Mutter will Kind nach 5 Jahren wieder zu sich (450km) holen.

  • Hi, eins muss ich noch los werden.


    Ich wollte meine Tochter am 09.02 wieder ummelden.. Ich konnte es nicht glauben, aber das Einwohnermeldeamt wollte dies nicht tuhen!!!!! Diesmal wollten sie von mir den Gerichtsbeschluss oder die Einwilligung der Mutter haben. Ich habe daraufhin gefragt wie die Mutter das denn machen konnte.... Da sagte die Dame mir nur: "na, einmal geht das, aber beim zweiten mal nicht mehr"!!

  • Hi,

    Da sind dann bei mir auch die Tränen geflossen.

    mir standen sie eben in den Augen. Toll, das du die Nerven hattest. Glückwunsch ! :)

    Da sagte die Dame mir nur: "na, einmal geht das, aber beim zweiten mal nicht mehr"!!

    War bei mir auch so. Den habe ich richtig rund gemacht, hat aber trotzdem nix geholfen. ;-)

    Da sagte sie nur, "Der Vater könne ja das Finazielle übernehmen, und bei ihr hätte die Kleine dann wen zum anlehnen"

    Tja, manche Frauen sehen einen als Unterhalter :brille


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo,


    und erst mal Glückwunsch!!

    Naja, ich habe echt angefangen an dem was ich tuhe zu zweifeln. Ich wusste nicht mehr ob das alles richtig war was ich gemacht habe..

    Die Zweifel werden dich auch eine ganze Zeit weiterhin begleiten. Bei uns ist es auch so, wenn die Kinder mal wieder eine geballte Ladung "Mutterliebe" abbekommen haben. Aber mit der Zeit wird es einfacher..


    Das mit der Meldestelle ist nicht schön.


    Ich hoffe, der Verfahrensbeistand ist ehrlich zu dir, mit unserem hatte ich eher Pech. Bei uns zu Hause hat sie so geredet, vor Gericht dann wieder ganz anders.


    Mach das Beste draus :winken:

  • Hi,
    wichtig ist erst einmal, dass die Kleine Grund hat.
    Danach kommt der ganze "Quadderadatsch", der hoffentlich schnell und langanhaltend geklärt wird.
    Mal ein Gedanke:
    Wenn das Madle so auf Pferde steht, evtl. gibt es bei Euch einen Reitstall und mitunter nehmen die Kinder auf.
    Weißt, Kinder werden oft überschüttet mit Dingen ohne das die Erwachsenen erkennen lernen, dass Kinder wenig brauchen, aber eben das RICHTIGE.

  • Hi, eins muss ich noch los werden.


    Ich wollte meine Tochter am 09.02 wieder ummelden.. Ich konnte es nicht glauben, aber das Einwohnermeldeamt wollte dies nicht tuhen!!!!! Diesmal wollten sie von mir den Gerichtsbeschluss oder die Einwilligung der Mutter haben. Ich habe daraufhin gefragt wie die Mutter das denn machen konnte.... Da sagte die Dame mir nur: "na, einmal geht das, aber beim zweiten mal nicht mehr"!!


    Da würde ich gleich mal nach der Rechtsgrundlage fragen - ich finde immer nur, dass man sich (und die bei sich lebenden Kinder) da anmelden muss, wo man wohnt. Die Ablehnung würde ich dann mit Begründung schriftlich haben wollen, nicht dass es hinterher auch noch ein Bußgeld gibt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Huhu
    Es freut mich daß du und deine Maus wieder zusammen seit und eure kleine das ganze Theater einigermaßen gut überstanden hat. Wie ist den jetzt eigentlich der Umgang geregelt und was passiert wenn KM das Kind wieder mal einfach so einbehält?

  • Wie ist den jetzt eigentlich der Umgang geregelt und was passiert wenn KM das Kind wieder mal einfach so einbehält?


    Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht wurde ja von mir und meiner Anwältin gleich bei der letzten Verhandlung am 06.02. gestellt. Und auch der Umgang wurde bis Sommer geregelt.( Regelung die mit dem Jugendamt ja schon bestand wurde einfach übernommen)
    Der Richter hat zum Schluss noch gesagt, wenn sowas nochmal passiert braucht die Mutter nicht mehr vor Gericht erscheinen. Dann wird das Sorgerecht auch ohne ihre Anwesenheit neu verhandelt. Soll wohl heißen das sie es dann los ist.


  • Der Richter hat zum Schluss noch gesagt, wenn sowas nochmal passiert braucht die Mutter nicht mehr vor Gericht erscheinen. Dann wird das Sorgerecht auch ohne ihre Anwesenheit neu verhandelt. Soll wohl heißen das sie es dann los ist.


    Das klingt nach Nägel mit Köpfen!

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht wurde ja von mir und meiner Anwältin gleich bei der letzten Verhandlung am 06.02. gestellt. Und auch der Umgang wurde bis Sommer geregelt.( Regelung die mit dem Jugendamt ja schon bestand wurde einfach übernommen)
    Der Richter hat zum Schluss noch gesagt, wenn sowas nochmal passiert braucht die Mutter nicht mehr vor Gericht erscheinen. Dann wird das Sorgerecht auch ohne ihre Anwesenheit neu verhandelt. Soll wohl heißen das sie es dann los ist.


    Das hört sich gut an, aber wie sagen immer alle so schön Umgang und Sorgerecht sind 2 verschiedene paar schuhe und der UET hat ja nun mal ein recht auf Umgang mit dem Kind. Daher hatte ich gefragt.

  • Also ist der Entzug des GSR doch als Druckmittel durchaus gängig um Kindesentzug vorzubeugen.. :Hm

  • Also ist der Entzug des GSR doch als Druckmittel durchaus gängig um Kindesentzug vorzubeugen.. :Hm


    :frag Wer das GSR zum Kindesentzug missbraucht oder zu anderen Drohungen oder Erpressungen des BET
    hat den Sinn des GSR nicht verstanden bzw missbraucht seine Rechte
    und ein Recht das man missbraucht steht einen nicht mehr zu

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • ausserdem ist ein Missbrauch erst ein Missbrauch, wenn er durchgeführt wurde.
    Also kann ich (nach deutschem Recht) erst tätig werden, wenn der Missbrauch erfolgte.
    Ist der Missbrauch erfolgt, ist ein Karusell entstanden, dass schwer aufzuhalten geht in seiner "Berg und Tal-Fahrt".


    Ich wünsche JEDEM Elternteil, dass er sowas NICHT mit dem Kind(ern) erleben muss von ganzen Herzen...

  • Zitat von »Canchero«
    Also ist der Entzug des GSR doch als Druckmittel durchaus gängig um Kindesentzug vorzubeugen..


    Wer das GSR zum Kindesentzug missbraucht oder zu anderen Drohungen oder Erpressungen des BET
    hat den Sinn des GSR nicht verstanden bzw missbraucht seine Rechte
    und ein Recht das man missbraucht steht einen nicht mehr zu

    Hallo luvi,


    das sehe ich (fast) genau so wie du. Um Selbstjustiz vorzubeugen sicher eine sinnvolle Methode, aber heißt es im Umkehrschluss dann nicht auch, dass man (frau) das GSR eben mit dieser Argumentation vereiteln kann? Die Beweislage bei Kindesentzug kann sehr schwammig sein, wenn es sich mal um ein paar Stündchen handelt wegen Staus auf der Autobahn, Krankheit den Transport unverhältnismäßig machen würde etc.. der Sturm auf die Gerichte wäre groß (größer den je)..


    Ich empfinde es objektiv eher als nicht rechtens einem Bürger bei Fehlverhalten seine grundgesetzlich verankerten Elternrechte zu entziehen.
    Unabhängig davon, ob ich es dem TS gönne oder nicht :devil:

  • Hey ho, lieber M.F.


    ..lese hier nicht jeden Tag mit... freut mich sehr für Dich und Deine Tochter!
    Tut gut, auch mal ein paar "Erfolgsgeschichten" zu lesen! Habe auch gerade einen Prozess am laufen, wegen ABR und werde da wohl auch ein Urteil in meinem Sinne erwarten können.
    Ja, all die Dinge mit denen wir "zwischendurch" konfrontiert werden sind so haarsträubend, es ist schwierig, dann noch an einen guten Ausgang zu glauben.
    Aber jetzt hat das Urteil euch und eure Situation für eine lange,gemeinsame Zukunft stabilisieren können, das freut mich sehr!


    Euch noch alles Gute :daumen

  • Hallo, nach einiger Zeit melde ich mich mal wieder weil ich euren Rat benötige. Die Sorgerechtsverhandlung ist jetzt an einem Punkt angekommen wo ich mich wohl entscheiden soll ob ich den langen Weg gehen möchte, oder den Sorgerechtsstreit beende, mit dem Ergebnis das meine Tochter bei mir bleibt.
    Der Richter hat meiner Anwältin und mir ein Angebot gemacht. So verstehe ich es jedenfalls. Hier das Schreiben was meine Anwältin angefertigt hat.


    "Der Antragsteller stimmt einer Beibehaltung der am 6. Februar 2015
    zum Az.:......... getroffenen Vereinbarung zu, nach welcher die Kindesmutter ein regelmäßiges Umgangs-
    recht hat, der Aufenthalt des Kindes jedoch weiter bei ihm verbleibt."


    Habe ich dann das ABR wenn ich dem zustimme?


    MFG

  • Nein. Das das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast du allein durch diesen Satz nicht. Aber durch die Zustimmung der Mutter zu diesem Vergleich eine rechtsgültige einvernehmliche Absprache der Eltern über den Aufenthalt des Kindes (bei dir). Das kann die Mutter nicht einfach widerrufen, sondern müsste dagegen in irgendeiner Zukunft klagen. Die Chancen bei solch einer Klage sind aber ausgesprochen gering, wenn sich nicht die Umstände vehement geändert haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :cursing: Obacht:
    Ein Vergleich ist nur so lange ein Vergleich, wie sich beide ET auch daran halten.
    Ich würde mich, mit meinen Erfahrungshintergrund (Kind mehrfach einbehalten) nicht auf einen Vergleich einlassen.
    Ich würde beschliessen lassen, dass "der KM das Recht zusteht, das xxxx Kind wie folgt zum Umgang abzuholen o.ä.


    Ich glaube, so lange, wie es jetzt keinen Ärger gibt, wirst Du nix machen können.
    Eben erst, wenn - mal wieder - "das Kind in den Brunnen" gekippt wurde.
    Soll heißen, wenn wieder derartige Dinge vorfallen sollten.


    Trotzdem würde ich so einen Vergleich nicht zustimmen.
    Ich würde eindeutig die Klärung des ABR anstreben.


    Dann bist Du im "Fall aller Fälle" viel schneller Handlungsfähig", ich konnte das damals nicht durch den Vergleich.


    Heut hab ich das ABR und ein Zwerg, der durch das Handeln von Erwachsenen im Urvertrauen arg gebeutelt wurde.....