Mutter muss den wirklichen Vater nicht mehr preis geben. Verfassungsgericht rügt Bundesgerichtshof

  • In einem gerade vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss (AZ 1BvR 472/14) wurde entschieden, dass eine Mutter den Namen des tatsächlichen Vaters nicht preisgeben muss. Der bisher Unterhalt zahlende Partner hat kein Recht darauf, von der Mutter den Namen des wahren Vaters zu erfahren. (Also ein sogenanntes Kuckuckskind)



    Eine solche Pflicht stelle eine schwerwiegende Beeinträchtigung des im Grundgesetz festgeschriebenen allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mutter dar, heißt es. Man könne eine solche Verpflichtung daher nur dann anerkennen, wenn sie das Gesetz ausreichend eindeutig vorsehe. Eine solche Rechtsgrundlage gibt es aber derzeit nicht.


    Die Richter kippten damit die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Der BGH hatte die Mütter von sogenannten Kuckuckskindern bisher in der Pflicht gesehen, den Namen des tatsächlichen Vaters offenzulegen. Damit hätten die Richter ihre von der Verfassung festgelegten Kompetenzen überschritten, befand das Bundesverfassungsgericht.


    Die Frage ist offen, ob nun das entsprechende Gesetz deutlicher gefasst wird oder ob der Gesetzgeber es beim Beschluss des Verfassungsgerichtes belässt.
    In einem anderen Verfahren war gerade höchstrichterlich entschieden worden, dass ein durch Samenspende gezeugtes Kind sehr wohl das Recht hat, den Namen des Vaters einzuklagen. Die Gerichte scheinen hier also die jeweilige persönliche Betroffenheit und das Persönlichkeitsrecht gegeneinander abzuwägen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Schutz der Intimsphäre einer Mutter wiegt schwerer als alle anderen Rechts- und Eigentumspositionen - so der Anschein.


    Zuerst wurde durch den BGH klargestellt, dass eine Mutter, die einem Mann (nicht Vater) ein Kind untergeschoben hat, unter gar keinen Umständen hierfür in Regress genommen werden darf. Sie darf in betrügerischer Absicht einem Scheinvater bis zum Selbstbehalt sein Geld für ihr Kind aus der Tasche ziehen, ohne jemals Gefahr zu laufen, für diesen Betrug in Regress zu nehmen. Vielmehr hat sich der Scheinvater an den biologischen Vater (an den Seitensprung der Frau) zu richten. Der Regressanspruch ist jedoch in Höhe der Leistungsfähigkeit und Zumutbarkeit (Billigkeit) des biologischen Vaters gedeckelt. Schon eine Frechheit sondergleichen, wenn auch nicht verwunderlich.


    Der BGH hat mangels konkreter Rechtsgrundlage, den Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegenüber der Mutter im Rahmen "Treu und Glauben" versucht, zu begründen. Diese Meinung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil nunmehr gekippt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zwar gesagt, dass es nun an der Gesetzgeberin liegt, diese Grundlage zu schaffen, hat aber auch gleich mitgeteilt, dass das wohl wenig Aussicht auf Erfolg (für Scheinväter) haben wird. Die Intimsphäre von Müttern wiegt halt sehr sehr hoch. Jedenfalls gegenüber Männern.


    Selbstverständlich ist die Intimsphäre einer Mutter nicht mehr so schützenswert, wenn die UVS oder das Jobcenter gerne die Namen aller in Frage kommenden Männer hätte.


    Männer/Väter hingegen geniessen diesen Schutz überhaupt nicht. Man stelle sich mal vor, der Mann dürfte einen Vaterschaftstest verweigern, weil er sich in seiner Intimsphäre verletzt fühlt.


    Interessant ist die Frage, wie sich das begründen lässt, dass eine Mutter zwar ihrem Kind ggf den Vater nennen muss, der Scheinvater davon aber nichts erfahren darf. ??


    Frauen sollten sich nicht wundern, wenn solche Gesetzte auch als Schlampenschutzgesetze diffamiert werden.
    Zig bis hundert Tausende betrügerisch ergaunern, selber zurückzahlen schon drei mal nicht und jetzt weigern sich diese Mütter auch noch, bei der Aufklärung mitzuwirken.


    Mich dünkt, dass es gar nicht darum geht, dass eine Frau ihren Mehrverkehr namentlich nennen muss, und ihr dieses peinlich ist. Es geht einfach um Geld, welches bitte schön nicht an den betrogenen Mann zurückgezahlt werden soll. Immerhin könnte eine Mutter ja noch mit ihrem Mehrverkehr in Partnerschaft leben, dann würde ihr dieses Geld ja fehlen.

  • dass eine Mutter den Namen des tatsächlichen Vaters nicht preisgeben muss. Der bisher Unterhalt zahlende Partner hat kein Recht darauf, von der Mutter den Namen des wahren Vaters zu erfahren


    :hae: Hab ich da jetzt was falsch verstanden bei der Reaktion darauf. Ich habe Bap so verstanden, dass die Mutter den NAMEN des tatsächlichen Vaters nicht nennen muss. Davon dass der zahlende bisherige Partner sein Geld nicht zurückbekommt (was er vermutlich nicht tut, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und die Frist zur Anfechtung verstrichen ist) oder dass er weiterhin zahlen muss oder sowas kann ich daraus nicht ersehen.


    Ich denke der Unterschied ist, dass ein Kind grundsätzlich das Recht hat seine biologischen Eltern zu kennen aber nicht, dass einer der als Vater angegeben wurde das Recht hat zu erfahren wer nun wirklich der wirkliche biologische Vater ist (der Name kann ihm ja egal sein, oder?)

  • Hi Lele,


    der Scheinvater hat einen Regressanspruch ggü dem tatsächlichen Vater. Wenn die Mutter ein Kind unterschiebt, vom Kuckucksvater Unterhalt kassiert und das später rauskommt, dann darf dieser Mann den, von ihm geleisteten Unterhalt im Prinzip vom richtigen Vater zurückfordern.


    Warum auch immer hat er genau diesen Anspruch nicht ggü. der Frau, die ihn bewusst belogen hat.


    Nun ist es aber laut diesem Urteil der Mutter nicht zumutbar dem Geschädigten den Namen des tatsächlichen Vater zu nennen, damit der Geschädigte seinen Anspruc hauch durchsetzen kann.


    Sprich der Dumme ist jener Vater der jahrelang für ein Kind zahlen musste, das nicht seines ist. Er kann weder von der Mutter den gezahlten Unterhalt zurückfordern, noch verlangen ,dass sie den richtigen Vater offenbart. Mit anderen Worten, er kann sein Geld abschreiben.


    Ja und das ist mehr als unfair. In solch einem Fall sollte es wenigstens möglich sein, dass die Km das Geld zurückzahlen muss oder eben im schlimmsten Fall das Kind, das ja zu Unrecht diese Gelder bezogen hat.


    Dem ggü. steht der Anspruch eines Kindes, das in jedem Fall das Recht hat, auch gegen den Willen der KM den Namen des Vaters zu erfahren.


    Ich frage mich nur wo der Unterschied ist. Auf der einen Seite muss die Intimsphäre ggü. dem Scheinvater gewahrt werden, auf der anderen Seite ist genau diese Intimsphäre völlig egal, wenn das Kind Auslunft möchte. Und um es noch absurder zu machen. Möchte die KM UVS und verweigert die Nennung des Namen des Vaters bekommt sie kein Geld.... (Also "ich sage den Namen nicht" und nicht etwa "war ein ONS, ich kenne den Namne gar nicht")


    Tina

  • Möchte die KM UVS und verweigert die Nennung des Namen des Vaters bekommt sie kein Geld.... (Also "ich sage den Namen nicht" und nicht etwa "war ein ONS, ich kenne den Namne gar nicht")


    Da wird es dann wohl nach dem Urteil über "Discokinder" des OVG Lüneburg auch nüscht mehr für die Mutter, bzw. das Kind, geben.

  • Dann müsste der Scheinvater den rausfinden :hae: ...


    Klar ist er der "Dumme" weil er zahlen musste - ich glaube hier gabs schon mal die Diskussion um einen Vaterschaftstest gleich nach der Geburt, manche hier wollten den sogar zwangsmässig einfordern -. Ich denke, dass es irgendwie schon einen Sinn hat, dass es möglich ist für Väter bis 2 Jahre nach der Geburt einen solchen Test zu machen wenn sie Zweifel hegen. Das finde ich persönlich vernünftig. Bei älternen Kindern, deren sozialer Vater in den meisten Vater dann der "Kuckucks-Vater" ist es denke ich auch schwierig plötzlich einen ganz anderen Vater zu haben. (was ich von solchen Müttern halte - moralisch gesehen - sei mal dahingestellt). Also hätte er den Test bei zeiten gemacht wäre er nicht ganz so blöd dagestanden. Diese Möglichkeit hat er.


    Für mich ist es ein großer Unterschied.
    Der Scheinvater hat Geld verloren - das ist nicht toll und ziemlich schlimm.
    Aber ein KInd das wissen möchte wer sein Vater ist ist nochmal eine andere Nummer, denn da geht es um mehr als um "Geld" - nämlich z.B. um Identitätsfragen.
    Für den Scheinvater ist es - außer er hat Rachegelüste - völlig unerheblich - abgesehen vom Geld - wer genau der biologische Vater ist. Das Problem mit dem Geld könnte so geregelt werden, dass dies anonym zu geschehen hat, dass der Scheinvater sein Geld wieder bekommt aber nicht unbedingt den Namen des anderen erfahren muss. Dann hat die Mutter keine Intimsphäreprobleme... aber naja ich bin nicht das Gesetz.

  • Tja Lele, da gibt es wohl unterschiediche Ansichten.


    Manchmal kommt es erst nach vielen Jahren raus und der Kuckucksvater ficht die Vaterschaft erfolgreich an.


    Wenn man nun z.B. mal annimmt das 6 Jahre lang der Mindestunterhalt gezahlt wurde, dann wären das schon mal 16.200 €, evtl noch für 3 Jahre BU für die KM. Klar ist ja nur Geld (evtl. durfte der Kuckucksvatr das Kind nich nichtmal sehen, aber was solls)


    Du zahlst sicher auch gerne soviel Geld für nix.


    Stell dir mal vor dein Stromanbieter rechent einen zweiten Zähler über dich ab. Da du keinen Zugang zu den Zählern hast fällt dir das nicht auf (vielleicht wunderst du dich ja über die hohen Kosten). Nach 6 Jahren fällt es auf und wird korrigiert. In Zukunft zahlst du nur noch den korrekten Beitrag für deinen Zähler. Nun hättest du ja doch gerne das zu Unrecht geforderte Geld zurück. Der Stromanbieter teilt dir mit, ja gerne, aber nicht von uns, sondern von dem der zu dem Zähler gehört. Leider lebst du in einem großen Hochhaus und weisst nicht wem der Zähler gehört. Dem Stromanbieter istes nun furchtbat peinlich und nennt dir deshalb nicht denjenigen, der dir die Summe erstatten müsste. Ich glaube du verzichtest dann auch gerne auf das Geld. Schließlich hatte es ja dafür ein anderer jahre lang Strom ;-)


    Ja der Vergleich hinkt. Aber für mich hat das nichts mit Rache zu tun, sondern damit, dass mann ungerechtfertig ne menge Geld zahlen musste und dafür vielleicht sogar auf eine weitere Familie verzichtet hat. Und ja, inzwischen wäre ich dafür, dass bei jeder Geburt vater- und mutterschaft per Test festgestellt werden und automatisch das GSR gilt (außer in wenigen begründeten Ausnahmesituationen) Wo kein Vater, da auch kein Geld vom Staat


    Tina

  • Also ich sehe da ehrlich gesagt schon einen großen Unterschied, zwischen dem Recht des Kindes und dem Recht des Scheinvaters zu erfahren, wer der richtige Vater ist. Das Recht des Scheinvaters beschränkt sich meiner Meinung nach wirklich auf das Finanzielle. Natürlich ist da mit Sicherheit auch ein gekränkter Stolz, ein quälendes fragendes Gefühl, aber das haben andere betrogene Männer auch und ich fände es schon sehr befremdlich, die Frau gerichtlich zu einer Aussage zu zwingen.


    Und was das Finanzielle angeht, natürlich wirkt das irgendwie ungerecht, dass ein Vater jahrelang für ein Kind zahlen musste, das nicht seines ist. Aber das Kind ist ja nicht nur irgendein Besitz, für den man zu unrecht bezahlt hat. Zwischen den beiden gibt es eine Beziehung, der erste Gedanke wenn man so etwas erfährt ist doch wohl nicht das Geld. Wie muss sich denn das für das Kind anfühlen, wenn der Vater nun rückwirkend sein Geld wieder verlangt, damit quasi sagt, das ist ihm das Kind nun nicht mehr wert, da es ja nicht seines ist? Er kann ja auch nicht alle Verantwortung, Arbeit und Liebe zurückverlangen, die er dem Kind fälschlich gegeben hat, genauso wenig die schönen Momente dem leiblichen Vater "zurückschenken".


    Der, der doch eigentlich den schlimmeren Verlust erlitten hat ist doch der leibliche Vater, der nie eine Chance hatte, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen. Und der soll dann noch Geld rückwirkend bezahlen, dass er gar nicht hat, weil er überhaupt nichts von einem Kind wusste und dieses somit auch nicht in seinem Leben eingeplant hatte? Wenn überhaupt müsste hier wohl die Mutter moralisch zur Rechenschaft gezogen werden, aber ganz ehrlich auch nur in der Theorie meiner Meinung nach. Das Geld wurde für das Kind gezahlt und verbraucht, soll nun die Mutter dieses Geld zurückzahlen geht es doch sozusagen vom Unterhalt des Kindes ab.


    Ich weiß, das war jetzt nur am Rande das Thema, aber da ich das so sehe, kann ich mich auch schwer über die neue Entscheidung aufregen, ich finde die alte schon schwachsinnig.

  • Am Regressanspruch des Scheinvaters gegenüber dem biologischen Vaters ansich ändert sich nichts. Nur ohne Namen kann er diesen Anspruch halt niemals geltend machen.


    Und es ist auch nicht so, dass ein Kind seinen Anspruch auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen kann. Mütter haben immer ein Vetorecht, und wenn ihr Interesse an Anonymität schwerer wiegt, als das des Kindes, schaut selbiges in die Röhre. Nur und ausschliesslich Väter dürfen nicht anonym bleiben und ihre Persönlichkeitsrechte stehen immer an aller letzter Stelle.

  • Das Recht des Scheinvaters beschränkt sich meiner Meinung nach wirklich auf das Finanzielle.


    Meinst du das Interesse, oder tatsächlich das Recht?


    Ich bin anderer Meinung. Für Mütter gilt schon, dass sie nicht möchten, dass ihre Familie zerstört wird, oder sie Angst vom Zorn des biologischen Vaters haben, wenn sie seinen Namen preis gibt. Oder oder oder.


    Vätern geht es immer nur ums Geld. Sehr sexistisch wie ich meine. Gleichberechtigung?

  • Meinst du das Interesse, oder tatsächlich das Recht?


    Ich bin anderer Meinung. Für Mütter gilt schon, dass sie nicht möchten, dass ihre Familie zerstört wird, oder sie Angst vom Zorn des biologischen Vaters haben, wenn sie seinen Namen preis gibt. Oder oder oder.


    Vätern geht es immer nur ums Geld. Sehr sexistisch wie ich meine. Gleichberechtigung?


    Nein, ich meinte das Recht, nicht das Interesse. Ich finde es auch moralisch unmöglich von der Mutter (zumindest in den meisten Fällen), den Namen für sich zu behalten, aber wie gesagt finde ich es befremdlich, sie gerichtlich dazu zwingen zu wollen.

  • Das Geld wurde für das Kind gezahlt und verbraucht, soll nun die Mutter dieses Geld zurückzahlen geht es doch sozusagen vom Unterhalt des Kindes ab


    Und wenn die Mutter stein reich ist und das auh schon immer war. Der Scheinvater muss auch Unterhalt zahlen und am Existenzminimum leben, wenn die Mutter 10 Tonnen Gold im Kelle hat. Es zählt nur das Einkommen und BET ist nicht Barunterhaltspflichtig. Und wenn der tatsächliche Vater auch reich ist? Nur geizig?


    Es geht darum, dass das ein Grundsatzurteil war und eine Mutter per Gesetzt pauschal niemals zur Verantwortung zu ziehen ist. Egal, wie die Rahmebedingen aussehen.


    Gäbe es ein Urteil wie dieses zu Gunsten von Männern/Vätern, würden wir seit gestern eine Empörungswelle durch alle Medien hören. Aber wenn es Männer trifft und eine Mutter dabei geschützt wird, scheint alles gut zu sein.

  • Nein, ich meinte das Recht, nicht das Interesse. Ich finde es auch moralisch unmöglich von der Mutter (zumindest in den meisten Fällen), den Namen für sich zu behalten, aber wie gesagt finde ich es befremdlich, sie gerichtlich dazu zwingen zu wollen.


    Ist es nicht üblich, dass man jemanden gerichtlich zwingt, wenn die Person freiwillig ablehnt? ZB Erzwingungshaft, täglich Business vor Gericht.

  • Genau das meinte ich, es ist doch keine Geld, dass man für nix gezahlt hat, sondern für ein Kind, das man liebt, das man mit groß gezogen hat. Finde ich eine komische Sichtweise.


    Und wenn die KM sich, wie nicht unüblich, vom Scheinvater trennt. Zb vor der Geburt? Wenn verheiratet, ist er automatisch inkl Erstanstattung dabei. KM zieht weg, boykottiert den Umgang. Der Scheinvater hat das Kind vielleicht nie gesehen. Aber zahlen musste er erstmal. Und wenn er die Vaterschaft testen will, geht das nur mit Zustimmung der Mutter oder per Gericht. Auch erstmal auf seine Kosten. Das kann dauern. Und in der Zwischenzeit führt sie eine heimliche Beziehung mit dem richtigen KV.


    Nochmal, das Fatale finde ich, dass das ein Grundsatzurteil ist und wieder mal grundsätzlich immer ein Schutzbedürfnis pauschal jeder Mutter angenommen wird und völlig Selbstverständlich Männer das zu kompensieren haben. Es KÖNNTE ja sein, das Mutter das nicht recht ist.

  • Und wenn die Mutter stein reich ist und das auh schon immer war. Der Scheinvater muss auch Unterhalt zahlen und am Existenzminimum leben, wenn die Mutter 10 Tonnen Gold im Kelle hat. Es zählt nur das Einkommen und BET ist nicht Barunterhaltspflichtig. Und wenn der tatsächliche Vater auch reich ist? Nur geizig?


    Dann frage ich mich eher, ob es in diesem Fall generell gerecht ist, den Vater Unterhalt zahlen zu lassen und würde das an dieser Stelle überdenken. Wenn man es in dem Moment als fair empfunden hat, als man glaubte, es wäre das eigene Kind, dann kann man es doch nur dann als unfair danach empfinden, wen das Kind einem dann auch nichts mehr oder weniger bedeutet und das kann ich eben schwer nachvollziehen.


    Zitat von Summerjam


    Ist es nicht üblich, dass man jemanden gerichtlich zwingt, wenn die Person freiwillig ablehnt? ZB Erzwingungshaft, täglich Business vor Gericht.


    Na ja, aber es gibt ja auch kein Recht, was eine betrügende Ehefrau zwingt, den Namen des Mannes preis zu geben, oder? Und das finde ich auch gut so, auch wenn ich in den meisten Fällen nicht verstehen kann, wieso man als Frau den Namen nicht verrät, trotzdem ist das eine private Sache zwischen einem Paar und sollte es auch bleiben.


    Der Unterschied hier ist, dass es eben noch das Kind gibt um das es geht. Aber warum ich den Ärger in diesem Punkt über das Urteil nicht richtig verstehen kann habe ich ja geschrieben.

  • Also ich sehe da ehrlich gesagt schon einen großen Unterschied, zwischen dem Recht des Kindes und dem Recht des Scheinvaters zu erfahren, wer der richtige Vater ist.


    :tuedelue Und wie sieht es mit dem Recht des Leiblichen richtigen Vaters aus
    hat dieser nicht auch ein Recht zu erfahren das er Vater ist/wurde

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg


  • :tuedelue Und wie sieht es mit dem Recht des Leiblichen richtigen Vaters aus
    hat dieser nicht auch ein Recht zu erfahren das er Vater ist/wurde


    Der hat meiner Meinung nach definitiv das recht zu erfahren, dass er der leibliche Vater ist, genauso wie der Scheinvater jahrelang das Recht gehabt hätte zu erfahren, dass er es nicht ist. Das könnte ich mir auch ehrlich gesagt eher vorstellen gerichtlich erzwingen zu lassen, also dass der leibliche Vater informiert wird, aber den Punkt finde ich verdammt schwer zu beurteilen. Das ist auch eins der Dinge, wo ich verdammt froh bin, eine Frau zu sein. Ein komischer Gedanke, dass man vielleicht irgendwo ein Kind hat, von dem man nichts weiß oder dass es ein Kind gab, von dem man nie erfahren wird, das abgetrieben wurde oder vielleicht wusste man sogar davon und hatte letztendlich trotzdem keine Möglichkeit es zu verhindern.

    Aber noch schlimmer wird doch der Gedanke, dass man vielleicht ein Kind haben könnte und dann plötzlich im Nachhinein finanziell dafür aufkommen muss, oder nicht?