Also wenn ich ehrlich bin, habe ich das Problem noch nicht erkannt.
Da haben zwei Erwachsene sich gemeinsam entschieden ein Kind in die Welt zu setzte, obwohl sie nicht zusammen waren. Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater existiert offiziell nicht.
Die Ansprüche des Vaters gingen nach der Geburt des Kindes überraschender Weise dann doch über das Vergnügen des eigentlichen Zeugungsakts hinaus und er möchte gerne Umgang mit seinem Kind, ist das richtig?
Er stellt auch Ansprüche, wie der Umgang gestaltet werden soll, die dir nicht passen?
Er ist diplomatisch nicht der geschickteste Zeitgenosse in der Kommunikation mit dir?
Du hast Angst, dass er sich jetzt outet als Vater eures Kindes mit allen Konsequenzen?
Zum Thema Sorgerecht musst du dir erst mal keine Gedanken machen. Umgang ja, kann man einklagen, Unterhalt natürlich auch, gemeinsames Sorgerecht existiert wie in eurem Fall nur in der Theorie. Kein Richter wird sich trauen, in eurem Falle die Gesetzesreform umzusetzen denn du kannst dich jederzeit hinter dem Grundsatz der einvernehmlichen Einigung zwischen den Eltern verschanzen (§ 156 FamFG Hinwirken auf Einvernehmen)
Ihr könnt natürlich weiter so machen. Aber wie schon erwähnt, ist das nicht der Idealzustand für euer Kind, denn es existiert ja ein Vater. Und wenn dieser nicht grob fahrlässig die psychische und physische Entwicklung eures Kindes gefährdet solltet ihr euch schon Gedanken machen, ob ihr ihn nun "offiziell" macht im Leben eures Kindes mit allen Konsequenzen wie Unterhalt und Umgang. Ich bin mir nicht sicher ob es das Kind auch so cool findet, bei der Frage nach ihrem Vater sagen zu müssen: Vater amtlich nicht bekannt..
:winken: