Steuerklasse wechseln (Alleinerziehende) wegen neuer Partnerschaft?

  • Hallo an alle!


    Erstmal ein gesundes neues Jahr wünsch ich euch!


    Ich hab mal ne Frage:ich hab die Steuerklasse gewechselt,als ich alleinerziehend wurde.Nun hab ich wieder einen liebevollen Partner gefunden u.wir wollen zusammenziehen. Muss ich nun wieder die Steuerklasse wechseln,weil ich wieder in festen Händen bin?


    Lg Sweetmama

  • Nicht weil du in festen Händen bist, sondern weil du mit einer anderen erwachsenen Person in einem Haushalt lebst und damit steuerrechtlich nicht mehr alleinerziehend bist.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich habe heute auch die Steuerklasse gewechselt.
    Auf dem Amt hat haben sie mir erklärt das ich die Klasse 2 nur behalte solange ich definitiv alleine mit
    den Kindern lebe. Wenn Du mit Deiner Freundin zusammen ziehst mußt Du das bei der Steuer melden.
    Du bist dann in den Augen der Ämter nicht mehr alleinerziehend da eine weitere volljährige Person in der
    Wohnung lebt. Das gilt auch bei WG`s.
    Grüßle

  • Auf dem Amt hat haben sie mir erklärt das ich die Klasse 2 nur behalte solange ich definitiv alleine mit
    den Kindern lebe. Wenn Du mit Deiner Freundin zusammen ziehst mußt Du das bei der Steuer melden.
    Du bist dann in den Augen der Ämter nicht mehr alleinerziehend da eine weitere volljährige Person in der
    Wohnung lebt. Das gilt auch bei WG`s.


    Dann hat dir das Amt etwas falsches erklärt. Dies ist so nicht zutreffend. Du musst die Klasse 2 erst abgeben, wenn wieder geheiratet wird oder eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingegangen wird. Ein zusammenziehen mit dem Freund oder in eine WG stellen keine Lebensparnterschaft nach diesem Gesetz da. Das wird irgendwie oft verwechselt. Es handelt sich hierbei um gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, die sog. Homo-Ehe.


    Das Gesetz ist da eindeutig. In einer WG wohnen oder mit dem/der Freund/in zusammenziehen ist kein Grund die Steuerklasse 2 abzugeben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Das Gesetz ist da eindeutig. In einer WG wohnen oder mit dem/der Freund/in zusammenziehen ist kein Grund die Steuerklasse 2 abzugeben.



    Guckst Du hier Hucky Entlastunsgbetrag für AE


    Sobald davon ausgegangen werden kann, dass gemeinsam "gewirtschaftet" wird.
    Eine Lebenspartnerschaft ist kein Kriterium...


    Ob sich also die Anschaffung eines zweiten Kühlschranks lohnt :hae::nixwieweg



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Es sind 100 Euro vom Gehalt steuerfrei - das sind ca 30-50 Euro netto bei den meisten.
    Das hat man als Paar schnell eingespart, bei gemeinsamem Wohnsitz.
    Dafür kann man z.B. gemeinsam in die Haftpflicht, braucht nur einen Telefonanschluß usw.


  • Hast Recht. Das Gesetz ist ist im Juli letzten Jahres geändert worden. Da ist die Haushaltsgemeinschaft mit aufgenommen worden. Der Stand fehlte mir.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Zum näheren Verständnis :


    next zieht bei Exmann ein...


    Muss er dann Steuerklasse III dann wieder beantragen, da ja Lebensgemeinschaft ?
    (seit Herbst letzten Jahres)


    Wäre interessant für weitere Unterhaltsberechnungen, da man bei III doch mehr rausbekommt als bei II :tuedelue

  • Wäre interessant für weitere Unterhaltsberechnungen, da man bei III doch mehr rausbekommt als bei II


    3,4 und 5 sind nur in einer Ehe möglich.


    Das ist richtig
    ABER
    Hexenmama
    der Selbstbehalt sinkt um 10% wenn Ex mit Next zusammenzieht

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"