einkommen verschleiert,unterhalt fehlt

  • dass auch der volljährigenunterhalt unter den eltern aufgeteilt wird ist mir klar.


    das irrsinnige daran ist:


    den soll meine mutter fast alleine leisten!


    während mein vater mindestens die hälfte davon leisten könnte.
    vielleicht drücke ich mich einfach nicht deutlich genug aus.


    ich will meinem vater die 670 nicht aus der tasche ziehen.


    ich will nur die dimension aufzeigen.


    das könnte ich grundsätzlich über unterhalt bekommen.
    was fast an mein bafög reicht.


    das müssten sich meine eltern teilen,hätte ich endlich die zahlen.
    der rest läuft übers amt.


    ist mir klar.

  • würde ich nun aber einen antrag auf aktualisierung der einkommensverhältnisse stellen,wäre es möglich einen neuen vergleich anzustellen.


    bei diesem käme heraus dass meine mutter höchstens die hälfte statt übern daumen zwei drittel übernehmen müsste.


    Hallo LuAlleinZuHaus89,


    was hälst Du davon, die Mutter nur auf diese von Dir vermutete Hälfte zu verpflichten und den Rest selbst zu erwirtschaften? So habe ich das gemacht in einer ähnlichen Situation. Wenn man Deiner Rechnung folgt, geht es hier um höchstens 300 Euro im Monat, die Dir in diesem Falle fehlen würden? Das müsste doch zu machen sein mit ein bisschen Hilfe?


    Es wurde Dir nun mehrmals erklärt:
    - Der Vater hat Auskunft gegeben, bzw. sein vereidigter Steuerberater
    - diese Auskunft wurde akzeptiert vom BaföG-Amt
    - viele Kundige hier im Forum finden diese Auskünfte Deines Vaters plausibel
    - Dein Anspruch auf BaföG wurde errechnet. Ergebnis: Amt zahlt einiges, Mutter zahlt vieles, Vater zahlt nichts
    - Amt lehnt Deine Forderung ab, die Auskunft des Steuerberaters zu hinterfragen weil Dein Vater schon immer auf Kosten anderer Leute lebt
    - dieser BaföG-Bescheid ist Grundlage aller nachfolgenden Leistungen, die Du beantragen könntest.


    Du musst nun mit dieser Situation zurechtkommen.


    Weißt Du, Du wirst Deinem Vater nicht vorschreiben können, wie er sein Geschäft zu führen hat.
    Ebensowenig konnte er Dir ja vorschreiben, wann Du Deine Kinder bekommst und von wem - oder in welchem Lebensabschnitt Du Dein Studium zu absolvieren hast damit Du selbst für deine Kinder sorgen kannst.
    Solange sich Dein Vater im gesetzlichen Rahmen bewegt (was er vermutlich tut), wirst Du ihn auch nicht aufgrund von Rachgelüsten ruinieren können oder aufgrund vermeintlicher Ansprüche zwingen können, zu tun was Du möchtest.


    Letztendlich ist es so:
    Dir wird Deine ständig wieder gestellte Frage "wie schaffe ich es, dass mein Vater statt meiner Mutter zahlen muss weil ich nun mal zu wissen glaube einen Anspruch zu haben" hier in diesem Forum nicht zu Deiner Zufriedenheit beantwortet werden. Du musst offenbar aus Erfahrung lernen.


    Ein Anwalt wird Dir von der öffentlichen Hand aufgrund Deines Anspruchs auf VKH finanziert werden - außer wenn die zuständigen Stellen von vornherein befinden, Du hättest keinerlei Erfolgsaussichten mit Deinem Vorhaben. Frage diesen Anwalt, sicher hat er bessere Antworten als die Menschen hier.


    Weil dieses Vorgehen "Durchsetzen meiner Ansprüche auf die harte Tour" einige Zeit benötigen wird, wirst Du vermutlich wohl über übel über meinen eingangs geäußerten Gedanken in diesem Forenbeitrag nachdenken müssen.
    Sicher entlasten Dich die Väter der Kinder gerne. Wenn nicht finanziell dann doch wenigstens durch ihre tatkräftige Mithilfe. Vielleicht betreuen sie die Kids, damit Du ein bisschen jobben kannst.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • ich habe ein vollzeitstudium.
    an einer uni.
    arbeiten ist da ziemlich schwer.
    2 kids.
    nein die väter helfen nicht.
    zu dem meiner tochter habe ich keinen kontakt.
    weil er mich lieber zuhause als im studium haben wollte,im bett als matratze auf ihn wartend obwohl getrennt.
    ich lehne das ab,er kümmert sich seither nicht.
    der vater meines sohnes hält sich raus,er holt ihn mal ab,bringt ihn weg.
    das wars.
    rest geht ihn nichts an.


    ich habe nur meine mutter die entlastet,die mutter die auch schon über dem zahlen muss was sie kann.


    jobben?
    vollzeit,2 kinder,und ohne entlastung der väter?


    bin ich wonderwoman?
    nein.

  • Hallo LuAlleinZuHaus89,


    dann wirst Du wohl Deine Lebenspläne ändern müssen.
    Oder aber Du findest einen genialen Anwalt, einen echten Könner, der Dir für VKH den Karren aus dem Dreck zieht.


    Eventuell redest Du auch im höflichen Ton mit Deinem Vater und bittest ihn um seine Hilfe - eventuell um einen Kredit.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • dieser mensch ist mir beim überreichen der einkommenserklärung mit seinem wagen beinah über den fuß gefahren.


    dieser mensch gibt mir die schuld an allem.
    seinem stress,seinen krankheiten,seinem kürzlichen herzinfarkt.
    dieser mensch richtete mir die morddrohung seiner freundin aus die eben der meinung ist es sei vermessen mich überhaupt mit meinen anliegen an ihn zu wenden.


    ich habe genug mit ihm geredet.
    er will mich nicht freiwillig unterstützen.

  • das ist das perfide:


    ich werde bedroht weil ich frage.
    mir wird vorgeworfen meinen vater ins grab zu bringen mit meinen anforderungen.
    obwohl er nichts gibt,wird behauptet er täte sich seine arbeit nur meinetwegen an (obwohl er mich nicht unterstützt) und ich solle ihn in ruhe lassen.


    das passiert da.
    und bei den vätern meiner kinder ist es nicht anders.


    rache?


    sicher nicht.

  • erstens...ziemlich daneben das jetzt in einem topf zu werfen um mich dumm dastehen zu lassen.
    zweitens...finde ich nichts logisches daran sich davor drücken zu wollen für sein kind aufzukommen wenn man es kann.
    selbst wenn es möglich ist sich zu drücken.

  • und auf die ganzen ratschläge und einschätzungen habe ich zum teil mit: wurde geklärt und dennoch habe ich den anspruch...
    geantwortet
    oder...
    eben gar nicht weil das an meiner lage komplett vorbeigeht.
    weil es sich auf sachlagen bezieht die bei mir nicht zutreffen.


    und meinem anwalt nach besteht ein anspruch und die möglichkeit den durchzusetzen.
    selbst die jugendhilfe hat nach schilderung der lage gesagt es besteht anspruch.


    alles worauf ich keinen habe ich rückwirkende zahlung.

  • Mein letzter Beitrag in diesem thread:


    - Geh deinen Weg mit deinem Anwalt vor Gericht - was anderes lässt du dir sowieso nicht raten


    - Lerne aus dem zu befürchtenden Ergebnis dort


    - und hab dann auch genügend "Hintern in der Hose" uns hier vom Ausgang des Verfahrens zu berichten.


    Sollte es jedoch ausgehen wie DU es denkst - dann wäre sicher nicht nur ich an der wortgenauen Begründung des Gerichtsbeschlusses interessiert...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Liebe LuAlleinZuHaus89,


    ich verstehe das du wütend bist. Das wäre ich auch wenn ich diese Ungerechtigkeit jeden Tag fühlen müsste. Und es ist ungerecht, du weißt es, aber du kannst es nicht beweisen und schlimmer, du kannst die Gerechtigkeit nicht einfordern. Genausowenig wie du die Liebe deines Vaters einfordern kannst. Das tut weh, das ist wie gegen Wände schlagen die sich einfach kein Stück rühren. Und genau wie beim schlagen gegen Wände, verletzt du letztendlich nur dich selbst. Die Wand kümmert es einfach nicht.


    Es ist schwer, aber manchmal muss man akzeptieren das man Dinge nicht ändern kann, das es manchmal keine Gerechtigkeit gibt, zumindest nicht so. Alles was du an Energie jetzt noch hineinsteckst ist für dich unwiederbringlich verloren. Alles was du an Geld reinstecken würdest, für Anwälte oder Beratung, ist verloren.


    Schreib deinen Vater ab. Lass ihm doch die Ruhe vor dir die er sich wünscht. Soll er glücklich damit werden. Entweder er besinnt sich selbst oder halt nicht.


    Die Kraft kannst du besser für dich und deine Familie nutzen. Deine Mama ist ne tolle Frau, und du bist auch stark! Deine Kinder werden älter, dein Studium wird enden und alles kann nur noch einfacher werden.
    Du kriegst das hin! Kämpf nicht weiter gegen Windmühlen!


    Alles gute,
    Malina

  • und meinem anwalt nach besteht ein anspruch und die möglichkeit den durchzusetzen.
    selbst die jugendhilfe hat nach schilderung der lage gesagt es besteht anspruch.


    alles worauf ich keinen habe ich rückwirkende zahlung.


    Hallo LuAlleinZuHaus89


    dann soll der Anwalt einfach seine Arbeit tun und Deinen Anspruch durchsetzen.
    Es ist schade, dass Dir hier niemand die von Dir gewünschte Auskunft geben konnte, aber vielleicht kann die Jugendhilfe hier ja aushelfen.


    Bis Dein Ansprüche durchgesetzt sind, musst Du tun, was alle Erwachsene mit Kindern tun: Verantwortung tragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • ich habe definitiv genügend hintern in der hose.
    ich habe soviel hintern in der hose mich von meinem gewissen leiten zu lassen.


    und genug die kosten zu tragen.
    ich habe diese auseinandersetzung bislang gescheut.


    jetzt ziehe ich das durch weil mein menschlicher verstand mir sagt dass ich nun gefordert bin zu dem zu stehen von dem ich überzeugt bin.


    wenn mich hier jemand als klagendes jämmerliches mädchen abstempeln will,bitte.


    ich finde es braucht mehr hintern in der hose seinem gewissen zu folgen als sich umzudrehen weil die welt so böse ist und sich dumm zu buckeln obwohl es hätte anders sein können.
    ich probiere es immerhin und kann mit stolz sagen ich habe gekämpft.


    das braucht nen hintern.


    und wenn durch ne grauzone schlüpft...dann ist es so.


    ich wolle nur wissen ob es die möglichkeit gibt ihn zu erwischen bevor er das tut.

  • ja der existiert und sollte mir demnächst als 2. ausfertigung vom amtsgericht übergeben werden.
    ja,das war auch eigentlich der plan.
    das amt hat sich allerdings bislang mit der ausfertigung zeit gelassen,sodass wir die klage vorziehen.

  • http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html


    Hier greift aber ein anderer Paragraph:


    1615 und nicht 1579!


    Der 1615 sagt aus, daß es einen Anspruch auf BU gibt. Der 1579 regelt, unter welchen Umständen der Unterhalt versagt werden kann (gilt für alle Unterhaltsarten, auch z.B. für Krankenunterhalt, Trennungsunterhalt usw.). Da es in dem Zwischenteil um die Versagung von weiteren BU geht, wegen nächstes Kind, ist der 1579 der richtige §.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • es geht um das alter meines sohnes...nicht um das zweite kind.
    das hat nichts damit zu tun dass ich es nicht bekommen habe,es ist das alter.
    ich hab die entsprechenden infos zu den bedingungen bezüglich des bezugs von BU schon lange hier im forum hinterlassen.


    aber streitet ruhig weiter übers thema hinweg...

  • http://www.frag-einen-anwalt.d…alt-2-Kind---f266482.html


    Der Betreuungsunterhalt kann nicht wegen eines weiteren Kindes versagt werden.


    Es wird allenfalls ein Haftungsanteil der Väter errechnet...


    Wir haben beide Recht. Bei mir ist es ein anderer Fall. Hab mich da gerade mal etwas durchgelesen. Ich war verheiratet. Dann ist das Trennungsunterhalt oder nachehelicher Betreuungsunterhalt. Und geht der dann der BU nach §1615 vor bzw. der nacheheliche Unterhalt/Trennungsunterhalt wird dadurch verwirkt.


    Wenn beide Väter nicht nicht mit der Mutter verheiratet waren, dann haften beide Anteilmäßig nach §1606 III 1 BGB.


    Wobei hier in diesem speziellen Fall anzumerken ist, daß Kind 1 bereits 8 Jahre alt ist und es da schwer wird noch kindsbezogene Gründe anzuführen, die ein entsprechendes mögliches Einkommen unmöglich machen. Da wäre dann das mögliche Einkommen als fiktives Einkommen der Mutter zuzurechnen und da das bereinigte Einkommen des Vater entgegen zu setzen. Ist dann fraglich, was dabei rumkommen wird.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller