage, kennt jemand eine ähnliche Situation? Wie kann ich das verstehen? Warum fordert man Unterlagen zur Unterhaltsberechnung, sagt, dass man bedürftig ist und arbeitet dann nicht zu, um eine Berechnung aufzustellen? Und viel wichtiger, was passiert jetzt? Müssen wir damit rechnen, dass dieses Spiel jetzt jedes Jahr aufs Neue losgeht? Sollen wir das ganze im Sand verlaufen lassen? Mein Partner könnte jetzt auf Auskunft ihrerseits klagen, aber das kostet ja auch Geld und vor allem, wozu sollte das nützlich sein? Soweit ich weiss, befindet sie sich in Lohn und Brot über dem Selbstbehalt, kann also für sich sorgen...diese Arbeit bestand bereits während der Ehe, die Ehe selber war nicht lang, sie befindet sich in einer Partnerschaft mit gemeinsamen Kind und mir fehlt da das Verständnis für die Grundlagen einer eventuellen Bedürftigkeit.
Womit müssen wir rechnen? Kann jedes Jahr erneut Auskunft verlangt werden? Wielange sind die Fristen, in denen sie fordern kann? Sollte er klagen, damit sie sich ebenfalls offenlegen muss? Hat sie überhaupt noch Anspruch? Wie immer sage ich dazu, dass ich der Meinung bin, dass echte Bedürftigkeit in jedem Fall solange unterstützt werden sollte, bis der Expartner die Trennung finanziell verkraftet hat. Aber hier sehe ich keine Bedürftigkeit...wie gesagt gibt es auch Kindsunterhalt, der mehr Geld beträgt, als ich mit zwei Jobs verdiene. KU+eigenes Einkommen+ halbes Kindergeld+eventuelles Einkommen des neuen Partner beträgt mehr, als bei uns im Haushalt an Einkommen existiert....wo ist denn da eine reelle Bedürftigkeit?
Zumal doch eigentlich ein neuer Partner mit neuem gemeinsamen Kind für ihre eventuelle Bedürftigkeit aufkommen muss? Wielange kann der Exmann gefordert werden? Hat sie sich dort nicht bereits endgültig aus der nachehelichen Solidarität verabschiedet?
Vielleicht hat jemand einen Rat.