Hat jemand Erfahrung mit Ordnungsgeldern ?

  • Auch die Mutter muss sich der Situation Stellen und die Ängste bewältigen


    das ist sie schon ihrem Kind schuldig


    Welche Ängste hat ein Vater, dem das Kind vorenthalten wird?


    ist das wirklich nur nachrangig?


    Das Ordnungsgeld hat sie selbst verschuldet und wird wirklich oft genug angedroht

    Verbittere nicht, sondern wandle das Gute in schöne Erinnerungen... Vergiss das Schlechte

  • Puh, ich sage dann auch noch einmal was.
    Ich habe meine Tochter die ersten zwei Jahre alleine versorgt.
    Gäbe es sowas wie Frauenhäuser für Männer, ich hätte sofort einziehen können.
    Ich bekam nie das Sorgerecht und als ich mich weigerte Betreuungsunterhalt zu zahlen ( wir wohnten zusammen ) , war sie weg.
    Ohne Kind.
    Drei Tage später wollte ich meine Tochter aus dem Kindergarten abholen, es wurde mir verwehrt, ich bekam Hausverbot.
    Es hat ein halbes Jahr gedauert ( ohne jeden Kontakt ) bis ich einen Umgangsbeschluss erhielt.
    Begleiteteter Umgang.
    Die Begleiter sahen keine Notwendigkeit der Begleitung nach wenigen Treffen,der Beschluss wurde verändert.
    Seitdem stellt sie regelmäßig den Umgang ein, regelmäßig dauert das, regelmäßig wird entfremdet.
    Ich war mit ihr bei verschiedensten Beratungsstellen. Stadt, Kirche, Diakonie etc.
    Sie bricht jedesmal ab, oder die Berater brechen ab, weil sie völlig falsche Inhalte der Termine ans Gericht meldet.


    Meine Tochter genießt die Umgänge, versteht sich super mit ihren Halbgeschwistern, ich möchte Papa sein für sie, genauso wie für meine anderen beiden.
    Sie soll Spaß haben, zu ihrer Mama gehen und das zugeben dürfen!
    Sie soll frei sein was sie spricht.
    Sie darf nicht einmal sagen auf welche Schule sie geht, wohin die Klassenfahrt geht, welche Noten sie hat.
    Das Jugendamt hat sich bemüht zu vermitteln damit ich ein Zeugnis bekomme.
    Vergeblich.


    Fakt ist, dass meine Tohter bei den Eltern meiner Ex lebt, die alt und sehr krank sind. Ex fungiert eher als große Schwester.
    Ex kassiert Kindergeld, Unterhalt, H4 und bekommt noch Geld von ihrer Mutter, ist verschuldet bis sonstwo.
    Dies alles würde sie verlieren, bis auf die Schulden, sollte es der Tochter bei uns besser gefallen.
    Also wird alles getan, damit dem nicht so ist.


    Eigentlich ganz einfach, und egal was wir machen, wir können es nicht befrieden, weil das das letzte ist, was sie will.

  • Zur Frage.
    Trennung 2007, seit 2009 bin ich verheiratet, habe zwei weitere Kinder, gehe normal arbeiten und führe ein stinknormales Leben.
    Um meine Tochter zur Ruhe kommen zu lassen, hatten wir eine Weile keinen neuen Umgangsprozess angestrebt.
    Allerdings kam ihre Familie ! auf mich zu, wie schlecht es dem Kind gehe, es mich vermissen, ich helfen solle.
    Dies war Mitte 2013 und es gab dann auch ein Jahr regelmäßigen Umgang.
    Welcher von Umgang zu Umgang meine Tochter mehr unter Druck setze.
    In den Herbstferien, wir waren Ski fahren, wurde sie mit einer Ortungsapp ausgestattet und hatte Anweisung alle 30 Minuten eine Nachricht zu senden.
    Wir stellten das Hany aus und kauften ihr ein Prepaidhandy, um die Mutter anzurufen wenn sie möchte.
    Seitdem haben wir sie nicht wieder gesehen.
    Dies kündigte meine Ex an, wenn das Handy nicht umgehend angeschaltet wird.


    Sie beantragte beim OLG vergeblich mir das Umgangsrecht zu entziehen. Der Umgang wurde beschlossen, sie hat ihn dennoch weiter verweigert.

  • Hi,


    Danke Rosenimo.
    Du mußt dich aber hier nicht rechtfertigen !


    Fakt ist das die Mutter eures Kindes, dem Kind schaden möchte, aus purem Egoismus.
    Tüdelü und dadada würde ich mit dieser Frau auch nicht mehr machen, weil es eben nix bringt !


    Kurze Kommunikation und fertig.
    Zieh dein Ding weiter durch, und laß dich hier nicht verunsichern.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Mit-mir-nicht:
    Bevor ein Ordnungsgeld vom Gericht verhängt wird, dauert es. Zuerst wird vom Richter gewarnt, erklärt etc. und dann erst wird ein Beschluss gefasst, dass es ein Ordnungsgeld bzw. ersatzweise -haft gibt, wenn dieses Verhalten weiterhin besteht. Wer dann so dreist ist, das gerügte Verhalten weiterhin beizubehalten - der muss auch mit den Konsequenzen leben. Unbegründete Umgangsverweigerung macht mich wütend. Wie kann ein Elternteil, der vorgibt, das Kind zu lieben, sich erdreisten, diesem den Umgang mit dem anderen Elternteil über lange Zeit zu verweigern? Welche Konsequenz für Umgangsverweigerung würdest Du Dir denn vorstellen?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Danke Babbel, das werde ich.
    Die Alternative ist Aufgabe und das kommt nicht in Frage.
    Der Gutachter hatte ja auch Tests gemacht mit Malen und spielerische Dinge.
    Da kam raus dass die Bindung zu mir fest und stabil und innig ist, sie aber eine abwesende Mutter empfindet.
    Ich denke sie wird das nun aushalten können, auch wenn sie sich aktuell selbst gegen den Umgang ausspricht.
    Sie sehnt sich nach einer Mama und will gefallen, dass sie mich nicht los wird weiss sie :-)
    Egal was sie macht, ich werde weiter kämpfen ihr Leben begleiten zu dürfen.

  • Entschuldigt bitte, aber für mcih sah es zuerst so aus, dass die KM einfach nur fürchtet ihr Kind zu verlieren und nicht ihre Mittel!


    Rosenimo tut mir leid, das wusste ich alles gar nicht! Wenn das so ist, wäre es wohl für Euch alle wirklich das beste, Deine Ex kann das Ordnungsgeld nicht bezahlen.


    Aber was ich nicht verstehe, warum Du nie das Sorgerecht für Deine Tochter hattest? Die Frau kann Dir doch nicht einfach ein Kind andrehen und dann verschwinden, um vom Kindergeld und Unterhalt zu leben!


    Unter solchen Umständen kannst Du dann auch das Sorgerecht beantragen und den Ausschluss der Elterlichen Sorge des anderen ET's bewirken.


    Auch das wurde im letzten Juli vereinfacht! Aber das Gesetz dafür hab ich grade nicht im Kopf!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • Ich habe direkt nach dem Auszug von ihr das alleinige Sorgerecht beantragt.
    Abgelehnt, dem gemeinsamen stimmte sie nicht zu.
    Hatte die Kleine da 6 Monate nicht gesehen, sie war noch keine 3, entfremdet.
    Dann noch zweimal das gemeinsame in den Jahren, abgelehnt.
    Nun wieder nach der Änderung das gemeinsame , auch abgelehnt, da es das Kindeswohl gefährdet, wenn die Mutter damit nicht umgehen kann.
    Dies würde sich negativ auf das Kind auswirken. Also Erziehungsberatung zum 8. und ich sollte es erneut nach einer Weile beantragen.
    Meine Ex brach nach 2 Gesprächen und der Frage ob sie einen Eigenanteil sehe an der Situation empört die Beratung ab.


    Letzter Antrag ist vom vergangenen Sommer, der ruht derzeit bis das Gutachten verhandelt wird.

  • Ich wünsche Dir noch viel Kraft, um für Dein weiterzukämpfen. Vor allem aber, dass Du diesen Kampf in absehbarer Zeit gewinnst. Bereits seit einiger Zeit denke ich, dass es für das Kind am besten wäre, wieder bei Dir zu leben - dieser ständige Kampf um Liebe greift auch das Selbstwertgefühl des Kindes an. Schön ist aber, dass Dein Kind noch immer weiß, dass Du es liebst und zu ihr hältst. Auf lange Sicht verliert diese Mutter das Kind ohnehin, nur zu schade, dass dann auch die Kindheit vorbei sein wird.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ja. Das mit der Kindheit ist sehr sehr schade.
    Aber wer auf ihrer Hochzeit tanzt, wen ihre Kinder hütet, das wird sie dann ganz alleine entscheiden ;-)


    Gemeinsame Zeit und Leben begleiten ist ja zum Glück nicht auf die ersten 18 Jahre begrenzt.
    Mich stimmt diese Hoffnung fröhlicher.
    Ob sie wahr wird ? Wir werden sehen.

  • Das glaube ich - denn trotz jahrelanger Umgangsverweigerung seitens der Mutter kennt und liebt Dich Dein Kind nach wie vor. Vermutlich musst Du nicht mal bis zum 18. Geburtstags des Kindes warten - je älter das Kind wird, umso mehr wird sein Wille bei Gericht gewichtet. Sagt es z. B. mit 14 Jahren, dass es Umgang mit Dir will oder sogar bei Dir leben will, wird die Mutter es nicht mehr verhindern können. Zudem kann man Kinder in dem Alter nicht mehr permanent beaufsichtigen, da kann das Kind schon erfindungsreich werden. Ich drücke Dir die Daumen!


    Mir ist dieses Verhalten der Mutter fremd - auch in der hochstrittigen Trennungszeit habe ich für den Umgang zwischen Kind und Vater gekämpft, war sogar vor Gericht deshalb, weil es dem Kind zu wenig war. Dem Richter hab ich damals auch gesagt "von mir aus kann er tot umfallen, es geht mir nur ums Kind, das leidet, wenn es den Vater wochenlang nicht sieht". Verhindert hab ich einzig den Umgang zwischen Next und Kind, weil diese bereits das ältere Kind angegriffen hatte.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo


    Auch das Ordnungsgeld scheint meine Ex nicht zu beeindrucken.
    Komme gerade zurück, keiner da. Trotz genauem Beschluss des OLG mit Datum und Uhrzeit.


    Bisher scheint auch keine Beschwerde gegen das Ordnungsgeld eingegangen zu sein. Zumindest haben weder AG noch OLG etwas weitergeleitet.
    Die Frist ist abgelaufen.


    Die Ablehnung des Gutachtens wurde abgelehnt zum Glück.
    Nun ist der Gerichstermin erst Mitte April, damit dieser Beschluss auch rechtskräftig werden kann.


    Ich hoffe dann wird endlich die Umgangspflegschaft beschlossen und ich bete, dass dieses halbe Jahr Gehinwäsche irgendwie wieder neutralisiert werden kann.

  • Bitte was?
    Es gibt ein beschluß wo die KM bei nichteinhaltung ein Ordnungsgeld zahlen soll wenn sie weiterhin das Kind nicht raus gibt und sie hält sich immer noch nicht dran?
    Was ist das bitte für eine Person (sorry Mutter kann man dazu in meinen augen schon nicht mehr sagen) Egoistin ist schon ein wort was besser auf sie zu trifft.

  • Der Beschluss ist vom OLG, da sie ihn nicht eingehalten hat muss sie nun ein Ordnungsgeld bezahlen ( 3000€ )
    Dennoch ist keiner da gewesen.
    Montag wird mein Anwalt erneut Ordnungsgeld beantragen.


    Seit fast einem halben Jahr fahre ich da alle 2 Wochen 2x umsonst hin, zuzüglich die Feiertage um Weihnachten und Neujahr.
    Jedesmal erfolglos.


    4x sind es nun noch bis zum Termin, die werden nun noch durchgezogen, ich hoffe sehr auf die Umgangspflegschaft, dann kann das jemand vom Gericht dokumentieren.


    Ich hoffe dass meine Tochter mitbekommt dass ich da bin. Leider ist sie ja fast nie bei ihrer Mutter, sondern wohnt bei den Großeltern.
    Zumindest weiß ich so, dass ich mich an den Beschluss halte.

  • Da Deine Ex das garantiert nicht zahlen wird/kann ist dann der nächste Schritt Inhaftierung? Bloß ist dann damit sichergestellt Das Du Dein Kind siehst?


    Ich glaub Deine Ex ist total naiv und unterschätzt alles und jeden. :kopf

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Laut meinem Anwalt ist es sehr sehr wahrscheinlich, dass es mit der Umgangspflegschaft klappt.
    Würde sie inhaftiert werden, dann können sie es vielleicht auch die Sommerferien legen, da soll meine Tochter laut Empfehlung des Gutachters die Hälfte bei uns sein.


    Laut Gutachten ist meine Ex eingeschränkt erziehungsfähig und es wäre eine Gefahr fürs Kindeswohl, wenn der ausgleichende Umgang zu mir und meiner Familie wegfällt.
    Der Gutachter empfiehlt den Entzug des Sorgerechtes, wenn der Umgang nicht zustande kommt.


    Daher hoffe ich sehr auf den Termin und bin gespannt wie die Juristen das dann umsetzen.
    Der Ordnungsgeldbeschluss ist auf jeden Fall laut meinem Anwalt ein gutes Zeichen.


    Wobei ich das mit der Haft krass finde. Die Forderung in Sozialstunen umzuwandeln wäre mir lieber und ich denke auch effektiver.
    Durch H4 hat sie Zeit genug.

  • Ich drücke dir alle Daumen !!! :daumen


    Ist ein bisschen OT, aber ich rege mich gerade darüber auf, BET die Umgang verweigern, können gerügt werden durch Ordnungsgelder o.ä. und UET die keinen Umgang wollen, chillen ihr Leben und man kann sie nicht in irgendeiner Weise belangen. Ist es nicht genauso schädlich für ein Kind wenn UET zum Umgang nicht will wie wenn eine BET Umgang verweigert?
    Ich verstehe das nicht.


    Und genau deshalb drücke ich dir so sehr die Daumen, daß Madame einsieht was für einen scheibenkleister sie anrichtet. Wenn halt nicht auf die nette Art dann eben auf die etwas härtere Art und Weise.
    Ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile. Das KIND.

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Du schriebst ja, dass das Kind bei den Grosseltern wohnt. Evt. legt sie es wirklich drauf an das Ordnungsgeld im Knast abzusitzen, denn Kind ist ja versorgt und somit ist in ihren Augen vielleicht alles nicht so schlimm.
    Gruß