Alten Umgangsvergleich umdrehen bei Wechsel BET?

  • Hi,


    es gibt wieder einmal Uneinigkeit, diesmal bezüglich der Ferien.
    Ich hatte Februar 2014 den Umgang gerichtlich regeln lassen.
    Konkret geht es jetzt um die Sommerferien! Damals wollten beide Parteien
    die ersten drei Wochen - ich gab nach, da ich eh in Elternzeit war und
    als UET auch so viel als möglich durch bekommen wollte (Kids am Geburtstag sehen)
    und somit auch was anbieten "musste".


    Jetzt bin ich ja BET, habe ein Kind mehr und arbeite ab Juni wieder, d.h.
    die Rahmenbedingungen sind komplett anders.
    Nun habe ich das Problem, dass die Krippenkinder 2.3. Woche zu Hause sind und die Schulkinder laut altem
    Vergleich 4.5.6.


    Bisher wurde der Vergleich stillschweigend umgekehrt, das sagte die Anwältin so.
    EX bekam somit die kleinen Ferien,die ich gerichtlich hatte, macht ja auch Sinn!


    Aber ist das nun bei den Sommerferien auch so? Einfach umdrehen?


    Wir könnten den Umgang neu regeln lassen, nur was, wenn EX wieder die
    ersten drei Wochen bekommt? Chance ist doch 50/50 oder?


    So könnte ich es einfach riskieren und die Kids die ersten drei Wochen nehmen und sagen "dachte
    es kehrt sich um"


    Geht das?


    Danke

  • Rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen, wenn in dem Vergleich explizit nur von BET und UET gesprochen wird, dann müsste er nicht dadurch ungültig werden, dass die Rollen vertauscht sind. Somit würden sich für Euch die Sommerferientermine drehen. Sollte Ex damit nicht einverstanden sein, müsste er auf Abänderung klagen.


    Aber wie gesagt, nur aus meinem Bauchgefühl heraus, bin mir da nicht sicher.

  • Die Umgangsregelung ist natürlich nicht mehr gültig, wenn der Aufenthalt gewechselt hat. Ihn jedoch dem Geist nach zu erfüllen, macht Sinn. Hierbei ist der "Sinn" aber die hälftige Teilung der Sommerferien, nicht: 1. Hälfte, 2. Hälfte um der Ferienhälfte willen, sondern weil ein Anlass dafür war (hoffe ich jedenfalls). Jetzt treten ja nachweislich Betreuungsschwierigkeiten auf, die mit Absprache anders gelöst werden können. Und jedes weitere Jahr werden ebenfalls bestimmte Besonderheiten und Zwänge auftreten, wird man sich neu arrangieren müssen.


    Hier sollte, übrigens möglichst ohne Gericht, eine einvernehmliche Elternlösung angestrebt werden. Nächste Ferien wird wieder etwas anders sein. Und in drei oder vier Jahren wird ein Kind vielleicht auch noch auf den Reiterhof gehen wollen oder in ein Zeltlager ...


    Klar sein sollte beiden Eltern: Wenn der Betreuungselternteil in den Ferien Betreuung organisieren muss, können etwaige Kosten dafür theoretisch anteilmäßig auch auf den anderen Elternteil umgelegt werden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nun habe ich das Problem, dass die Krippenkinder 2.3. Woche zu Hause sind und die Schulkinder laut altem
    Vergleich 4.5.6.


    Wir könnten den Umgang neu regeln lassen, nur was, wenn EX wieder die
    ersten drei Wochen bekommt? Chance ist doch 50/50 oder?


    So könnte ich es einfach riskieren und die Kids die ersten drei Wochen nehmen und sagen "dachte
    es kehrt sich um"


    und nächstes Jahr sind die Schließzeiten wieder ganz andere - und das Spiel beginnt von vorne :ohnmacht:


    Ihr solltet - gemeinsam - einen Jahresplan abstimmen :ohnmacht: - wenn die Schließzeiten, Betriebsferien usw. bekannt sind - in den nächsten 20 Jahren wird sich jedes Jahr ein neues Bild ergeben

  • Es steht nicht BET und UET im Vergleich, da steht was ich "erhalte" an Umgang (den ich jetzt nicht mehr brauche)


    Die Schließzeiten unserer Kita sind jedes Jahr 2.3. Woche, genauso wie EX's Betriebsurlaub
    Ich hab da schon immer Glück :-D
    und unsere Kommunikation kennt ihr bzw. eigentlich Seine!


    Volleybap
    Das heißt der Vergleich stimmt definitiv nicht Mehr?
    Dann lege ich jetzt so lange den Umgang einvernehmlich fest bis EX Klagt?
    Danke


  • Das heißt der Vergleich stimmt definitiv nicht Mehr?
    Dann lege ich jetzt so lange den Umgang einvernehmlich fest bis EX Klagt?
    Danke


    Einvernehmlich heisst, Ihr legt den (Ferien)umgang zusammen fest. In der Regel wird Wert auf Kontinuität gelegt, dh. was bisher so und so stattfand, sollte beibehalten werden soweit möglich, vor allem beim normalen Umgang. In den Ferien machen wir es zb so, dass jedes Jahr getauscht wird, was die Ferienwochen betrifft. Zb dieses Jahr ich Woche 1-3 mit allen Kindern, er Woche 4-6, nächstes Jahr dann umgekehrt. Ich schicke jedes Jahr im Januar einen Vorschlag auf dieser Grundlage und der KV kann sich dazu äussern. Nach 3 Jahren hat sich aber eine gute Routine entwickelt und bis auf ein paar Kleinigkeiten akzeptiert der KV schon von allein diesen Wechsel. Gleichzeitig kann ich so besser vorausplanen, weil ich ziemlich sicher weiss, welche Ferienwochen die Kinder in den nächsten Jahren bei mir sind.

  • So wäre es ein Traum!!


    Ach ja, noch was, was passiert nun mit den Feiertagen?
    Wir hatten letztens übelste Probleme als der Geburtstag unserer
    Tochter, zugleich ein Feiertag, an einem Umgangs-Freitag war.
    EX war - wie an Ostern - der Meinung diese Tage "gehören" ihm
    alleine, da sein Woe, Ende!
    Ich gab wieder mal seinem Wunsch nach, obwohl meine Familie
    150km anreiste und alles dann etwas knapp ausfiel.

  • wenn du die schließzeiten kennst, dann kümmere dich um ersatz für diese zeiten. deine kita muss dir dazu die kita nennen, welche in dieser zeit die kinder der arbeitenden bevölkerung aufnimmt. antrag stellen, arbeitgeber bitten zu quittieren das man keinen uralub bekommt und schon hast du für die ferienzeit betreuung. sowas gibts hier garnicht mehr, dass kitas schließzeiten haben.

  • Ich werde mich erkundigen ob es das bei uns auch gibt, da ich davon
    nie gehört habe, werde eine Lösung finden müssen, das ist klar,
    nur werde ich nicht jedes Jahr freiwillig in den sauren Apfel beißen, daher
    fragte ich was ich jetzt alleine tun kann.


    So wie ich es verstanden habe zählt der alte Vergleich nicht mehr und
    Eltern regeln dies einvernehmlich und wenn dies nicht möglich ist
    kommt eine Klage, meist vom UET der mit der Festsetzung des BET
    nicht einverstanden ist oder?
    Zumindest war es bei uns schon mal so.

  • Auch


    Auch das ist bei uns eindeutig geregelt, allerdings durch das Gericht. An Geburtstagen (Kinder und Eltern) hat der Elternteil der an diesem Tag nicht das Kind betreut, Anrecht auf "eine Mahlzeit" mit den Kindern. Egal auf welchen Tag es fällt.
    Geht natürlich nur wenn man in der gleichen Stadt wohnt.
    Feiertage wie Weihnachten etc. werden abgewechselt, sonstige Feiertage die ausserhalb den Umgang fallen, möchte der KV gern in der Mitte teilen. Etwas umständlich, aber bevor daraus ein existenzieller Krach entsteht, mache ichs halt mit.