der Beschluss vom OLG ist von November wo mir Umgang zugesprochen wird.
Es gab aber keinen Umgang mehr bis jetzt.
Nur das vom OLG abgesegnete Ordnungsgeld nun gegen meine Ex .
Du hast aber auch lange Zeit nur "gepennt". Eigentlich hättest du seit November alle 14 Tage einen Antrag auf Ordnungsgeld ersatzweise Haft raushauen sollen. Diese Anträge sind pro Verstoss gegen den gerichtlichen Umgangsbeschluss zu stellen. Nur so unterstreicht du deine Ernsthaftigkeit in dieser Sache und erzeugst den nötigen Druck bei der KM und auch bei Gericht.
Noch mal zur Stellungnahme zum VKH Antrag. Ja, ein Richter entscheidet darüber alleine. Aber es ist durchaus üblich, zumindest nicht ungewöhnlich, eine solche Stellungnahme abzugeben. Ein Richter liest sich das durchaus durch, so sie kurz und prägnant gehalten ist. Richterchen will halt auch pünktlich in den Feierabend und ist dankbar, wenn er sich selbst weniger Arbeit machen muss, bzw frühzeitig erkennt, dass man dem Antragsgegner nicht einfach über die Füße fahren kann.