OP wirklich ohne Unterschrift des sorgeberechtigten Vaters?

  • Man denke nur an die bekannten Fälle, in denen Kinder von Zeugen Jehovas qua Gerichtsentscheid nicht operiert werden durften, weil im Notfall Blutkonserven hätten eingesetzt werden müssen, was Zeugen Jehovas grundsätzlich ablehnen.


    Eigentlich ist es andersrum. Ärzte weigern sich, Jehovas Zeugen zu operieren. Kein Gericht verbietet diese Operationen.
    Es gibt verschiedene Kliniken, die auch Zeugen Jehovas operieren mit dem Risiko, daß sie dann sterben.
    Wenn dann nach der Operation Blut gebraucht wird hat man dann die Wohl zwischen sterben lassen und gegen den Patientenwillen Blut geben.
    Jedenfalls entscheidet ein Gericht nicht, daß jemand nicht operiert wird, das tun die Ärzte selber.


    Ein Gericht kann eigentlich auch keinem Arzt untersagen, im Notfall Leben zu retten. Wenn dafür jemals jemand verknackt wird, dann wirds haarig...


    Und wenn dann Ex noch dummdreist auf etwaige drohende Auswirkungen auf den Herzmuskel reagiert, die Infektion mit resistenten Krankenhauskeimen im Kh sei statistisch genauso hoch, dann steigt das Gericht endgültig aus und bestellt eigenständig Gutachter ...


    Da brauchts keinen Gutachter, es gibt AWMF Richtlinien für die Behandlung, da gibts nix zu diskutieren, das ist vor Gericht die Referenz.
    Wenn man sich an diese Leitlinien hält, dann ist man imemr auf der sicheren Seite und kein renommierter Arzt würde etwas Anderes behaupten, als das was in diesen Leitlinien steht.



    Im Attest steht nun, dass der Arzt aufgrund der unterschiedlichen Größe der Mandeln nicht ausschließen kann, dass die eine bösartig ist!
    Der Burner!!!


    Nö, ein unheimlich schlauer Schachzug. Erst dachte ich, puh, der hat keine Ahnung, auf was er sich einlässt. Aber so ist er auf der sicheren Seite.
    Er ist der Meinung, das könnte etwas bösartiges sein.
    Somit hat er aus einer relativen OP Indikation eine absolute gemacht.
    Heisst: Wenn man bei Schnarchen oder Hörverlust noch diskutieren köööönnnte, ob es denn wirklich so schlimm ist und man operieren muß, so gibts bei Verdacht auf Bösartigkeit keinen Spielraum mehr zu diskutieren, da iss nix mehr mit Kügelchen und auspendeln, das gehört operiert.
    Ob er das wirklich denkt, daß die Vergrößerung bösartig sein könnte, oder ob er das nur Dir zuliebe schreibt, kann man nicht nachvollziehen.
    Nach der Operation wird rauskommen, daß es nix bösartiges ist, Glück gehabt.
    Da fragt keiner, warum man der Meinung war, er hat ja geschrieben, die eine iss deutlich größer, nachweisen kann man das hinterher nicht mehr!



    Wenn es eine so gefährliche und akute Sache ist wie der Arzt jetzt in dem Gutachten (hoffentlich kein Gefälligkeitsattest, weil er angepisst ist) schreibt, dann kann er losschnipseln am Donnerstag, auch ohne deine und Vaters Unterschrift.


    Ich würd sagen, er kann so oder so loslegen, das "Gefälligkeit" wird man ihm nicht nachweisen können.


    Und selbst wenn der KV den Arzt dann verklagen möchte, jeder Arzt in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen.
    Selbst wenn er dann für schuldig gesprochen wird, ohne ausreichende Aufklärung operiert zu haben, wird das, so lange keine große Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, glimpflich ausgehen.


    Jedoch hat er sich medizinisch und auch juristisch gesehen vollkommen korrekt verhalten.


    ( Was nicht heisst, daß ein Gericht nicht doch irgendwo einen kleinen Dokumentationsfehler findet ).

  • Ja, hätte so ein Attest auch nicht erwartet!


    Und es muss ja eine Rest-Wahrscheinlichkeit der Bösartigkeit gegeben sein, sonst
    macht er sich lächerlich! Beunruhigt auch ein wenig, klar!


    Und er macht sich unglaubwürdig, wenn er nun einen monatelangen Gerichtsprozess abwartet oder?


    Also sollte ich es probieren mit dem Antrag? Ich meine am Ende besteht nun wirklich Gefahr?


    So a Sch......die ganze Zeit!


    Dieses Woe bin ich froh "nur" zwei Kinder zu haben um mal wieder runter zu fahren!


    Danke für eure Unterstützung!! Das sei mal gesagt, das ist Gold wert, wenn schon Anwältin
    und Rechstpflegerin grad nicht helfen können.


    Die Diskussion über Mandeln läuft seit November, da schrieb EX noch "mach was du willst, tust es ja eh"
    Vielleicht reicht das als Einwilligung :lgh

  • Und es muss ja eine Rest-Wahrscheinlichkeit der Bösartigkeit gegeben sein, sonst
    macht er sich lächerlich! Beunruhigt auch ein wenig, klar!


    Es gibt immer eine gewissen Wahrscheinlichkeit, daß etwas bösartig ist, deswegen wird alles, was man irgendwo wegschneidet, eingeschickt und untersucht. Jeder "Blinddarm", jede Warze, jede Gallenblase, die man rausnimmt.


    Und er macht sich unglaubwürdig, wenn er nun einen monatelangen Gerichtsprozess abwartet oder?


    Nö, der Arzt sagt, das kann bösartig sein, das muß man sofort operieren.
    Wenn nu Papa sagt, nö, mach ich nicht, dann kann der Arzt sagen: Gut, nicht mein Problem. Es ist ja nicht sicher bösartig. Wenn er sich sicher wäre, daß es bösartig sei, dann könnte er versuchen, übers Jugendamt / Vormundschaftsgericht zu gehen um die Operation gegen den Willen der Eltern durchführen zu lassen ( Der Fall Olivia war vor ca. 15 Jahren in der Presse ).


    Als Arzt ist man eh immer mit einem Bein im Knast, egal, was man macht.


    Die Diskussion über Mandeln läuft seit November, da schrieb EX noch "mach was du willst, tust es ja eh"
    Vielleicht reicht das als Einwilligung :lgh


    Uhm, eigentlich würde ich das an Deiner Stelle als Einwilligung nehmen! Ganz ehrlich, das klingt für mich zwar nach einem resignierten, aber dennoch nach einem: Mach halt!


    Also, dann war die ganze Diskussion sinnlos. Du hättest ruhigen Gewissens unterschreiben können, daß der andere Elternteil einvertanden ist, denn genauso würd ich die Nachricht interpretieren.

  • Ist ja schon n halbes Jahr her und zu gewagt!
    Das Jugendamt versucht es heute nochmal bei ihm!


    Aber wie wirkt es wenn ich erst jetzt mit "bösartig" um
    die Ecke komme, wie Gefälligkeit? Aber ich habe diesen Arzt noch nie
    gesehen, er kennt auch so niemanden den ich kenne usw.
    Hat also absolut null Interesse da was zu riskieren!


    Ich probiere es trotzdem mit dem Antrag bei Gericht wenn er nicht erreichbar ist!
    Der Arzt sagte, sollen die Richter zusehen, ob sie die Verantwortung
    dafür übernehmen wollen! (zog cool die Augenbrauen hoch)

  • Wie es wirkt? Wer will ihm widersprechen?


    Gibt es aktuell jemanden, der mehr Ahnung hat und beteiligt ist?


    Juristen sind keine Ärzte, das erkennt man schon daran, daß von Juristen formulierte Patientenverfügungen zu 95% für die Tonne sind.


    Selbst einfache medizinische Zusammenhänge muss man vor Gericht erklären. Ich war mal als Zeuge geladen und da ging es unter Anderem um eine Aufklärung. Weder Richter noch Anwälte waren da so richtig informiert. Beim OLG war es dann deutlich besser.


    Dein Arzt geht schon ein hohes Risiko ein für einen Patienten, den er garnicht kennt. Hut ab.


    Sowas macht man eigentlich nur, bis man verklagt worden ist, denn dann hat man viele Jahre Ärger, abgesehen davon daß es viel Geld kostet.


    Selbst wenn Anwalt und so bezahlt werden. Der Arbeitsausfall und die Fahrtkosten und so nicht.


    Um so etwas für einen unbekannten zu riskieren muss man schon altruistisch veranlagt sein.

  • Oh ja, krass!
    Jetzt werden wir es sehen, denn das Attest ist nun so erstellt.


    Das Jugendamt hat den EX nun erreicht, er will sich alle Unterlagen
    mitnehmen, dass er den Arzt anruft hat er nicht gesagt.
    Die Dame war positiv, ich bin es nicht, denn für mich riecht das eher
    danach, dass EX die Unterlagen für was anderes braucht!
    Sonst würde er doch den Arzt anrufen und heute oder Sonntag unterschreiben oder?


    Aber vielleicht ist es ja nur meine Skepsis und ich bekomme sie Sonntag
    unterschrieben zurück ;-) (da muss ich grad selbst lachen)


    Mit bringt es (noch) nichts denn ich hätte diese Woche noch zur Blutabnahme gemusst
    und der Antrag bei Gericht wartet

  • Nunja, wenn er gegen die OP ist, dann wird er einen anderen Arzt aufsuchen und ein Gegengutachten erstellen.


    Das erfordert aber Initiative von ihm. Gleichzeitig würde es bedeuten, daß er dann tatsächlich mit Kindchen zum Arzt gehen muß.


    Was an sich ja ok ist, wenn man denn wirklich im Interesse des Kindes handeln möchte.


    Alles Andere wird ihm nix nützen.


    Kein seriöser Arzt wird Deinem Gutachten widersprechen, ohne das Kind gesehen zu haben.



    Also ist er jetzt an der Reihe Aufwand zu betreiben um die OP zu verhindern.

  • Ja, sehr wahrscheinlich wird er einen Arzt aufsuchen, nur wohl nicht dieses Woe.
    So lange er nicht unterschreibt darf ich auch nicht operieren lassen, d.h.
    er kann getrost bis Pfingsten warten.


    Er ergreift viel Initiative, wenn es darum geht mir das Leben schwer zu machen!
    Das ist so seitdem es NEXT gibt!


    Wenn er mal genauso viel Initiative ergriffen hätte, als die Kids bei ihm wohnten müsste
    unsere Große wohl nicht mehr jeden Tag ihr Auge abkleben! Nicht mal beim Umgang
    ergreift er genug Initiative dahinter zu bleiben.


    Solche Leut hab ich dir gefressen!!!


    Ich habe nichts gegen Väter die ein Veto einlegen und sich wirklich kümmern,
    aber solche, denen es ums Kind geht, reden auch mit der Mutter und dem Arzt, hören
    sich alles zur Meinungsbildung an! Das ist meine Meinung!


    Er meint auch ich geh zum Spaß zum Arzt und leg mich zum Spaß ins Krankenhaus!

  • Dann probiere ich es morgen ohne "Eil"?


    Das Attest geht ja nimmer "schlimmer" (evtl. "bösartige" Mandel)


    Ich frage die A noch ob wir gleich die komplette Gesundheitsfürsorge beantragen

  • AFFENZIRKUS!
    Aber Gott sei Dank vorbei! Er hat mündlich zugestimmt!


    Nachdem das Jugendamt heute noch einmal bei ihm anrief
    hat er den Arzt angerufen und sich noch einmal alle Unterlagen
    faxen lassen (da er ja nen Teil mir zurück gab)
    EX soll das jetzt im Laufe des Tages zurück faxen!


    Mei, was n Zirkus, dieser Vollpf......


    Jetzt hab ich das Gerenne und kann hoffen Tochter bekommt
    morgen kurzfristig noch nen Temin zur Blutabnahme und das Labor
    ist dann Donnerstag Früh vor de OP fertig!


    Aber besser spät als nie und unsrer Maus wird geholfen!!


    Ach ja, das Jugendamt zu mir "rufen Sie bitte mal den Arzt an und fragen,
    ob Herr xy wirklich angerufen hat"
    :lach

  • Schön ...!



    Aber es hat ja leider auch keiner versprochen, dass das Leben einfach ist ...


    Und als Tipp: Leg dir den Vorgang, ggfls. mit deinen Zusammenfassungen hier im Thread, irgendwo ab. Wenn das noch einmal vorkommt, kannst du darauf zurück greifen um zu belegen, dass das Verhalten des Ex "Tradition" hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey danke!
    Sehr gute Idee!
    Ja, schade, es belastet unseren Allrag, aber jede dieser
    Situationen lässt mein Fell wachsen, denn hinterher denke ich mir
    immer "umsonst aufgeregt, du musst es demnächst auf dich zukommen lassen"


    Hinterher ist eben alles immer ganz leicht ;-)


    Ich tippe echt ich hätte mit seiner Art der Kommunikation diesmal
    schon gute Karten bei Gericht gehabt, denn was echt sauer aufstößt ist,
    dass er gar nichts sagen konnte!


    Meinung hin oder her bei den Mandeln, aber wenn man dagegen ist oder
    noch Zeit braucht, dann kann man es sagen!


    Noch einmal mache ich das nicht mit!!!