Kindsvater will Nachnamen des Kindes ändern lassen

  • Mir wäre es neu, dass ein Kind den Namen eines fremden Mannes trägt, ohne dass dieser es adoptiert hat.


    ja, dann ist das für dich neu, aber durchaus praktikabel, z.b. bei uns: kinder tragen namen vom KV, mit dem ich nicht verheiratet war. ich habe geheiratet, trage nun namen meines neuen mannes, der NICHTS mit den buben zu tun hat...aber eben mit mir. wenn der KV nun zugestimmt hätte bzw. auch das OLG dann hätte sich der wunsch der kinder erfüllt, einen namen zu tragen, von einem mann, der rein biologisch mit den beiden nichts zu tun hat.
    adoption ist ein gewagter schritt weiter, aber eben nicht zwingend erforderlich.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Es gibt ja auch Familien, wo die Kinder durch eine Einbennung den Namen des neuen Ehegatten angenommen haben und dann auch einen Namen von einem Mann haben , der Biologisch nichts mit dem Kind zu tun hat.


    Heutzutage sind die Möglichkeiten in dieser Richtung doch recht groß

  • wo die Kinder durch eine Einbennung den Namen des neuen Ehegatten angenommen haben und dann auch einen Namen von einem Mann haben , der Biologisch nichts mit dem Kind zu tun hat.


    Wenn der Vater damit einverstanden ist
    Wurde bei meiner Stieftochter so gemacht
    Geburtsname bleibt allerdings

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • ja, dann ist das für dich neu, aber durchaus praktikabel, z.b. bei uns: kinder tragen namen vom KV, mit dem ich nicht verheiratet war. ich habe geheiratet, trage nun namen meines neuen mannes, der NICHTS mit den buben zu tun hat...aber eben mit mir. wenn der KV nun zugestimmt hätte bzw. auch das OLG dann hätte sich der wunsch der kinder erfüllt, einen namen zu tragen, von einem mann, der rein biologisch mit den beiden nichts zu tun hat.
    adoption ist ein gewagter schritt weiter, aber eben nicht zwingend erforderlich.


    lg casha


    Das war aber so, dass in diesem Fall eine Adoption nötig war.


    Vielleicht bin ich ja nicht mehr auf dem Laufenden, aber begreifen kann ich das nicht.


    Was wird, wenn die Mutter wieder heiratet und den Namen des neuen Mannes annimmt? Behält das Kind dann weiterhin den Namen eines fremden Mannes?

  • Das war aber so, dass in diesem Fall eine Adoption nötig war.


    Vielleicht bin ich ja nicht mehr auf dem Laufenden, aber begreifen kann ich das nicht.


    Was wird, wenn die Mutter wieder heiratet und den Namen des neuen Mannes annimmt? Behält das Kind dann weiterhin den Namen eines fremden Mannes?


    :hae: sorry jetzt bin ich raus: wer hat hier welches kind adoptiert?? die KM war (noch) verheiratet und wurde erst kurz nach der geburt geschieden, sprich rein vor dem gesetzgeber war das kind ein eheliches kind, welches aber einen anderen bio-vater hat. der mußte auch nicht adoptieren, sondern lediglich die vaterschaft anerkennen. wobei der ex-ehemann damals die vaterschaft anfechten mußte. und schwupps haben wir den fall, daß ein "fremder" mann, namensgeber des kindes ist, weil rein rechtlich das kind während der ehe gezeugt wurde und der gesetzgeber davon ausgeht, daß er ehe-mann der KV ist, was aber hier nicht so ist. aber deshalb von adoption sprechen ?(


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Es gibt ja auch Familien, wo die Kinder durch eine Einbennung den Namen des neuen Ehegatten angenommen haben und dann auch einen Namen von einem Mann haben , der Biologisch nichts mit dem Kind zu tun hat.


    Heutzutage sind die Möglichkeiten in dieser Richtung doch recht groß


    aber sehr schwer durchzusetzen!!! und deshalb dann doch nicht recht groß, sondern eher verschwindend gering :bldgt:


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Was wird, wenn die Mutter wieder heiratet und den Namen des neuen Mannes annimmt? Behält das Kind dann weiterhin den Namen eines fremden Mannes?


    Solange bis die Mutter mit Einverständnisses des neuen Mannes ein Namensänderung beantragt und der KV damit einverstanden ist

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  • :hae: sorry jetzt bin ich raus: wer hat hier welches kind adoptiert?? die KM war (noch) verheiratet und wurde erst kurz nach der geburt geschieden, sprich rein vor dem gesetzgeber war das kind ein eheliches kind, welches aber einen anderen bio-vater hat. der mußte auch nicht adoptieren, sondern lediglich die vaterschaft anerkennen. wobei der ex-ehemann damals die vaterschaft anfechten mußte. und schwupps haben wir den fall, daß ein "fremder" mann, namensgeber des kindes ist, weil rein rechtlich das kind während der ehe gezeugt wurde und der gesetzgeber davon ausgeht, daß er ehe-mann der KV ist, was aber hier nicht so ist. aber deshalb von adoption sprechen ?(


    lg casha


    Hatten wir vor 20 Jahren in der Nachbarschaft. Frau verheiratet, Scheidung lief, schwanger von anderem Mann. Kind wurde innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitraumes (weiß nicht mehr, wie lange) geboren, trug den Namen des Ehemannes, weil es ja als ehelich galt.


    Die Mutter heiratete dann den Vater des Kindes und der musste dieses, sein eigenes, Kind adoptieren.

  • Hatten wir vor 20 Jahren in der Nachbarschaft. Frau verheiratet, Scheidung lief, schwanger von anderem Mann. Kind wurde innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitraumes (weiß nicht mehr, wie lange) geboren, trug den Namen des Ehemannes, weil es ja als ehelich galt.


    Die Mutter heiratete dann den Vater des Kindes und der musste dieses, sein eigenes, Kind adoptieren.


    Ist heute immer noch so
    :hae: oder so ähnlich


    Wird das Kind vor der Scheidung geboren


    Wird automatisch erst mal der Ehemann als Vater eingetragen


    :frag ob das mit dem gesetzlich bestimmten Zeitraum noch gilt kann ich nicht sagen

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  • Guten Abend,


    ich versuche mal "aufzudröseln":


    @Silence - das mit dem adoptieren des eigenen Kindes usw. war wirklich vor ca.20 jahren so- heute nicht mehr.


    @ all
    Die TE schrieb:


    Sie wurde ein paar Wochen vor Geburt geschieden = Kind daher nichtehelich ( nix mit scheinehelich sprich als Kind von Ehemann geltend)


    Nach deutschem Recht führt ein nichtehelich geborenes Kind den Namen der Mutter, den diese zum Zeitpunkt der Geburt führt.
    Mutter hier (TE) hatte ihren Namen (Ehenamen mit früherem! Ehemann) nicht geändert = also heißt Kind wie Mama mit Nachnamen.


    Nach der Geburt kann man sowohl mit Alleinsorge als auch gemeinsamer Sorge den Nachnamen anders bestimmen ( §§ 1617 und 1617a BGB) - aber beide müsssen zustimmen., z.B. den Nachnamen des leiblichen Vaters, der aber auch rechtzeitig anerkennen muss.


    Nach TE hat der Kv die Anerkennung "verschleppt" erst gemacht. Demnach die Möglichkeit der geänderten Namensbestimmung verfristet.


    Jetzt könnte mit gemeinsamer Sorge neu ein 3 Monats "Fenster" sich öffnen, in dem aus der gemeinsamen Sorge als rechtliche Möglichkeit erwachsend- der Nachname neu bestimmt werden kann. ( 1617b BGB )


    Aber auch da müssen wieder beide zustimmen.


    ALso bleibt dem Vater, der hier unbedingt seinen Namen dem Kind geben will nur der Gerichtsweg.
    Aber ob der erfolgreich sein wird/würde sehe ich sehr kritisch...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • luvi
    Bei Geburt ab einem Tag nach Rechtskraft der Scheidung ist das Kind nichtehelich.


    Andere Fristen ( bei Geburt bis 302 Tage nach Scheidung noch scheinehelich usw.) gab es früher heute nicht mehr.
    Diese 300 Tage Frist gibt es noch nach ausländischen Recht aber nicht mehr nach deutschem.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

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  • Danke! Aber meinem Rechtsempfinden entspricht das nicht.

  • Danke! Aber meinem Rechtsempfinden entspricht das nicht.


    Es enspricht deinem Rechtsempfinden also nicht, wenn das Kind den gleichen Nachnamen wie die Mutter hat. :hae:


    Dir TS,
    das Kind trägt deinen Nachnamen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du nicht vor wieder deinen Mädchennamen anzunehmen.
    Ich sehe keinen Grund, warum du dich deshalb rechtfertigen müsstest.

  • Es enspricht deinem Rechtsempfinden also nicht, wenn das Kind den gleichen Nachnamen wie die Mutter hat. :hae:


    Bitte dreh mir nicht die Worte im Mund um, ja?
    Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dass ein Kind den Namen eines Mannes tragen soll, der werder biologisch noch rechtlich sein Vater ist. Es sei denn natürlich, er hat die Vaterschaft wider besseres Wissen anerkannt, aber dann ist er ja rechtlich der Vater.


    Ein unehelich geborenes Kind trug bis vor einigen Jahren automatisch den Mädchennamen der Mutter, inzwischen kann es auch der Name des "echten" Vaters" sein. Wenn es heute wirklich so sein sollte, dass ein fremder Mann "Namensgeber" für ein Kind sein kann, dann müsste er doch auch Unterhalt zahlen?


  • Wenn der Vater damit einverstanden ist
    Wurde bei meiner Stieftochter so gemacht
    Geburtsname bleibt allerdings


    Bei Einbennung bedarf es nur bei gemeinsamen sorgerecht oder bei nachnamen des Vaters der Zustimmung. Bei alleinsorge und Nachnamen der der Mutter muss Vater nicht zustimmen.


    Der Geburtsname bleibt? Also bei uns war das anders. Kind hat nach Einbennung, den neuen Namen als Geburtsname, der Name den Kind früher trug, taucht nirgendwo mehr auf.


    At Si lence


    Warum sollte deiner Meinung nach ein Mann dann Unterhalt zahlen, nur weil ein Kind so heißt wie er, welches nicht seins ist?


    Stelll dir das doch mal vor. Frau hat geheiratet , lässt sich aber scheiden behält aber Namen des Ex Mannes. Dann lernt Sie einen neuen Mann kennen, heiratet aber nicht und wird aber trotzdem schwanger und beide wollen das Kind heißt wie die Mutter (somit auch wie der EX) meines erachtens nach besteht damit keine rechtliche Grundlage weswegen Unterhalt gezahlt werden sollte.


    In so einem Fall kann der leibliche Vater doch trotzdem in der Geburtsurkunde stehen und der Vater sein, auch wenn das Kind nicht so heißt wie er.

  • Ein unehelich geborenes Kind trug bis vor einigen Jahren automatisch den Mädchennamen der Mutter, inzwischen kann es auch der Name des "echten" Vaters" sein. Wenn es heute wirklich so sein sollte, dass ein fremder Mann "Namensgeber" für ein Kind sein kann, dann müsste er doch auch Unterhalt zahlen?


    Du versteifst Dich zu sehr an der Frage, welcher Man der Namensgeber für das Kind ist. Das ist hier aber gar nicht interessant, denn geh doch einfach mal von der Frage aus, ob das Kind wirklich einen unterschiedlichen Namen wie die Mutter haben sollte (wie in Deinem Beispiel der Mädchenname der Mutter oder der name des echten Vaters, wo es der Vater hier schlicht und einfach verbaselt hat). Ich denke, dann löst sich eventuell Dein Problem mit dem Namen auf. Das Kind heißt so wie seine Mutter und das ist auch gut so!

  • Stelll dir das doch mal vor. Frau hat geheiratet , lässt sich aber scheiden behält aber Namen des Ex Mannes. Dann lernt Sie einen neuen Mann kennen, heiratet aber nicht und wird aber trotzdem schwanger und beide wollen das Kind heißt wie die Mutter (somit auch wie der EX) meines erachtens nach besteht damit keine rechtliche Grundlage weswegen Unterhalt gezahlt werden sollte.


    Hallo Nettchen84,


    genaus so ist es.


    Meine Freundin hat einen tollen Nachnamen (nennen wir sie der Einfachkeit halber Frau Prinz).


    Sie lernte vor vielen Jahren einen Mann kennen, Herrn Niemand. Als die beiden heiraten, entscheidet sich das Paar, den Namen der Frau zu tragen - sie werden zur Familie Prinz.
    Es kommt wie so oft; Familie Prinz geht eines Tages auseinander. Herr Prinz könnte nun wieder einen Männlein-Namen annehmen, möchte aber lieber nicht Herr Niemand heißen, er bleibt Herr Prinz. Dazu ist er berechtigt; auf dem Namen ist schließlich kein Copyright. Selbst einen angeheirateten Adelsnamen hätte er nicht ablegen müssen nach der Scheidung.


    Der geschiedene Herr Prinz hatte daraufhin neue Partnerschaften.
    Mit einer der Damen entschloss er sich eine neue Familie zu gründen. Die Frau wählte einen Doppelnamen, die gemeinsamen Kinderchen sind kleine Prinzen.


    Warum sollen sich hier irgendwelche rechtlichen Konsequenzen für meine Freundin ergeben?
    Weder muss meine Freundin der Familie Unterhalt zahlen noch musste diese Familie um Erlaubnis fragen, bevor sie ihre Prinzen produziert und ihnen ihren gemeinsamen Familiennamen gegeben haben.


    Glücklicherweise sind hier die althergebrachten patriarchalen Strukturen in den letzten 40 Jahren nach und nach aufgelöst worden.
    Um einen Nachnamen wird nicht mehr so ein Affentanz aufgeführt wie früher. Weder ist eine Frau bei der Hochzeit gezwungen, den Namen des Mannes anzunehmen, noch wird bei einer Trennung hier nun irgendjemand zwangs-zurückbenannt.
    Man ist der Meinung, das Selbstbestimmungsrecht des Paares und des Einzelnen sei höher zu bewerten ist als irgendwelche Besitzansprüche bisheriger Namensträger. Auch hat es unsere Gesellschaft nicht mehr nötig, getrennte Frauen und ihre Kinder zu stigmatisieren durch "moralisch" gerechtfertigte Zwangs-Rückbenennungen.


    Wenn der Vater in diesem Falle hätte vermeiden wollen, dass sein Kind den Namen eines "fremden" Mannes tragen muss, hätte er vielleicht die Schwangerschaft der Frau eines "fremden" Mannes vermeiden sollen oder sich doch wenigstens rechtzeitig um seine Angelegenheiten kümmern sollen als die Frau noch dazu bereit war.


    Das Kind hat nun aufgrund der geltenden Gesetze den Nachnamen der Mutter erhalten. Die Mutter findet das gut und möchte das nicht ändern. Man wird sie auch nicht dazu zwingen können. Selbst bei gemeinsamem Sorgerecht wäre das nun einmal eine gemeinsame Entscheidung.


    Glücklicherweise haben hier die Moralvorstellungen aus einer patriarchalen Welt keinen Raum in der Gesetzgebung


    sagt
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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