Bei der Lohnsteuer aus einem 1/2 Kind ein ganzes!

  • Heute will ich mal was im Namen einer Freundin fragen!


    Es ist doch so das normalerweise bei den Eltern jeweils das 1/2 Kind auf der Lohnsteuerkarte steht!


    Die Patentante von meinem Kleinen und gleichzeitig meine beste Freundin wird sich nun auch trennen. Sie arbeitet und ihr Kind ist 3 Jahre alt. Er hat auch einen gut bezahlten Job!


    Ihr Ex will sich nun freikaufen von Kind und Verantwortung und so, also da laufen auch Dinge nebenbei ab... :hilfe Eine große Rolle spielt auch die Neue die ganz öffentlich besteht das Kinder was für Assoziale sind! :wow Auf jeden Fall hat er ihr, also meiner Freundin, den Vorschlag gemacht er verzichtet auf das halbe Kind! Aus seiner Sicht folgender Vorteil: er muss zwar weniger Unterhalt zahlen, würde aber freiwillig mehr zahlen, sie verdient dann mehr und bekommt so mehr Rentenpunkte! :frag


    Nun sollte ich ihr sagen was davon zu halten ist! Wieso immer ich? :engel


    Da war ich ja die Woche bei der Änwältin und habe das auch mal angesrochen! Sie meinte nur zu mir das das alles gar nicht so einfach ist und das müsse man sich schon gut überlegen, käme auch auf den Verdienst an! Da gibt es pauschal keine Antwort! Dann sind wir wiede rauf mich zu sprechen gekommen, darum geht es mir ja eigentlich auch wenn ich bei ihr bin! :anbet


    So, nun kommt von euch bestimmt der Vorschlag Anwalt, JA, Beratungsstelle! Nein, da nicht! er will sämtliche Unterhalsregelungen und überhaupt Dinge die die Trennung betreffen so regeln. ER hat ihr sogar ausdrücklich VERBOTEN irgendwas zu unternehmen! Er beliest sich und serviert ihr dann die Ideen... Freikaufen eben erster Güte!
    Na ja, ich komm vom Thema ab! :rotwerd


    Also wie gesagt interessiert mich mal das mit der Lohnsteuerkarte! Wer hat sowas gemacht? Wo liegen Vorteile, Nachteile für beide? Wie funktionierts? Auch eine Frage des Sorgerechtes? :schwitz Hab mich noch nie damit befaßt!!! ?(


    Danke für alle Antworten!

  • Jeder Elternteil ob verheiratet oder nicht bekommt automatisch das halbe Kind auf die Lohnsteuerkarte.
    Vorraussetzung natürlich, beide stehen in der Geburtsurkunde des Kindes.


    Der Vater muss Unterhalt zahlen ansonsten hat er keinen Anspruch auf den halben Freibetrag.


    Ein Elternteil kann freiwillig seine Hälfte auf den anderen übertragen.
    Kein Problem.
    Hat auch keine Nachteile.


    Problem wird es eher wenn man seine Hälfte, die man mal abgegeben hat, wieder zurück haben will und der andere das nicht will.


    Was ich nicht versteh wieso muss er ihr weniger Unterhalt zahlen nur weil er ihr seine Hälfte gibt?

  • Da muss ich doch mal ne doofe Frage hinterherstellen:


    KV und ich waren nicht verheiratet, ich habe das ASR, beide Steuerklasse I, beide 0,5 Kinder. Wenn ich mit dem Nettorechner durchrechne:


    Ich (relativ wenig verdienend) habe weder Verlust noch Gewinn, egal ob ich 0 oder 0,5 oder 1,0 Kinder habe.
    Der KV (etwas besser verdienend) hätte bei 1,0 Kindern aber 9 Euro mehr auf dem Konto.


    Kann ich ihm das halbe Steuerkind schenken? Das sind ja immerhin gute 100 Euro im Jahr, die wir der Kleinen aufs Sparbuch packen könnten.

  • Bin etwas verwirrt über die Antwort von Carmen :rolleyes:!?!
    Habe mich im Juli 2007 vom KV getrennt. Wir sind beide berufstätig und er hatte nichts dagegen einzuwenden, dass ich das halbe Kind ganz übertragen bekomme, da ich eh nur eine Teilzeitstelle besitze.
    Bei der Beantragung der Lohnsteuerkartenänderung (Klasse 1 auf 2!) wurde mir unser Sohn auch zuerst ganz übertragen, dann hat mich die Sachbearbeiterin der Gemeinde aber nochmals angerufen und gesagt, dass das nicht gehen würde?!?! So wurde dies wieder geändert auf ein halbes Kind.
    Haben die mir da "einen Bären aufgebunden"?
    Liebe Grüße
    Nurse

    Die Strasse zum Glück besteht nicht darin,
    zu tun, was man möchte,
    sondern zu mögen, was man tun muss. ;)

  • So wie es Carmen schon geschrieben hat, ist es richtig.


    @ Nurse: Der KV muss dem schriftlich zustimmen, dass Du den vollen KFB bekommst. Dafür gibt es Formulare.


    Richtige steuerliche Asuwirkungen hat der KFB erst dann, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) der KFB besser ist als das ausgezahlte KG.


    Dazu bedarf es aber ein recht hohes Einkommen, welches der "Ottonormalverdiener" nicht hat.


    Ansonsten wirkt sich der KFB "nur" auf den Soli-Zuschlag und der Kirchensteuer aus, deshalb hätte der KV von Mazil auch 9 € mehr im Monat zur Verfügung.


    Und nochwas: Jeder AE, der nur mit seinem Kind in der Wohnung wohnt, hat einen Anspruch auf die Steuerklasse II.


    Viele wissen das nicht und haben die Steuerklasse I.


    Sobald der AE aber mit einem neuen Partner eine Hausgehaltsgemeinschaft bildet, sprich zusammen wohnt, fällt der Anspruch auf Steuerklasse II weg.

    Einmal editiert, zuletzt von Finchen ()

  • .... und wie kommt Frau an die zwei Kinder auf der Steuerkarte????


    mein Exmann hat noch nie Unterhalt gezahlt-
    aber er würde nie freiwillig zustimmen, und mir seinen Kinderfreibetrag übertragen....


    muss da wohl mal meine Anwältin fragen :idee

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich muss dich leider korrigieren, Finchen :rotwerd


    Die Übertragungsmöglichkeit beim KFB bei Zustimmung des anderen ET gibt es schon einige Jahre nicht mehr und deshalb wirst du auch kein Formular mehr bekommen.


    Den ganzen KFB bekommt man nur noch, wenn der andere ET seine Unterhaltsverpflichtung nicht erfüllt. Der Vorschlag von dem Mann der Freundin von cath - wenn ich ihn auch insgesamt nicht nachvollziehen kann :frag - ist daher rechtlich nicht möglich.


    Wenns interessiert, Quelle ist § 32 Absatz 6 Satz 6 EStG


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__32.html


    @ luchsie Einfach zum Finanzamt gehen und die beiden Kinder auf die Lohsnteuerkarte eintragen lassen. Wenn du irgendwelche Unterlagen darüber hast, dass der KV nicht zahlt, mitnehmen. Eine Zustimmung des KV ist nicht nötig.

  • Zitat

    Original von Carmen
    Problem wird es eher wenn man seine Hälfte, die man mal abgegeben hat, wieder zurück haben will und der andere das nicht will.


    Was ich nicht versteh wieso muss er ihr weniger Unterhalt zahlen nur weil er ihr seine Hälfte gibt?


    Weiß auch nicht wieso er dann weniger Unterhalt zahlen muss, hat vielleicht was damit zu tun das dann mehr Steuern gezahlt werden müssen, somit weniger Geld für den Mann bleibt...


    Wo macht man das denn? Muss man wegen der Eintragung zum Finanzamt?

  • Zitat

    Original von mclaneindiehard
    Den ganzen KFB bekommt man nur noch, wenn der andere ET seine Unterhaltsverpflichtung nicht erfüllt. Der Vorschlag von dem Mann der Freundin von cath - wenn ich ihn auch insgesamt nicht nachvollziehen kann :frag - ist daher rechtlich nicht möglich.


    Wenns interessiert, Quelle ist § 32 Absatz 6 Satz 6 EStG


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__32.html


    Danke! :daumen


    Ich kann diesen Mann auch nicht nachvollziehen,wie auch seine super Gedankengänge, aber das soll auch nicht unsere Sorge sein! Sie fragte mich ja nur weil sie vor lauter "toller Ideen" nicht mehr weiter weiß! Also ok dann ich ihr ja zumindest sagen das er sich DA nicht richtig informiert hat! :schwitz Vielleicht sieht sie dann auch mal endlich ein sich richtig zu beraten! Auch wenn er ihr das verboten hat!