Unterhalt, Zwangsvollstreckung und damit zusammen hängende Anwaltskosten ?

  • Puh das ist ja echt Übel das du da an Sachbearbeiterinnen gelandet bist die sich scheinbar von der KM richtig haben einlullen lassen. :kopf


    Ich find das eine absolute Frechheit und drücke dir fest die Daumen das du es noch hingebogen bekommst.

  • Ok.


    Aber ich verstehe nicht warum das jetzt alles so ist.... die KM kann doch nicht einfach lustig neu titulieren wie sie will.


    Die Beistandsschaft fürs Kind bei mir beginnt doch erst am 01.04.15

  • Auch das ist was komisches:
    Wenns erst ab 1.4.15 beginnt- dann durften die doch bisher noch gar nix, also 0,0. machen?
    Wie kommen die dazu schon zu rechnen usw? Rechtsgrundlage??!!!
    Hast du da vielleicht was falsch verstanden ?

    ^^
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    AH


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  • Die Beistandsschaft fürs Kind bei mir beginnt doch erst am 01.04.15


    Nach den Erfahrungen, die du jetzt machen musstest, sollte diese Beistandschaft erst gar nicht zum nächsten Ersten beginnen. Wie viele Seiten Papier die Beiständin in ihrer Freizeit mit deiner Ex dreckig macht, ginge allemal den Bund der Steuerzahler was an.
    Du hast einen gültigen Titel. Will die KM weniger zahlen, müsste sie im Erstfall einen Anwalt beauftragen und vor dem Amtsgericht bei dir vor Ort Antrag auf Abänderung stellen. Bis dahin kannst du ihr Konto und/oder Gehalt pfänden... wenn du willst.

  • Ok verstehe
    Nach Paragraf 18 SGB 8 darf man bei Beratung zwar auch rechnen und den Eltern ein Ergebnis an die Hand geben, damit DIE sich einigen.
    Aber das JA ist bei Beratung NICHT befugt einer geringeren Urkunde zuzustimmen geschweige denn die OHNE ZUSTIMMUNG des Elternteils auszustellen auch die Kollegin der Beiständin als Urkundsbeamtin nicht!
    Da sind die übers Ziel hinausgeschossen ...


    http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/18.html

    ^^
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    AH


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  • So, Einschreiben mit Ergänzung und Hinweis auf den Paragrafen ist heute raus gegangen. Fax habe ich nicht, mache ich Morgen früh von der Arbeit aus.


    Nächste Woche habe ich Urlaub und gehe zum Amtsgericht mit dem Titel über 334 Euro und lasse für die Zeit vom 01.08.2014 bis heute vollstrecken.

  • Wie ist das eigentlich ? .......


    Ich habe jetzt die Beratung und Unterstützung beendet und die Beistandschaft welche zum 01.04. in Kraft treten würde wiederufen bzw. beendet.


    Ich gehe zum Amtsgericht und lasse die Rückstände vollstrecken und schreibe der KM noch einmal zur Sicherheit daß sie die Unterhaltszahlungen über 334 Euro monatlich wieder aufzunehmen hat.


    Was kann die KM nun dagegen tun? Also bei Gericht einen Antrag stellen auf Änderung des bestehenden Titels, OK. Aber hilft ihr dabei das Jugendamt ??? Ich glaube nicht, oder ?


    Wenn ich mal rumspinne und denke dass meine Titulierung für das Kind bei Ihr falsch wäre dann würde ja die etwaige Beistandschaft für das Kind welches bei mir lebt nicht greifen...... oder ? Also umgekehrt bei der Km auch nicht.


    Sie muss dann zum Anwalt gehen, oder ?


    Und wenn es dann zur Verhandlung bzw. Berechnung durchs Gericht kommt...... kann ich das ohne eigenen Anwalt machen, also mich selbst vertreten ?

  • Um gegen den Titel ( 334) vorzugehen , muss die KM zum Anwalt. Da kann die Beistandschaft sie als UnterhaltsZAHLERIN nicht vertreten.
    JA vertritt IMMER nur das KIND ( nie den Elternteil!) vor Gericht- aber nur bei bestehender Beistandschaft.
    Und die besteht ja nun nicht mehr für das bei Dir lebende Kind!


    Sollte sie nun wirklich den Titel vom Gericht herabsetzen lassen wollen , musst DU auch einen Anwalt nehmen.
    Es besteht für Unterhaltssachen beim Familiengericht Anwaltszwang, alleine kannst du es nicht machen.


    Allenfalls ein Beistand darf das genau wie ein Anwalt - wenn man nun einen hat, die hinter einem steht.
    DAS war ja leider bei dir nicht der Fall :(


    Da du wohl so wenig Einkommen hast wirst du aber wahrscheinlich auf Antrag vom Gericht einen Beratungsschein bekommen.
    Damit rechnet der Anwalt dann seine Beratungskosten direkt mit dem Gerucht ab ( kostet dich daher nix) und für das Gerichtsverfahren selbst wird er Verfahrenskostenhilfe ( = VKH) für Dich bzw. Dein Kind beantragen.

    ^^
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  • Vielleicht wäre ein anderer Beistand eine Möglichkeit? Ich war jetzt beim Amt für soziale Dienste in meinem Stadtteil, kann ich mir das betreffende Amt und den Beistand aussuchen? Wir haben hier in Bremen ja mehrere Standorte des Amtes für soziale Dienste...

  • Nein, aussuchen kann man ihn nicht.
    Zuständig ist das JA, wo das Kind lebt .
    Also auch speziell DER Sozialdienst in eurem Stadtteil ....

    ^^
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  • Ich habe jetzt direkt von der Km die beiden Berechnungen für ihre Unterhaltspflicht des JA als Kopie bekommen und Liste jetzt hier mal die Daten auf.


    Berechnung vom 05.02.2015:


    Einkommen monatlich: 1.734,96 Euro
    Unterhaltspflicht gegenüber 2 Personen
    Berücksichtigte Belastungen: 179,40 Euro und 151,00 Euro
    Unterhaltzahlung: 327,00 Euro


    Berechnung vom 20.03.2015:


    Einkommen monatlich: 2.040,43 Euro (hochgerechnet weil sie wegen meines Mangelfalles 40 Stunden arbeiten muss)
    Unterhaltspflicht gegenüber 2 Personen
    Abzugsfähige Fahrtkosten: 101,20 Euro
    Berücksichtigte Belastungen: 330,40 (sind die 179,40 und die 151,00 zusammen gerechnet wie auch schon in der ersten Berechnung, die 151,00 sind angeblich trennungsbedingt…..???)
    Aufgrund der höheren Wohnkosten in dem Stadteil in den die Km gezogen ist wurde der Selbstbehalt für Wohnkosten von 380,80 Euro um 201,00 Euro erhöht. (Geht das?)


    Danach ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 1.608,33 Euro. Bei einem Selbstbehalt von 1.281,00 Euro beläuft sich die Verteilungsmasse auf 328,00 Euro.
    Unterhaltszahlung: 164,00 Euro

    Also für mein Verständnis kann das doch nicht wahr sein, oder?


    Ihr Einkommen kann ich nicht prüfen weil ich die neuesten Abrechnungen nicht habe. Allerdings weiß ich ganz genau (anhand der Abrechnungen aus 2014) dass sie immer! Ein netto von durchschnittlich 2.300 Euro hatte, und zwar viele Jahre lang fast unverändert. Die Belastung von 179,40 Euro ist OK da ein gemeinsamer Kredit aus der Ehezeit. Die 151,00 Euro verstehe ich nicht, muss ein Kredit nach der Trennung oder sogar erst nach der Scheidung sein. Ist sowas voll abzugsfähig?
    Aber dann kommt der Kracher: weil die Km in einen angeblich teureren Stadtteil gezogen ist (was so in dem Maße gar nicht stimmt!) erhält sie sage und schreibe 201,00 Euro mehr Selbstbehalt.


    Bitte guckt euch das mal an und sagt mir eure Meinung.

  • Aber dann kommt der Kracher: weil die Km in einen angeblich teureren Stadtteil gezogen ist (was so in dem Maße gar nicht stimmt!) erhält sie sage und schreibe 201,00 Euro mehr Selbstbehalt.


    kann mir nicht vorstellen, dass diese Argumentation vor Gericht Bestand hätte.
    Für einen erhöhten Selbstbehalt wegen hoher Wohnkosten müsste die KM schon einiges an Nachweisen (Vergleichsmieten, Mietspiegel, warum ist nur dieser teure Stadtteil/diese Stadt zum Wohnen möglich?) vorlegen.
    So einfach ist das also nicht!
    Und selbst dann halte ich das für maßlos überzogen. Wohnt sie denn im Villenviertel?
    Wie begründet das JA die Erhöhung konkret in eurem Fall?

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • In der Berechnung des JA steht nur: "aufgrund der höheren Wohnkosten in XXX wurde der Selbstbehalt erhöht"


    Also.......


    Die Km ist 2012 ausgezogen in eine klitzekleine Wohnung im selben Stadtteil in dem sie jetzt lebt. Die Kinder lebten beide bei mir. Dann gab es eine Zeit des Hin.- und Her der Kinder. Mal hatte die Km nur seltenen Umgang, mal Wechselmodellversuch etc. Dann ist mein ältester 1 Jahr in Taiwan gewesen und er kleine lebte ständig bei mir. In dieser Zeit ist die Km wieder einmal umgezogen und hat ein eigenes Haus gekauft.


    Es wurde in dem Schreiben des JA als Begründung aber nicht das Eigentum genannt sondern allgemein höhere Wohnkosten in XXX. Das stimmt aber bei weitem nicht. Der Mietspiegel in XXX ist pro qm nur 40 Cent höher als hier in meinem Stadtteil, außerdem hat sie niemand gezwungen dort hin zu ziehen!

  • schon merkwürdig...


    Eigenes Haus ergibt keine erhöhten Wohnkosten...


    Es muss eher mit wohnwertem Vorteil gerechnet werden.
    heißt: die theoretisch eingesparte Miete wird mit den Schulden(Hypotheken usw.) gegengerechnet.
    Zahlt sie weniger ab als sie theoretisch einspart für Miete für ein gleiches Haus, dannn erhöht !! sich eher das das Einkommen.


    Zahlt sie mehr als sie einspart ist das ihr Problem, wiel es Vermögensbildung ist. Das darf nicht zu Lasten des Kindes (weil dadurch weniger Unterhalt ) gehen !!! Das ist kein erhöhter Wohnbedarf.


    Was macht die Beiständin da eigentlich?
    Sie sollte mal nen Fortbildungskurs aktuelles Familienrecht mit Rechtsprechung besuchen....meine Güte!
    Oder hat da jemand es der Mutter schöngerechnet ?????

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Ich denke die Mutter ist nach der ersten Berechnung zu ihrem Anwalt und hat sich da alles schön zurecht legen lassen. Damit ist sie zum JA und hat die solange voll geheult bis die diese Kungelei gemacht haben.


    Was meint ihr wegen des angeblich trennungsbedingeten Kredites über 151 Euro von dem ich nichtmal etwas weiß? Ich meine der ist mit Sicherheit für ihr Haus. Wenn sie meint der wäre trennungsbedingt dann müsste sie doch haarklein nachweisen wofür der genau ist, oder ?

  • Das mit dem Kredit sehe ich auch so.
    Allerdings werden in der Rechtssprechung immer öfter Kredite anerkannt usw...
    Aber eher dann, wenn der Mindestunteralt nicht unterschritten wird!!!


    Und noch was: Welchen Betrag hat man denn als Unterhalt für das Kind bei ihr eingesetzt?
    Den Unterhaltsbedarf, den sie decken muss ,darf ja nur der Restunterhalt vom Mindestunterhalt abzüglich deinem Mangelfallbetrag sein!


    Sicher hat man da auch schöngerechnet...

    ^^
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