Muss ich das Kind mit in Urlaub fahren lassen?

  • Möchte hier wenns geht, keine Meinungen, sondern die rechtliche Seite hören. Kind ist 6, habe ASR, Umgang findet 1x die Woche über die Oma statt (diese holt einen Mittag Kind von der Schule und bringt es abends wieder), inwieweit der Kv das Kind dann sieht kann ich schlecht beurteilen, möchte maus auch nicht immer ausfragen. Kv hat nun angedeutet, Kind eine Woche in den Sommerurlaub mitzunehmen, ausser Termin weiß ich noch nichts Genaueres. Muss ich einwilligen? Da sie dort nie übernachtet (da hat Kv kein Interesse dran, oft genug versucht) und Kv auch kein besonders großes Interesse zeigt, hab ich da echt Bedenken (meine Tochter hat auch gesundheitliche Probleme, ich traus ihm irgendwie nicht zu, da eine Woche alleine mit klarzukommen) Bisher waren sie nur einmal für 3 Tage an der See, das ist 4 Jahre her, da war wenigstens noch seine damalige Freundin dabei und er hat vorherige Absprachen ignoriert, alleine deswegen habe ich ein mulmiges Gefühl. Würde er sich regelmäßiger kümmern, kein Thema, aber so find ich das nicht so prickelnd. Also wie sieht es aus, muss ich einwilligen?

  • Hi,


    wenn es eine gerichtliche Umgangsregelung gibt, dann kann der UET in den Urlaub fahren. Gehts da die Ostsee ist das kein Problem, gehts in den Libanon sieht es schon anders aus. Kommt also drauf an.


    Da die Oma Kind zum Umgang abholt (?) gehe ich aber mal von aus, ihr regelt das unter euch. Kann man pro forma einwilligen. Muss man aber nicht. Krankenkassenkarte aber nicht vergessen!
    Willst du denn, dass sie in den Urlaub fahren? Wenn du es verhindern möchtest weiß ich jetzt nicht, wie du das anstellen kannst.


    Hoffe, das war jetzt meinungsfrei genug.

  • Nein, Umgangsregelung gibt es nicht. Nachdem das ganze irgendwann soweit war, dass Maus nicht mehr zum Kv wollte und es jede Woche Riesengeschreie gab, läuft das nun über die Oma, mit der sprche ich jede Woche aufs neue ab, welcher Tag es in der folgenden Woche wird .(wobei wir grundsätzlich schon einen festen Tag haben, manchmal muss aber getauscht werden)
    Nein, eigentlich möchte ich es nicht, Kind möchte selber nicht, wie ich rausgehört habe und ich kann mich nicht drauf verlassen, dass er sich im Notfall meldet bzw. wenn Kind nicht mhr möchte. Und nachdem er eher weniger Interesse zeigt, finde ich eigentlich nicht, dass die Kurze dann mitfahren muss.

  • Nein, Umgangsregelung gibt es nicht.


    Die gibt es schon, nur keine gerichtliche. Warum ist dieser kleine aber feine Unterschied wichtig?


    Wenn KV ohne gerichtliche Umgangsregelung mit eurem Kind in der Urlaub will, du dich weigerst, müsste er erst einmal eine solche gerichtliche Umgangsregelung erwirken. Stellt der KV Antrag bei Gericht, wird mutmasslich so etwas wie alles 14 Tage über Nacht plus hälftig Ferien dabei herum kommen.


    Du schreibst nicht, wann der Urlaub ansteht, von daher ist es müßig, über die Erfolgsaussichten für den akut geplanten Urlaub zu sprechen, käme es zu so einem Antrag.


    Wünschenswert wäre es, wenn der KV die Zeit bis zum Urlaub intensiv nutzt, um WE Übernachtungen stattfinden zu lassen. Inwieweit du da Chancen siehst, sei dahingestellt und würde in Meinungen enden, die du nicht hören willst.

  • Das ist ja das Problem, an We Übernachtungen hat der Kv keinerlei Interesse, das habe ich einige Male versucht, ihn zum 14-tägigen Umgangswe zu bewegen, irgendwann hab ichs aufgegeben.

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  • Ich sehe hier mehr folgende Frage: Gibt es überhaupt Umgang mit dem Vater? Um das zu klären, würde ich nicht über das Kind gehen, sondern erstmal die Oma fragen, die regelmäßig Umgang hat. Wenn der Vater nie dabei ist, dann hat er gar keinen Bezug mehr zum Kind. Dann würde der Urlaub mutmaßlich auch im Fiasko enden.


    Das wäre mein erster Weg, um zu klären, ob der Urlaub überhaupt dem Kind guttuen würde. Grundsätzlich ist es ja nicht schlecht, wenn der Vater so etwas machen möchte und ist zu begrüßen. Das wird nur zum Problem, wenn das Kind überhaupt keinen Kontakt zum Vater hat, und dann so ins kalte Wasser geschmissen wird.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Kann ich Hucky nur beipflichten.
    Schwierig, darauf zu antworten, wenn Meinungen nicht gewünscht sind.
    Rechtlich kannst du sicherlich erstmal deine Zustimmung verwehren, aber wenn Papi daraufhin ernst macht (bleibt ja nicht der letzte Urlaub, denk ich mal), dann wird dir das auf die Füsse fallen.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, das Papi so GAR keine Lust auf oder Kontakt zum Kindchen hat, würde er es sonst mit in den Urlaub nehmen wollen?

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Hallo,


    Umgab ist insoweit mit der Oma (!) geregelt, dass dieser 1 Tag pro Woche stattfindet. Also gibt es keine Umgangsregelung, die Ferien/Urlaub regelt. Gerichtlich ist gar nix gemacht.


    Du hast ASR. Du kannst bestimmen, ob Kind und wenn ja mit wem in den Urlaub faehrt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo


    Rechtlich darfst Du den Urlaub verweigern und rechtlich darf der Vater dann dagegen klagen.


    Dann würde es unter Umständen noch einmal um das alleinige Sorgerecht gehen. Definitiv würde der bisherige Umgang thematisiert werden und nach einer Lösung gesucht werden.


    Gruß

  • Bis Sommer ist es ja noch etwas hin.


    Meine Bedingung wäre, dass erstmal am Umgang gearbeitet wird und zwar mit Übernachtung. Ostern und Pfingsten kann man dann auch mal 3-4 Übernachtungen am Stück einschieben und wenn das gut klappt, steht einem Urlaub im Sommer nichts im Weg.


    Will er das nicht machen, würde ich verweigern. Soll er doch dagegen klagen.

  • Warum sollte er klagen? Wenn dann kann er nur eine Ausweitung des Umgangs erklagen und die will er ja nicht.


    Nur den gewünschten Urlaub einklagen? Damit legt er sich ja selber ein Ei.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Übernachtungen bei der Oma gibt es vielleicht 1x im halben Jahr, die letzte beim Vater ist schon mindestens 2-3 Jahre her. Was ich den Erzählungen von der Maus so entnehmen kann, sieht sie ihren Papa vermutlich auch fast jede Woche, aber oft auch nur abends beim Essen oder ähnliches, da war und ist keine besondere Vater-Kind-Bindung vorhanden leider. Grundsätzlich habe ich auch nichts dagegen, dass Kv endlich mal Interesse zeigt, nur ich finde es nicht gut, von 0 auf 100 starten zu wollen. Wobei er das nicht versteht, dass das Verhältnis zum Kind ein ganz anderes sein könnte, für ihn ist das so bequem und er nimmt sichZeit oder eben nicht, wie es ihm grade passt.