Hat jemand Erfahrung mit Ordnungsgeldern ?

  • der Beschluss vom OLG ist von November wo mir Umgang zugesprochen wird.
    Es gab aber keinen Umgang mehr bis jetzt.
    Nur das vom OLG abgesegnete Ordnungsgeld nun gegen meine Ex .


    Du hast aber auch lange Zeit nur "gepennt". Eigentlich hättest du seit November alle 14 Tage einen Antrag auf Ordnungsgeld ersatzweise Haft raushauen sollen. Diese Anträge sind pro Verstoss gegen den gerichtlichen Umgangsbeschluss zu stellen. Nur so unterstreicht du deine Ernsthaftigkeit in dieser Sache und erzeugst den nötigen Druck bei der KM und auch bei Gericht.


    Noch mal zur Stellungnahme zum VKH Antrag. Ja, ein Richter entscheidet darüber alleine. Aber es ist durchaus üblich, zumindest nicht ungewöhnlich, eine solche Stellungnahme abzugeben. Ein Richter liest sich das durchaus durch, so sie kurz und prägnant gehalten ist. Richterchen will halt auch pünktlich in den Feierabend und ist dankbar, wenn er sich selbst weniger Arbeit machen muss, bzw frühzeitig erkennt, dass man dem Antragsgegner nicht einfach über die Füße fahren kann.

  • Halt :-) Seit Umgangsbeschluss vom OLG sind immer Anzräge auf Ordnungsgeld gestellt worden.
    Mein Anwat sagt die haben das so spät entschieden weil sie das Gutachten abgewartet haben.
    Als es da war, kam relativ rasch der Beschluss, der nun auch rechtskräftig ist nachdem ihre Beschwerde vorm OLG gescheitert ist.


    In dem neuen Antrag steht drin, dass ihr nur bleibt den Umgangsausschluss erneut zu beantragen, um weiteren Ordnungsgeldern aus dem Weg zu gehen.



    Aber wie geschrieben: Antrag soll nur gelten sofern der Staat das bezahlt.
    Adresse für diesen Antrag ist der Richter, der das Ordnungsgeld verhängte.


    Um ehrlich zu sein wiederholen sich die absurden Vorwürfe ja nur, wir haben dazu schon etliche Male Stellung bezogen.

  • Seit Umgangsbeschluss vom OLG sind immer Anzräge auf Ordnungsgeld gestellt worden.


    Und die ganzen Anträge sind nun in einer zu zahlenden Summe beschieden worden? Hmm, dachte immer, dass jeder Antrag für sich gesehen Ordnungsgelder zur Folge haben (kann).

  • Dieses Post ist ja vom 09. Dezember :-)


    Nein, leider wurden nicht alle ausgefallenen Umgänge beschieden.
    Gemeldet wurde jeder, dann war klar dass es den Termn beim OLG gibt, danach der erste richtige Antrag.
    Das OLG hatte aber das Ordnungsgeld im Beschluss nicht drin, dieses musste nachbeschlossen werden.
    Insgesamt kamen nun 900€ Ordnungsgeld für 3 ausgefallene Umgänge raus.
    Aktuell sind weitere 3 Umgangswochenenden nach dem Ordnungsgeld schon nachbeantragt wieder.
    Diese Entcheidung steht nun aus, dürfte aber deutlich teurer werden, weil kein Erstverstoß.
    So zumindest das was ich online erlesen habe.

  • In dem neuen Antrag steht drin, dass ihr nur bleibt den Umgangsausschluss erneut zu beantragen, um weiteren Ordnungsgeldern aus dem Weg zu gehen.
    ...
    Aber wie geschrieben: Antrag soll nur gelten sofern der Staat das bezahlt.


    Wenn mit der Begründung VKH zugelassen wird, steht der Lila Pudel des Jahres 2015 fest :)


    Ansonsten: Neuer Antrag, neue Stellungnahme...

  • Generell stimme ich Dir zu wegen der Stelungnahme.
    Da ich die Kosten aber jetzt schon kaum tragen kann, frage ich mich ob es nicht sinniger oder möglich ist, zu warten bis klar ist, ob es diesen Antrag denn nun gibt oder nicht.
    Wenn VKH entschieden ist müsste es ja noch Zeit dafür geben, oder ?
    Und sowieso einen Termin.

  • Wenn VKH entschieden ist, erübrigt sich eigentlich die Stellungnahme. Bei dieser Stellungnahme geht es ja darum, VKH für die Gegenpartei möglichst zu verhindern und somit, wie im Antrag der KM ersichtlich, den ganzen Prozess erst gar nicht loszutreten.


    Eine Stellungnahme kann auch ohne Anwalt erfolgen - kostet dich somit nur nen bissel Zeit. Auch herrscht kein Anwaltszwang womit eine Stellungnahme nicht automatisch im Papierkorb landen muss.

  • In dem neuen Antrag steht drin, dass ihr nur bleibt den Umgangsausschluss erneut zu beantragen, um weiteren Ordnungsgeldern aus dem Weg zu gehen.


    Das ist so köstlich, dass ich es nochmal aufgreifen muss.


    Herr Richter! Ich beantrage, die StVo für meine Person ausser Kraft zu setzen. Meine permanent Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkungen und anderer Vorschriften macht mich arm und immobil. :lgh:lgh:lgh


    Darf deine Ex noch eigenständig Verträge abschliessen, oder hat sie schon einen Vormund?

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • :-)
    Solange keine Schufa befragt wird darf sie noch.


    Ok. Habe nun verstanden was Du meinst, also doch Stellungnahme.
    Danke.
    Wäre ohne Anwalt unklug denke ich, aber bei den Vorkenntnissen die das Gericht hat, kann diese ja auch kurz ausfallen.
    Anwalt meiner Ex schreibt meist 15 Seiten ohne wirklichen Inhalt und etlichen Wiederholungen.
    Mir wurde schon zugetragen dass jeder im Gericht diesen Fall kennt und alle gemervt sind.

  • Die Stellungnahme bekommst Du allein hin, da reicht der Satz "Ich beantrage, das Verfahren abzuweisen." Wenn Du möchtest, noch kurz das Umgangsrecht des Kindes mit Dir erwähnen - fertig. Mehr muss nicht und der Richter freut sich, dass es so wenig Text ist.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Danke.
    Ich finde es traurig dass mein Kind nun erneut ein Gutachten über sich ergehen lassen muss.
    Meine Ex wird natürlich mich dafür verantwortlich machen ihr gegenüber.
    Dabei war ich mit dem Vorschlägen des Gutachters einverstanden und zufrieden.


    Aber, und das habe ich gelernt, es ist ihre und nicht meine Verantwortung.
    Die Alternative wäre Aufgabe, dies kommt aber nicht in Frage.
    Sie hängt sehr an ihren Geschwistern, war ausgelassen und fröhlich bei uns.
    Und das wird sie wissen, auch wenn sie es im Moment nicht zugeben darf :-(

  • Übrigens würde mich sehr wundern, wenn das Gericht diesen Antrag zulässt, wenn nicht grundlegend neue Gründe aufgeführt werden im Vergleich zur Entscheidung, die das OLG im letzten Jahr gefällt hat.

    Hallo,


    dann berichtige ich einmal: Der VKH Antrag wird zur Stellungnahme an die Gegenseite übersendet. Diese kann also Stellung beziehen insb. zu den Erfolgsaussichten.


    Und: Das Gericht muss den Antrag bescheiden. Das Gericht kann einen Antrag auf Regelung von Umgang nicht "nicht zulassen". Es muss entscheiden.


    Aber: Aussichten auf Erfolg hat das nicht.

  • Danke Herr Bergmann.
    Exakt dieser Antrag wurde im November gestellt.
    Es steht nix anderes drin.
    Das OLG ( war als Beschwerde auf den Umgangsbeschluss des AG ) hat den Umgang dann festgelegt.
    Ich habe mein Kind seither nicht gesehen!
    Und nun beantragt sie exakt dasselbe wieder beim Amtsgericht.


    Mein Anwalt sagte dies sei schon Prozessbetrug.
    Er überlegt das weiterzuleiten.

  • Update.


    Wir warten. Nach fast 5 Wochen steht nun der erste Termin beim zweiten Gutachten an. Ich bin gespannt.
    Tochter verweigert nach wie vor den Umgang, sagte der Richterin sie ist all das mit dem Gericht leid, will nicht mehr.
    Nachweisbar ist , dass jedes einzelne Verfahren von der Mutter verursacht wurde. Weiß Töchterlein natürlich nicht.
    Durch Ihren erneuten Antrag auf Entzug des Umgangsrechtes, hat das Amtsgericht nun die Sanktionen aus dem Beschluss genommen.
    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, der Verfahrenspflegerin und dem Jugendamt, habe ich aufgegeben sie alle zwei Wochen abzuholen, möchte ihr die Ruhe gönnen.
    Nun dreht Ex durch welch Quälerei dies doch fürs Kind sei, wo ich bleibe.
    Sowohl ich , als auch mein Anwalt hatten dies mitgeteilt. Ich habe ihr gemailt Kind solle zur Ruhe kommen, sie möge mich kontaktieren sobald Tochter bereit ist für Umgang.
    In der Verhandlung ums Ordngsgeld wurde beschlossen dass wir uns beim Jugendamt zusammensetzen um zu sprechen wie der Umgang realisiert werden kann.
    Termin 1 hat sie noch abgesagt , durch ihre Familie weiß ich dass der Grund gelogen war.
    Termin 2 hat sie nicht einmal mehr abgesagt, erschien einfach nicht.


    Der Tochter schreibe ich etwa alle 10 Tage einen Brief oder eine SMS. Ich denke beides erreicht sie nicht.
    Nicht fordernd, so dass sie antworten muss, keine Fragen.


    Erhoffe mir eine Tendenz, wenn ich den ersten Termin vom Gutachten habe.

  • Mehr als dass du mir verdammt leid tust, kann ich dir leider nicht sagen. Mein Freund überlegt auch gerade ob er sich das antun will. Wir warten auf das vaterschaftstest-Ergebnis aber wenn ich deinen Fall so sehe.... Ganz ehrlich, das kostet ja verdammt viel lebensenergie und Geld. Und das einzige was es bei dir bis jetzt gebracht hat, ist das sogar feine Tochter nicht mehr will. Das würde mich so unendlich traurig machen, die ganze zeit zu kämpfen und als Dank ist es noch schlimmer als vorher :(

    Irgendwann werden alle unsere Wunden heilen... :engel

  • Danke für Deine Worte.
    Trotz all dem Drama, ich denke es lohnt sich.
    Das erste Gutachten hat ergeben, dass sie eine stabile und innige Bindung zu mir hat. Das bedeutet mir sehr viel, und bestätigt auch das, wie wir sie hier erleben oder eher erlebten. Die Mutter wird als abwesend wahrgenommen und von ihr dargestellt.
    Von daher kann sie mich im Moment nur ablehnen, denn sie kämpft um die Liebe der Mutter.


    Ich kann nur hoffen dass auch das neue Gutachten so ausfällt wie das erste und die Zeit dann für uns spielt. Die Pubertät naht und unsere Türe ist immer für sie offen.
    Auf jeden Fall kann ich in den Spiegel schauen.


    Leicht ist es natürlich nicht, aber noch ist der rechtliche Weg nicht zuende.

  • ich weiß es ist schon etwas länger her, aber warum redest du immer von einem "Wir"? Bist du es, der das Kind will, oder deine Frau? Denn den Anschein macht es auf mich... Ich hab in letzter Zeit so eine ähnliche Situation durch gemacht, von daher interessiert mch das. Wer macht den ganzen Schriftverkehr bei euch?? Sorry für die ganzen Fragen, aber bin halt nur wissbegierig ;)


  • ich weiß es ist schon etwas länger her, aber warum redest du immer von einem "Wir"? Bist du es, der das Kind will, oder deine Frau? Denn den Anschein macht es auf mich... Ich hab in letzter Zeit so eine ähnliche Situation durch gemacht, von daher interessiert mch das. Wer macht den ganzen Schriftverkehr bei euch?? Sorry für die ganzen Fragen, aber bin halt nur wissbegierig



    Meine Frau und ich haben zwei Kinder, die ist wahrlich ausgelastet. Wie kommst Du auf sowas ?
    Ich lebe in einer Familie, natürlich trägt sie das mit und muss dies auch leben. Leider.
    Es geht nicht nur um mich, sondern betrifft uns alles.


    Den Schriftverkehr macht mein Anwalt mit mir, wer denn sonst?

  • Update : Auch das zweite Ordnungsgekd wurde vom OLG bestätigt, die Beschwerde abgewiesen, meiner Ex Verfshrenskostenhilfe verweigert und alle Kosten auferlegt.
    Die Begründung geht runter wie Öl, schade dass eine Kinderseele dranhängt, sonst wäre es fast schon komisch :-(
    Das OLG scheint sehr genervt zu sein.


    Zweites Gutachten ist nun auch angelaufen, mir wurde schon im Erstgespräch erklärt, warum meine Tochter aktuell nicht anders agieren kann.
    Sie merkt dass die Mutter das schwächste Glied in der Kette ist und sie für ihr Wohlergehen verantwortlich ist, sie sie schützen muss.
    Daher kann sie sich gar nicht für den Umgang entscheiden, weil sie damit der Mutter in den Rücken fallen würde.


    Ich würde sagen es ist erneut klar geworden was hier passiert.
    Anfang August soll es fertig sein, wir sind sehr gespannt.
    Als nächstes steht der Hausbesuch bei uns an, es wurde telefonisch ausgemacht und meine Frau soll dabei sein.
    Kopfkino .....


    Weiterhin schreibe ich ab und an SMS, aber ohne Fragen, ohne Druck Antworten haben zu wollen.
    Einfach nur " denke an Dich " , " wünsche Dir ein schönes Wochenende, hab Dich lieb "
    Antworten kommen natürlich nicht.


    8 Monate haben wir sie nun nicht gesehen :-(