Ablauf psychologisches Gutachten

  • Hallo, in vielen familienrechtlichen Streitigkeiten in denen es um Kinder geht wird ein Psychologisches Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben.


    Hat damit jemand Erfahrung? Wie läuft das konkret ab, wie erfolgen die Befragungen? Eltern zusammen mit Kind? Eltern alleine mit Kind?


    Großeltern?


    Bin für Beiträge sehr dankbar.


    Grüße

    Wer nachtragend ist muss viel schleppen...

  • Hallo Habibi,


    also bei uns war es damals so, das erst ich einen Fragenkatalog ausfüllen mußte, dann meine Ex-frau, danach wurde das Kind befragt, dann folgten noch einige einzel Gespräche, insgesamt ca. vier Sitzungen pro Elternteil und zwei Sitzungen das Kind.
    Allerdings hängt das von der Fragestellung an den Gutachter ab, bei uns war es wegen des Alkohol Problems meiner Ex ein wenig kompliziert.
    Ich hoffe ich konnte dir einigermaßen helfen.
    Lg Jörg

  • Es hängt wohl damit zusammen welche Fragestellung vorliegt und wie alt die Kinder sind.Unsere Kids waren damals noch klein und wurden nicht befragt.Es gab pro Elternteil ein Gespräch ohne Kinder und dann noch einmal jeder mit Kinder.Wobei miteinander gespielt wurde und das ganze zur Auswertung aufgenommen wurde.Mit dem Ergebniss das beide Elternteile für Erziehungsfähig befunden wurden.Womit allerdings das Gericht auch nix anfangen konnte.Die Kinder blieben dann bei der Mutter,weil sie dort nun einmal waren und selbst noch nicht aussagen konnten.Bis sie vor einem Jahr auf Veranlassung des JA und jahrelangen Problemen zu mir konnten.Diesem Prof.Dr.Dr. Sowieso würde ich heute noch ganz gern mal ohne Zeugen begegnen. :nudelholz

  • Stimmt, es kommt erst mal auf die Fragestellung durch das Gericht an.


    Bei mir gab es mehrere Gespräche alleine mit der Psychologin (desgleichen zwischen dem KV und der Psychologin)
    Dann Interaktionsbeobachtungen jeweils eines Elternteiles mit den Kindern zusammen. Die Kinder wurden mehrmals einzeln befragt, wobei auch einigeTestungen durchgeführt worden sind (Zustimmung wurde erbeten). Mein damaliger Lebenspartner wurde auch mit den Kindern beobachtet und auch er wurde getestet.(Dies schien damals der Psychologin notwendig, weil vom KV behauptet wurde, die Kinder würden von ihm mishandelt).
    Auch hier wurde beiden Eltern Erziehungsfähigkeit bescheinigt, aber dennoch gab die Psychologin die Empfehlung, mir das AS zuzusprechen.
    Das Ganze dauerte ca vier Monate.


    Wichtig ist, kooperativ zu sein und ehrlich.


    Gruß,


    Christiane

  • Bin gerade hier auf diesen Thread gestossen.
    Wer veranlasst denn ein solches Gutachten?
    Kann das das Jugendamt? Oder kann man das als Eltern auch?
    Wird im Zuge eines Sorgerechtsantrags immer ein Gutachten erstellt?


    Viele Fragen, ich weiß. Bei uns drängt der KV schon längere Zeit auf ein Gutachten, weil er mir Erziehungsunfähigkeit unterstellt.

  • Hallo Tilla,


    ja, ich schon wieder ;).


    Das Gutachten wird vom Gericht in Auftrag gegeben, wenn es sich kein Urteil über die Erziehungsfähigkeit, psychische Belastbarkeit eines Elternteils machen kann.
    Ob das immer und grundsätzlich geschieht, weiss ich nicht, wohl aber in den allermeisten Fällen, wo eine Änderung im Sorgerecht stattfinden soll. Meistens reicht eine Stellungnahme des JA nicht aus.


    Wenn es aber unnötigerweise beantragt wird, z.B. das letzte Gutachten erst vor kurzem erstellt worden ist, wird ein entsprechender Antrag auch abgelehnt.


    Die Abläufe wurden hier ja schon geschildert.

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • Grundsätzlich wird ein Gutachten nicht in Auftrag gegeben. Das Ju-Amt kann dies leider nicht entscheiden, sondern nur das Gericht. Dazu wird je nach Alter des Kindes das Kind auch angehört! Das Gericht kann und darf über die Köpfe der Eltern hinweg auch über Bürowege soetwas entscheiden, ohne Anhörung der Eltern.


    *Viele Grüße Susayk*



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    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*