Umgang und Ordnungsgeld

  • Hallo,


    hat jemand Erfahrung mit Ordnungsgeld bei Umgangsverweigerung?
    Ich soll jetzt Ordnungsgeld bezahlen, weil ich mein Kind an einem gerichtlich angeordneten Papa-Wochenende nicht hergegeben habe. Mein Sohn hatte sich massiv gewehrt und erklärt, sein Vater habe ihn heftig geschlagen (er ist 6 Jahre). Er hatte am Papa-Wochenende vorher eine komische Verletzung an der Wange und eine an der anderen Wangeninnenseite. Mir wurde erklärt, er sei gegen einen Ast gestoßen und habe sich auf die Wange gebissen. Obwohl mir das komisch vorkam, hatte ich nicht weiter reagiert, weil mein Sohndies bestätigt hatte. Mein Ex war bisher nur verbal sehr aggressiv, nicht körperlich. Aber er hat sehr viel Druck bekommen, weil ihm Umgangsstop, zumindest eine radikale Kürzung droht.
    Da mein Junge im Kindergarten auch sehr auffällig war und laut Erzieherinnen ein Verhalten eines 2-3-jährigen zeigte, was laut Kinderarzt auf eine Bestätigung der Schläge zusammen mit den dazu passenden Ohrfeigenverletzungen sehr gut zusammen passt. Ich hatte das Jugendamt informiert, der Berater hat dringend geraten den Umgang auszusetzen. Dies scheint die neue Richterin nicht zu verstehen. Wir sind vor 2 Jahren hierher gezogen - geflohen vor meinem Ex, daraufhin habe ich das alleinige Sorgerecht erhalten.


    Jetzt bin ich natürlich ziemlich geschockt, dass ich dafür, dass ich mein Kind schütze, auch noch bestraft werden soll. Dabei hatte ich die Rückendeckung des Jugendamtes. Beschwerde hat meine Anwältin schon eingelegt.


    Dazu sollte noch gesagt werden, dass mein Ex nicht einmal akzeptiert, dass mein Sohn jetzt in die Schule geht und ein Umgang von Donnerstag bis Sonntag nicht mehr möglich ist. Durch Befangenheitsanträge wegen allem möglichen durch meinen Ex ist unser Richter seit Dezember - nein, das war gegen die Familiengutachterin - seit März diesen Jahres nicht handlungsfähig. Bis zur Einschulung hätte das Sorgerechts - und Umgangsverfahren längst abgeschlossen sein sollen.



  • Hi,
    ich hab ne ähnliche Geschichte hinter mir.
    Ich hab den Umgang ausgesetzt, hab mir aber vom HA ein Attest ausstellen lassen und bin mit dem Kind beim Notpsychologen vorstellig geworden.
    Ich würde sofort (hast Du ja schon ) Revision einlegen und die SB vom JA, HA etc. als Zeugen benennen .
    Desweiteren auch die Kita.
    Unser KV hat sogar der Frühförderstelle ein Förderverbot erteilt, alle Ärzte bestalkt und das JA zig mal angezeigt.
    Lass mich mal überlegen....
    Hast Du ein Gedächtnissprotokoll über die Vorfälle und die Aussagen des Kindes?
    Führst Du Umgangstagebuch?
    Hast Du schon versucht, einen guten Kinderpsychologen zu konsultieren?


    Ich würde alle aufschreiben und wie gesagt, in Revision gehen .
    Mehr hier nicht an öffentlicher Stelle, bleibe pn- bereit!


    Vor allem: bleib ruhig, schnauf immer mal wieder durch und geh das Stück für Stück gekonnt an :tuschel

  • da ich selbst Ärztin bin dreht mein Ex das bisher hin, dass ich alle beeinflusse, allein durch meinen Beruf, wie Psychologen, Kinderarzt, Kollegen usw. Aber das JA hat schon gesagt, dass es hinter mir steht. Der Kindergarten ist absolut entsetzt, was das Kind allein bisher schon mitmachen musste und wird auch für meinen Sohn aussagen.


    Ich hoffe, das wir die Richterin überzeugen können, beim alten Richter, bei dem Sorgerecht und alles (Scheidung) läuft, wäre sicher nicht mehr auf seiner Seite. Er kann gut reden und stellt sich als absoluten "Engel" dar. Und ich bin die "Teufelin", die regelmäßig (1 x ) den Umgang in 2 Jahren verweigert hat - außer in meinem Urlaub. Aber wenn es nach ihm ginge, dürfe ich mit meinem Sohn nicht mal in Urlaub fahren, auch wenn der Umgang in der Mitte meines Urlaubs ist, denn Papa-Wochenende geht vor - selbst Termine meines Sohnes.



    Naja, bin einfach immer wieder frustriert, denn der Kampf geht schon seit fast 6 Jahren

  • Soweit ich informiert bin, kann ein Ordnungsgeld nur gefordert werden, wenn es in einem entsprechenden Urteil steht - d.h. der Umstand ist beiden Seiten bekannt.
    Sollte es nun zu einer Ver-/Weigerung kommen, warum auch immer - braucht man ein entsprechendes Attest. Wenn das nicht vorliegt, wird es schwer - gerade wenn die
    Anhörung erst Wochen später ist.

  • hab mir aber vom HA ein Attest ausstellen lassen


    was laut Kinderarzt auf eine Bestätigung der Schläge zusammen mit den dazu passenden Ohrfeigenverletzungen sehr gut zusammen passt.


    ich finde es etwas befremdlich, wie Eure Hausärzte reagieren-
    als das bei meinem Sohn damals (und das ist immerhin schon 15 Jahre etwa her) so war, da hat der Hausarzt sofort gesagt, er könne da gar nichts machen, und ich müsse, um das irgendwie (!) gerichtsfest zu machen, sofort ins Krankenhaus-
    Dort ist dann ein extra geschulter Arzt (mit einem zweiten Arzt) gekommen, und hat alles genauestens dokumentiert (inklusive Fotoserie etcpp.) und dann wurde "von Amts wegen" Anzeige gegen unbekannt erstattet, mit der dtl. Formulierung "....lt. Aussage der Mutter..."-


    ich bin gelinde gesagt geschockt, dass damit so lax umgegangen wird :kopf
    bzw. wundert mich irgendwie nicht, dass nachher "angezweifelt" wird, wenn nicht direkt entsprechend gehandelt wird- das macht alles so schwammig, und quasi überhaupt nicht mehr wirklich beweisbar :(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Luchsie:
    unser KV hat das Kind über 14 Tage entzogen, hat es gebracht und wollte es ne Woche später wieder abholen.
    Solche Schäden siehst Du nicht im Gesicht, am Bein oder in der Hüfte, trotzdem sind da Schäden da, die der HA auch erkannt hat.
    Die Notpsychologin und das JA haben mich und das Kind unterstützt im geringem Grade, weil laufen und machen muss im Bürokratendeutschland jeder selber.
    Ich bin damals losgelatscht und hatte Freunde in der Hosentasche, sonst wär ich verreckt.


    Wir sind nicht ganz durch, aber wir sind mittlerweile auf nen guten Weg.
    Und mitunter entsorgt sich "Müll" von alleeeene.

  • Hallo,


    wenn es bereits eine gerichtliche Regelung gibt, dann darf hiervon nicht eigenmächtig abgewichen werden. Wenn Sie das dennoch tun gibt es Ordnungsgeld.
    Die Entscheidung über den Umgang steht Ihnen nach einem gerichtlichen Beschluss nicht mehr zu.
    Wenn Sie den Verdacht einer Misshandlung haben, dann müssen Sie diesen verdacht per einstweiligem Antrag bei Gericht geltend machen und eine Aussetzung des Umgangs beantragen. Das Gericht muss darüber schnellstmöglich entscheiden. Aber vor der Entscheidung dürfen Sie den Umgang nicht verweigern.
    Wenn das Kind sich gegen den Umgang wehrt, so müssen Sie nachweisen, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende unternommen haben das Kind davon zu überzeugen, dass es den Umgang wahrnehmen soll.
    Nur wenn Sie das nachweisen können kann von einem Ordnungsgeld abgesehen werden.


    Misshandlungen zeigen sich ärztlich sehr deutlich. Allerdings ist die Vorgehensweise Ihrer Ärzte mehr als merkwürdig. Denn bei Misshandlungsverdacht gehört das Kind einem erfahrenen Kinderarzt vorgestellt, der unter Mitwirkung eines weiteren Kinderarztes die entsprechenden Untersuchungen vornimmt.
    Wenn sich dieser Verdacht eindeutig bestätigt, so wird man Ihnen nicht negativ anrechnen können, wenn Sie das Kind nicht zum Umgang bringen können.


    Ich warne hier aber zur Vorsicht.
    Aus Ihren Schilderungen entnehme ich, dass es ein laufendes, hoch streitiges Umgangsverfahren gibt. In einer solchen Situation kommt es öfter einmal dazu, dass Kinder auf den auf Ihnen lastenden Loyalitätskonflikt damit reagieren Schilderungen abzugeben, welche der empfundenen Erwartungshaltung des betreuenden Elternteils entsprechen.
    Hier liegt eine böse Falle für den betreuenden Elternteil. Selbst wenn Sie sich bemühen den Kontakt zum Vater positiv zu gestalten wird Ihr Kind den Konflikt zum Vater mitbekommen. Eine typische Reaktion darauf ist die Ablehnung des Vaters durch das Kind und dann in Folge Geschichten über den Vater, die das Kind sich aufbaut, um seine Ablehnung des Vaters vor sich selbst rechtfertigen zu können.
    Ich sage nicht, dass dies bei Ihnen so ist, aber ich rate dazu diese Möglichkeit im Auge zu behalten.
    Denn leider ist diese Variante wesentlich häufiger, als tatsächliche Übergriffigkeiten.


    Auch wenn Sie selber Ärztin sind sollten Sie übrigens dafür sorgen, dass die ärztliche Versorgung des Kindes nur durch andere Ärzte erfolgt. Sie können hier gar nicht neutral sein.


    MfG


    RA Bergmann