Aber kann man bei Elster auch schon ausrechnen, was man (vermutlich) zurückbekommt? Da steh ich ja total drauf
jupp, kann man - oder zumindest in den letzten Jahren - dann kann man die Kohle schon wieder 3 x verplanen
Aber kann man bei Elster auch schon ausrechnen, was man (vermutlich) zurückbekommt? Da steh ich ja total drauf
jupp, kann man - oder zumindest in den letzten Jahren - dann kann man die Kohle schon wieder 3 x verplanen
Ich war die letzten Jahre immer im Lohnsteuerhilfeverein, für den ich jährlich um die 200€ bezahlt habe, was mir eindeutig zu viel war. Jetzt möchte ich es selbst versuchen. Mit welchen Programmen arbeitet ihr denn so?
jupp, kann man - oder zumindest in den letzten Jahren - dann kann man die Kohle schon wieder 3 x verplanen
Ja, ich hab auch schon 1200 von den bisher berechneten 400,- ausgegeben
Ach, Sohn hat ja Klassenfahrt dieses Jahr :pinch:
Die Steuerberechnung in Elster finde ich auch fein, hat auch die letzten Jahre ziemlich gut hingehauen. Nur für 2013 dann plötzlich nicht mehr. Da bekam ich bedeutend weniger zurück, als berechnet. Ich habe das Beamtendeutsch nicht ganz verstanden, lt. meinem Finanzberater liegts wohl daran, dass ich für die Rieserrente schon so viele Zulagen (insbes. für Kind bekommt man ja 300€) jährlich bekomme, dass es dann bei der Steuer weniger zurück gibt. OK, leuchtet mir an sich ja ein. Aber wieso "weiß" die Steuerberechnung das denn nicht? Da geb ich doch auch ein, dass ich in Rieser einzahle, und ein Kind habe... diesmal rechne ich sicherheitshalber nur mit der Hälfte der berechneten Steuerrückerstattung.
Wie, keine Belege mehr?
Das war doch immer total stressig.
Handwerkerleistung mit Beleg durch Rechnung und geleistete Überweisung.
Die Betreuungskosten für die Kinder.
Und gefühlte 10000 Belege (vielleicht 30 über Toner, Papier und sonstiges Arbeitsmaterial). Das muss aber schon noch, oder?
Ich seh schon, bevor ich es wirklich alleine mache, muss ich mir noch einiges anlesen. Danke!
Es ist vollbracht.
ich glaube die Frage mit den Betreuungskosten hatte Fluffi. In der Anlage Kind kannst du angeben wieviel Betreuungskosten insgesamt gezahlt wurden und wieviel davon auf dich entfallen ist.
jetzt nur noch auf die eTin warten...
Wann sieht man wieviel man vorraussichtlich zurück bekommt?
Scheidungskosten habe ich jetzt einfach noch angegeben. Im Netz steht man soll es versuchen und wenn es nicht anerkannt wird Einspruch erheben.
Wann sieht man wieviel man vorraussichtlich zurück bekommt?
sobald man alles fertig hat, kann man berechnen lassen....
wobei ich dieses Jahr einige Fehler drin hab :rotwerd
hab mich mit der OnlineErklärung (durch die Datenübernahme aus dem Vorjahr) echt schwer getan, und ich glaube mehrmals die Daten aus dem Vorjahr drinnen stehen-
bei den Arbeitstagen hab ich mich auch voll vertippt :ohnmacht: -
hab dann mal mit den Unterlagen nen netten Brief hinterhergeschrieben und hoffe, dass sie mich nicht wegen versuchtem Steuerbetrug drankriegen können :tuedelue
Immerhin hab ich ja nix unterschrieben :brille
Immerhin hab ich ja nix unterschrieben :brille
Das ist die richtige Einstellung :lach
Andere Frage: muss man nachweisen, dass man kein KU bekommt? Ich hab gelesen, dass sich dadurch der Steuerfreibetrag erhöht.
muss man nachweisen, dass man kein KU bekommt?
also ich musste das noch nie nachweisen-
zumindest nicht bei der Steuer... bei meinem AG hat der Nachweis über die erfolglose Pfändung gereicht (bekomm dann nen höheren Kinderzuschlag)-
Ich hab gelesen, dass sich dadurch der Steuerfreibetrag erhöht.
Du meinst den Kinderfreibetrag von 0,5 Kind auf 1,0 - den kannst du einfach beantragen - beantragt dein Ex auch diese 0,5 gibt es ein Verfahren - dann mußt du es beweisen bzw. er -
allerdings wird der Kinderfreibetrag gegen das Kindergeld gerechnet = Günstigerprüfung = für die meisten AE`s gibt es nur das Kindergeld und der Kinderfreibetrag hat fast keine Bedeutung.
siehe z.B. hier
also einfach ankreuzen und abwarten
Jetzt habe ich mal eine Frage uns stelle sie hier rein, weil sich ja gerade einige mit Steuersachen beschäftigen.
Die Frage bezieht sich aber auf die Steuer 2013, was auch gleichzeitig mein Trennungsjahr war.
Die Steuererklärung wurde recht spät abgegeben, Geld ist aber mittlerweile da und Ex hat mir die Hälfte überwiesen, das ist ok so. So wirklich auseinanderdröseln lässt sich das nicht, ich habe mit Steuerklasse 5 ein paar Monate gearbeitet, er aber laufende Kosten weitergezahlt usw... passt also irgendwie..
Jetzt kam mein Kircheneinkommenssteuerbescheid 2013
Und da stehe ich gerade auf dem Schlauch.
Da steht sowas wie: Der Anteil des umlagepflichtigen Ehegatten errechnet sich im Verhältnis der Einkünfte der Ehegatten.
RK-Steuerpfl: Betrag xy; Ehegatte: Betrag xyz; Summe: xy+xyz.
Dann noch Bemessungsgrundlage lt. Einkommensteuerbescheid...
Verbleibende Kircheneinkommensteuer: -200,00.
Das Guthaben wird erstattet auf das Konto von Fluffis Ex.
Heißt das, er bekommen 200 augezahlt? Und sind das meine? Oder wird das geteilt? Ging ja dann nur von meinem Gehalt weg, oder?
Ich kenn mich da gar nicht aus bisher wars mir egal, weil ja alles einfach "gemeinsames" Geld war.
Also Fluffi nochmal zu meinem Verständnis: Es geht um Kirchensteuer. Wenn dem Bertrag ein Minuszeichen vorangestellt ist, handelt es sich um eine Erstattung, das ist schonmal richtig. Also, Jeld kommt rein. Wem das zuzurechnen ist, hängt ja nun davon ab, ob ihr beide RK seid, oder nur du. Wenn nur du Rk bist, ist das wohl DEINE Erstattung und Ex müsste dir die Kohle auszahlen, ja! So jenfalls verstehe ich deine Ausführungen.
Fertig :Flowers
Zwar ziemlich Holderdipolder, und 40,- Euro hab ich unter den Tisch fallen lassen, aber egal.
Jetzt noch Billig-Papier in den voll abgesetzten MFP-Drucker und weg damit.
@Lena/Luchsie
Danke, für die Info, es scheint, als hätte das Steuerprogramm den vollen Kinderfreibetrag von 7008,- Euro angenommen, weil die Adresse des KV nicht feststellbar ist. Ich weiß zwar nicht was Adresse/Unterhalt miteinander zu tun haben, denn theoretisch (:lach) könnte der KV auch so Unterhalt überweisen, aber ich guck dann mal was das FA berechnet.
Ab diesem Jahr dürfte der Kinderfreibetrag für mich steuerlich günstiger sein, ich denke, ich beantrage dann auch zeitnah die volle "1".
Die Freibeträge sollen ja dieses Jahr (endlich) steigen.
Edit:
Also, irgendwie hat Wiso den Vater ganz unterschlagen und nur "erfasst" da stehen.
Sieht jetzt so aus als wäre ich vom Badewasser schwanger geworden.
Na, das FA wird sich melden... :ohnmacht:
Lol, ich hab das Geburtsdatum von KV vergessen...
Ganz blöde Frage:
Wenn ich meine Steuererklärung über Elstar mache, muss ich die Belege noch nachreichen oder wie ist das?
Hab es bis jetzt immer über das Papier Formular gemacht.
Was ist der Vorteil an Elstar?
Was ist der Vorteil an Elstar?
Geht schneller, weil die FA-Sachbearbeiter die Daten von dir nicht mehr per Hand eintragen müssen. Du leistest sozusagen Vorarbeit.
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Die Elsterdatei immer schön abspeichen die kann man in viele Programme einlesen
das mußt du mitgeben.
Die Datei kannst du speichen und nächstes Jahr wieder einlesen, dann mußt du nicht jedes Jahr die gleichen Angaben eintippen und der SB beim FA öffnet auch nur den Datensatz (Zugang steht auf deinem
Ausdruck) geht das kurz durch und schon bekommst du die Erstattung - mein schnellstes waren 10 Tage - bei ELTSER (macht auch jedes Steuerprogramm) muss der SB die Daten auch nicht alle nochmal abtippen
als hätte das Steuerprogramm den vollen Kinderfreibetrag von 7008,- Euro angenommen, weil die Adresse des KV nicht feststellbar ist. Ich weiß zwar nicht was Adresse/Unterhalt miteinander zu tun haben, denn theoretisch (:lach) könnte der KV auch so Unterhalt überweisen, aber ich guck dann mal was das FA berechnet.
hast du nicht den Punkt Anlage Kind K Zeile 38-40 nichts eingetragen ???
Ach herrje, habe ja meine Steuererklärung vor kurzem online eingereicht. Jetzt kamen die Unterlagen der Rieser-Rente, und ich habe gemerkt, dass ich meine Beiträge dort seit 2014 gesenkt hatte. D.h. ich habe tatsächlich im Jahr 2014 75€ weniger eingezahlt als ich in Elster angegeben habe (hatte die Vorjahreswerte angegeben, weil ich im Kopf hatte, ich hätte nix geändert).
Hat jemand eine Ahnung, ob das großartig was ändert, sollte ich es besser nachreichen?
Nicht dass es nachher heißt, ich hätte Falschangaben gemacht. Werd da wohl mal telefonisch beim Finanzamt nachfragen...