Unterhalt, Zwangsvollstreckung und damit zusammen hängende Anwaltskosten ?

  • Sorry, habe Editiert!!!!


    Das mit dem Eingangsdatum ist WICHTIG weil Du so den gesamten Dezember bereits durch Beistandschaft geschützt hast!


    Was Deinen moralischen Kompass angeht ... Für mich sieht das so aus, als hättest Du gesehen toll, Geld auf meinem Konto hurra von der Ex - Schwiegermutter super auch fein und im Nachhinein erst erfahren wo die Kohle wirklich her kam! Und klar, ist es das Geld Deines Sohnes und ich habe keine Ahnung wie viel Stress die Bank Dir schon machte wegen Dispo und so ... den lassen die sich ja auch vergolden! Von daher denke ich, und korrigiere mich sollte ich falsch liegen, aber selbst wenn Du wolltest, könntest Du dieses Geld nicht zurück geben, weil die Bank da wohl nicht mitspielt?! Die werden wohl auch froh und glücklich sein, dass die Dir nicht weiteren Stress machen mussten! Wenn das so ist, dann ist mit Deinem moralischen Kompass alles völlig in Ordnung!


    Solltest Du aber gewusst haben, dass das Geld nicht von Schwiegermuttern sondern von den Jungs kam .... dann würde ich die Nadel neu nach einnorden - oder zumindest überdenken, ob dies möglich sein könnte.


    Ich will hier auch gar nichts unterstellen! Das ist hier frei von Wertung, denn Du schaust in den Spiegel und Du weißt wie es war.


    Und Du musst Dich hier nicht anfeinden lassen, weil jemand den bösen Finger hebt und denkt er könnte sich erlauben zu urteilen! Keine Ahnung, ich kenne diese Notsituationen und ich habe schon von meinem Sohn 50 Euro von seinem Geburtstagsgeld von Oma zugesteckt bekommen, damit ich am Monatsende noch einkaufen konnte, weil wir keinen Unterhalt bekamen und ich nicht einfach mal eben mit 4 Kindern Vollzeit arbeiten gehen konnte. Also ich kann das irgendwo auch verstehen!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome


  • Danke Yogi! Du weißt ja, wie schnell hier vorverurteilt wird! Hier geht es um einen KV, die haben es meiner Meinung nach eh immer etwas schwerer, weil das Beste für die Kinder sind ja bekanntlich NUR die Mütter! ACHTUNG SARKASMUS!!!!!!!


    Und hier kriegt man schnell mal ne Schelle, wenn es den Damen nicht so richtig in den Kram passt wie etwas läuft. Aber ich möchte mal all die Mütter sehen, die den KV nicht nur finanziell nackig machen sondern regelrecht ausbeinen! Und das alles IM NAMEN DES KINDES! Und legitimiert wird es einzig und allein dadurch, weil eine KM behauptet, dass das alles nötig wäre weil Kind das braucht! Und da fällt mir ganz spontan der Thread ein wo ein KV erzählt, dass er abartig viel Unterhalt zahlt und noch alle Extras! Heilige Mutter der Zerstörung .... aber geht es da echt nur um das Kindeswohl oder geht es darum den Unterhaltspflichtigen zu masakrieren? Darf der nicht irgendwann wieder ein eigenes Leben haben? Muss der durch den Unterhalt so abgestraft werden? Ja ein Mann der Unterhalt leisten soll - klar! Aber eine Frau die Unterhalt leisten soll, die darf auf keinen Fall so viel zahlen müssen! Und einer Frau kann man unmöglich zumuten einen 2. oder 3. Job anzunehmen! Da frag ich mich ernsthaft wo all die Emanzen, die hier so eifrig am Mmitschreiben sind, mit ihrer Gleichberechtigung bleiben! Oder zählt die bloß, wenn es für meine Artgenossinnen von Vorteil ist?

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

    Einmal editiert, zuletzt von Mit-mir-nicht ()

  • Und hier kriegt man schnell mal ne Schelle, wenn es den Damen nicht so richtig in den Kram passt wie etwas läuft


    Nun ja,
    ich für meine Teil finde es unerheblich ob es um Mutter oder Vater geht
    hier geht es um das Kind welches zur Ader gelassen wurde

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Aber eine Frau die Unterhalt leisten soll, die darf auf keinen Fall so viel zahlen müssen! Und einer Frau kann man unmöglich zumuten einen 2. oder 3. Job anzunehmen!


    [Blockierte Grafik: http://www.allein-und-erziehend.info/wcf/images/smilies/ironie.gif Richtig und Vollzeitjob geht auch nicht man muss ja für Next noch Haushalt führen und kochen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Nun ja,
    ich für meine Teil finde es unerheblich ob es um Mutter oder Vater geht
    hier geht es um das Kind welches zur Ader gelassen wurde



    Was Du aber vollkommen übersiehst, nicht der Vater hat das Kind zur Ader gelassen, der ja Anspruch auf Unterhalt hatte, sondern die Mutter hat das eine Kind unter Druck gesetzt und das andere Beklaut! Ich kann mir nicht vorstellen, dass der TS das wusste und dann auf diese Art der Leistung eingegangen wäre, zumal er ja einen Titel hatte! Also ich finde Du vorverurteilst und das finde ich nicht okay! Ich habe das so verstanden dass der TS das erst hinterher erfahren hat, wo das Geld her kam!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome


  • [Blockierte Grafik: http://www.allein-und-erziehend.info/wcf/images/smilies/ironie.gif Richtig und Vollzeitjob geht auch nicht man muss ja für Next noch Haushalt führen und kochen


    Nicht zu vergessen, dass man ja auch mal in Urlaub möchte mit Next und da muss der Unterhalt einfach auch zurückstehen!


    Das kann man als EX auch einfach mal einsehen! Es muss doch möglich sein, dass man da als EX wirklich mehr Verständnis aufbringt!


    Echt .... all diesen idiotischen Phrasen habe ich auch schon zugehört! Da kriegst vor lauter Kopfschütteln ein HWSyndrom oder ganz klassisch Schleudertrauma !

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • Beginn der Beistandschaft alleine ist NICHT rechtlich bindend, ab wann Unterhalt gefordert weden kann!
    Da ist nur die In-Verzug-Setzung bei der Mutter ausschlaggebend .
    Bedeutet: ab dem Moment wo die Beistandschaft die Mutter angeschrieben hat bzw. Ihr NACHWEISLICH das Schreiben ZUGEGANGEN ist .
    Da dies kaum noch am 31. funktionieren kann, ist es also egal, ob morgen nun der Beistand beauftragt wird oder nicht. Hektik daher wenig sinnvoll.


    Wenn TS schon vielleicht selbst die KM schriftlich in Verzug gesetzt hat kann der Beistand rechtlich sogar darauf zurückgreifen!


    Also kann auch im Januar ruhig aufs JA gegangen werden... ;-)


    Ergänzend zum nicht mehr UnterhaltsRÜCKSTAND fordern können im Fall des "gewechselten " Kindes geht dies zwar nicht mehr als Vertreter des Kindes aber ggfls im Rahmen des sogenannten "familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs"
    Das kann dann aber nur ein Anwalt für den Vater als Mandant und Anspruchsberechtigten ( nicht mehr im Namen des Kindes)
    Ganz gut erklärt auch hier:
    http://www.familienrecht-allga…r-ausgleichsanspruch.html


    Vielleicht kann auch RA Bergmann da was erläutern?!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Was die Beistandschaft angeht, so ist der Rechtspfleger ab dem Monat zuständig, in dem der Antrag beim Jugendamt einging!


    Es bringt nichts, wenn ich den Antrag im Januar anfordere und ihn erst im Oktober abgebe! Denn da zählt dann erst das Datum der Antragsabgabe! Und wenn ich am 30.10, abgebe,, dann habe ich die Beistandschaft noch für den gesamten Oktober!


    Sorry wenn ich da widersprechen muss! Aber das hat nichts damit zu tun, wann die Mutter angeschrieben wird, sondern wann der Antrag gestellt wurde! Denn man stellt den Antrag ja auch nur deshalb, weil sich die Mutter im Verzug befindet / befand!


    Was die Art und Weise der Leistung angeht, so würde ich mir überlegen, ob ich da nicht gegen die KM vorgehe ... weil das eine macht sie als KM unfähig, wenn sie das eine Kind unter Druck setzt Erspartes abzugeben und das andere ist Veruntreuung, weil sie das Geld, das sie für das andere Kind verwahren sollte, für ihre eigenen Zwecke entwendet hat! Und das ist ein erfüllter Straftatbestand! Aber in jedem Fall, weil da einfach so viel Unterhalt unklar ist, würde ich das mit der Beistandschaft regeln, weil die auch Tipps und Beratung für lau geben! Günstiger als ein Anwalt auf alle Fälle!


    Ich habe zu meiner Sachbearbeiterin noch immer Kontakt und meine Tochter war im März 18! Aber Tipps krieg ich trotzdem noch!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

    Einmal editiert, zuletzt von Mit-mir-nicht ()

  • Was Du aber vollkommen übersiehst, nicht der Vater hat das Kind zur Ader gelassen, der ja Anspruch auf Unterhalt hatte, sondern die Mutter hat das eine Kind unter Druck gesetzt und das andere Beklaut!


    Ich weis nicht wann der Vater Kenntnis von diesem Umstand erhielt ,
    wohl aber das er es nicht als sein Problem sieht wenn Kind sein Geld hergibt, ebenso den
    Umstand das Mutter das Geld zurückfordern könnte.


    Ich sehe den Vater genauso in der Verantwortung und , bezogen auf seine Art der Darstellung, moralisch mehr als Grenzwertig

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Letzter Post von mir hier,

    Moral hin oder her, ich habe all dies nicht verschuldet.


    Einiges gelernt heute.Ich finde das schon beinahe grenzwertig, wie hier versucht wird, TE die moralische "Schuld" für eine Verfehlung, die die KM begangen hat, unterzuschieben. Ich versteh auch nicht, was das ganze soll...



    Rechtlich ist alles klar.


    Moralisch wohl auch. :ohnmacht:


    LG

  • Mit-mir-nicht
    Du irrst leider ...
    Beistand und Rechtspfleger sind zwei ganz verschiedene Berufe und ganz etwas verschiedenes.
    Rechtspfleger arbeiten beim Gericht , Beistände im JA.
    Beistände arbeiten privatrechtlich !! wie ein Anwalt ( fürs Kind) und sind daher auch an die Gesetze wie BGB usw gebunden.
    Und im Unterhaltsrecht ist die In Verzug Setzung das maßgebliche , nicht wann wer beauftragt ist.


    Wenn der Beistand im Januar beauftragt wird aber erst im März die Mutter anschreibt - dann ist erst ab März Unterhalt geltend gemacht.!! Da gibt's nix dran zu rütteln, da sind die Richter ganz eindeutig.

    Glaub's mir, ich weiss es definitiv aus beruflichen Gründen...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Und wo stehst Du moralisch, wenn ein Vater bankrott geht, weil seine Frau den Unterhalt nicht bezahlt?


    Mal ganz im Ernst ... wo soll der TS das Geld denn hernehmen? Und ein Verzugszins für Unterhalt ist nicht annähernd so hoch, wie der Verzugszins bei einem schuldigen Dispo! Also kannst Du da noch nicht einmal die Kosten verlangen .... die entstehen.... weil es sagt keiner, dass man sein Konto überziehen soll, nur weil man keinen Unterhalt kriegt! Aber entschuldige, wenn das so einfach auszugleichen ginge, dann könnte der TS vielleicht einfach im Keller auf ein Eimerchen sitzen und Dukaten aus dem Nacken pressen! Sorry ..... Aber ich sehe hier keine Verwerflichkeit, weil der KV das nicht wusste! Und da das Geld weg ist, kann er es nicht erstatten! Und die KM ... also ich an ihrer Stelle würde tatsächlich kleinere Brötchen backen, weil sie den Straftatbestand der Veruntreuung zu 100 % erfüllt hat! Und da ist nicht der KV in der Verpflichtung zu erstatten, sondern die Mutter, weil sie ja Unterhalt an KV bezahlte und der nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, woher das Geld kommt!


    Oder magst den KV einsperren, wenn das Geld aus einem Bankraub, oder Tankstellenüberfall gekommen wäre?

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome


  • Stimmt Du hast Recht, was die Berufsbezeichnungen angeht! Keine Ahnung wie sich die Beistandschaftsfrau bei uns genau bezeichnete!


    Aber um die Sache nochmals klar zu stellen, der Unterhalt ist ja bereits in Verzug gesetzt, sogar tituliert und die / der Herr/Frau Beistandschaft muss nur noch damit arbeiten! Und hierfür ist das Datum der Antragstellung maßgablich, weil Du ja nie nur für einen Monat Unterhalt beanspruchst, sondern das ein laufender Unterhalt ist, der nicht nur im Januar 2015 kommen soll, sondern in allen anderen Monaten auch, bis das Kind 18 Jahre alt ist! Und da ist es extrem cremig, wenn die Frau Beistandschaft im Januar 2012 gesehen hat, dass unser KV damals keinen Unterhalt bezahlt hatte, weshalb sie sofort Pfändungsbeschluss erwirkte und wir ab dann immer und jedem Monat pünktlich Unterhalt erhielten! Und hätte ich den Antrag nicht schon früher gestellt, dann wären mir 9000 Euro pro Kind sicher durch die Lappen gegangen und dadurch dass die Frau Beistandschaft so fleißig war, krieg ich die irgendwann noch als Taschengeld zu meiner Rente! Aber hier war meine Antragstellung maßgebend, nicht die Verzugssetzung! Denn die Beistände werden erst dann aktiv, wenn man sie beantragt! Die kommen nicht auf dich zu und streicheln dir übers Köpflein und sagen, och wein mal nicht, ich regel das für dich! Nö da muss man sich schon kümmern!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • Mit-mir-nicht
    Du hast schon recht, dass die Beiständin ( SO heißt die :D )erst DANN " loslegt" wenn eine Beistandschaft beantragt wird. Das ist klar .
    Aber bei bestehenden Titel ( hast recht, den gibts ja schon, also muss es gar keine aktuelle " in Verzug Setzung "extra geben) kann die auch bereits ausstehenden Unterhalt aus der Zeit VOR ihrer Beauftragung geltend machen z.B. mit Pfändung usw.
    Somit reichts auch da erst im Januar hinzugehen..
    Zumal morgen viele JAs und Behörden sowieso zu haben :P

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Ja die Ämter haben alle zu! Aber im Zweifel.... ich bin da immer lieber auf Nummer sicher .... da werfe ich den Antrag, so der online verfügbar ist, morgen noch ein, dann gilt das Datum des Einwurfes! Because of Antrag zugestellt!

    Sei Deinen Freunden nah und Deinen Feinden näher! :welcome

  • Ich habe das mit dem einen Sparbuch meines großen Sohnes kurz vorher erfahren also vor der Überweisung des Großteils der Unterhaltsschulden. Ich fand das doof und unfaier und gemein aber weiter gedacht habe ich nicht. Hatte ich denn eine Wahl? Selbst wenn ich gesagt hätte dass ich das Geld nicht annehme, was wäre denn die Folge gewesen?


    Sie hat es ja überwiesen, da kann ich dann doch gar nicht mehr ihr Konto pfänden lassen etc. oder?


    Und selbst wenn, dann hätte sie sich das Geld vom Sohnemann trotzdem wieder geholt.

  • Warum macht ihr das so kompliziert?? Es geht doch auch ruhiger. Was jetzt in der Vergangenheit gelaufen ist, kann man nicht mehr ändern. Das hätte auch in der Vergangenheit anders geregelt werden müssen. Das Geld der Kinder auf den Sparkonten der Schwiegermutter ist jetzt futsch (War, da es Konto der Schwiegermutter war auch offiziell deren Geld und nicht das der Kinder, so mal nebenbei, ist auch in der Vergangenheit falsch geregelt worden). Zu verantworten hat das die KM. Aus die Maus.


    Der Alte Unterhalt ist bezahlt und damit verbraucht. Auch erledigt.


    Was jetzt zu regeln ist, ist die Zukunft. Wenn ihr euch friedlich einigen wollt, schlage ich folgenden Weg vor:


    Ihr geht gemeinsam zur Beistandschaft, lasst den jeweiligen Unterhaltsanspruch neutral von dieser ermitteln und jeder zahlt dem anderen, was er zu kriegen hat. Evtl. macht ihr dann jeder eine JA-Urkunde und du gibst den Gerichtstitel an sie zurück. Dann habt ihr beide einen Titel und jeder bezahlt den Unterhalt, der den anderen zusteht. Dann hat auch jeder einen Nachweis, daß bezahlt wird und es kann zu keinem Streit mehr kommen.


    Dann ist alles von einer neutralen Person berechnet worden und keiner wird so bevor- oder benachteilt. Wäre das evtl. ein Weg, den die Ex mitgehen würde?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hucky
    Dein Vorschlag ist gut - geht aber nur, wenn beide Eltern entweder zum gleichen Zuständigkeitsbezirk des Beistandes gehören und beide ! damit einverstanden sind, dass eine Person beides berechnet ( siehe Interessenkollision)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: