Pfändungs & Überweisungsbeschluss an den Arbeitgeber

  • Hallo Ihr Lieben,


    nachdem sich der KV meiner Ältesten letztes Jahr sang & klanglos aus dem Staub gemacht hat, und 800 km weit weg gezogen ist, brachte mir Weihnachten seine Mutter die tolle Botschaft: Weil er dort arbeitet und (O-Ton) Sehr gut verdienen würde! Unterhalt hat er natürlich nicht bezahlt. Ich hab ihn dann mal angeschrieben und gefragt, was da los ist. Angeblich, so sagt er, würde er SOFORT Unterhalt bezahlen, wenn er könnte. Aber angeblich hätte er noch sooooooooooooooviele andere Gläubiger, und wenn er die nicht bedienen würde, dann würde er sowohl Arbeit und Wohnung verlieren. Er schrieb mir sogar, dass er ca. 1500 € netto im Monat zur Verfügung hat. Auf den Hinweis, dass Kindesunterhalt vor ALLEM steht, hat er auch nicht weiter reagiert und auch nicht mehr geantwortet. Ich bin dann vor ein paar Wochen zur Anwältin gegangen und habe einen Pfänfungs & Überweisungsbeschluss an den Drittschuldner, also seinem Arbeitgeber, beantragt. Den weiß ich auch nur, da er bei XING angemeldet ist und dort sein Arbeitgeber steht. Meldeauskunft ergab, dass er noch immer hier in der Umgebung gemeldet ist, aber die Anwältin meinte, solange wir die Daten des AGs haben, sollte das reichen.


    Nun habe ich gerade mit der Post die Kopie dieses Pdändungs-& Überweisungsbeschlusses bekommen zur Kenntnisnahme. Ich dachte zwar, das wäre schon lange vor Ostern passiert, aber scheinbar ist das auch gestern erst an UNSER Amtsgericht losgeschickt worden. Von dort muss es dann ja erst Mal an das zuständige Amtsgericht, in diesem Falle Karlsruhe, geschickt werden. Und die müssen dann ja auch erst Mal einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der das alles zustellt etc. Daher meine Frage: Weiß jemand, wie lange sich sowas in Etwa hinzieht? Wir haben jetzt auch erst Mal "nur" den laufenden Unterhalt ab 1.4. gepfändet, und noch nicht den Rückstand. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit und kann ein wenig berichten. Meine Anwältin erreiche ich heute nämlich leider nicht mehr.

  • Also bei mir hat die erste Zwangsvollstreckung über 6 Monate gebraucht ehe sie beim Arbeitgeber meiner Ex gelandet ist. Damals habe ich das auch über meinen Anwalt machen lassen, weiß aber nicht wer da was "verschlurt" hat.


    Jetzt gerade habe ich wieder einen Pfändungs.- und Überweisungsbeschluss beim Gericht beantragt. Diesmal habe ich das selbst gemacht und brauchte dafür nur den Titel abgeben beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes. Er meinte das geht gerade in Bremen relativ schnell und machte mir Hoffnung dass ggf. schon jetzt am 15. das Gehalt meiner Ex gepfändet wird.


    Bei dir liegt aber alles etwas anders und ich glaube da gibt es regional riesige Unterschiede.....

  • Pfändungen bei Unterhalt IMMER an das Vollstreckungsgericht, wo der Schuldner ( hier Vater ) wohnt
    Sind einfachste Grundkenntnisse ( weiss das Deine Anwältin nicht?)
    http://dejure.org/gesetze/ZPO/828.html


    Und Rückstand zusammen! mit laufendem Unterhalt macht man auch = ist dann auch nur 1 Verfahren!!
    Macht man es getrennt , kostet es doppelt und bringt auch doppelt was für'n Anwalt in Form von dessen Bezahlung :D
    ( ein Schelm wer Böses dabei denkt )


    Wird alles richtig gemacht dauert es in der Regel zwischen 1-3 Monate - je nach Arbeitsauslastung des Gerichtes und Gerichtsvollziehers...
    Bei Fehlern verlängert sich alles .

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: